Samstag, 24. März 2018

Das Ende der Geduld


Seit Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastungen im Dezember 2016 ist weit über ein Jahr verstrichen, in dem keinerlei Maßnahmen ergriffen oder  Konsequenzen aus den desolaten Ergebnissen gezogen wurden. Der Betriebsrat wird jetzt eine härtere Gangart anschlagen, um die Geschäftsführung zum Handeln zu zwingen. Das ist nervig, zeitraubend und kostet Geld, scheint aktuell aber die einzige Sprache zu sein, die man dort oben versteht.  Die Anrufung einer Einigungsstelle steht unmittelbar bevor.

Über das Kasperle-Theater im Nachgang der Gefährdungsbeurteilung wurde hier in Blog bereits mehrfach berichtet, zuletzt am 19. Februar 2018. Auch die von HR-Chef Ries eingeforderte und sehr positiv ausgefallene Bestätigung durch Betriebsärztin und Sicherheitsfachkraft zur Qualität der Durchführung und den vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen, hat die Geschäftsführung bisher in keinster Weise zu Verhandlungen über die längst überfälligen Verbesserungen bewegt. Inzwischen kam Ries sogar noch auf die glorreiche Idee die Krankenkassen in den Prozess einzubinden. Hauptmotivation dürfe gewesen sein, den Prozess weiter zu verschleppen und vielleicht auf diesem Weg billige Alibi-Aktionen abzugreifen. Was genau er sich dabei erwartet hat, konnte er auch auf Nachfrage, nicht näher erklären.
Ein Yoga-Raum im Keller der Rumplerstraße oder ein Faltblatt mit isometrischen Übungen zur Entspannung während der Bildschirmpause gingen auf jeden Fall weit am Kern des Problems vorbei.

Während parallel zum Stillstand im Bereich Gesundheitsfürsorge, im Unternehmen selbst das Stresslevel für die Mitarbeiter durch Umstrukturierungen und Personalmaßnahmen stetig erhöht wird, lässt sich der Betriebsrat nicht weiter hinhalten. 

Er hat dahingehend beschlossen  den Arbeitgeber final zu Verhandlungen über Maßnahmen aufzufordern, die geeignet sind die psychische Belastung der Kollegen nachhaltig zu senken und diese Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen im Gesundheitsschutz in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Als Deadline wurde der 
30. März 2018 festgesetzt. Bis dann müssen verbindliche Terminvorschläge dazu vorliegen.
Weigert sich die Geschäftsführung und fährt weiterhin ihren Kurs, der die Interessen den Mitarbeiter konsequent ignoriert, wird der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Sollte der Arbeitgeber auch diesem Weg blockieren wird der BR die Einsetzung der Einigungsstelle gerichtlich erzwingen.


Das Geld, das ein Prozess und die Einigungsstelle kosten werden, wäre in sofortigen  Verbesserungsmaßnahmen deutlich sinnvoller angelegt. Manchmal ist es aber nur der harte Weg und die Konfrontation, die eine ignorante Geschäftsführung zum Handeln zwingen können. 


Sonntag, 18. März 2018

Einladung zum Arbeitnehmertag - Mensch oder Kostenfaktor



Einladung zum 


Arbeitnehmertag


am Montag, 19. März 2018 in Herz Jesu

18:30 Uhr Gottesdienst zum Fest des Heiligen Josef
in der Stadtpfarrkirche Herz Jesu, Augsburg-Pfersee

ca.19:15 Uhr Vortrag im Pfarrheim, Franz-Kobinger-Str. 10



Was gilt der Mensch noch in der heutigen Arbeitswelt? Wird er nur
noch als Kostenfaktor gesehen, den man wegsparen muss? Die Werte
des Christentums stellen den Menschen immer in den Mittelpunkt.
Der Mensch ist „wenig geringer als Gott“, er besitzt Würde und Ehre,
„Pracht und Herrlichkeit“ ‒ so heißt es in Psalm 8.

Damit der Mensch diese zentrale Stellung in der Arbeitswelt wieder
bekommt, dafür gibt es die KAB. Dafür gibt es die Kirche.
Dafür kämpfen wir.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Teilnahme!

Veranstalter:
KAB-Kreisverband                                                                    KAB-Ortsverband
Augsburg Stadt und Land                                                          Herz Jesu
Weite Gasse 5, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3166-3521
E-Mail: buero.augsburg@kab-augsburg.org






Donnerstag, 15. März 2018

Betriebsversammlung


Am 14.03.2018 lud der Betriebsrat zu seiner ersten Betriebsversammlung nach den BR-Wahlen in die Böwe Kantine ein.

