Freitag, 28. Juni 2013

Tariferhöhung für Alle? - Nicht ganz

Im Dezember 2012 wurde durch Streik zusammen mit der Gewerkschaft ver.di eine Tariferhöhung erkämpft. Unter den Kolleginnen und Kollegen, die beim Streik dabei waren, waren auch etliche WerkstudentInnen. Danke dafür!

Für uns ist dies wieder einmal ein Beweis dafür, dass nur durch möglichst breite Solidarität unter allen Arbeitnehmergruppen Verbesserungen durchsetzbar sind.

Der Betriebsrat der Verlagsgruppe Weltbild hat festgestellt, dass diese tarifliche Lohnerhöhung nicht an WerkstudentInnen weitergegeben wurde. Der Betriebsrat hat erreicht, dass alle WerkstudentInnen rückwirkend zum 01.01.2013 diese Tariferhöhung nachbezahlt bekommen.

Weiterhin hat der Betriebsrat erreicht, dass die WerkstudentInnen in Bereich Logistik ab 15.06.2013 eine monatliche Einsatzplanung erhalten. Die Anfragen per SMS entfallen hiermit.

Falls es immer noch Probleme mit dem Einsatzplanung gibt, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder nutzen Sie den Kommentarfunktion hier im Blog.

Samstag, 22. Juni 2013

Durch die Hintertür: Weltbild ändert AT-Arbeitsverträge


Wenn die GewerkschafterInnen bei Weltbild einen neuen Gehaltstarif erstreikt haben, kriegen auch die AT-MitarbeiterInnen ihren Anteil vom Arbeitgeber. Alljährlich im Juni kommen der oder die ChefIn mit einer "Ergänzung zum Anstellungsvertrag" daher, in der ein neues, höheres Gehalt festgeschrieben wird. In diesem Jahr sind es rund 2%, um welche die übertariflichen Gehälter angehoben werden. So eine Vertragsänderung unterschreibt mensch doch gerne oder?!

Vorsicht Falle: Neue Klausel in der Vertragsergänzung
Heuer hat unser Arbeitgeber allerdings eine kleine Überraschung auf der zweiten Seite dieser "Ergänzung zum Anstellungsvertrag" versteckt. Dort wird die Auszahlung der sogenannten "variablen Entgeltbestandteile" neu geregelt. Hinter dem sperrigen Begriff verbergen sich Prämien, welche die AT-MitarbeiterInnen am Geschäftsjahresende erhalten, wenn sie bestimmte Ziel-Vorgaben erfüllt haben. Wie die ver.di-Blog-Redaktion erfahren hat, heißt es in diesem Absatz sinngemäß: Wer in dem zurückliegenden Geschäftsjahr länger als sechs Wochen krank war, kann seine Prämie (oder Teile davon) verlieren. Nach sechs Wochen endet nämlich die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und man erhält ein leicht verringertes Einkommen von der Krankenkasse. Diese Krankheitstage sollen jetzt anteilig auch von der Zielerreichungs-Prämie abgezogen werden.

Das Gleiche gilt laut Vertragsergänzung auch für die Dauer von Elternzeit und unbezahltem Urlaub!

Krank? Futsch!
Prämien-Abzug nach 6 Wochen Krankheit: Ist das erlaubt?
Der Arbeitgeber hat sich nach unseren Informationen folgende Argumentation zurecht gelegt: Wer länger krank war, kann seine festgelegten Ziele nur unvollständig oder womöglich gar nicht erreichen. Für nicht erfüllte Zielvorgaben will Weltbild kein Geld ausgeben. Das klingt erstmal logisch, aber ist das auch richtig?

Zum einen ist es durchaus vorstellbar, dass der oder die MitarbeiterIn seine/ihre Ziele trotz Fehlzeiten erreicht. Gibt es dann das ganze Geld? Das ist in der Vertragsergänzung nicht geregelt!

