Freitag, 27. Februar 2015

Update zur Karstadt Story


Wir hatten im November 2014 über Karstadt berichtet.

Damals bestand, ähnlich wie bei Weltbild mit Droege, noch die Hoffnung, dass Benko eine Art "weißer Ritter" wäre und Karstadt mit einem klaren Konzept und notwendigen Investitionen wieder auf die Erfolgsspur bringen würde.

Aber auch hier sieht es so aus, als ob die Wirtschaft eben ein Haifischbecken wäre, in dem ein verwundetes Tier nicht aufgepäppelt, sondern gnadenlos zerrissen und aufgefressen wird, egal was vorher für Flötentöne gesäuselt wurden.

Die ver.di Zeitschrift Publik berichtet, hier nur ein Auszug.

Neuer Besitzer mit altem Konzept

Wieder drastische Einschnitte auf Kosten der Beschäftigten
(Gudrun Giese)

Mit der Veräußerung der letzten Anteile an den Premium-, Sport- und Warenhäusern von Nicolas Berggruen an René Benko und seine Signa-Holding im August kam leise Hoffnung auf. Doch bei der Aufsichtsratssitzung am 23. Oktober wurde die Katze aus dem Sack gelassen: Häuserschließungen und Entlassungen sind einmal mehr zentrale "Ideen" des neuen Managements, um Karstadt zu "retten".

"Statt genaue Ursachenforschung zu betreiben, warum Karstadt in der Krise ist, wird überstürzt die Entscheidung gefällt, einzelne Filialen zu schließen und in weiteren Filialen noch mehr Personal abzubauen", sagt Stefanie Nutzenberger aus dem ver.di-Bundesvorstand. Bis zu 300 Arbeitsplätze werden dadurch vernichtet. Der neue Vorstand will weitere 2 000 Stellen in den Warenhäusern und der Essener Zentrale streichen.

Die Betriebsräte der Filialen hätten fortlaufend Vorschläge für strategische Korrekturen gemacht, ohne Erfolg. Die Pläne für Schließungen und Personalabbau seien ohne Kenntnis der Beschäftigten und der Arbeitnehmervertretungen entwickelt worden. Die Betriebsräte und ver.di fürchten, dass der Abbau mit den jetzt angekündigten Einschnitten nicht beendet ist. 

 In den derzeit 83 Karstadt-Häusern geht derweil die Angst um. "Manche Kollegin zittert schon, wenn ein Kunde sie nur auf die aktuelle Situation anspricht. Die meisten wollen keinesfalls auffallen, um nicht ihren Arbeitsplatz zu riskieren." "Es geht nicht, immer weiter auf Geld, Freizeit und Sozialleistungen zu verzichten."

Genau das will die neue Geschäftsleitung den derzeit 17 .000 Beschäftigten zumuten: Keine Rückkehr zur Tarifbindung, Verlängerung der Arbeitszeit und Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das 2014 dank der ver.di-Tarifkommission gezahlt wird. Neue Konzepte sollen laut Vorstandschef Fanderl 2015 umgesetzt werden; wie die aussehen, ist noch unbekannt. Fest steht, dass Benko aus einem Teil seines neuen Besitzes schon ordentliche Gewinne zieht: Laut Immobilien-Zeitung sollen derzeit 22 der 122 Karstadt-Immobilien im Besitz der Benko-Firma Signa sein. Bei den Premiumhäusern KaDeWe, Alsterhaus und Oberpollinger erhöhte er Anfang des Jahres die Mieten; laut Süddeutscher Zeitung um mehr als 20 Millionen für die nächsten fünf Jahre. Auch in den weiteren Häusern der Signa-Gruppe wurden die Mieten heraufgesetzt.

Die ver.di Zeitschrift Publik berichtet weiter:

Die Zukunft bleibt ungewiss

Schlechtere Arbeitsverträge angeboten

Wie es weitergeht mit den verbliebenen Karstadt-Warenhäusern und ihren 20.000 Beschäftigten, das war auch Ende Januar unklar. Fest steht, dass Eigentümer René Benko Fakten beim Kerngeschäft schafft: Seine Signa-Holding übernimmt die Immobilien der Premiumhäuser KaDeWe, Alsterhaus und Oberpollinger sowie die Karstadt-Häuser in der Stuttgarter Innenstadt und am Kurfürstendamm. Das Stuttgarter Haus gehört zu den Filialen, die in diesem Jahr geschlossen werden. ver.di hatte Benko schon bei der Schließungsankündigung vorgeworfen, hier lediglich ein Haus in bester Lage für eine Vermietung an Filialbetriebe nutzen zu wollen. 20 weitere Karstadt-Immobilien übernimmt Benkos Partner Beny Steinmetz; Benko werde sie anschließend mieten, hieß es in einem Pressebericht.