Pünktlich um 13.30 Uhr heißt der wiedergewählte BR-Vorsitzende Timm Boßmann die rund 200 Kolleginnen und Kollegen willkommen.



BR-Vorsitzender Timm Boßmann

Als Gast begrüßen darf der BR den ver.di-Handelssekretär, Thomas Gürlebeck.
Von Seiten der Geschäftsführung ist niemand anwesend, auch der derzeitige Personalchef , Manfred Ries, lässt  sich nicht blicken.

Vorstellung des neu gewählten Gremiums


Die Vorsitzende des Wahlvorstands, Dolores Sailer, stellt das aus neun ordentlichen Mitgliedern bestehende neu gewählte Gremium vor und bedankt sich herzlich bei den anwesenden KollegInnen für die rege Wahlbeteiligung von etwa 73%. Diese zeigt ganz klar, dass der Betriebsrat fest  in der Belegschaft verwurzelt ist.





Neben  der regulären Betriebsratsarbeit gibt es zudem die folgenden Ausschüsse:
  • Betriebsausschuss, zuständig für personelle Maßnahmen
  • Wirtschaftsausschuss, befasst sich mit den wirtschaftlichen Themen im Unternehmen
  • Paritätische Kommission, kümmert sich um alle räumlichen Belange und Umzüge
  • Gesundheitsausschuss, befasst sich mit allen gesundheitlichen Angelegenheiten
  • Konzernbetriebsrat (KBR)

Betriebsvereinbarung Bildschirmbrille


Dirk neu skizziert kurz den Weg zur Anfang des Jahres erfolgreich abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Bildschirmbrille" und dankt den aktiven Verhandlern des alten Gremiums für ihre Arbeit.
Die beiden wichtigsten Aspekte dieser Betriebsvereinbarung sind, dass zu einem, die Rechnung der Brille direkt an das Unternehmen geht, wenn der / die Mitarbeiter / In zum Vertragsoptiker Fielmann geht und dass zum anderen, Gläser bis zu einer Höhe von 200,00€ von Weltbild subventioniert werden, sollte der / die Mitarbeiter / In lieber zu seinem Optiker des Vertrauens gehen.

Wie man an die Brille kommt, erklärt Dirk Neu in fünf einfachen Schritten:
  1. Untersuchung durch die Betriebsärztin 
  2. Empfehlung für die Bildschirmbrille von der Betriebsärztin
  3. Betriebsärztliche Empfehlung bei der Personalabteilung abgeben
  4. Gutschein für Vertragsoptiker erhalten
  5. Brille beim Optiker in Auftrag geben und Gutschein einlösen (bzw. zum Optiker seiner Wahl gehen, Brille anfertigen lassen und bezahlen, Rechnung bei Weltbild einreichen und max. 200,00 € für die Gläser erstattet bekommen)
Die Betriebsvereinbarung ist im BR-Büro in der Rumpler Straße einsehbar. Wann die Betriebsärztin im Hause ist, kann man den Aushängen in der Teeküche entnehmen. Termine mit Frau Dr. Guha können über die Personalreferentin Frau Dittler vereinbart werden.

Wirtschaftliche Lage, Restrukturierung in Augsburg


Timm Boßmann beginnt seinen Bericht damit, den KollegeInnen zu schildern, wie der derzeitige Umgang seitens der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat ist.
Anstatt die vom Wirtschaftsausschuss angeforderten Unterlagen zum Geschäftsjahr 2016/17 zu liefern, kündigte die GF die Regelungsabsprache. In dieser war festgelegt, welche Unterlagen in welcher Form, dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden. 
Dieses Verhalten hat Streitigkeiten ausgelöst, wie und in welcher Form künftig der Betriebsrat zu informieren ist.
Auf mehrfaches Auffordern hin, wurde dem WIA dann die vorläufige Auswertung des zweiten Halbjahres 2017 vorgelegt. Erstes Fazit: trotz des weiter zurückgegangenen Umsatzes, bei gleichzeitiger Verbesserung der Margen im Bereich CM Non Media ist das Betriebsergebnis nicht so schlecht. Timm Boßmann wird die GF darum bitten, bei der nächsten Betriebsversammlung dazu Stellung zu nehmen.
Bedenklich ist allerdings, so der BR-Vorsitzende, dass der Bericht der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 nach wie vor nicht vorliegt.
Dieses Testat ist deshalb besonders wichtig, da es zu einem die korrekte Abrechnung bestätigt und die Lebensfähigkeit des Unternehmens bezeugt. Gerade letzteres ist für die Banken und Warenkreditversicherer von enormer Bedeutung.

