Mittwoch, 22. August 2018
WELTBILD vor dem Arbeitsgericht: Für die Geschäftsführung wird es immer peinlicher
Personalleiter Manfred Ries steuert auf eine weitere Schlappe vor dem Arbeitsgericht zu. Die Geschäftsführung von WELTBILD hat wieder einmal versucht, den Betriebsrat zu umgehen. Diesmal sollte die Mitbestimmung ausgehebelt werden, indem ein Mensch formal nicht bei der WELTBILD GmbH & Co. KG, sondern in der WELTBILD Holding angestellt wurde. Ein äußerst durchsichtiges Manöver.
Das fand offenbar auch der Richter, der gestern die öffentliche Güteverhandlung leitete. Er gab dem wieder einmal schlecht vorbereiteten Anwalt des Arbeitgebers sehr deutlich zu verstehen, dass solcherlei Tricks nichts am Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG ändern. Es komme darauf an, ob der oder die Betreffende im Betrieb eingegliedert sei, also dort arbeite.
Wo der Arbeitsvertrag rein formal liegt, ist für die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG nicht ausschlaggebend. Das ist übrigens nichts Neues und gehört zum ganz kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts. Alle Gerichte bis hoch zum Bundesarbeitsgericht urteilen seit Jahren immer in diesem Sinne.
Richter kommt vielleicht zum "Hausbesuch"
Der Kammertermin wurde für September festgesetzt und der Vorsitzende Richter kündigte an, im Zweifel eine Beweisaufnahme vor Ort vorzunehmen. Das heißt, die Richter des Arbeitsgerichts würden den WELTBILD-Büros einen Besuch abstatten und sich vor Ort selbst ein Bild machen. Viel peinlicher kann es für den Arbeitgeber bald nicht mehr werden…
Bei der Gelegenheit würden die Richter dann vielleicht auch Manfred Ries persönlich zu Gesicht bekommen. Der verantwortliche Personalleiter von WELTBILD glänzte bei dem Termin im Augsburger Arbeitsgericht nämlich wieder einmal durch Abwesenheit.
Fortgesetzter Rechts-Nihilismus wird offensichtlich
Wir haben den Eindruck, dass die Geschäftsführung den Bogen allmählich deutlich überspannt hat. Vor dem Augsburger Arbeitsgericht laufen sämtliche Verfahren in erster Instanz zusammen. So wird der fortgesetzte Rechts-Nihilismus des Personalchefs Manfred Ries hier besonders augenfällig.
Die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch für WELTBILD. Höchste Zeit, dass die Geschäftsführung das akzeptiert und den geschäftsschädigenden Kleinkrieg unterbindet, den ihr Personalchef gegen den Betriebsrat inszeniert. Ein vernünftiger Umgang mit der betrieblichen Mitbestimmung würde nicht nur die Gerichte entlasten, sondern auch viel Geld sparen. Leider lehrt die Erfahrung: Fortsetzung folgt…
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Ich bin mir ziemlich sicher das der Personalleiter ganz im Sinne des Auftraggebers des Herren Dröge handelt. Es zeigt sich ganz deutlich was passiert wenn eine einzige Person Milliarden von EUR anhäuft. Er hebt ab und meint über dem Gesetz zu stehen. Weitere Beispiele kann man seit Jahren bei VW sehen. Daher sollten höhere Steuern für solche Leute diese wieder erden.
AntwortenLöschenIch hab in der Firma 30 Jahre gearbeitet und ich war immer stolz darauf,mittlerweile schäme ich mich wenn ich sage ,ich hab dort mal gearbeitet
AntwortenLöschenH
Schade, dass der heiße Sommer vorbei ist. Sonst hätte sich der Richter ganz nebenbei ein Bild vom Büroalltag bei 34 Grad machen können.
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