Beschäftigte berichten, dass sie neue Arbeitsverträge zu schlechteren Konditionen unterzeichnen sollen. Statt der klassischen Verkaufstätigkeit "offeriert" Karstadt ihnen, künftig nur noch Ware zu "verräumen". Wer Personal im Verkauf einsparen wolle, "setzt das Format Warenhaus aufs Spiel", sagt Arno Peukes von ver.di. Die Beschäftigten sollten sich keinesfalls zu Vertragsänderungen nötigen lassen. Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Karstadts Zukunft stagnieren derweil.

Gudrun Giese


Auch in der süddeutschen Zeitung ist Karstadt Thema

Für uns leidgeprüfte Weltbild-Mitarbeiter ist dieses Instrumentarium nur allzu vertraut.
Fillialen werden geschlossen oder verkauft, die Personalkosten sollen durch Entlassungen, Einsparungen und durch Herabstufung von Mitarbeitern reduziert werden.
Benkos Firma hat immerhin 1 (einen) Euro für Karstadt gezahlt !
Da kann ja nicht viel schief gehen, vielleicht sollte man auch mal bei solchen Gelegenheiten mitbieten !

Für Karstadt liegt ein 32-seitiges "Zukunftskonzept" vor.
Im Gegensatz zur Süddeutschen Zeitung dürfen wir das in Gänsefüßchen setzen...
Es sollen fast 1600 Mitarbeiter abgebaut werden.
Fast jeder zweite Abteilungsleiter soll das Unternehmen verlassen.
In den Filialen soll eine komplette Führungsebene gestrichen werden.
Die Warenhäuser werden unterschiedlich gewichtet, nach Umsatz und Bedeutung, es gibt sogenannte Kopffilialen und sogenannte Anhängefilialen, für die die Leiter der Kopffilialen mitverantwortlich sein sollen.

Mitarbeiter sollen in Einräumteams abgestuft werden und nur noch nach Logistiktarif bezahlt werden, bis zu 1100 Mitarbeiter wären laut ver.di betroffen und hätten Lohneinbußen von ca. 300 Euro.
Die Produktivität wäre geringer als bei der Konkurrenz.
Grundbesetzung soll nur noch ein Mitarbeiter pro Etage sein !
Warum man dann nicht gleich online bestellen würde, ist intern noch nicht ausdiskutiert worden.
Die Schaufensterdeko wird vereinfacht, weniger Kassen, der Aufwand beim Abkassieren soll minimiert werden, es soll weniger Meetings und Telefonkonferenzen geben.

Wer sich von den Weltbildmitarbeitern noch ein bisschen Sarkasmus und schwarzen Humor aufgespart hat, müsste jetzt eigentlich anfangen zu wiehern bei dieser kreativen Sammlung von Maßnahmen, das kommt einem doch irgendwie bekannt vor.

Es geht nur um Einsparungen an allen Fronten, ein Konzept, warum Kunden bei Karstadt einkaufen sollten, ist nicht zu erkennen, die Vorschläge der Mitarbeiter werden ignoriert.

Einen treffenden Kommentar zu Karstadt findet man bei der Augsburger Allgemeinen.

Montag, 23. Februar 2015

Migrations-Ausschuss ver.di


Wenn man Menschen zum Thema Gewerkschaft befragt, fallen den Meisten zuerst Tarifverhandlungen und Streiks ein.
Einige denken eher an Betriebs- oder Personalräte, vielleicht auch noch an politische Aktionen, wie die großangelegte Kampagne zum Mindestlohn.

Die Wenigsten aber wissen, dass Gewerkschaft mehr kann, als "nur" für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Gewerkschaften ,wie die ver.di, sind genauso vielseitig wie ihre Mitglieder.
So findet man neben der Personengruppe Jugend (= JAV), Rentner und Frauen, auch die Gruppe der Migranten bzw. Menschen mit Migrationshintergrund.

Am 04.12.2014 fand im Nürnberger Gewerkschaftshaus die Landesmigrationskonferenz Bayern statt.
Neben hochbrisanten Themen, wie die deutsche Flüchtlingspolitik oder PEGIDA, stand auch die Neuwahl des Präsidiums dieses Ausschusses auf der Tagesordnung.
Für den Bezirk Augsburg wurde Dolores Sailer ins Präsidium gewählt, ihre Stellvertreterin ist Sara De Santi.

Delegierte der Landesmigrationskonferenz Bayern am 04.12.2014
Foto. Ch. Johnson

Migration ist ein Thema, das uns alltäglich bewusst oder auch unbewusst beschäftigt. Kulturelle Unterschiede, sprachliche Defizite und andere Religionszugehörigkeit sind nicht selten  Auslöser von Debatten und Streitigkeiten.

Der Migrations-Ausschuss ver.di hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ungleichheiten auf Grund kultureller Unterschiede zu beseitigen, zu informieren und Vorurteile abzubauen.