Man sei sehr gespannt, wann der Prüfbericht vorgelegt  und wie dieser ausfallen wird.

Auch ohne hellseherische Fähigkeiten ist wohl jedem einzelnen klar, dass im Hause Weltbild noch immer nicht alles in Ordnung ist.
Gerade was die Logistik-Kosten betrifft, wird es kaum verwunderlich sein, dass die Stückkosten weit über denen aus der ehemaligen Logistik in Augsburg liegen.
Der Umzug der Retoure aus Derching nach Bor wird ebenso problematisch sein, da die dort eingesetzten MitarbeiterInnen kaum oder gar kein Deutsch sprechen.
Dass auch bei den Töchtern nichts nach Plan läuft, zeigen  die angekündigten Filial-Schließungen der Weltbild Filialvertriebs GmbH und Jokers. 
Nicht zu vergessen, der massive Personalabbau in den Ländern. Medienangaben zufolge seien sowohl in Österreich, als auch in der Schweiz 20 stellen abgebaut worden. Genaue Zahlen kann der Betriebsrat leider nicht nennen, da die GF auch hier nicht kommuniziert.

Personalabbau auch in Augsburg


In einem kurz angebunden Gespräch im Aufzug, berichtet der Personalchef Ries  Herrn Boßmann von anstehenden Personalmaßnahmen.
Auf drei Listen stehen 41 Namen.
  1. Fünf  KollegInnen aus dem Logistikkompetenzzentrum (LKZ), welches geschlossen werden soll, werden gekündigt
  2. Sechs KollegInnen, die ausschließlich Tätigkeiten für die WBF verrichten, sollen in den Weltbild Filialvertrieb versetzt werden
  3. 30 weitere MitarbeiterInnen seinen entweder bereits gekündigt oder hätten selbst gekündigt, sind aber auf Grund von Kündigungsfristen noch auf der Payrole. Der andere Teil habe befristete Verträge (z.B. WerkstudentInnen), sei noch in der Probezeit oder wurde in eigene GmbHs ausgegliedert (Jokers). Zwei noch nicht namentlich genannte KollegInnen aus dem Bereich IT und CM Media werden im laufe des Jahres zudem das Haus verlassen müssen.
Ziel ist es, von momentan 329 Beschäftigten auf die , von Düsseldorf vorgegebene, Kopfzahl 298 zu kommen. 
Auf die Bitte nach einem offiziellen Termin, in dem über die anstehenden Maßnahmen ausführlicher gesprochen werden kann, reagiert Herr Ries mit einem Kopfschütteln und der Aussage: „Ich habe Sie ja jetzt informiert, den Rest erledigen die Kolleginnen aus der Personalabteilung.“

Das Gremium hat nun Konsequenzen gezogen, so der Vorsitzende.
Man hat den Kündigungen der KollegInnen aus dem LKZ widersprochen und der Betriebsausschuss widerspricht allen Neuanstellungen, sowie größeren Versetzungen.
Aus Sicht des Betriebsrats sind diese geplanten (oder bereits in der Umsetzung befindlichen) Maßnahmen Organisationsänderungen, die sozialplan- und interessenausgleichspflichtig sind.


Arbeitgeber verweigert bisher trotzdem Verhandlungen, daher angekündigt 

1) gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle 

2) keine Zustimmung zu Neueinstellungen, bis diese Sache geklärt ist Wenn die Zahl 298 eine Konstante darstellt, dann muss für jeden, der neu kommt, jemand anderes gehen, der bereits da ist. 






Reaktion Arbeitgeber: 
• bestreitet Gültigkeit der Verträge 
• bestreitet, dass es sich um Organisationsänderungen handelt: 

- LKZ wird entgegen der ersten Ansage doch nicht geschlossen, sondern besteht mit 6 Leuten weiter   
- bei den Kündigungen bleibt es aber - die KollegInnen die zu WBF wechseln sollen, tun das weiterhin, werden aber sofort wieder in die WBD eingegliedert, so dass sich faktisch nur der Vertragsarbeitgeber ändert. Der tut das als Formalie ab, aber die KollegInnen wollen aus leicht  nach-vollziehbaren Gründen nicht wechseln

• bestreitet Notwendigkeit von Sachverständigen und E-Stelle 
• bedroht den Betriebsrat, in dem er sich Schadensersatzansprüche vorbehält (das habe nicht mal ein Hoffmann, getan!)

