Mittwoch, 22. August 2018

WELTBILD vor dem Arbeitsgericht: Für die Geschäftsführung wird es immer peinlicher


Personalleiter Manfred Ries steuert auf eine weitere Schlappe vor dem Arbeitsgericht zu. Die Geschäftsführung von WELTBILD hat wieder einmal versucht, den Betriebsrat zu umgehen. Diesmal sollte die Mitbestimmung ausgehebelt werden, indem ein Mensch formal nicht bei der WELTBILD GmbH & Co. KG, sondern in der WELTBILD Holding angestellt wurde. Ein äußerst durchsichtiges Manöver.

Das fand offenbar auch der Richter, der gestern die öffentliche Güteverhandlung leitete. Er gab dem wieder einmal schlecht vorbereiteten Anwalt des Arbeitgebers sehr deutlich zu verstehen, dass solcherlei Tricks nichts am Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG ändern. Es komme darauf an, ob der oder die Betreffende im Betrieb eingegliedert sei, also dort arbeite.

Wo der Arbeitsvertrag rein formal liegt, ist für die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG nicht ausschlaggebend. Das ist übrigens nichts Neues und gehört zum ganz kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts. Alle Gerichte bis hoch zum Bundesarbeitsgericht urteilen seit Jahren immer in diesem Sinne.

Richter kommt vielleicht zum "Hausbesuch"

Der Kammertermin wurde für September festgesetzt und der Vorsitzende Richter kündigte an, im Zweifel eine Beweisaufnahme vor Ort vorzunehmen. Das heißt, die Richter des Arbeitsgerichts würden den WELTBILD-Büros einen Besuch abstatten und sich vor Ort selbst ein Bild machen. Viel peinlicher kann es für den Arbeitgeber bald nicht mehr werden…

Bei der Gelegenheit würden die Richter dann vielleicht auch Manfred Ries persönlich zu Gesicht bekommen. Der verantwortliche Personalleiter von WELTBILD glänzte bei dem Termin im Augsburger Arbeitsgericht nämlich wieder einmal durch Abwesenheit.

Fortgesetzter Rechts-Nihilismus wird offensichtlich

Wir haben den Eindruck, dass die Geschäftsführung den Bogen allmählich deutlich überspannt hat. Vor dem Augsburger Arbeitsgericht laufen sämtliche Verfahren in erster Instanz zusammen. So wird der fortgesetzte Rechts-Nihilismus des Personalchefs Manfred Ries hier besonders augenfällig.

Die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch für WELTBILD. Höchste Zeit, dass die Geschäftsführung das akzeptiert und den geschäftsschädigenden Kleinkrieg unterbindet, den ihr Personalchef gegen den Betriebsrat inszeniert. Ein vernünftiger Umgang mit der betrieblichen Mitbestimmung würde nicht nur die Gerichte entlasten, sondern auch viel Geld sparen. Leider lehrt die Erfahrung: Fortsetzung folgt…

Montag, 20. August 2018

Presseschau


Wie war das noch gleich mit der fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden?

Da Verfahren vor Gericht immer eine Zeit dauern und dadurch das Ein oder Andere in Vergessenheit gerät, hat die Redaktion eine  Presseschau zusammengestellt. 


http://weltbild-verdi.blogspot.com/2018/07/betriebsrats-mobbing-bei-weltbild.html

https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Weltbild-will-Betriebsrats-Chef-loswerden-id51609076.html

http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/katholische-arbeitnehmer-bewegung-greift-weltbild-an

https://www.tag24.de/nachrichten/augsburg-verhandung-weltbuld-betriebsrat-mobbing-aerger-verdi-gericht-696488

https://handel.verdi.de/einzelhandel/++co++60ddfe3e-84f2-11e8-8848-525400f67940

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/kuendigung-des-betriebsratsvorsitzenden-versandhaendler-weltbild-zieht-gegen-betriebsrat-vor-gericht/22821492.html?ticket=ST-3715765-B1ILetOEU59YpzExHwXP-ap6