Damit man die Arbeit des Migrations-Ausschusses, seine Ziele und Forderungen besser nachvollziehen kann, geben wir hier einen Einblick.

Interkulturelle Kompetenz - was bedeutet das?


Interkulturelle Kompetenz heißt, sich Informationen über die Herkunftsländer der MigrantInnen anzueignen, um in interkulturellen Situationen kommunikationsfähig zu sein
Indikatoren für interkulturelle Kompetenz:
  • Soziales und kulturelles Bewusstsein
  • Lebensweltliches Hintergrundwissen eigener und fremder Kulturen
  • Anerkennung von Unterschiedlichkeit - aber Akzeptanz von Gleichheit und Gleichbehandlung
  • Verstehen sowie verstanden werden wollen

Bekämpfung von Rassismus


Vielfalt ist eine Grundstruktur allen Lebens. Das macht uns als Person einmalig und unverwechselbar. Zudem ist Vielfalt ein Ausdruck von Kreativität.
Menschen dürfen auf Grund ihrer Andersartigkeit weder benachteiligt, bedroht oder gar verletzt werden. Rassismus stellt sich gegen das Lebensrecht und stellt die Würde der Menschen generell in Frage. Gegenseitige Achtung und Respekt stellen die Basis für ein friedliches Zusammenleben dar.
Jeder demokratische Bürger muss es daher als seine Verpflichtung ansehen, gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Ausgrenzung vorzugehen.

Im Bewusstsein aller sollte "Herkunft - Mensch" sein, denn wir alle sind Menschen, egal woher wir ursprünglich stammen oder welche Farbe unsere Haut hat.


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


Das AGG schuf die Voraussetzungen dafür, dass durch Aufklärung und Prävention erst gar keine Benachteiligungen entstehen können. Die konkreten Bestimmungen dieses Gesetzes, welche die Rechte und Pflichten festlegen, sollen Transparenz  und weniger Rechtsunsicherheiten schaffen. Dennoch gilt: Das Gesetz beinhaltet einige wichtige Mittel um Betroffene aktiv zu unterstützen. Aber jeder Einzelne muss selbst so handeln, dass sich kein Anderer benachteiligt oder ausgegrenzt fühlt.

Deutschland ist ein Einwanderungsland...


...und wird es auch in Zukunft bleiben.
Ver.di unterstützt eine geregelte Zuwanderung aus arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Gründen, aber auch, weil Deutschland die Zuwanderung als kulturelle Bereicherung empfindet.
Sie setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass Menschen, die vor Bürgerkriegen flüchten oder aus politischen Gründen verfolgt werden, Schutz gewährleistet wird. Das heißt, die ver.di wird das Asylrecht und den Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge verteidigen. Denn das ist untrennbar mit dem Anspruch eine humane und zivilisierte Gesellschaft zu sein, verbunden.


Wahlrecht für alle


Millionen Einwanderer leben seit vielen Jahren dauerhaft in Deutschland, haben sich ihren Lebensmittelpunkt hier aufgebaut und haben nicht das Recht, an Wahlen teilzunehmen. 
Die ver.di fordert daher, das allgemeine Wahlrecht für MigrantInnen, die dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten.
Einige unserer europäischen Nachbarn gehen mit gutem Beispiel voran und haben das kommunale Wahlrecht für alle in verschiedenen Ausprägungen realisiert. Zu diesen Ländern gehören u.a. Großbritannien, die Niederlande, teilweise Portugal und Spanien.
Das Wahlrecht ist ein Freiheitsrecht jedes Menschen, der in einem demokratischen Staat lebt und darf deshalb nicht von der Staatsbürgerschaft abhängen.

Forderungen zur Arbeitsmarktpolitik


  • Gezielte Förderung von Jugendlichen nicht deutscher Herkunft beim Übergang von Schule und Berufsausbildung
  • Mehr Ausbilder mit Migrationshintergrund
  • Chancengleichheit bei der Arbeitsvermittlung und damit Abschaffung der Nachrangigkeit
  • MigrantInnen ohne Papiere haben auch Rechte, vor allem auf menschenwürdige Verhältnisse
  • Vermehrte Anerkennung bzw. Gleichstellung ausländischer Berufsabschlüsse, sowie mehr Angebote für Anschlussqualifizierungen
  • Erhöhung der Ausbildungsplätze für jugendliche MigrantInnen; der Freistaat Bayern muss gerade in diesem Punkt eine Vorbildfunktion einnehmen und die jungen Menschen gezielt ansprechen

Mehr Informationen zum Thema Migration gibt es auf dem Link zur ver.di Homepage

Donnerstag, 19. Februar 2015

Irrungen und Wirrungen: Filialen, Jokers, Kidoh und Sammelwerke


Am Mittwoch trafen sich Geschäftsführung und Betriebsrat zu einem weiteren Informationstermin. Dabei wurde nicht über Entlassungen verhandelt. 

