Dienstag, 14. Dezember 2010

BAG-Entscheidung zu sog. "Christlichen Gewerkschaften"



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarif-Mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für "Integration, Arbeit und Soziales" Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg. 


(Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung)

Was meinen Sie? Ist dies ein Erfolg oder nur ein kleiner Schritt?

2 Kommentare:

  1. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  2. Das Gewerkschaftsblog ist keine Plattform für die persönliche Diffamierung von KollegInnen. Auch dann nicht, wenn es sich um Vorgesetzte handelt!

    Konstruktive Kritik ist erwünscht und erlaubt. Auch an der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat. Aber die Behauptungen bezüglich nicht genehmigter Arbeitszeiten waren schlicht falsch.

    Bitte missbraucht das Blog nicht zur Verbreitung von Unwahrheiten. Das nutzt niemanden, sondern schadet dem Ansehen des Blogs.

    Deshalb haben wir den Kommentar gelöscht.

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