Montag, 29. April 2019

1. Mai in Augsburg



Am 1. Mai findet auch dieses Jahr wieder ein von den Gewerkschaften organisierter Demonstrationszug zum Rathausplatz statt. Nach der Kundgebung folgt ein buntes Kultur- und Rahmenprogramm und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Wir freuen uns auf euer Kommen!


Das Programm:

    10.00 Uhr: Demonstrationszug vom Gewerkschaftshaus, Am Katzenstadel 34,
    zum Rathausplatz mit Sambamania
    10.45 Uhr: Maifeier auf dem Rathausplatz Augsburg
    Begrüßung Silke Klos-Pöllinger, DGB-Kreisvorsitzende
    Grußwort Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl
    Jugendaktion DGB-Jugend
    Ansprache Luise Klemens, Landesbezirksleiterin ver.di Bayern
    Prämierung Malwettbewerb „Europa – das ist für mich …“
    Moderation Horst Thieme

   12.15 Uhr (ca.): Ende der Kundgebung, im Anschluss Kulturprogramm
    Musik Karl Pösl mit Protestsongs von den 60ern bis heute
    Backdoor Connection mit fetzigen Funk und Rocknummern, verträumten Balladen,
    sphärischen Instrumentals und Popsongs
    Poetry Slam präsentiert von Horst Thieme
    Rahmenprogramm:
    Info-Aktionsstände Gewerkschaften und befreundete Organisationen
    Kinderaktionen Hüpfburg, Kinderbetreuung durch den Abenteuerspielplatz   Hammerschmiede
    Essen Verschiedene Speisen, auch vegetarisches Angebot
    15.00 Uhr: Ende Kulturprogramm




Freitag, 26. April 2019

Ein erfreuliches Ergebnis


Es kann ja doch funktionieren mit einer konstruktiven Zusammenarbeit, wie letztlich die Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung Variable Vergütung zeigte. Der Betriebsrat griff einen Vorschlag der Geschäftsführung auf, der primär auf Kostensenkung im Personalbereich abzielte und handelte eine Neuregelung aus, die den außertariflich Angestellten gleichermaßen Vorteile bringt und somit für alle Seiten positiv ist.

Da die Regelungen zur Entlohnung der außertariflich beschäftigten Mitarbeiter sehr komplex sind, soll hier nur auf die wesentlichen Punkte eingegangen werden.
Die AT-Gehälter sind neben einem fixen Grundgehalt bisher anteilig an sogenannte Zielvereinbarungen geknüpft. Diese Ziele sollten zu Beginn des Geschäftsjahres mit den Vorgesetzten festgelegt werden und für alle Kollegen in gleichem Maße erreichbar sein. Leider kam es bei diesen Vorgaben häufig zu großen Unstimmigkeiten. 
Die einen erhielten Ihre Ziele frühzeitig, die anderen so spät, dass für das Erreichen kaum genug Zeit blieb. Auch waren die Anforderungen in keiner Weise standardisiert, was die Realisierbarkeit angeht. Manche Kollegen mussten nur wenig mehr tun, als das wofür sie laut Vertrag ohnehin verpflichtet waren, bei anderen war, ob der hohen Vorgaben, ein teilweises Scheitern schon vorprogrammiert.
Diese ungleichen Voraussetzungen führten, wenn es am Jahresende um die Auszahlung ging, regelmäßig zu unschönen Szenen und Stress mit  Vorgesetzten und Kollegen.

Die Betriebsvereinbarung eröffnet nun aber einen Weg, um aus dieser unbefriedigenden Situation herauszukommen. Ein AT-Angestellter kann ab jetzt auf einen Teil des jährlich ausbezahlten, individuellen Anteils seines Gehalts verzichten, wobei der Rest dann fix auf das monatliche Basisgehalt aufgeschlagen wird. Als Gegenleistung für diese faktische Gehaltskürzung entfallen alle Zielvereinbarungen und die damit verbundenen Streitpunkte. Zusätzlich erhält der Kollege, je nach Höhe des Verzichts, einen Ausgleich in Urlaubstagen, sprich mehr Freizeit. 