Beim letzten Jour fixe habe man erneut versucht, zu schlichten und für einen vernünftigen Umgang um gemeinsame Lösungen für die Probleme zu finden, geworben.
Denn eines haben die letzten vier Jahre deutlich gezeigt: 
Der massive Personalabbau hat den Umsatz nicht gesteigert und die Position von Weltbild am Markt sehr geschwächt.
Deshalb wirbt der BR für:
  • Dokumentation der Arbeitsprozesse bei Weltbild
  • "Breites Kreuz" in Düsseldorf zeigen und nicht jede sinnfreie Idee des Herrn Droege umzusetzten
  • Vertrauen in die Kompetenz der Beschäftigten in Augsburg

Der BR bedauert, dass diese Appelle bis jetzt vergeblich waren und kündigt an, die Konflikte zu verrechtlichen und die Rechte der MitarbeiterInnen vor Gericht einzuklagen. Man könne zwar nicht garantieren, so Boßmann weiter, ob es in allen Fällen funktionieren wird, man verliere aber nicht den Mut und gebe den Kampf nicht auf.

Aus der Sicht der Gewerkschaft


"Jetzt seid Ihr richtig im Handel angekommen". So steigt Gewerkschaftssekretär Thomas Gürlebeck ins Thema ein. Es sei ein typisches Verhalten der Geschäftsführer im Handel mit allen Mitteln zu versuchen, die langjährigen und teuren MitarbeiterInnen durch neue, "billigere" zu ersetzen.
Im Handel werden nicht konsensual Entscheidungen getroffen, sondern mehrheitlich über die Gerichte.
Er bedauert sehr, dass Weltbild nach wie vor eine starken Führungspersönlichkeit fehle, die - vor allem -  Ahnung von Online-Handel hat und nicht stets vor einem Investor kuscht, wenn dieser in seiner Ahnungslosigkeit mal wieder eine sinnfreie und schädigende Entscheidung für das Unternehmen proklamiert.
Allein die Tatsache, dass ein Personalchef  androht, den Betriebsrat auf Schadensersatz zu verklagen, zeigt deutlich, welches Niveau inzwischen erreicht ist. 
Dies Alles lässt aber auch Spekulationen nach der weiteren Lebensdauer der GF inklusive Personalchef zu. Man kenne Droeges Spielereien ja inzwischen.

Er kritisiert scharf, dass die GF  den verbliebenen 329 KollegInnen keinerlei Wertschätzung entgegenbringe und auf Umgangsformen, die in den 1980ern und 1990ern populär waren, zurückfällt.

Er appelliert an die Anwesenden: "Ist der Personalchef in Greifweite, Finger weg vom Kugelschreiber, wehret den Anfängen!"
Mit der Bitte, den Betriebsrat zu unterstützen, dankt Thomas Gürlebeck der Belegschaft für den unermüdlichen Einsatz für das Unternehmen Weltbild.

Da die KollegInnen sehr viel Info erhalten haben, die erst einmal verdaut werden muss, kommen im Anschlss an Thomas Gürlebecks Rede, erstmal keine Fragen auf.
Timm Boßmann und natürlich auch die andren BR-Mitglieder stehen aber immer für Nachfragen und Einzelgespräche zur Verfügung. 
 
Sich für das zahlreiche Erscheinen und die entgegengebrachte Aufmerksamkeit bedanken, schließt der Vorsitzende die Versammlung.



Sonntag, 11. März 2018

Donnerstag, 1. März 2018

Gekündigt - Was nun?



Besorgniserregende Meldungen der Weltbild-Töchter Österreich und Schweiz bezüglich des dort stattfindenden Personalabbaus, lassen auch bei den KollegInnen der Weltbild Deutschland die Angst um einen etwaigen Arbeitsplatzverlust wachsen.
Immer wieder hört man von vereinzelten Kündigungen. So nimmt die stete Sorge, man könne selbst der/ die Nächste sein, zu.

 Was also tun, wenn man die Kündigung erhalten hat?



Verschiedene Arten von Kündigungen


Zu der ordentlichen (fristgerechten) Kündigung zählen:

  • Personenbedingte Kündigung: hierbei geht es um die Person des Arbeitnehmers. Gründe für eine solche Kündigung sind beispielsweise mangelnde oder geistige Eignung, häufige oder lange andauernde Erkrankungen, Haft oder auch eine fehlende Arbeitserlaubnis
  • Verhaltensbedingte Kündigung: wie der Name bereits andeutet, geht es bei dieser Kündigung um das Verhalten des Arbeitnehmers. Gründe sind zum Beispiel Verstöße gegen seine/ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, schlechte Arbeitsleistung, Störung des Vertrauens (z.B. durch Annahme von Schmiergeldern), strafbares Verhalten durch Straftaten, die zwar außerhalb des Dienstes stattfinden, aber das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigen, Verstöße gegen die betriebliche Ordnung, Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten. Nur die verhaltensbedingte Kündigung kann in schweren Fällen auch zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung führen.
  • Betriebsbedingte Kündigung:bei dieser Kündigung liegen die Gründe ausschließlich beim Arbeitgeber. Um diese aussprechen zu können, müssen drei Voraussetzungen vorliegen.
                -  betriebliche Erfordernisse, z.B. schlechte Auftragslage, geänderter Arbeitsbedarf
                -  Kriterien für die soziale Auswahl müssen richtig beachtet sein
                -  Interessenabwägung der beiderseitigen Interessen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers  muss erfolgen
  
Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist ein schwerwiegender Vorgang. Sie wird ohne Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglich geltenden Kündigungsfrist erklärt. Dafür muss es schwerwiegende Gründe geben. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss für den Arbeitgeber im Sinne des § 626 BGB in einem Ausmaß unzumutbar sein, dass auch eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen nicht zumutbar ist.
Gründe, die ausschließlich im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, sind beispielsweise:
  • wiederholte grundlose Arbeitsverweigerung
  • grobe Beleidigung des Arbeitgebers
  • Straftaten des Arbeitnehmers, wenn sich diese auf das Arbeitsverhältnis auswirken
  • tätliche Auseinandersetzungen im Betrieb

Die Rolle des Betriebsrats


Die Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein, das der Arbeitgeber in seiner Personalplanung anwendet.
Der Gesetzgeber sieht das auch so. Deshalb hat er verschiedene Alternativen festgeschrieben, die, ehe eine Kündigung in Betracht gezogen wird, beachtet werden müssen.

In § 102 BetrVG ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen geregelt.

Dabei heißt es in §102 Abs. 1 BetrVG:
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Die Anhörungspflicht gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.

Ist der Betriebsrat zu einer Kündigung gehört worden, hat er folgende Möglichkeiten:
  • er wird mit dem betroffenen Arbeitnehmer sprechen
  • er kann der Kündigung zustimmen
  • er kann die Frist verstreichen lassen
  • er kann Bedenken anmelden
  • er kann wiedersprechen
Sobald dem BR die Anhörung vorliegt, wird er mit dem betroffenen Arbeitnehmer sprechen. Dadurch hat er die ungute Aufgabe, den Arbeitnehmer über die geplante Maßnahme zu informieren. Im persönlichen Gespräch haben der BR und der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich über das weitere Vorgehen abzustimmen.

Ein verantwortungsbewusster Betriebsrat wird der Kündigung eines Arbeitnehmers nicht zustimmen, bei Weltbild hat dies der BR auch nie getan. Stimmt er nämlich zu, stehen die Chancen des Arbeitnehmers im Falle einer Kündigungsschutzklage vor Gericht Erfolg zu haben, bei etwa Null.

Hat der Betriebsrat allerdings keine Gründe, Bedenken anzumelden oder der Kündigung zu widersprechen, will er der geplanten Maßnahme aber auch nicht zustimmen, so kann er nur die Frist verstreichen lassen.

Hat der BR gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der BR dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen zu tun.

Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen wenn: 
  1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat
  2. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann
  3. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist
  4. eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat
(Siehe hierzu § 1, Abs.2, Ziffer 1 - 4 KSchG, § 102, Abs. 3, Ziffer 1-5 BetrVG)

Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der BR Widerspruch eingelegt hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.

Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers  diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen.
Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn durch eine einstweilige Verfügung (§ 940 Zivilprozessordnung) von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn
  1. die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint
  2. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen würde
  3. der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet war
Im Falle einer Arbeitnehmerkündigung oder des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht.

Was kann ein gekündigter Arbeitnehmer tun


Empfindet der Arbeitnehmer seine Kündigung als sozial ungerechtfertigt oder kann er andere Gründe gegen die Kündigung angeben, so hat er das Recht, nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung zu erheben, dass das  Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgehoben ist.

Es ist ratsam, sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen, da ansonsten die Aussicht auf Erfolg vor Gericht nicht gegeben ist. 
Ist ein Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied, wird ihm ein Fachanwalt zur Seite gestellt.

Steht ein Aufhebungsvertrag im Raum, so sollte der Arbeitnehmer diesen nur dann unterzeichnen, wenn er bereits eine neue Anstellung in einem anderen Unternehmen gefunden hat. Ansonsten könnten ihm Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld drohen.


Quellen:
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)



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