Mittwoch, 23. Dezember 2020

ver.di wünscht euch Allen ein frohes Fest!

Weihnachten steht vor der Tür und das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Zeit für Besinnung und Einkehr. Weihnachten ist aber auch die Zeit der Chöre & Orchester. Auch wir haben eins. Und was für eins! Mit der erstaunlichen Neuinterpretation eines gewerkschaftlichen Weihnachtsklassikers wünschen wir fröhliche Festtage!


Donnerstag, 10. Dezember 2020

Multimillionäre zur Kasse!

 

Deutschlands Millionäre – genauer das reichste ein Prozent der Bevölkerung – besitzen nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ein Drittel des gesamten Vermögens. Die reichsten 0,1 Prozent allein ein Fünftel. Eine Vermögensabgabe der Millionäre könnte die Staatseinnahmen kräftig erhöhen, ohne die unteren 99 Prozent zu belasten.

Dazu eine neue DIW-Studie mit genaueren Daten: 

Trotz eines großzügigen Freibetrags von zwei Millionen Euro Nettovermögen pro Person und zusätzlich fünf Millionen für Betriebsvermögen könnten über 300 Milliarden Euro eingenommen werden. Der Abgabesatz würde von zehn Prozent auf dreißig Prozent ab 100 Millionen Euro steigen. Die Studie schlägt vor, den Betrag über 20 Jahre abzuzahlen. Bei realistischen Zinsen wären das knapp 20 Milliarden Euro im Jahr. Die reichsten 0,1 Prozent mit pro Kopf Vermögen von über fünf Millionen Euro müssten über 90 Prozent der Einnahmen aufbringen. Bei geringeren Freibeträgen wären über 500 Milliarden Euro Einnahmen möglich.

Der deutsche Staat muss 2020 und 2021 voraussichtlich 400 Milliarden Euro neue Schulden machen, um die Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Wenn anschließend wieder die Schuldenbremse greift und Schulden getilgt werden sollen, darf das nicht zu Lasten der Beschäftigten oder des Sozialstaats gehen. Dann müssen die Reichen herangezogen werden, durch eine Vermögensabgabe oder eine Vermögensteuer!

Die Studie schlägt vor, den Betrag über 20 Jahre abzuzahlen. Bei realistischen Zinsen wären das knapp 20 Milliarden Euro im Jahr. Die reichsten 0,1 Prozent mit pro Kopf Vermögen von über fünf Millionen Euro müssten über 90 Prozent der Einnahmen aufbringen. Bei geringeren Freibeträgen wären über 500 Milliarden Euro Einnahmen möglich.

Der deutsche Staat muss 2020 und 2021 voraussichtlich 400 Milliarden Euro neue Schulden machen, um die Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Wenn anschließend wieder die Schuldenbremse greift und Schulden getilgt werden sollen, darf das nicht zu Lasten der Beschäftigten oder des Sozialstaats gehen. Dann müssen die Reichen herangezogen werden, durch eine Vermögensabgabe oder eine Vermögensteuer!
 

Quelle: https://wipo.verdi.de

Montag, 30. November 2020

Der Zusammenhang zwischen Kündigungen, Betriebsklima und Neubewerbungen

 

Für viele Firmen ist gerade keine gute Zeit.

Nur einige wenige profitieren, wie der Versandhandel.
Zum Glück gibt es das Instrument der Kurzarbeit, welches von der Regierung gerade auch genutzt wird, um Massenentlassungen zu vermeiden.

Apropos Entlassungen.
Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel.

Eine Firma trennt sich von einer langjährigen Mitarbeiter*in.
Von außen ist nicht ersichtlich, was das für ein Vorgang ist, von der Mitarbeiter*in erfährt man nichts, womöglich musste er/sie etwas unterschreiben, was sie/ihn zum Stillschweigen verpflichtet.
Kurze Zeit später schreibt die Firma eine oder mehrere Stellen für Neubesetzung aus, welche diese Mitarbeiter*in ausfüllen hätte können.

Was lernen wir daraus ?

