Montag, 20. Juli 2020

Behinderung kann jede*n treffen


Vielleicht ist man ja mal im Weltbild Intranet über den Begriff "Schwerbehindertenvertretung" gestolpert, oder man hat sogar im Hinterkopf, dass sich bei Weltbild die liebe Kollegin Gabriele Schäfer schon seit Jahren um das Thema kümmert. - Aber mal ehrlich: wer weiß schon wirklich, was die "SBV" tatsächlich macht und welche Wurzeln die Institution eigentlich hat? 

Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb?


Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie:


1. darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitnehmer obliegenden Pflichten nach den §§ 71, 72, und 81 bis 84 SGB IX erfüllt werden,
2. Maßnahmen, die auch den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt.
3. Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und die Ergebnisse der Verhandlungen.

(§ 95, Abs. 1 SGB IX)

Einzelfälle..? 


In Deutschland leben über 12 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. 7,8 Millionen Menschen sind schwerbehindert, das heißt, sie haben einen Grad der Behin-derung von mindestens 50. Etwa drei Prozent von ihnen sind von Geburt an behindert. Mehr als 88 Prozent der Behinderungen werden im Laufe des 'Lebens durch eine Krankheit verursacht. 3,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind im erwerbsfähigen Alter. 

Wurzeln der Schwerbehindertenvertretung 


Seit 1891 gab es zwar erstmals in Preußen eine sogenannte "Armengesetzgebung", aber deren Hilfsangebote waren vor allem auf Kriegsversehrte ausgerichtet und halfen der Mehrheit der Schwerbehinderten nicht zurück in ein erfülltes und gleichberechtigtes Leben und eine Arbeitsstelle, mit der sie ihr Leben finanzieren konnten. 

1974, der Wendepunkt: Erst mit dem Schwerbehindertengesetz vom 29. April 1974 ging es nicht mehr darum, welche Ursache die Behinderung hat, sondern um eine Abmilderung der Folgen. Behinderte wurden nicht mehr als "Objekte der Fürsorge" definiert. Dazu hat auch eine neu entstandene Behindertenbewegung, die sich selbst als "Krüppelbewegung" bezeichnete, beigetragen. Sie forderte das Recht auf Emanzipation ein. Mit dem Gesetz wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet und der besondere Kündigungsschutz gestärkt. Es verbesserte auch die Stellung der gewählten Vertrauenspersonen, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen in den Betrieben und Verwaltungen wahrnehmen. Seit 2001 sind die Belange der Behinderten im Sozialgesetzbuch IX geregelt und wurden ständig weiterentwickelt.


Ein weiterer Meilenstein ist die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009. Sie stellt einen Paradigmenwechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende Teilhabe dar. "Behinderung wird jetzt als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und der Vielfalt der Gesellschaft verstanden, denn eine Behinderung kann jeden von uns jederzeit treffen", sagt Dagmar König, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Kernpunkt ist die Inklusion: Die Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass alle Menschen, mit und ohne Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. "Unser Ziel ist eine barrierefreie Gesellschaft, die von vornherein die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt und in der alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben", so König.

Seither haben weitere Reformen die Inklusion in Deutschland vorangebracht. Als ein Beispiel nennt Melanie Grunow, bei ver.di zuständig für den Bereich Teilhabepolitik, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Allerdings gehen ihr die Änderungen noch nicht weit genug: "Es müssen klarere gesetzliche Regeln geschaffen werden, die alle Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Das bedeutet, dass sich damit auch die Privatunternehmen ihrer teilhabepolitischen Verantwortung nicht länger entziehen können."

Gemeinsam mit Verbänden haben Gewerkschaften für Änderungen im Bundesteilhabegesetz gekämpft. Erreicht haben sie Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und für Schwerbehindertenvertretungen. Es gibt aber auch noch Bereiche, wo ver.di erheblichen Handlungsbedarf sieht, unter anderem bei der inklusiven Bildung. "Je früher Kinder lernen, dass Unterschiede ganz normal sind, desto selbstverständlicher werden sie später damit umgehen", sagt Grunow. Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland immer noch doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie nicht behinderte Menschen.

"Angesichts der noch immer zu geringen Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen mit schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen wäre eine Anhebung der Beschäftigungspflichtquote sowie die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ein logischer Schritt", so Dagmar König. Viele Unternehmen seien nicht auf Menschen vorbereitet, deren Leistungsvermögen sich altersbedingt oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen verändere. Vor diesem Hintergrund fordert sie einen Wandel in der Unternehmenskultur und Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung.
ver.di setzt sich dafür ein, dass Prävention und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in den Betrieben verbindlich umgesetzt werden. "Kontroll- und Sanktionsmechanismen müssen dabei genauso gesetzliche Berücksichtigung finden wie die Beteiligung der Interessenvertretungen", so Frank Loeding, Sprecher des Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik bei ver.di.
 

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