Sonntag, 25. Februar 2018

Das zarte Pflänzchen Weltbild


Oder: Wie man möglichst geräuschlos Personal reduziert, um nach außen den Anschein zu erwecken, es sei alles in Ordnung!


Im letzten Dezember wurde die Belegschaft von Weltbild Österreich nahezu komplett weg rasiert. Ende Januar 2018 kam die Nachricht von einem Stellenabbau bei Weltbild Schweiz. In beiden Fällen wurde der Augsburger Betriebsrat ganz bewusst nicht informiert und bekam erst im Nachhinein die Auskunft: Dafür sei er nicht zuständig und insofern brauche man ihm nichts zu sagen...

Rein formal betrachtet, stimmt das tatsächlich – allerdings haben gravierende Einschnitte in den Ländern natürlich auch Auswirkungen auf die Mitarbeiter in Augsburg. Und das geht den Augsburger Betriebsrat auf jeden Fall etwas an. Denn hier ist demnächst erhebliche Mehrarbeit zu erwarten.

Stellenabbau möglichst unter dem Deckel halten


Was in beiden Ländern auffällt, ist, dass der Stellenabbau möglichst geräuschlos über die Bühne gehen sollte. Selbst gegenüber dem Börsenblatt des deutschen Buchhandels, wollte Weltbild Schweiz Geschäftsführer Vito Cavuoti sich zunächst weder über den Umfang noch über die Gründe äußern. Erst nachträglich bekam das Branchenmagazin ein paar wenige Informationen. (Börsenblatt Meldung)

Anscheinend wird von Seite der Unternehmensführung gerade versucht, personelle Einschnitte zu vollziehen, ohne dass es nach außen dringt. Denn negative Nachrichten, sind das, was das zarte Pflänzchen Weltbild am allerwenigsten braucht. Das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Allerdings sollte es nicht dazu führen, auch den eigenen Mitarbeitern ein X für ein U vorzumachen.


Jeremy Segrott from Cardiff, Wales, UK, - Creative Commons CC BY 2.0 


Denn es macht in den Büros bereits das Gerücht die Runde, man wolle das Logistik-Kompetenzteam in Augsburg eindampfen. Also erreicht die Personalreduzierung jetzt offenbar auch Weltbild Deutschland.


Hierzu sollte es von Seiten der Geschäftsführung dringend eine Stellungnahme gegenüber der Belegschaft geben. Was ist geplant? Und in welchem Umfang? 


Will man jetzt tatsächlich die letzten Mitarbeiter mit echtem Logistik-Know-How vor die Tür setzen, ist das wieder eine weitere unsägliche Posse zu dem Kunststück: an dem Ast zu sägen, auf dem man sitzt! Denn künftig werden externe Dienstleister alles möglich behaupten oder in Rechnung stellen können, ohne dass bei Weltbild noch jemand sitzt, der das realistisch bewerten und einschätzen kann. Vielen Dank auch für den wegweisenden Umgang mit Wissens-Ressourcen!

Und ganz nebenbei ein echter Arschtritt für diejenigen, die im letzten Jahr geschuftet haben ohne Ende, um überhaupt eine Paket-Auslieferung auf die Beine zu stellen unter den schwierigen Bedingungen in Bor.


Montag, 19. Februar 2018

Wo stehen wir bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung ? Stellungnahme der Betriebsärztin und der Sicherheitsfachkraft


Über ein Jahr ist es schon her, dass der WELTBILD-Betriebsrat die Belegschaft über die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung informierte.

Was ist seitdem passiert ?

Auf der Arbeitgeberseite nichts !

Der Betriebsrat hat mit einer immensen Fleißarbeit 246 Punkte zu drei Maßnahmenpaketen verdichtet, mit welchen 80% der Probleme gelöst oder zumindest deutlich gelindert werden könnten.

Zur Erinnerung:

1. Führungsleitlinien
Der BR schlägt vor, gemeinsam mit der GF Führungsleitlinien zu erarbeiten. Im Handlungsfeld „Wertschätzung“ könnte so viel erreicht werden. Führungskräfte sollen geschult und unterstützt werden. Für den Fall, dass gegen die Leitlinien verstoßen wird, soll eine paritätische Eskalationsinstanz geschaffen werden, die hilft Konflikte zu lösen.

2. Prozessoptimierung
Wir kämen schon einen Riesenschritt weiter, wenn die zentralen Prozesse in den Abteilungen einfach einmal aufgeschrieben würden. Dann könnte man Verantwortlichkeiten klären und Stellenbeschreibungen definieren.

3. Bedarfsanalyse
Systematisch erfassen, was notwendig ist, um effizient und gut zu arbeiten: Arbeitsmittel (Hard- & Software), Schulungen, Verbesserung der Arbeitsumgebung (Licht, Luft, Lärm) u.s.w. Danach Budgetierung und Planung von Investitionen.