Am Vormittag wurde ausgelotet, was der Verkauf von 70 WELTBILD-Filialen für den Betrieb in Augsburg bedeutet. Der Betriebsrat kritisierte, dass mit dem Verkauf unmittelbar Umsatz bei der Retail wegbreche und der Logistik weitere Aufträge fehlen. Der Vertreter von ALSO bestätigte, dass durch den Verkauf weitere 25 Vollzeitstellen der Logistik in Gefahr geraten. Damit stehen bei ALSO jetzt insgesamt 225 Jobs zur Disposition. Die Geschäftsführung von Retail bedauert das nach eigenem Bekunden zwar, hält aber an der Verkaufsentscheidung fest.

Rätsel um Filial-Käufer und sein Fortführungskonzept

Über den Filial-Käufer Rüdiger Wenk war nichts wesentlich neues zu erfahren. Diverse Presseberichte lassen den Unternehmensberater und Buchhändler Wenk in einem zweifelhaften Licht erscheinen:

Rüdiger Wenk GmbH – Rätselhafter Weltbild-Käufer ist gefunden

Umstrittener Käufer – Weltbild-Investor setzt auf Bücher statt Bohrmaschinen

Dubiose Wendung – Potenzieller Weltbild-Käufer hat keinen Mietvertrag

Die Geschäftsführung hingegen ist überzeugt von der Seriosität des Erwerbers und seines Angebots. Über Details wie das Konzept von "LesensART" wollte die GF nicht mit dem Augsburger BR diskutieren. Das falle in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrats (GBR) von WELTBILDplus.

Das ist richtig. Der Augsburger BR hat bei diesem Thema kein Verhandlungsmandat. Aber die KollegInnen sind überzeugt, dass der GBR einen Interessenausgleich schließen wird, der die betroffenen MitarbeiterInnen von WELTBILDplus über den Verkauf hinaus bestmöglich absichert.

Eigene GmbHs für Jokers, Kidoh und die Sammelwerke

Eine hitzige Auseinandersetzung gab es bei der Diskussion um das Schicksal von Jokers, Kidoh und den Sammelwerken. Mehrheitsgesellschafter Walter Droege plant eine Ausgliederung der drei Bereiche in eigene GmbHs mit jeweils zwei bis drei MitarbeiterInnen. Da Geschäftsführer Sikko Böhm dafür nicht einen einzigen operativen Grund angeben konnte, befürchtet der Betriebsrat, dass es bei diesem Manöver um drei Ziele geht:

  1. Die neu zu gründenden Töchter sollen in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Auslieferung zu suchen. Folge: Weitere Arbeitsplatzverluste bei ALSO. 
  2. Die Werbung für Jokers, Kidoh und Sammler soll künftig durch externe Agenturen gemacht werden. Folge: Weiterer Personalabbau in Werbung und Marketing. 
  3. Mit der Ausgründung der Marken entzieht Walter Dröge der WELTBILD Retail Betriebsvermögen, auf das die MitarbeiterInnen im Falle einer Folgeinsolvenz Anspruch hätten. Folge: Der Topf für einen Sozialplan wird deutlich kleiner.

Vor diesem Hintergrund lehnt der Betriebsrat die Ausgliederung kategorisch ab. Die Geschäftsführung will das Thema in Kürze neu präsentieren, "um dem Betriebsrat Ängste zu nehmen". Wie das nach dieser Vorstellung gehen soll, ist den Beteiligten allerdings nicht klar…

Weitere Gespräche folgen

Ein neuer Termin ist ohnehin nötig geworden, weil die Geschäftsführung die eigentlich für gestern vereinbarten Themen nicht fertig vorbereitet hatte. Deshalb musste zum Beispiel die Darstellung der künftigen Sortimentspolitik verschoben werden.

Der Betriebsrat ist überrascht, wie schwer es der Arbeitgeberseite fällt, selbst grundlegende Fragen zur neuen Strategie befriedigend zu beantworten. Auch deshalb hält der Betriebsrat am Konzept Weltbild 2.0 fest, das im Vergleich zum konzeptionellen Wirrwarr des Walter Droege wie ein Mercedes gegenüber einem Handwagen wirkt.

Montag, 16. Februar 2015

Hochseilakt – Leben und Arbeiten in der IT-Branche


Gemeinhin assoziiert man mit der IT-Branche einen Wirtschaftszweig, der für seine guten Arbeitsbedingungen bekannt ist: überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten und selbstbestimmtes Arbeiten prägen für gewöhnlich die öffentliche Wahrnehmung und machen die Branche zum Leitbild moderner Arbeit.