Zum zweiten hat es nach der Einführung der variablen Vergütung 2005 viele Jahre lang Entgelt-Erhöhungen nur auf den Prämienanteil des Gehalts gegeben. Daher haben die meisten AT-MitarbeiterInnen einen hohen variablen Gehaltsanteil zwischen 11% und 14%. Bis zu einem Viertel dieser Prämie ist nicht von der Erreichung der persönlichen Ziele abhängig, sondern hängt am bilanzierten Geschäftserfolg des Unternehmens – also einer Größe, die der normale AT-ler in der Regel gar nicht beeinflussen kann. Ein Rechenbeispiel um die Sachlage zu verdeutlichen:

Jahresgehalt = 70.000 Euro
Monatslohn = 5.016 Euro
plus 14% Jahres-Prämie = 9.800 Euro
davon für erreichte Ziele: 7.350 Euro
Unternehmensprämie: 2.450 Euro

Da die Unternehmensprämie bei der aktuellen Geschäftsentwicklung ohnehin nicht ausgeschüttet wird, kann ein AT-Mitarbeiter nach der neuen Regelung im Krankheitsfall den Gegenwert eines Kleinwagens verlieren. Umgerechnet auf den Monatslohn sind das über 800 Euro weniger – jeden Monat. Ist das gerecht? Auf jeden Fall wären damit die Lohnerhöhungen von fünf, sechs Jahren faktisch futsch!

Was tun? Finger weg vom Stift!
Ihre Unterschrift ist wertvoll, die Rechtslage unklar: Wer an der falschen Stelle unterschreibt kann viel Geld verlieren. Wenn Sie Ihren Namen unter die Gehaltserhöhung setzen, wird auch die neue Klausel Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages. Deshalb raten wir allen AT-MitarbeiterInnen: Machen Sie sich schlau, bevor Sie unterschreiben. Gewerkschafts-Mitglieder können eine kostenlose Rechtsauskunft über die ver.di-Rechtsberatung einholen, alle anderen sollten mit ihrem Anwalt sprechen!

Was unternimmt der Betriebsrat?
Arbeitsverträge unterliegen dem Individualrecht. Hier hat der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz keine oder nur sehr geringe Einflussmöglichkeiten. Möglicherweise deshalb hat es der Arbeitgeber wieder einmal versäumt, den BR von der geplanten Änderung rechtzeitig zu informieren. Unsere Mitarbeitervertretung erfuhr erstmals durch die Nachfrage der ver.di-Blog-Redaktion von dem Thema. Trotzdem hat der BR Gespräche mit der Geschäftsleitung aufgenommen und wird versuchen, im Sinne der MitarbeiterInnen Einfluss zu nehmen. Wenn und was dabei herauskommt, werden wir hier berichten.

Was halten Sie von der Sache? Nutzen Sie den Link zum Kommentar-Formular unten. Sehr gerne dürfen Sie diesen Artikel auch anderen betroffenen KollegInnen weiterempfehlen. Dazu klicken Sie auf den kleinen Briefumschlag. Kommentieren oder Empfehlen: beides funktioniert auch völlig anonym.

Freitag, 21. Juni 2013

Unsere Umfrage: Wie sieht es aus mit Fortbildungen bei Weltbild?


Hier kommt das Ergebnis unserer Umfrage im Blog


Im Mai haben wir hier eine Umfrage gestartet, die das Thema Fortbildungen im Unternehmen angeht. Ganz herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich daran beteiligt haben! Jede einzelne Rückmeldung ist wichtig gewesen und gibt uns einen besseren Einblick in die Situation.

Und um es gleich allen Kritikern vorweg zu sagen: Diese Umfrage ist natürlich nicht repräsentativ, wir wissen weder, ob jeder ehrlich antwortet, noch ob jemand das Dokument doppelt oder dreifach ausgefüllt hat. Wir können nur mit dem Material arbeiten, dass uns vorliegt und hoffen, dass unsere Blog-LeserInnen eine solche Umfrage mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandeln.

So gesehen hat auch nur ein kleiner Teil der Belegschaft sich an der Umfrage beteiligt. Aber immerhin: Fast 100 Kolleginnen und Kollegen haben sich die Zeit dafür genommen und das empfinden wir als eine sehr positive Resonanz.

Hinweis: Die Grafiken erscheinen evt. etwas klein. Zum Vergrößern einfach das Bild anklicken!!!

Das Ergebnis ist durchaus aufschlussreich:


1.)  Nur 18% sind zufrieden mit der derzeitigen Fortbildungs-Situation im Unternehmen.