Standpunkt des Unternehmensvertreters:

Der neue "Interim"(?)-Personalchef Ries hat eine klare Meinung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Er hält sich nicht mit Ausflüchten auf, sondern sagt klipp und klar: „Die Krankenquote im Unternehmen ist absolut in Ordnung. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.“ Alle Vorschläge des Betriebsrats lehnt er rundheraus ab. Er bestreitet sogar, dass es überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung gegeben hat: „Wenn der Betriebsrat irgendeinen Externen beauftragt, die Leute zu fragen, wie es ihnen geht – warum sollte mich das interessieren?“

Standpunkt der Betriebsärztin und der Sicherheitsfachkraft:

Von beiden liegen Stellungnahmen vor, in welchen Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung bestätigen, ein paar Auszüge:

"Die vom Schwarz Institut durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Aufbau und der Durchführung absolut professionell und schlüssig erstellt worden."

"Das Schwarz Institut hat die Gefährdungsbeurteilung sehr sorgfältig, professionell und sehr umfangreich verbunden mit hohem Arbeitsaufwand durchgeführt."

Die vom BR vorschlagenen Maßnahmen wären pragmatisch und plausibel, sollten umgesetzt werden und der Erfolg der Maßnahmen abschließend hinterfragt werden.

"Die Arbeit, die dahinter steckt , ist erheblich, das Ergebnis , meiner Meinung nach, hervorragend gelungen."

"Aus meiner Sicht ist die Befragung mit der Beurteilung gelungen."

Fazit:

Der Arbeitgeber handelt grob fahrlässig, indem er dieses Thema ignoriert.

Falscher kann man es gar nicht machen, weil er auch noch die Gefährdungsbeurteilung insgesamt anzweifelt.
Dann hat er nämlich nicht nur keine Maßnahmen ergriffen, sondern auch noch keine Gefährdungsbeurteilung gemacht, wozu er aber verpflichtet ist.

Da "freuen" sich die Aufsichtsbehörden und die Versicherungen, Haftungsfragen werden an die Vertreter des Arbeitgebers delegiert, mögliche Folgen gehen von Bußgeldern über Haftung für Gesundheitsschäden bis zu Freiheitsstrafen...

Beschäftigte haben ein Recht auf Gesundheitsschutz:

Der Arbeitsschutz gehört zu den gesetzlichen Grundpflichten des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG).
Er hat die Arbeit so zu gestalten,dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit möglichst gering gehalten wird (§ 4). Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Gefährdungen am Arbeitsplatz regelmäßig zu beurteilen. Dabei werden die Gefährdungen durch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie durch psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich im Gesetz genannt (§ 5).




Donnerstag, 15. Februar 2018

Was lange währt ... ist endlich durch


Nach langen und zähen Verhandlungen, die zwei Personalchefs verschlissen haben, ist die Betriebsvereinbarung zur Handhabung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz über Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz endlich unterschrieben worden. 

Hier im Blog wurde am 14. November 2017 zuletzt ausführlich über den aktuellen Stand berichtet, als es schien die Unterzeichnung sei nur noch reine Formsache. Spannend oder eher nervig gestaltete sich dies, als der neue HR-Chef den Entwurf des Betriebsrats, ohne ihn wirklich gelesen zu haben, erst einmal als übertriebene Forderung ablehnte. Umso erfreulicher ist es, dass die BV jetzt in der ursprünglichen Fassung in Kraft getreten ist. Änderungen wurden nur an den Formulierungen einzelner Punkte vorgenommen, nicht aber an den inhaltlichen Forderungen:

  • Die Untersuchungsabstände wurden den gesetzlichen Vorgaben angepasst, was für die KollegInnen jedoch keine Auswirkungen hat, da bei einer möglichen Verschlechterung der Sehkraft jederzeit eine außerordentliche Untersuchung bei der Betriebsärztin beantragt werden kann.
  • Die Erstattung von 200 Euro beim Kauf der Brille nicht über den Vertragsoptiker, wird der Betrag nur auf die Gläser, nicht aber auf das Gestell angerechnet. Dies bleibt jedoch folgenlos, da in allen bisherigen Fällen, die Gläser allein immer deutlich über 200 Euro lagen.
Das finale Ergebnis ist, dass die KollegInnen und die Geschäftsführung damit eine für beide Seiten vorteilhafte und verbindliche Regelung zur Beschaffung einer Bildschirmbrille vorliegen haben. In den wesentlichen Punkten umfasst die Betriebsvereinbarung folgende Punkte:
  • Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37. Darüber hinaus kann eine Vorsorgeuntersuchung vorzeitig stattfinden, wenn der/die MitarbeiterIn das Gefühl hat, dass sich die Sehkraft verschlechtert habe.
  • Die Arbeitgeberin übernimmt alle im gesetzlich geforderten Umfang notwendigen Kosten. Im Regelfall werden Raumkomfortbrillen verordnet, da diese den Anforderungen an den meisten Arbeitsplätzen am besten gerecht werden. Diese sollen entspiegelt sein, eine Hartbeschichtung gegen Kratzer und Beschädigungen sowie eine Beschichtung gegen Verschmutzungen aufweisen (Clean-Coat). 
  • Um in den Genuss der Kostenerstattung zu kommen, gilt folgendes Vorgehen: 
         1. Durchführung einer Augenuntersuchung durch die Betriebsärztin
         2. Empfehlung für eine Arbeitsplatzbrille, wenn diese ärztlich geboten ist
         3. Diese Bescheinigung ist bei der Personalabteilung abzugeben
         4. Im Gegenzug gibt es einen Gutschein für den Optiker-Vertragspartner
         5. Es bestehen dann zwei Möglichkeiten:
             - Gutschein beim Vertragspartner einlösen und Standardbrille ohne Vorleistungen erhalten
             oder
            - Beschaffung bei einem anderen Optiker und Kostenerstattung bis zu 200 Euro für die Gläser
  • Die Bildschirmarbeitsplatzbrille darf auch privat außerhalb der Arbeitsstelle genutzt werden. 
  • Sie geht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen in das Eigentum des Beschäftigten über.
  • Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Eigenverschuldens sind die Kosten für eine Ersatzbrille vom Beschäftigten zu tragen.


