Samstag, 8. August 2020

Amazon: Schlappe gegen ver.di vorm Bundesverfassungsgericht

 

Der globale Versandhändler ignoriert schon seit 2013 die berechtigten Forderungen seiner MitarbeiterInnen nach einem Tarifvertrag.

Neuster Clou: Amazon zog bis nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht, um ver.di-Streiks von ihren Firmenparkplätzen fernzuhalten. Doch hat Amazon diesmal zu hoch gepokert: ver.di hat jetzt offiziell vom höchsten Gericht im Lande, dass das Streikrecht auch auf dem Amazon Parkplatz gilt. Schön, bestätigt zu bekommen, dass sich dieser auch im Geltungsbereich der deutschen Verfassung befindet.

Was war der Anlass für Amazons Verfassungsbeschwerde? An den Standorten Koblenz und Pforzheim hatte ver.di jeweils auf dem Firmenparkplatz zum Streik aufgerufen. Die kompletten Flächen der Amazon Lager seien durch das Hausrecht vor ver.di Aktionen geschützt, so Amazon gegenüber dem Gericht. Dabei hatte schon 2018 das Bundesarbeitsgericht Amazon eines Besseren belehrt.

Amazon kanns einfach nicht fassen

Doch anstatt es jetzt endlich gut sein zu lassen, werde man, so ein Amazon Sprecher "das Urteil sorgfältig prüfen". Denn: “Uns ging es immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie steht an erster Stelle. Der heutige Beschluss hilft nicht, unnötige Gefahrensituationen auf dem Parkplatz zu vermeiden.” Welche Gefahr von ein paar Duzend GewerkschafterInnen auf einem Hektar-großen Parkplatz wohl ausgeht? Es muss wohl die Gefahr von Tarifverträgen sein.

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