2.)  45% hatten keine einzige Fortbildung innerhalb der letzten 5 Jahre.

Ein kleiner Teil von 6% erhielt hingegen enorm viele Fortbildungen: nämlich 10 in der letzten 5 Jahren. Über den Grund können wir nur spekulieren. Eventuell hat dieser Personenkreis die Fortbildungen im Zuge von Systemumstellungen erhalten (SAP/KPS etc.). Wir wären froh über Hinweise in den Kommentaren, in welchen Bereichen erheblich fortgebildet wurde.







3.)  Dass besonders motivierte Mitarbeiter eine Fortbildung bekommen, glauben nur 18%.
Ein Drittel meint, dass Führungskräfte eher ihre Lieblinge fördern.
Und 40% können überhaupt kein Prinzip dahinter erkennen.







4.)  20% halten die Idee für gut, dass eine Person aus der Abteilung eine Fortbildung erhält und das Gelernte dann an die übrigen weiter gibt. Der Rest steht zu dieser Strategie eher skeptisch bis ablehnend.







5.)  Bei Fortbildungen schätzt man sich als Schulungsleiter eindeutig einen Referenten/Experten und kein unpersönliches e-learning Programm.

Referent von außerhalb werden eindeutig bevorzugt (sehr gut + gut: 80%).
Auch Experten aus dem eigenen Unternehmen bekommen bei der Hälfte der Befragten Zuspruch (sehr gut + gut: 47%).
Das e-learning mittels Computer-Lehrprogrammen wird am Schlechtesten bewertet (sehr gut + gut: 35%).






6.)  Zirka 50% sind über die Fortbildungs-Angebote entweder schlecht informiert oder fragen sich, ob es überhaupt welche gibt. Die Frage: "Kennen Sie die aktuellen Fortbildungs-Angebote bei Weltbild?" beantworten lediglich 20% mit einem klaren "Ja".








Fazit: 

Etwa die Hälfte der Befragten erhielt in den letzten 5 Jahren keine einzige Fortbildung und auch nur ein kleiner Teil der Belegschaft ist über die Angebote ausreichend informiert. Außerdem wollen die Mitarbeiter nicht mit unpersönlichen e-learning Programmen abgefertigt werden.

Hier besteht offensichtlich großer Nachholbedarf: Mehr Möglichkeiten anbieten und intern besser darüber informieren. Was nützen die besten Fortbildungs-Möglichkeiten, wenn Kolleginnen und Kollegen gar nichts davon wissen! Wie wird das Thema z.B. innerhalb des Unternehmens kommuniziert? Wie transparent ist die Fortbildungs-Politik im Haus? Die Umfrage wirft hierzu erhebliche Fragen auf.









Donnerstag, 20. Juni 2013

Weltbild sortiert schwule Literatur aus


Weltbild hat es mal wieder geschafft, negative Schlagzeilen zu produzieren.

Innerhalb kürzester Zeit konnte man in allen Medien, von Spiegel über Stern bis Süddeutsche und Augsburger Allgemeine usw. lesen, dass Weltbild schwule Liebesgeschichten aussortiert hat.
Diese haben offensichtlich keinerlei Bezug zu Pornos, sondern sind anscheinend einfach nur Liebesgeschichten.
Es heißt sogar, dass Weltbild alle Bücher des betreffenden Verlages aus dem Programm nehmen würde.

Dass solche Negativ-Schlagzeilen geschäftsschädigend sind, steht wohl außer Frage.

Wir haben es uns jetzt schon mit den strengen Katholiken verdorben, weil wir angeblich "Pornos" verkaufen.
Wir haben es uns mit allen verdorben, die etwas gegen Buchzensur haben, da sollten wir Deutschen sehr empfindlich sein.
Wir haben es uns mit allen verdorben, die etwas gegen die katholische Kirche haben und dort nichts einkaufen wollen, denn vor dem sogenannten "Porno-Skandal" wussten sicherlich viele Kunden gar nicht, wem Weltbild gehört.
Jetzt haben wir auch noch alle Kunden verärgert, die es nicht mögen, wenn man die Menschen nach ihren sexuellen Vorlieben sortiert und kategorisiert.

Was kommt als nächstes ?
Wir könnten versuchen, die emanzipierten Frauen zu verärgern, da könnten wir auch noch eine Menge Kunden vergraulen.