Doch wie die meisten Dinge hat auch das Arbeiten in der IT-Branche Schattenseiten, die sich gerade jenen erschließen, die mit der Branche in Verbindung stehen. Wie aber sieht es wirklich aus? Die Gewerkschaft ver.di hat bereits 2009 einen Reader veröffentlicht, in dem „Insider“ zu Wort kommen: Betriebsräte, WissenschaftlerInnen und GewerkschaftsvertreterInnen.

Durch die unterschiedlichen Perspektiven wird es möglich, die wesentlichen Aspekte von IT-Arbeit zu beleuchten und Informationen aus Wissenschaft und Praxis bereitzustellen, ohne dabei auf der theoretischen Ebene zu verharren. Im Ergebnis ist ein Reader entstanden, der anstrebt, durch die Vielfalt seiner Artikel den Ansprüchen an fundierte Informationen und praxisrelevante Erkenntnisse gerecht zu werden und hoffentlich auch einen Beitrag dazu zu leisten, die Arbeit in der IT-Branche noch besser zu machen.

Hier kannst du den Reader lesen und herunterladen: Hochseilakt – Leben und Arbeiten in der IT-Branche

Wie beurteilst du die Arbeit in der IT speziell bei WELTBILD? Nutze die Kommentarfunktion unten, um mit Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren.

Freitag, 13. Februar 2015

Sachlicher Austausch aber keine Einigung


Auch die heutigen Gespräche des Betriebsrats mit der Geschäftsführung gingen ohne greifbare Ergebnisse zu Ende. Der Ton war sachlich, aber der Abbau von nochmals 400 Arbeitsplätzen ist weiter strittig. Es wurde nicht über Namenslisten oder einen Sozialplan verhandelt.

Die Geschäftsführung hat eine betriebswirtschaftliche Mittelfristplanung vorgelegt, die aber erst Ende des Monats vom Beirat der Gesellschafter verabschiedet werden muss. Wir werden sehen, ob sowohl Droege als auch Geiwitz die Planung als realistisch einschätzen und genehmigen.

Der Betriebsrat vertritt weiterhin den Standpunkt, das Konzept Weltbild 2.0 – oder eine vergleichbare Vorwärts-Strategie – muss maßgeblich für den Sanierungsprozess sein.

BR sieht Filialverkauf kritisch

Den Verkauf von 70 Filialen, der heute offiziell der Presse mitgeteilt wurde, sieht der BR strategisch äußerst kritisch. Ebenso wie andere Maßnahmen, welche die Geschäftsführung zur Konsolidierung vorschlägt.

Die Kritik begründet sich nicht allein auf den damit verbundenen sozialen Härten, sondern darauf, dass der Gesamtplan betriebswirtschaftlich nicht konsistent erscheint. Die Strategie zementiert nur den eingeschlagenen Weg nach unten: Werbung runter –> Umsatz runter –> Beschäftigung runter.

Austausch von Argumenten

Der Betriebsrat will einen anderen Weg, der sich an den traditionellen Stärken von WELTBILD als Medienhändler orientiert. Dafür hat die Arbeitnehmervertretung heute wieder viele Argumente vorgebracht, die jetzt vom Arbeitgeber geprüft werden. Weitere Termine sind vereinbart.

Mittwoch, 11. Februar 2015

Gewerkschaftliches Bildungsprogramm: "Vertrauensleute - Multiplikatoren/innen der Gewerkschaftsarbeit"


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie angekündigt stellen wir nun das nächste Seminar aus dem ver.di-Bildungsprogramm für die Mitglieder vor. 
Nähere Infos finden sich auch unter www.verdi-bildungsportal.de.

Vertrauensleute - Multiplikatoren/innen der Gewerkschaftsarbeit

vom 13.03.2015 bis 15.03.2014 in Beilngries/Paulushofen
Beginn: Freitag um 18 Uhr
Ende: Sonntag nach dem Mittagessen
Veranstaltungsnummer: 15/30/371

Seminarinhalt:

Vertrauensleute sind das wichtige Element für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit.
Sie bilden das Bindeglied zwischen den Betrieben/den Dienststellen und der Organisation.
Sie geben ver.di ein Gesicht.

Themen im diesem Seminar sind:
  • Stellung der Gewerkschaft im Betrieb bzw. in der Dienststelle
  • Betriebsanalyse und Betriebslandkarte - die Grundpfeiler für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit im Betrieb bzw. in der Dienststelle
  • Aufgaben der Vertrauensleute, Funktion und Zusammenarbeit im Betrieb bzw. in der Dienststelle mit dem Betriebsrat/Personalrat
  • Rechte der Vertrauensleute im Betrieb bzw. in der Dienststelle
  • Qualifizierung für Vertrauensleute



Dienstag, 10. Februar 2015

Arbeitgeberverband erscheint nicht zu Tarifverhandlungen Buchhandel und Verlage Bayern


Bei den letzten Gesprächen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Buchhandel und Verlage in Bayern im November des vergangenen Jahres über die gekündigten Flächentarifverträge hatte ver.di den Vorschlag gemacht, den Manteltarifvertrag unverändert (befristet bis zum 31. Juli 2016) wieder in Kraft zu setzen, den Entgelttarifvertrag hingegen im gekündigten Zustand zu belassen, aber keine Gehaltsforderung gegenüber dem Arbeitgeberverband (!) für die Zeit bis 31. Dezember 2015 zu erheben.