https://www.br.de/nachricht/schwaben/inhalt/darf-der-weltbild-betriebsratschef-fristlos-gekuendigt-werden-100.html

http://hugendubelverdi.blogspot.com/2018/07/ein-angriff-auf-einen-ist-ein-angriff.html

https://www.welt.de/regionales/bayern/article179678672/Versandhaendler-Weltbild-will-Betriebsratschef-kuendigen.html

https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Mehr-als-die-Betriebsrat-Kuendigung-Weltbild-erlebt-turbulente-Zeiten-id51725186.html

https://www.boersenblatt.net/artikel-solidaritaetsdemonstration_geplant.1494227.html

https://augsburg.die-linke-bayern.de/nc/nachrichten/detail/news/wir-stehen-solidarisch-mit-dem-betriebsrat-von-weltbild/

https://www.boersenblatt.net/artikel-auseinandersetzung_um_weltbild-betriebsratschef.1497262.html

http://chbeck-verdi.blogspot.com/2018/07/betriebsrats-mobbing-bei-weltbild.html

https://www.augsburg.tv/mediathek/video/betriebsrat-von-weltbild-vor-gericht/

Die eingestellten Links sind nur eine kleine Auswahl, im Netz findet man natürlich noch einige Artikel mehr.

Quellen:
siehe jeweiliger Link

Donnerstag, 16. August 2018

Falsche Zahlen - falsche Sichtweise


Kommentar aus ver.di publik 03/2018

HARTZ-IV-BERECHTIGTE - Medien befördern Neid und Missgunst


Henrik Müller war viele Jahre Redakteur bei ver.di-Publikationen

Die Debatte über das Hartz-IV-Regime mit all seinen bedroh­lichen und abschreckenden Nebenwirkungen ist eröffnet. Einige führende Sozialdemo­kraten denken zumindest einmal darüber nach, ob es der Weisheit letzter Schluss war und ist. Erste Absetzbewe­gungen von ihrem letzten Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner "Agenda 2010" sind bei der SPD erkennbar. Unterdessen tut Gesundheits­minister Jens Spahn, CDU, so, als wisse er gar nicht, wovon die Rede ist: Mit Hartz IV habe doch jeder, was er zum Leben brauche. Und viele andere schlecht informierte Menschen glauben gar, Hartz IV bringe oft mehr, als arbeiten zu gehen. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Unwahrheit zulasten von mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, denen es schlecht geht, weil sie keinen bezahlten Job und kein Vermögen haben und sich deshalb mit den als Existenzminimum gewährten staatlichen Sozial­leistungen begnügen müssen.

Dennoch war im März in vielen Zeitungen, Onlineportalen und Hörfunknachrichten erneut zu lesen und zu hören: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job. Und weiter im Text: "Hartz-IV-Bezieher haben [...] oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer." Wer mit Arbeit eine vierköpfige Familie ernähren wolle, so die millionenfach ver­breitete Behauptung, brauche einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2.540 Euro, um netto das Hartz-IV-Niveau von 1.928 Euro zu erreichen, mithin "einen Stundenlohn von mindestens 15,40 Euro brutto"; bei drei Kindern einen solchen von 20 Euro.

Nicht das Arbeitslosengeld II 
ist zu hoch, sondern die Löhne 
sind in vielen Bereichen zu niedrig

Woher solche Zahlen stammen? "Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)", hieß es. Und wie kommen solche "Berechnungen" bundesweit in so viele Zeitungen, Nachrichten und Onlineportale? Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) war es, die - offensichtlich ohne weitere Prüfung - bei der FAZ "abgeschrieben" und deren "Zahlen" weiterverbreitet hatte. Das Skandalöse daran ist, dass Steuerzahlerbund, FAZ, dpa und ungezählte Sender, Zei­tungen und Online-Plattformen sich in einer zentralen sozial­politischen Frage nicht einfach mal versehentlich geringfügig verrechnet hatten, was ja mal passieren kann. Sie haben vielmehr - in Größenord­nungen - einige Sozialleis­tungen "vergessen", man könnte auch sagen: unterschlagen, auf die Arbeitnehmerfamilien neben ihrem Nettoeinkommen Anspruch haben, die bei Hartz-IV-Familien aber bereits im monatlichen Zahlbetrag enthalten sind. Und später von dpa gelieferte Korrek­turen waren kaum geeignet, den einmal erzeugten falschen Eindruck zu verändern.