Unter dem Strich heißt das:
  • geringeres Jahreseinkommen, da sich der individuelle Gehaltsanteil faktisch reduziert
  • höheres Monatseinkommen, da der reduzierte Anteil des individuellen Gehaltsanteils auf den Monatslohn aufgeschlagen wird
  • je nach Höhe des Verzichts 1 - 3 Urlaubstage mehr
  • keine  Zielvereinbarungen, die dafür erreicht werden müssen
Es bleibt jedoch fast allen Angestellten selbst überlassen, ob sie diese neue Regelung als Änderung in ihren Arbeitsvertrag aufnehmen lassen wollen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist absolut gegeben. Und für diejenigen, die keine Änderung wünschen, beinhaltet die BV eine Vorgabe für die Festlegung der jährlichen Ziele. Diese soll eine Ungleichbehandlung ausschließen und die Zielvereinbarungen für alle Beteiligten SMART machen.
Ausgenommen von den Änderungen sind nur diejenigen Angestellten mit einem Jahresgehalt über 100.000 Euro und einige wenige andere, die durch ihre Arbeit maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis haben. Dies betrifft allerdings nur etwa ein Viertel der AT-Angestellten. Alle andern haben die freie Wahl.

Der Betriebsrat hat mit dieser Betriebsvereinbarung für die Kollegen mit höherem Einkommen eine sehr gute Möglichkeit geschaffen sich einer permanenten Stressquelle zu entledigen ohne wirklich gravierende Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Gleichzeitig verbessert sich durch die neuen Richtlinien bei der Zielvereinbarung auch die Situation für die Mitarbeiter, die das Angebot zum Wechsel nicht annehmen möchten. Und für das Unternehmen sinken die Ausgaben im Personalbereich.

Am Ende gewinnen so alle Seiten durch diese Neuregelung.

Wir wollen so gerne glauben, dass dieses Beispiel einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit" der Anfang eines neuen Umgangs im Hause Weltbild ist. Das zarte Pflänzchen Hoffnung ...






Montag, 22. April 2019

Filmabend im Liliom Kino


Freier Eintritt für Gewerkschafts-Mitglieder am Freitag Abend im Liliom Kino Augsburg. 

In Zusammenarbeit mit den neuen Besitzern des Liliom Kinos zeigt die Industriegewerkschaft IGBCE den aktuellen französischen Spielfilm "Streik". 


Termin: Freitag den 26. April
Ab 18 Uhr werden Snacks angeboten.
Um 19:30 Uhr startet die Vorführung. Im Anschluss bietet sich Gelegenheit zur Diskussion.












Donnerstag, 4. April 2019

ver.di empört: Wirtschaftsminister Aiwanger schießt gegen den arbeitsfreien Sonntag!


Der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger hat einen Generalangriff auf den freien Sonntag in Bayern gestartet. Er will dem Vernehmen nach den sogenannten Anlassbezug streichen. 

Der arbeitsfreie Sonntag hat aber als zentrales Element unserer Gesellschaft Verfassungsrang. Aiwangers Angriff auf unseren Sonntag ist also ein Angriff auf unser Grundgesetz!

Es hätte zur Folge, das damit nicht nur Sonntagsöffnungen möglich wären, sondern auch die Sonntagsarbeit zur Regelarbeit werden könnte. Wir werden entschieden gegen diesen Angriff auf den Schutz des freien Sonntags kämpfen.

Noch letzten November versprach Aiwanger  der Sonntagsallianz im Internet großspurig, wie sehr er sich für den freien Sonntag einsetze: Ein viertel Jahr und eine Regierungskoalition später fällt Aiwanger um und er verdrängt seine einst guten Vorsätze...




NICHT MIT ver.di!