Ziel war es, den Manteltarif für die Beschäftigten der ganzen Branche zu sichern und gleichzeitig den Weg für Haustarifverhandlungen über die Löhne in Einzelbetrieben zu öffnen. Die Arbeitgeberseite schien von dem Vorschlag durchaus angetan zu sein, sodass der Vorschlag als Verhandlungsstand schriftlich festgehalten wurde. Dabei hatte sich der Arbeitgeberverband allerdings ausdrücklich vorbehalten, zunächst seine Mitglieder zu befragen, ob sie einer solchen Vereinbarung zustimmen. Als nächster Verhandlungstermin wurde der 3. Februar 2015 vereinbart.

Zu diesem Termin sind die Vertreter des Arbeitgeberverbands nun nicht erschienen. Voraus ging ein Schreiben des Arbeitgeberverbands vom 26. Januar, mit dem ein Vereinbarungsvorschlag übermittelt wurde, der nicht dem Verhandlungsstand aus dem November vergangenen Jahres, nämlich: Erneutes In-Kraft-Setzen des Manteltarifs, Offenlassen des Entgelttarifs, keine Gehaltsforderung gegenüber dem Verband, entspricht. Vielmehr hätte der Vereinbarungsentwurf des Arbeitgeberverbands Haustarifverhandlungen ausgeschlossen und die HJR-Beschäftigten damit in die Friedenspflicht gebracht. Völlig inakzeptabel aus Sicht der ver.di-Tarifkommission.

Bedarf für die vereinbarten Gespräche hätte es also auf jeden Fall gegeben. Am Verhandlungsort musste die ver.di-Tarifkommission allerdings feststellen, dass der Arbeitgeberverband die Reservierung der Räume bereits am 20. Januar storniert hatte. Zur vereinbarten Stunde erschien dementsprechend kein einziger Vertreter des Arbeitgeberverbands. Die Verhandlungen gegenüber ver.di abzusagen, hat der Arbeitgeberverband nicht für notwendig befunden. Weder in seinem Schreiben vom 26. Januar, noch telefonisch, noch sonst wie.

Die ver.di-Tarifkommission hat noch am 3. Februar einen Vereinbarungsentwurf, der den Verhandlungsstand vom November wiedergibt, an den Arbeitgeberverband abgeschickt und den Verband aufgefordert, die Vereinbarung zu unterzeichnen – oder zumindest umgehend wieder Verhandlungen aufzunehmen. Man darf gespannt sein, ob und wie der Verband reagiert und ob er sich wenigstens zu einer Entschuldigung für sein Nichterscheinen bemüßigt sieht.

Freitag, 6. Februar 2015

Bericht über die Schwerbehindertenvertretung



Ende November fand die Wahl der Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, statt.
Gabriele Schäfer wurde dabei zum fünften Mal in ihrem Amt bestätigt. Ihre beiden Stellvertreterinnen, Christina Bundt und Adelinde Kast, stehen ihr  auch weiterhin, in der jeweils zweiten Amtsperiode, zu Seite.


 
Die SBV
Christina Bundt (stellv.SBV), Gabriele Schäfer (SBV), Adelinde Kast (stellv.SBV)




                                  

Was hat sich in der SBV getan?


Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Schwerbehindertenvertretung als reines "Anhängsel" des Betriebsrates angesehen wurde. Das grundlegende Wissen, was eine SBV überhaupt macht, wie sie sich aufstellt, welche Rechte und Pflichten diese zu erfüllen hat, war für die meisten Arbeitgeber. aber auch für den Betriebsrat - ja selbst für die Schwerbehinderten, respektive deren Vertretungen - mehr oder weniger Neuland.

Die Einschätzung, dass es sich um ganz praktische Sozialarbeit im Betrieb handelt, war bei allen Beteiligten noch nicht präsent.
Die ganzheitliche Betreuung, ohne Abgrenzung zum Betriebsrat, hat sich erst mit der neuerlichen, nicht ganz unproblematischen Auseinandersetzung mit den Themen Integration beziehungsweise Inklusion herauskristallisiert.
Inzwischen ist die Arbeit der SBV leichter geworden, da sich ihr Stellenwert innerhalb des Betriebes grundlegend geändert hat.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass eine sozial vollends eingebettete Schwerbehindertenarbeit nach wie vor Zukunftsmusik ist.


Was ist also zu tun?