Am Ende fragt man sich, warum das Ganze so lange dauern musste, da an einer Regelung ja beide Seiten Interesse hatten. Allein andere Prioritäten der Geschäftsführung und die recht eigenwilligen Ansichten des neuen Personalchefs, was Verhandlungen mit dem Betriebsrat angeht, führten final zu einer so unerfreulich langen Verschleppung.
Es bleibt nur zu hoffen, dass zukünftig derartigen Angelegenheiten zügiger und konstruktiver zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt werden können ...

Montag, 12. Februar 2018

Mehr Geld? Bei IG Metall ja, bei Buchhandel noch nicht und bei uns?


Letzte Woche kam in den Nachrichten, dass die IG Metall in Baden Württemberg folgenden Pilotabschluss geschafft hat:
  • 2018: Einmalbetrag 100 € und 4,3 % ab 1.4.2018
  • ab 2019: 27,5 % Tarifliches Zusatzgeld eines Monatsentgelts (Geld oder freie Zeit) und jährlich wiederkehrende 400 € Entgeltzahlung
  • Kurze Vollzeit (28 Stunden) bis zu 24 Monate , die wiederholbar ist (ab 2 Jahre Betriebszugehörigkeit)
  • Gesamt Laufzeit  27 Monate bis 31.03.2020
Ein sehr guter Abschluss, den die Mitglieder mit Aktionen und Streiks erkämpft haben.

In der gleichen Zeit waren Verhandlungen bei Buchhandel und Verlagen in Bayern. 
In drei Verhandlungsrunden bewegte sich nichts, denn einmal mehr verknüpften die Arbeitgeber die Entgelterhöhung mit Gegenforderungen: ohne Verschlechterungen im Manteltarifvertrag (MTV), den sie erneut kündigten, gäbe es auch diesmal keine Einkommenserhöhung. Gegen diese altbekannte Erpressungsmethode hat sich die ver.di-Tarifkommission entschieden gewehrt. Unsere Forderung war: MTV schließen, Geld her!

Während in anderen Bundesländern und auch in bayerischen Haustarifen inzwischen akzeptable Abschlüsse erreicht wurden, haben sich die bayerischen Arbeitgeber eingemauert. Auch in der vierten Runde wiederholten sie: ohne materielle Abstriche im MTV gibt es keinen Entgeltabschluss! Am Ende der 4. Verhandlung legten sie dann ein unterirdisches Angebot auf den Tisch:

- 12 Null-Monate
- 2 % mehr ab 1. April 2018
- Laufzeit bis zum 31.03.2019
- Streichung der Spätöffnungszuschläge
- Ausweitung des Geltungsbereichs (d.h. mehr tariflose AT-Beschäftigte als bisher)

Das hat die ver.di-Verhandlungskommission entschieden abgelehnt, sich dennoch weiterhin gesprächsbereit gezeigt und vorgeschlagen, sich dann wieder zu treffen, wenn die Arbeitgeberseite ein annehmbares Angebot macht, das nicht nur die Inflationsrate ausgleicht, sondern eine echte Einkommenssteigerung bedeutet.

Und bei uns?
Seit wir von Droege gekauft worden sind, gab es keine tarifliche Erhöhungen. Der Tarif ist auf dem Stand von 2012 eingefroren. Unser Arbeitgeber ist kein Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Somit auch nicht am Tisch bei den Verhandlungen der Buchhändler und Verleger.

Wieso macht der Betriebsrat da nichts?
Der Betriebsrat darf laut Gesetz keinen Tarifvertrag verhandeln. Das darf nur ein Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber, sprich Weltbild, zusammen mit der Gewerkschaft, bei uns ver.di.
Die Gewerkschaft besteht aus Mitgliedern, also aus uns Kolleginnen und Kollegen. Sind genügend organisiert, können diese KollegInnen einen Tarif einfordern. Dies kann dann einhergehen mit Aktionen. Weil Weltbild einen guten Tarif gewiss nicht freiwillig hergeben will. Und der Begriff "Gut" für uns eine andere Bedeutung hat als für Weltbild.

Es geht also nur zusammen. Und nur organisiert. Das Ergebnis sieht man an der IG Metall.

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