  • nicht gut für das Betriebsklima, wenn man selbst als langjährige Mitarbeiter*in vor solchen Aktionen nicht sicher ist
  • mit Gewerkschaft wäre das eventuell anders gelaufen, hier hilft die Gewerkschaft in rechtlichen Angelegenheiten
  • mit Betriebsrat wäre das eventuell anders gelaufen, kein Betriebsrat, der etwas auf sich hält, wird Neueinstellungen zustimmen, wenn vorher der Mitarbeiter vom Betriebsrat dabei unterstützt wurde, die Entlassung zu vermeiden, z.B. durch Umbesetzung.

Weitere fiktive Beispiele:

Menschen (!), möglicherweise mit Familie, vielleicht mit Krediten, werden aus langjährigen Positionen in eine Neueinstellung "gelockt". 
Wir wissen nicht, warum sie das taten. 
War die alte Stelle schlecht oder unsicher, oder war das neue Angebot so attraktiv, dass sie nicht nein sagen konnten?

Was wir wissen, ist, dass es immer wieder vorkommt, dass solche Menschen (!) noch während der Probezeit gekündigt werden oder ein bis zwei Jahre nach der Einstellung unter ungeklärten Umständen (siehe erstes fiktives Beispiel, etwas abgewandelt) die Firma wieder verlassen.

Was lernen wir daraus ?

  • auch nicht gut für das Betriebsklima, wer will schon für einen Arbeitgeber arbeiten, der so locker mit Menschenschicksalen umgeht.
  • wenn sich das herumspricht, zum Beispiel in Arbeitgeberbeurteilungsportalen, dann wird es schwer, noch Neueinstellungen zu bekommen, die nicht nur aus lauter Verzweiflung kommen

Gut, dass es nur fiktive Beispiele sind und gute Arbeitgeber solche Dinge nicht machen.


Samstag, 28. November 2020

H&M: 35 Mio. Strafe für gesetzeswidrige Überwachung Beschäftiger

 

 H&M kassiert vor Gericht höchstes Bußgeld seit Einführung der DSGVO

35.258.707,95 Euro, so viel soll und wird die Modekette H&M zahlen, weil sie die Privatsphäre ihrer Beschäftigten am Standort Nürnberg in besonderer Weise verletzt hat. Das teilte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, am 1. Oktober auch öffentlich mit. Darin betont er, das verhängte Bußgeld sei in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken.

Er bewertet die Aufarbeitung bei H&M  positiv, denn zur Aufarbeitung der Geschehnisse habe sich die Unternehmensleitung nicht nur ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigt, sie folgte auch der Anregung, den Beschäftigten einen unbürokratischen Schadensersatz auszuzahlen. Weitere Bausteine des neu eingeführten Datenschutzkonzepts bei H&M seien unter anderem ein neu berufener Datenschutzkoordinator, monatliche Datenschutz-Statusupdates, ein verstärkt kommunizierter Whistleblower-Schutz sowie ein beständiges Auskunfts-Konzept.

Angst vor Nachteilen

Prof. Peter Wedde, der die Laudatio bei der Vergabe des BigBrotherAwards hielt, bewertet die freiwillige Entschädigungszahlung von 2500 Euro für die Beschäftigten weniger euphorisch: "Als ich für die BigBrotherAwards recherchiert habe, haben mir einige Beschäftigte persönliche Aufzeichnungen, die über sie angelegt wurden, gezeigt. Da diese Personen immer noch bei H&M tätig sind, und Angst vor Nachteilen haben, kann ich hieraus nicht direkt zitieren. Aber ich kann sagen: Ich war entsetzt, dass Vorgesetzte nicht davor zurückschrecken, gezielt eine freundschaftliche Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, um Beschäftigen private und sehr persönliche Informationen zu entlocken und diese dann strukturiert für andere Leitungskräfte niederzuschreiben und abzuspeichern. Besonders geärgert hätten sich die Beschäftigten darüber, dass es eine "Entschädigungszahlung" von 2500 Euro für alle geben soll, AUCH FÜR DIE TEAMLEITUNGEN, die die Ausforschung betrieben haben, so Wedde. 