Wenn es stimmt, dass der Weg das Ziel ist, so gilt der Rückschluss auch für den langen Weg der betrieblichen Eingliederung  kranker und behinderter Menschen.

Aber was muss vor Ort und in der alltäglichen Praxis getan werden, um den langsam in Gang gesetzten Sinneswandel der Arbeitgeber - wenn auch erst nach Drängen des Gesetzgebers  in Form der Verpflichtung zur Einführung des BEM - mit mehr Leben zu erfüllen?

  • ganzheitliche Betreuung aller Beschäftigungsgruppen bei Erkrankungen
  • Unterstützung bei schwierigen Kranken-Rückkehrgesprächen, Gesprächen mit Vorgesetzten und Arbeitsplatzbegehungen
  • Einbindung externer Helfergruppen wie zum Beispiel das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit, usw.
  • Sensibilisierung für Konflikte am Arbeitsplatz
  • Stärkung der mentalen Belastbarkeit der SBV
  • Hilfe bei der Antragsstellung für die Feststellung einer Behinderung bzw, einer Verschlechterung

Die Arbeitsplätze der betroffenen KollegInnen leidensgerecht zu gestalten ist unter anderem ein Anliegen der Schwerbehindertenvertretung.
Dazu bedarf es nicht immer zwangsläufig einer Umbaumaßnahme, die mit großen Kosten verbunden ist. 
Den KollegInnen kann bereits Erleichterung verschafft werden, indem sie innerhalb ihrer Abteilung den Tätigkeitsbereich wechseln  oder auch Aufgaben in anderen Abteilungen übernehmen können.


Rückblick und Vorausschau



Derzeit sind  in der ALSO GmbH und in der Weltbild Retail GmbH & Co.KG noch ca. 70 MitarbeiterInnen mit Einschränkung beschäftigt.
Das entspricht in etwa der Hälfte der KollegInnen zur Zeit vor der Insolvenz. Genau wie in allen anderen Bereichen, blieben auch die Menschen mit Einschränkung nicht von der gewaltigen Entlassungswelle im letzten Jahr verschont.
Ein Umstand, den die SBV sehr traurig stimmt, da gerade diese Personengruppe einen noch schwereren Stand auf dem Arbeitsmarkt hat.
Laut Gabriele Schäfer, die Kontakt zu den in der Transfergesallschaft befindlichen ehemaligen KollegInnen hält, seien deren Berichte bedauerlicherweise nicht von positiven Erfahrungen geprägt.

Der neuen Geschäftsführung wird in Zukunft genau auf den Zahn gefühlt werden, wenn es um Themen der Schwerbehinderten, aber auch um den allgemeinen Gesundheitsschutz geht.


Ansprechpartner



Wer sich also mit dem Thema Schwerbehinderung näher beschäftigen möchte oder muss, ein Beratungsgespräch wünscht oder Hilfe in behördlichen Angelegenheiten benötigt, kann sich vertrauensvoll an die SBV wenden.

Sprechzeiten der SBV:
Donnerstags von 13:00 - 16:00 Uhr
Freitags       von  9:00 - 12:00 Uhr
Raum 116c, 1.Stock Altbau (neben dem Nichtraucherraum)
Telefon : 0821 / 7004 - 7876
E-Mail:

Montag, 2. Februar 2015

Der Mindestlohn und seine Anwendung



War man in neuen Jahr beim Frisör oder ist Taxi gefahren, hat man sich vielleicht gewundert, dass  die Kosten für die erbrachte Dienstleistung um 10, 15 oder sogar 20% gestiegen sind. 
Fragt man nach, woran das liegt, erhält man oft die Antwort " Das liegt am eingeführten Mindestlohn."
Seit dem 01. Januar 2015 gilt der  gesetzliche Mindestlohn in Deutschland und viele Unternehmer begründen damit Kostensteigerung oder Personalabbau.
Dabei ist das eigentliche Ziel der Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohnes eine soziale Gerechtigkeit zu erreichen.
Denn, wer für 5,00 € / brutto die Stunde arbeiten musste, hatte selbst bei einer 40-Stunden-Woche am Monatsende kaum genug, um damit leben zu können.
Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, startete  der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) 2008 eine groß angelegte Kampagne
Mit vielen unterschiedlichen Aktionen, gelang es, dass zum 01. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde.
Auch wenn der momentane Mindestlohn in Höhe von 8,50€ brutto/ Stunde nicht das Maß der Dinge sein kann, so ist es zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der Mindestlohn Bus
Der Mindestlohn-Bus, eine Aktion des DGB

Rechtsgrundlage


Der Mindestlohn wird  in einem Bundesgesetz geregelt, es heißt Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes oder auch Mindestlohngesetz, MiLoG.
Es handelt sich um einen flächendeckenden, allgemein gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 in Höhe von 8,50 € brutto pro Zeitstunde.
Liegen Branchenmindestlöhne über 8,50 €, so werden sie vom allgemeinen Mindestlohn nicht verdrängt. (§1, Abs 3MiLoG)
In der Übergangszeit sind noch Ausnahmen zulässig, spätestens aber ab dem 01. Januar 2017 gilt der allgemeine Mindestlohn in der vereinbarten Höhe von 8,50 €.
Zudem wurde eine sogenannte Mindestlohn-Kommission installiert, die zum 30.06.2016 beschließt, ob und in welcher Höhe der Mindestlohn zum 01. Januar 2017 angepasst werden soll.