Quellen: mit Material der Kollegen vom Hugendubel ver.di blog und ver.di

Dienstag, 2. April 2019

Tarifrunde 2019 Handel - Forderung Großhandel


Wie bereits berichtet, ist die Tarifrunde Handel gestartet.

Neben dem Einzelhandel, führt auch der Großhandel Tarifverhandlungen.

Forderungen der Tarifkommission Großhandel

ver.di:  Beschäftigte  im  Großhandel  brauchen  deutlich  mehr  Geld  

6,5 % mehr Geld für Alle 

München,  07.03.2019.  Respekt  und  Wertschätzung  für  die  Leistung  der  Groß- 
handelsbeschäftigten  muss  sich  nach  der  Überzeugung  von  ver.di  auch  bei  
den  Entgelten  und  Ausbildungsvergütungen  wiederspiegeln.  Deshalb  hat  die 
bayerische  Tarifkommission  einstimmig  eine  Erhöhung  der  Entgelte  um  6,5%  
für  die  anstehende  Tarifrunde  gefordert.  


 Der  bayerische  Großhandel  ist  einer  der  zentralen  Branchen  in  Bayern.  Ohne  die 
rund  240  000  Beschäftigten  im  Großhandel  wäre  die  Grundversorgung  faktisch  nicht  
vorhanden.  Angefangen  vom  Lebensmittelgroßhandel,  dem  pharmazeutischen 
Großhandel  bis  hin  zum  Baustoffgroßhandel  ist  der  Großhandel  das  wichtigste  Bin- 
deglied.  Die  Beschäftigten  im  Großhandel  stellen  somit  die  Versorgung  der  Volks-  
wirtschaft  mit  Waren  und  Dienstleistungen  sicher.  Dabei  ist  die  Umsatz-  und  Ge- 
winnsituation  der  Unternehmen,  die  im  Großhandel  tätig  sind,  ausgesprochen  gut.    

Um  den  Beschäftigten  ihren  Teil  an  dem  Erfolg  zukommen  zu  lassen,  wurde  heute 
die  Tarifforderung  beschlossen.  Konkret  beschloss  die  große  Tarifkommission  fol-  
gende  Forderungen  für  die  rund  240.000  Beschäftigten:  



  • Erhöhung  der  Löhne  und  Gehälter  um  6,5%  
  • Erhöhung  der  Bezahlung  von  weiteren  Anforderungen  auf  80€ 
  • Erhöhung  der  Ausbildungsvergütungen  um  100  €  
  • Die  Laufzeit  des  Tarifvertrages  soll  12  Monate  betragen 
  • Allgemeinverbindlichkeit  wird  gemeinsam  mit  den  Arbeitgebern  beantragt  

„Beschäftigte  im  Großhandel  leisten  wertvolle  Arbeit  für  die  Gesellschaft  und  erwirt- 
schaften  Milliarden  Umsätze  für  die  Unternehmen.  Dafür  verdienen  sie  Respekt  und  
Wertschätzung,  vor  allem  durch  Entgelte  von  denen  die  Menschen  ihr  Leben  be- 
streiten  können  und  in  Zukunft  nicht  von  Altersarmut  bedroht  sind“,  so  Thomas  
Gürlebeck,  ver.di  Verhandlungsführer  in  Bayern.  


Vor  der  Forderungsfindung  führte  ver.di  in  den  Großhandelsbetrieben  eine  breit  an- 
gelegte  Beschäftigtenbefragung  durch. Die  Befragung  ergab  unter  anderem,  dass  36%  
der  Befragten  sagten,  ihr  Einkommen  reicht  nicht  aus  und  57%  angaben,  dass 
ihr  Einkommen  gerade  so  ausreicht. Dass  die  zu  erwartende  Rente  nicht  zum  Leben
ausreicht,  bestätigten  in  der  Befragung  91%  der  Beschäftigten 

Quelle: Pressemitteilung ver.di-bayern / Handel / Großhandel







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