Zurück zum Anfang: hat das wirklich Weltbild gemacht ?
Haben das die vielen fleißigen Mitarbeiter gemacht, die auch bei Widrigkeiten mit großen Einsatz die Firma voranbringen wollen ?
Nein, natürlich nicht.
Man weiß nicht, wer das genau bestimmt, was aussortiert wird.
Ob das die Schere im Kopf ist, die im vorauseilenden Gehorsam im Sinne des Herrn arbeitet.
Oder ob die Anweisung direkt von "oben" kommt, von den katholischen Besitzern von Weltbild.
Falls das so ist, sollte man auch Ross und Reiter nennen und klar stellen, dass nicht Weltbild aussortiert, sondern der Herr Bischof sowieso wünscht, dass das Buch XYZ von Weltbild nicht verkauft wird !

Was ist eigentlich mit der Stiftung los ?
Würden wir dann immer noch der Zensur unterliegen ?
Wie lange braucht man eigentlich, um ein paar Unterlagen zu gestalten ?
Da ist ja der Flughafen in Berlin noch schneller fertig.
Mir kommt das langsam wie eine Verzögerungstaktik zum St. Nimmerleins Tag vor, um entweder alles beim Alten zu lassen oder Weltbild doch noch zu verkaufen, wenn es ein passendes Angebot gibt, was ich für die wahrscheinlichere Variante halte.

Falls das das Ziel ist, sollte man mit dem Zensurtheater aufhören, denn mit jeder Negativschlagzeile sinkt der Kaufpreis !

Sonntag, 16. Juni 2013

ver.di: Handelskonzerne wollen Kahlschlagorgie mit der Brechstange


München, 14.06.02013. Die zweite Tarifverhandlung für die Beschäftigten des bayerischen Einzelhandels verlief aus der Sicht der ver.di-Tarifkommission absolut enttäuschend. Nachdem sich in den vergangen Wochen über 4.000 Beschäftigte aus über hundert Betrieben im bayerischen Handel an Streiks beteiligt haben, waren die Erwartungen auf ein Umdenken bei den Arbeitgebern groß. Diese halten aber an ihrer Kahlschlagorgie an den Tarifverträgen – und damit an der Existenzsicherung der Beschäftigten – fest.

"Fünf der zehn reichsten Menschen in Deutschland kommen aus dem Handel. Auf der anderen Seite ist der Handel die Branche mit den meisten Menschen, die eine Aufstockung vom Amt bekommen müssen. Das heißt, die Menschen bekommen bei Vollzeitarbeit von den Arbeitgebern so wenig bezahlt, dass die Gesellschaft zu- schießen muss. Das ist für sich schon ein Skandal, aber dass die Arbeitgeber diese Umverteilung von unten nach oben weiter beschleunigen und noch mehr Menschen zum Aufstocken zwingen wollen, ist Klassenkampf von oben", so Hubert Thiermey- er, ver.di Verhandlungsführer.

Die Arbeitgebervertreter verweigern weiterhin ein Angebot zur Entgelterhöhung und fordern stattdesen Eingriffe in die Schutzregelungen für die Beschäftigten. Dazu gehört die völlige Flexibilisierung der Arbeitszeit, was aus der Sicht von ver.di „Arbeit auf Abruf“ bedeutet. Weiter fordern die Arbeitgebervertreter Einschnitte bei der Bezahlung der Verkaufstätigkeiten, Kürzungen bei den Nacht- und Spätzuschlägen sowie Billiglöhne für die Beschäftigten der Warenverräumung.

„Die Mehrzahl der Beschäftigten im Handel arbeitet in Teilzeit - immer häufiger in erzwungener Teilzeit. Nun sollen die Teilzeitbeschäftigten – nach dem Willen der Arbeitgeber – für 20 Stunden bezahlt werden aber 70 Stunden auf Abruf zur Verfügung stehen. Und dann sollen den Beschäftigten auch noch die Zuschläge gestrichen und das Gehalt gekürzt werden“, so Thiermeyer weiter.