Der Berliner Sozialwissenschaftler und Publizist Johannes Steffen rechnet auf seinem www.portal-sozialpolitik.de vor, dass - wenn man sich auf das vorliegende Beispiel einlässt - ein alleinverdie­nender Arbeitnehmer mit Partner und zwei Kindern neben seinem Nettoverdienst Anspruch auf Kindergeld (388 Euro), Kinderzuschlag (340 Euro) und Wohngeld (284 Euro) hat. Um auf das Nettoein­kommen einer vergleichbaren Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und zwei Kindern zu kommen, liegt demnach der erforder­liche Brutto-"Stundenlohn am Ende also nicht bei 15,40 Euro, son­dern bei 9,51 Euro" und bei einem Ehepaar mit drei Kindern nicht bei 20 Euro, sondern bei 8,96 Euro, also 12 Cent über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.

Umgekehrt also wird in der Debatte ein Schuh daraus: Millionen abhängig Beschäftigte in Europas größtem Niedriglohnsektor erzielen Arbeitseinkommen, die knapp über oder sogar unter dem Existenzminimum liegen, als das Hartz IV gemeinhin gilt. Nicht das Arbeits­losengeld (Alg) II ist zu hoch (im Gegenteil !), sondern die Löhne in vielen Bereichen sind zu niedrig, auch der gesetzliche Mindestlohn. Mit dieser Sichtweise sollten sich die Medien einmal ausführlicher beschäftigten, statt mit falschen "Berechnungen" Verwirrung zu stiften sowie Vorurteile, Neid und Missgunst zu fördern und sich auf diese Weise unglaubwürdig zu machen.

Immerhin: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zog nach der Veröffentlichung der falschen dpa-Meldung die einzig richtige Konsequenz und erklärte auf seiner Website: "Am 19. März 2018 um 16:13 Uhr veröffentlichten wir an dieser Stelle einen Beitrag, in dem behauptet wurde, dass Hartz-IV-Bezieher unter bestimmten Be­dingungen mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben als Arbeit­nehmer. Diese Aussage ist falsch." Die FAZ und der Bund der Steuerzahler hätten das Kindergeld nicht mit eingerechnet. "Die Kernaussage der Berechnung stimmt deshalb nicht. Den Text haben wir aus diesem Grund gelöscht. Dass wir diese Meldung in unserem Angebot hatten, bedauern wir und bitten um Entschuldigung."

Dienstag, 14. August 2018

Weltbild Personaler Ries lässt KollegInnen schmoren


In mehreren Teammeetings bei Weltbild ging in den letzten Tagen ein Vorwurf gegen den Betriebsrat durch die Reihen: Der BR habe sich diesmal gegen die letztes Jahr erfolgreich umgesetzte Maßnahme gestellt, die KollegInnen schon ab 6 Uhr früh zu arbeiten anfangen zu lassen, um der Tageshitze nicht so lang ausgesetzt zu sein. 

Büros mit 30, 31 oder gar 32 Grad 

Der Weltbild Betriebsrat hatte bereits letzten Sommer den Anstoß gegeben, die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit für die heißen Sommermonate derart zu öffnen, dass die KollegInnen bereits um 6 Uhr morgens, vor der größten Hitze also, mit ihrer Arbeit anfangen konnten. Bis die Büros am heißesten waren, konnten so Viele bereits den Arbeitstag wieder beenden und mussten nicht noch stundenlang im eigenen Saft schmoren. Gerade in Büros mit Südfenstern haben viele KollegInnen die Möglichkeit letztes Jahr gern genutzt, um die kühlen Morgenstunden zu produktiver Arbeit für die Firma zu nutzen. 