Durch diverse Verordnungen wird das MiLoG konkretisiert.
  • Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16, Abs 3 MiLoG (MiLoGMeldStellV)
  • Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem MiLoG und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (MiLoAufzV)
  • Verordnung über Meldepflichten nach dem MiLoG, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (MiLoMeldV)
  • Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach §§ 16 und 17 MiLoG in Bezug auf Arbeitnehmergruppen (MiLoDokV)                         

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

  • jeder volljährige Arbeitnehmer
  • PraktikantInnen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt.

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?


  •  Schüler/Studenten, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung/Studiums absolvieren
  • Arbeitslose, die von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen erhalten, um Einstiegsquali   fikationen zu erwerben
  •  Auszubildende
  • für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • für bis zu drei Monate andauernde Orientierungspraktika zur Aufnahme einer Berufsausbildung bzw. Studiums
  • Inhaftierte, die innerhalb einer Haftanstalt arbeiten
  • Volontäre und Journalistik-Schüler, die in Medienunternehmen angestellt sind und deren Einsatz  auf eine praktische Ausbildung abzielt, welche mit einer Berufsausbildung im Sinne des BBiG vergleichbar ist
  • Langzeitarbeitslose haben in den ersten 6 Monaten ihrer Anstellung noch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • Saisonkräfte
  • ErntehelferInnen
  •  "voll erwerbsgeminderte" Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind. Sie haben den Status "Rehabilitenden" und zählen deshalb nicht als Arbeitnehmer.

Einhaltung und Kontrolle



Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu dokumentieren (MiLoDok- und Einschränkungs- Verordnung).
Durch diese Dokumentation ist es der Zollverwaltung möglich, die Einhaltung zu kontrollieren.
Wird ein Verstoß festgestellt, so drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und je nach Branche wird der Arbeitgeber  von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

Übergangsbestimmungen



In der Einführungsphase können bis Ende 2016  die Stundenlöhne in einzelnen Branchen unter dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € liegen. 
Ab dem 01. Januar 2017 müssen dann alle Branchen den vorgegebenen  Mindestlohn bezahlen.
Ausnahmen sind  momentan:


  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, hier gelten die tariflichen Branchenmindestlöhne
                      01.01.2015 : 7,50€ / Stunde
                      01.01.2016 : 8,00€ / Stunde
                      01.01.2017 : 8,60€ / Stunde

  • Textil- und Bekleidungsindustrie im Beitrittsgebiet ( Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und der Ostteil Berlin)
                       01.01.2015 : 7,50€ / Stunde
                       01.01.2016 : 8,25€ / Stunde
                       01.11.2016 : 8,75€ / Stunde

  • Zeitungszusteller, nach §24, Abs 2 MiLoG gilt übergangsweise ein niedrigerer  Mindestlohn

Wie sehen die Mindestlöhne in Europa und Weltweit aus?


Deutschland ist natürlich nicht das einzige Land, in dem es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt. Viele unserer Nachbarn sind uns hierbei schon weit voraus, andere hinken hinterher. Hier einige Beispiele, in welchem Land, wie viel bezahlt wird.
  • Niederlande                        9,11€ / Stunde (1968)
  • Belgien                               9,10€ / Stunde (1975)
  • Luxemburg                       11,10€ / Stunde (1944)
  • Großbritannien                   7,43€ / Stunde (1999)
  • Spanien                              3,91€ / Stunde (1968)
  • Australien                         11,88€ / Stunde (16,37 AUD)
  • Japan                                 5,89€ / Stunde (764 JPY)
  • USA                                   5,46€ / Stunde (7,25 USD)
  • Brasilien                             1,15€ / Stunde (3,29 BRL)


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Wer mehr zum Thema Mindestlohn erfahren möchte oder Fragen hierzu hat, kann bei folgenden Hotlines anrufen:

Bundesarbeitsministerium : 030 - 60280028
DGB                                  : 0391 - 4088003
                                          erreichbar Mo - Fr: 7:00 - 20:00 Uhr
                                                                 Sa: 9:00 - 16:00 Uhr bis einschließlich 31.03.2015

Zudem informieren die Gewerkschaften regelmäßig in sozialen Netzwerken, den Medien und ihren Hompages über Neuerungen und Aktionen, wie zum Beispiel die Pendler-Aktion des DGB.



Quellen:



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