"Es ist für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehbar, dass die Arbeitgeber in vielen anderen Branchen Entgelterhöhungen ohne Verschlechterungsorgien akzeptieren, während im Handel offensichtlich einige Arbeitgeber den Hals nicht voll genug bekommen. Wertschätzung und Anerkennung sieht anders aus", so Thiermeyer weiter. „Die Beschäftigten werden in den nächsten Wochen ihren Zorn und ihre Verärgerung in weiteren Streiks und Aktionen zum Ausdruck bringen, denn die Mehrzahl kann sich Verschlechterungen nicht leisten“ so der Gewerkschafter.
ver.di will nun die Streiks ausweiten und mit neuen und kreativen Aktionen den Druck in den Tarifverhandlungen erhöhen.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 15. Juli 2013

Hintergrund:

Tarifsituation Einzelhandel
Nach Beschäftigtenbefragungen, an der sich über 2.000 Beschäftigte des bayerischen Einzelhandels beteiligt haben, hat die Große Tarifkommission am 12. März folgende Forderungen für den bayerischen Einzel- und Versandhandels beschlossen:

  • die Erhöhung der Tabellen für die Löhne und Gehälter um 6,5 %, mindestens jedoch um 140 € im Monat, 
  • die Erhöhung der Tabellen für die Auszubildenden um 90 € im Monat, 
  • bei einer Laufzeit des neuen Tarifvertrages von 12 Monaten. 


In der ersten Tarifverhandlung am 7. Mai lehnten die bayerischen Arbeitgebervertreter ein Angebot ab. Sie forderten stattdessen Eingriffe in die Schutzregelungen für die Beschäftigten bei der Arbeitszeit, Einschnitte bei der Bezahlung der Verkaufstätigkeiten, Kürzungen bei den Nacht- und Spätzuschlägen sowie Billiglöhne für die Beschäftigten der Warenverräumung. 
In der zweiten Tarifverhandlung a 14. Juni legten die Arbeitgeber ebenfalls kein Angebot vor, beharrten aber auf ihren Verschlechterungen.

Montag, 10. Juni 2013

Gemeinsam stark: die Bundeskonferenz der ver.di-Vertrauensleute in Berlin


Was erwarten die Mitglieder von ihrer Gewerkschaft? Wie kann ver.di die Aktiven im Betrieb optimal unterstützen? Auf welchen Wegen setzen Vertrauensleute die Interessen der Beschäftigten durch? Diese und andere Fragen standen im Mittelpunkt der 6. Bundeskonferenz der ver.di-Vertrauensleute am Wochenende in Berlin. 


Offene Aussprache mit den Spitzen unserer Gewerkschaft: ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske, die Vorsitzende des Gewerkschaftsrats Monika Brandl, Bundesvorstandsmitglied Dina Bösch und Jugendvorsitzender Jörg Grünefeld stellten sich den Fragen und Forderungen der Aktiven in einer mehrstündigen Podiumsdiskussion. 




Frank Bsirske nahm sich viel Zeit für die Basis. Der Vorsitzende von Deutschlands zweitgrößter Gewerkschaft erläuterte die wichtigsten Ziele der Organisation: Höhere Gehälter durchsetzen, flächendeckende und allgemeinverbindliche Tarifverträge schaffen, Mindestlohn festschreiben. Die Kraft dafür nimmt ver.di aus der überaus positiven Mitgliederentwicklung. Allein im ersten Halbjahr 2013 hat ver.di über 80.000 neue Mitglieder gewonnen.




So läuft erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit im Betrieb. 160 Delegierte aus allen Bundesländern nahmen an unterschiedlichen Workshops teil: Gesprächstraining, Öffentlichkeitsarbeit und Organinsierungskampagnen helfen, die Interessen der ArbeitnehmerInnen noch effektiver zu vertreten.




Solidarität ist der Grundpfeiler unseres Handels. Die 160 Delegierten von ver.di unterstützen den Kampf der Opel-MitarbeiterInnen um ihre Arbeitsplätze und protestierten in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Polizeigewalt während der Blockupy-Demonstration in Frankfurt.



Für den ver.di-Fachbereich Handel in Bayern ist unser Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann als Delegierter des Landesvertrauensleute-Ausschusses nach Berlin gereist: "Ich nehme viele gute Anregungen mit nach Hause. Zahllose Beispiele zeigen, wie viel wir erreichen können, wenn wir gemeinsam handeln. Grundlage des Erfolgs sind unsere Mitglieder. Deshalb werden die Vertrauensleute in den nächsten Wochen die KollegInnen ansprechen und um weitere Eintritte bei Weltbild werben. Gerade in Zeiten der Krise bietet die Gewerkschaft den besten Schutz für die ArbeitnehmerInnen."