Was läuft diesmal verkehrt?

Auch dieses Jahr hat der Weltbild Betriebsrat erneut der Personalabteilung und deren Chef, Herrn Ries, diesen Vorschlag gemacht. Alles was seit Wochen brütender Hitze noch fehlt, soll nun der Wille im BR sein? - Weit gefehlt! Personalchef Ries weiss, dass allein eine Protokollnotiz zur geltenden Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit fehlt, um allen KollegInnen eine völlig kostenneutrale Arbeitserleichterung zu verschaffen. Diese muss die Personalabteilung herbeischaffen, damit der Betriebsrat sein Einverständnis schriftlich erklären kann. Solange Personalchef Ries in Kenntnis dieses Umstands die nötige Unterlage nicht vorlegt, enthält er wissentlich der Belegschaft diese gratis Erleichterung. 

Wir sagen: Schade, wenn eine Firma ihre Mitarbeiter elends schmoren lässt, während man den Betriebsrat entgegen jeder Tatsachen dafür anschwärzt...
 

Mittwoch, 8. August 2018

Personalchef Ries will BR zum Sündenbock machen


In der Auseinandersetzung um die Mitbestimmung im Betrieb wird das Verhalten der Geschäftsleitung immer bizarrer. Ausgerechnet Personalchef Manfred Ries, der Zeit seines Wirkens bei WELTBILD noch an keiner einzigen Betriebsversammlung teilgenommen hat, bombardiert die Belegschaft jetzt mit E-Mails. Inhalt: Rechtfertigungen, Verdrehungen und Halbwahrheiten. Ziel: Diffamierung des Betriebsrats und die Spaltung der Belegschaft.

Kürzlich versuchte Manfred Ries den WELTBILD-Beschäftigten weis zu machen, der Betriebsrat stünde nicht hinter seinem Vorsitzenden. Dabei hat das Gremium dem Kündigungsersuchen gegen den Vorsitzenden einstimmig widersprochen. Als der BR zum Beweis den entsprechenden Beschluss an alle Betriebsangehörigen weiterleitete, erfand Ries eine Frist, die es im Zusammenhang mit dem Verfahren nach § 103 BetrVG überhaupt nicht gibt. Auf diesen Unsinn antwortete der Betriebsrat gar nicht mehr.

Neuer Aufschlag im E-Mail-Pingpong

Jetzt machte der Personalchef einen neuen Aufschlag im E-Mail-Pingpong mit der Interessenvertretung: In seinem jüngsten Schreiben lobte er die Geschäftsführung unter CEO Christian Sailer für die Massenentlassungen in Österreich und der Schweiz. Dort hatte der Arbeitgeber um den Jahreswechsel die beiden Tochtergesellschaften ungehindert von einem dort nicht existenten Betriebsrat brutal rasiert: hier nachzulesen.

Der Augsburger Betriebsrat wurde über den Kahlschlag nicht einmal informiert. Als das Gremium nachfragte, erhielt es die knappe Auskunft, die Vorgänge gingen den Augsburger BR nichts an, da sie keine Auswirkungen auf das hiesige Unternehmen hätten. Auf die Frage, wer denn die viele Arbeit übernehmen solle, die früher in Österreich und der Schweiz ausgeführt wurde, hieß es, diese erledige sich durch „Synergieeffekte“ selbst.

Offensichtliche Fehler der Geschäftsführung

Nachdem die „Sailer’sche Synergie“ erstaunlicherweise doch keine 50 MitarbeiterInnen ersetzen kann, ist in vielen Abteilungen in Augsburg Land unter. Die Not der KollegInnen nutzt Personalchef Manfred Ries nun, um auf den Betriebsrat einzuschlagen. Die Interessenvertretung soll wieder einmal den Sündenbock für das Unvermögen der Geschäftsführung abgeben. In seiner jüngsten Massen-E-Mail erweckt Ries deshalb den Eindruck, der Betriebsrat würde sämtliche Einstellungen blockieren. Aber das stimmt nicht!

