Montag, 3. Juni 2013

ver.di Bayern fordert: Bayern braucht ein Bildungsfreistellungsgesetz !


Worum geht es ?
In fast allen Bundesländern können sich Arbeitnehmer, die sich fortbilden möchten, für die Dauer der Fortbildung bezahlt freistellen lassen.
Nur in Bayern und Sachsen nicht, in Baden-Württemberg und Thüringen sind entsprechende Gesetze bereits in Planung.

Für einen Bayern, der sich normalerweise südlich des Weißwurstäquators aufhält, ist das eine überraschende Nachricht.
In anderen Bundesländern gibt es schon seit fast vierzig Jahren bezahlte Freistellung für Fortbildung ?
Und wir ???

Dank des föderalen Systems hat jedes Bundesland seine eigenen Gestaltungsvorstellungen.
So schwanken die Anzahl Tage pro Jahr von 3 (Saarland) bis 10 Tage (eine passende Tabelle dazu ist in den untenstehenden Links zu finden).
Der Rechtsanspruch geht auf ein Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub von 1974 (!) zurück. Die Bundesrepublik hat das 1976 ratifiziert und ist damit völkerrechtlich verpflichtet, das einzuführen.

Es gibt auch eine Reihe von Bundesländern, die das schon zwischen 1974 und 1975 eingeführt haben, wer mag, kann eventuell aus den Einführungsterminen eine politische Tendenz ablesen.

Bayern wartet noch auf den göttlichen Ratschlag von Alois Hingerl, der leider im Hofbräuhaus sitzt, statt die Regierung daran zu erinnern, dass 1976 schon ein Weilchen her ist.

Daher hat das jetzt ver.di übernommen und fordert für Bayern das Recht auf eine bezahlte befristete Freistellung von mindestens 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr, wobei der Anspruch auch für 2 Jahre zusammengefasst werden kann.
Die Freistellung dient für Zwecke der beruflichen, kulturellen, allgemeinen und politischen Bildung.

Es geht ausdrücklich nicht nur um Weiterbildung für berufliche Zwecke, sondern um die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Arbeitnehmer in den oben genannten Bereichen.
Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz haben auch Beschäftigte die Möglichkeit zu Fortbildungsmassnahmen, die vom Arbeitgeber selten oder gar nicht weitergebildet werden.
Auch sind vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildungen meist betriebsspezifisch.
Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz können Arbeitnehmer selbst entscheiden, was sie lernen wollen.

Bildungsveranstaltungen werden auf Antrag des Veranstalters für diese Zwecke anerkannt.
Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die ausschließlich betrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen.

Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Beschäftigen über die Seminargebühren und die Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung gemeinsam.

Nähere Informationen zum Thema finden sich unter:

Einleitung zum Thema mit Links

 - Stellungnahme von ver.di, hier findet sich auch die Tabelle mit den Bundesländern

Gesetzentwurf zum Bildungsfreistellungsgesetz


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