Montag, 18. Mai 2015

Minusstunden im Logistikbereich



Seit das Unternehmen "Weltbild" im Oktober 2014 von dem Milliardenschweren Investor Walter Droege übernommen wurde, hat sich einiges verändert.
Die Aufteilung in die beiden Betriebsteile Weltbild Retail und ALSO Logistics hat die Belegschaft und ihre Interessen auch inhaltlich in zwei Lager geteilt.
Es zeichnet sich im letzten halben Jahr ein deutlicher, sehr beunruhigender Trend ab - das Auftragsvolumen nimmt ab und Anzahl an Minusstunden im Logistik-Bereich nimmt bedrohlich zu.

Die Unsicherheit in der Belegschaft wächst an 



Die Veränderungen haben nicht nur dazu geführt, dass innerhalb der Belegschaft großer Unmut über die Führung des Unternehmens  herrscht, sondern auch dazu, dass die Angst um den eigenen Arbeitsplatz täglich zunimmt.
Viele der KollegInnen im Bereich Logistik knacken demnächst die Minusstundengrenze, das Geschäftsjahr neigt sich zu Ende und man weiß überhaupt nicht, wie man der Ansammlung der Minusstunden entgegenwirken kann. 
Selbst freiwillig geleistete 6.te Tage reichen nicht mehr, Stunden aufzubauen.

Regelungen im Betrieb



In der Betriebsvereinbarung  über die flexible  Jahresarbeitszeit in den Logistik-Bereichen Warenzentrum und Versand vom 01.11.2013 wird unter dem Punkt 7.1 das Arbeitszeitkonto geregelt.

Diese Regelung besagt:
"Für Vollzeitmitarbeiter darf der Saldo auf dem Arbeitszeitkonto maximal 150 Plusstunden bzw. 50 Minusstunden im Abrechnungszeitraum betragen.

Für Jahresteilzeitmitarbeiter darf der Saldo maximal 35 Minusstunden zum Ende des Abrechnungszeitraums betragen.

Für Jahresteilzeitmitarbeiter darf der Saldo maximal 250 Plusstunden zum Ende des Abrechnungszeitraums betragen, wenn der Median der Vollzeitmitarbeiter der entsprechenden Abteilung im Plus ist."

Vorschlag der Geschäftsführung



Aus der Betriebsvereinbarung geht hervor, dass die MitarbeiterInnen maximal 50 Minusstunden ansammeln dürfen.
Da nun ein Großteil der Belegschaft im Logistik-Bereich diese Grenze in Kürze überschreiten wird, schlägt die Geschäftsführung vor, die Anzahl der Minusstunden im Abrechnungszeitraum auf 90 auszuweiten. 

Was bei erster Betrachtung als großzügiges Angebot seitens der Geschäftsführung scheinen mag, ist es - realistisch betrachtet - nicht.

Was passiert, wenn ich mein Arbeitszeitkonto nicht ausgleichen kann?



Der noch ausstehende Spruch der Einigungsstelle (bereits im Blog berichtet) und die daraus erwarteten Entlassungen führen zwangsläufig zu Fragen.
Was passiert, wenn ich mein Arbeitszeitkonto im Abrechnungszeitraum nicht ausgleichen kann? Muss ich damit rechnen, dass ich im Falle einer Kündigung, auf einen Teil meines Gehalts verzichten muss, um mein AZK auszugleichen?

Das sagt das Gesetz

Eine Antwort auf diese Fragen liefert das BGB.
In § 615 BGB heißt es:

"Kommt der Diensthabende mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. (...)"

Das bedeutet: 
Kommt der/die vertragstreue MitarbeiterIn ihren Vertragsverpflichtungen - pünktliche Anwesenheit am Arbeitsplatz - nach und ist zur Arbeitsleistung bereit, muss die Arbeitzuweisung und -einteilung durch den Arbeitergeber erfolgen. Dies wird im Arbeitsrecht in der Regel als "Fixschuld" angesehen.
Kann der Arbeitgeber also die bereitgestellte Arbeitsleistung nicht annehmen, so kommt er in Verzug und die daraus resultierenden Minusstunden gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Position des Betriebsrates



Auf Nachfrage der Redaktion betont der BR, dass man dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Erhöhung der Minusstunden auf 90 nicht zustimmen wird.
Da die Thematik in der Betriebsvereinbarung bereits eindeutig geregelt ist, werde man sich auch an die bindende Regelung halten.
Eine Erhöhung der Minusstunden würde die Problematik nicht lösen und man erhöhe zudem den psychischen Druck auf die Beschäftigten. Dies wiederum wirkt sich negativ auf den reibungsfreien Arbeitsablauf ab, da zu befürchten sei, dass die KollegInnen dem permanenten Druck nicht standhalten können.

Fürsorgepflicht für die ArbeitnehmerInnen


Auch wenn einzelne KollegInnen einen Weg gefunden haben, mit dieser prekären Situation umzugehen, ist ein Teil der Belegschaft nicht mehr in der Lage, ein natürliches Ventil zum Abbau des täglich zunehmenden Drucks zu finden.
Stress am Arbeitsplatz, begleitet von permanenten Existenzängsten wirken sich letztlich auch auf das private Umfeld aus.
Der Griff zu Psychopharmaka scheint der einzige Ausweg zu sein. Das Abrutschen in eine Depression vorprogrammiert.

Dies darf und kann nicht sein.
Nach §4 Nr.1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, "die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."

Gesunde Arbeit sieht anders aus.

Für Fragen zum Thema "Minusstunden" steht der Betriebsrat zur Verfügung.
Auch der gewerkschaftliche Rechtsschutz kann von Mitgliedern zu Rate gezogen werden.



Quellen:

  • Betriebsvereinbarung über die flexible Jahresarbeitszeit in den Logistik-Bereichen Warenzentrum und Versand (die BV kann auf Nachfrage im BR-Büro eingesehen werden)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)






2 Kommentare:

  1. Wenn man versucht im Internet etwas zu dem Thema "Minunsstunden bei Vertragsende" herauszufinden zeigt sich, dass diese Frage wohl nicht einfach zu beantworten ist. Offenbar wird die Lohnzahlung des Arbeitgebers im Falle von Minusstunden als "Vorschuss" gesehen und berechtigt zur späteren Verrechnung. Eine Ausnahme wäre, wenn der Arbeitnehmer immer heimgeschickt worden wäre und keinen Einfluss auf das Stundenkonto hätte. Nachdem aber wohl jeder schon den einen oder anderen GZ-Tag hatte dürfte das schwierig werden. Somit würden noch mehr Minusstunden evtl. zu noch mehr Lohnabzug am (absehbaren) Ende bedeuten - oder der Verzicht der AG-Seite darauf zumindest ein hartes Verhandlungsargument. Von daher kann ich den BR nur bitten, auf keinen Fall einer Erhöhung des GZ-Rahmens zuzustimmen!

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  2. Servus, mir ist das mittlererweile, so alles scheiß egal. Ich mach meime Arbeit, wie sich es gehört. Warte bis ich mit da Sozialenabfederung gehen kann. Weil eine Zukunft hier im Laden, gibt es nicht mehr. Denn Dröge wird auch in Zukunft mit Sparen Sparen Sparen weiter machen. Und abspeisen lass ich mich nicht. Denn ich bin schon seid 25 Jahren dabei.

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