Das Betriebsverfassungsgesetz zählt in § 99 Absatz 2 einige Gründe auf, aus denen der Betriebsrat die Zustimmung zu Neuanstellungen verweigern kann. Zum Beispiel wenn durch die Einstellung Gesetze oder Betriebsvereinbarungen verletzt werden, oder wenn „die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden“.

In solchen Fällen verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung. In allen anderen – und davon gibt es etliche, z. B. in der IT – erteilt er sie. Im übrigen hat der Arbeitgeber sämtliche geplanten Personalmaßnahmen auch ohne die Zustimmung des Betriebsrats vollzogen. Die von Ries beschworene „Entlastung“ ist faktisch also bereits gegeben.

Eine vernünftige Personalplanung würde helfen

Einige der Bedenken, die der Betriebsrat gegen bestimmte Einstellungen hat, könnte der Arbeitgeber zerstreuen. Er müsste lediglich eine konsistente und durchdachte Personalplanung vorlegen und mit dem Betriebsrat besprechen. Das verweigert Personalleiter Ries aber seit Monaten. Er will sich nach eigener Aussage nicht die Möglichkeit nehmen lassen, die Personalzahl jeweils kurzfristig der Umsatzlage anzupassen.

Das ist Management nach Gutsherrenart und das Gegenteil einer vernünftigen Personalplanung, bei der Kündigungen immer nur das allerletzte Mittel sein dürfen.

Der Betriebsrat schützt Beschäftigte vor Willkür-Maßnahmen

Vor dieser Art von Willkür schützt der Betriebsrat die Beschäftigten. Das ist seine Aufgabe. Und der Blick nach Österreich und in die Schweiz zeigt, wie wichtig dieser Schutz ist. Wenn der Betriebsrat dafür vor Gericht ziehen muss, tut er das: Gerichte sind der Ort, wo im Konfliktfall entschieden wird, wer Recht hat.

Da Personalleiter Ries nun die Befürchtung äußert, der Arbeitgeber könne vor Gericht unterliegen, fürchtet er offensichtlich den unabhängigen Richterspruch über seine Art von Personalpolitik.

So sagt das Pamphlet der Personalleitung am Ende mehr über den Arbeitgeber selbst aus als über den Betriebsrat, gegen den hier Stimmung gemacht werden soll.

Sonntag, 5. August 2018

Wenn der Postmann zweimal klingelt...


…dann teilen Menschen aus ganz Deutschland dem WELTBILD Geschäftsführer Christian Sailer mit, was sie von "seinem Weltbild" halten:





Tausende zeigen Unterstützung für den Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD

Eine der ersten war Stefanie Nutzenberger. Sie ist Mitglied des ver.di Bundesvorstands und vertritt auch die WELTBILD KollegInnen in ihrer Funktion als Leiterin des Fachbereichs Handel. Wir sagen: Danke, Steffi, für Dein Votum für einen fairen Umgang mit Betriebsräten!

Nicht nur Steffi Nutzenberger, auch Tausende Anderer empört das Vorgehen der Geschäftsführung. Hörensagen aus Kollegengesprächen beim (wer weiß, wievielten?) Feierabendbier vors Arbeitsgericht zu bringen, ohne auch nur ein einziges Mal zuvor das Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen – das geht für viele Menschen gar nicht. Die Welle der Entrüstung ist riesig: Bereits wenige Tage nach Beginn unserer Postkartenaktion mussten wir 10.000 Karten nachdrucken lassen!

Solange die Angriffe gegen den Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD weitergehen, verteilt ver.di die Protestkarten weiter an Menschen, denen die Mitbestimmung im Betrieb wichtig ist. Wir freuen uns, dass so viele Interesse an den Vorgängen bei WELTBILD haben und unseren Protest mit ihrer Unterschrift unterstützen:



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