Alle Fotos von Ronny Keller. Danke, Ronny!

Dienstag, 4. Juni 2013

Unterstützung für Damiano Quinto, den H&M loswerden will!


Über die Versuche der Geschäftsführung von H&M, einen aktiven Betriebsrat loszuwerden, haben wir bereits berichtet: zum Artikel. Jetzt läuft es eine Online-Petition, die Sie ganz einfach im Internet unterzeichnen können:
Wir die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern hiermit die H&M Geschäftsführung in Hamburg auf, die Meinungen und Ideen von Betriebsräten und Einigungsstellenbeisitzern zu akzeptieren, anstatt sie als wirtschaftliche Hemmnisse zu sehen. 
Insbesondere erwarten wir die Rücknahme der Kündigungsanträge gegen den Trierer Betriebsratsvorsitzenden Damiano Quinto!
H&M Geschäftsführung Hamburg: Rücknahme der beabsichtigten fristlosen Kündigungen  - Unterschreiben Sie die Petition!

Montag, 3. Juni 2013

ver.di Bayern fordert: Bayern braucht ein Bildungsfreistellungsgesetz !


Worum geht es ?
In fast allen Bundesländern können sich Arbeitnehmer, die sich fortbilden möchten, für die Dauer der Fortbildung bezahlt freistellen lassen.
Nur in Bayern und Sachsen nicht, in Baden-Württemberg und Thüringen sind entsprechende Gesetze bereits in Planung.

Für einen Bayern, der sich normalerweise südlich des Weißwurstäquators aufhält, ist das eine überraschende Nachricht.
In anderen Bundesländern gibt es schon seit fast vierzig Jahren bezahlte Freistellung für Fortbildung ?
Und wir ???

Dank des föderalen Systems hat jedes Bundesland seine eigenen Gestaltungsvorstellungen.
So schwanken die Anzahl Tage pro Jahr von 3 (Saarland) bis 10 Tage (eine passende Tabelle dazu ist in den untenstehenden Links zu finden).
Der Rechtsanspruch geht auf ein Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub von 1974 (!) zurück. Die Bundesrepublik hat das 1976 ratifiziert und ist damit völkerrechtlich verpflichtet, das einzuführen.

Es gibt auch eine Reihe von Bundesländern, die das schon zwischen 1974 und 1975 eingeführt haben, wer mag, kann eventuell aus den Einführungsterminen eine politische Tendenz ablesen.

Bayern wartet noch auf den göttlichen Ratschlag von Alois Hingerl, der leider im Hofbräuhaus sitzt, statt die Regierung daran zu erinnern, dass 1976 schon ein Weilchen her ist.

Daher hat das jetzt ver.di übernommen und fordert für Bayern das Recht auf eine bezahlte befristete Freistellung von mindestens 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr, wobei der Anspruch auch für 2 Jahre zusammengefasst werden kann.
Die Freistellung dient für Zwecke der beruflichen, kulturellen, allgemeinen und politischen Bildung.

Es geht ausdrücklich nicht nur um Weiterbildung für berufliche Zwecke, sondern um die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Arbeitnehmer in den oben genannten Bereichen.
Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz haben auch Beschäftigte die Möglichkeit zu Fortbildungsmassnahmen, die vom Arbeitgeber selten oder gar nicht weitergebildet werden.
Auch sind vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildungen meist betriebsspezifisch.
Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz können Arbeitnehmer selbst entscheiden, was sie lernen wollen.

Bildungsveranstaltungen werden auf Antrag des Veranstalters für diese Zwecke anerkannt.
Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die ausschließlich betrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen.

Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Beschäftigen über die Seminargebühren und die Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung gemeinsam.

Nähere Informationen zum Thema finden sich unter:

Einleitung zum Thema mit Links

 - Stellungnahme von ver.di, hier findet sich auch die Tabelle mit den Bundesländern

Gesetzentwurf zum Bildungsfreistellungsgesetz


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