Quelle: ver.de publik, 07/2020, Autorin: Marion Lühring



Montag, 9. November 2020

Wirecard-Beschäftigte haben Betriebsräte gewählt

Vom 26. bis 30. Oktober 2020 haben die Beschäftigten bei Wirecard ihre Betriebsräte gewählt. Damit sind nun alle Betriebsräte handlungsfähig und die Beschäftigten haben eine Interessensvertretung. Betroffen sind folgende Unternehmen der Wirecard-Gruppe: Wirecard AG, Wirecard Bank AG, Wirecard Technologies GmbH, Wirecard Acceptance Technologies GmbH, Wirecard Issuing Technologies GmbH, Wirecard Service Technologies GmbH, Wirecard Global Sales GmbH.

Die Wahlen konnten trotz einiger Hindernisse während des Wahlprozesses weitgehend reibungslos durchgeführt werden, was insbesondere auf das Engagement der Wahlvorstände zurückzuführen ist. „Unter diesen widrigen Bedingungen eine Wahl durchzuführen, ist sehr viel Arbeit und benötigt großes Durchhaltevermögen. Das verdient unseren vollen Respekt und Anerkennung“, so Kevin Voß, zuständig für den Bereich Fintechs und Digitalbanken bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Die gewählten Betriebsräte nehmen nun umgehend ihre Arbeit auf und werden ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Verhandlungen zu beeinflussen und einen Sozialplan sowie soziale Kriterien bei weiteren Entlassungen sicherzustellen. Es ist wahrscheinlich, dass weitere Unternehmen der Wirecard-Gruppe ganz oder in Teilen an neue Eigentümer übergehen.

Neben der aktuellen Herausforderung geht es auch darum, eine nachhaltige Mitbestimmungskultur im Unternehmen zu etablieren. Die Beschäftigten bei Wirecard wollen mitreden und das Unternehmen in die richtige Richtung steuern. Wirecard hatte Mitbestimmung in den vergangenen Jahren unterbunden, so dass es keine Betriebsräte und keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gab. „Der Skandal um das Fehlverhalten des Managements bei Wirecard hat allen deutlich gemacht, dass Mitbestimmung nicht nur sinnvoll, sondern ausdrücklich notwendig ist. Schon allein deshalb gehen wir nun von einem konstruktiven Umgang mit den Interessen der Beschäftigten aus. Damit meinen wir ganz konkret den Umgang des Insolvenzverwalters und eines möglichen neuen Eigentümers mit den Betriebsräten und der Gewerkschaft ver.di“, so Voß weiter. Erste positive Zeichen seien in den vergangenen Wochen sichtbar geworden, als auch verantwortliche Führungskräfte den Wahlprozess aktiv unterstützt haben.

Donnerstag, 5. November 2020

Hamburger Retourenbetrieb (Otto-Group) soll geschlossen werden

Die Beschäftigten des Hamburger Retourenbetriebes der Otto-Group (Hermes Fulfilment) brauchen unsere solidarische Unterstützung!

Wir befinden uns derzeit in einer harten Auseinandersetzung um den Erhalt der Arbeitsplätze im Retourenbetrieb der Hermes Fulfilment (Otto-Logistik) in Hamburg.

Der Vorstand der Otto-Group hat angekündigt das Hamburger Retourenlager in Bramfeld in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu schließen und die Abwicklung der Retouren nach Polen und Tschechien zu verlagern.

Betroffen von dieser Entscheidung sind 840 Beschäftigte und deren Angehörigen.

Für Frauen in Teilzeit sowie die große Anzahl älteren Beschäftigten bedeutet diese Entscheidung nicht nur ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sondern auch der soziale Absturz mit ungewissem Ausgang.

14 Jahre haben sie Lohnverzicht und Entbehrungen hingenommen, in der Hoffnung und den Versprechungen, so ihre Arbeitsplätze zu sichern.

Nun droht vielen von ihnen die Arbeitslosigkeit.

 Wer wie die Otto-Group sich verpflichtet hat und in der Öffentlichkeit damit wirbt, die soziale Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen, darf so nicht handeln ohne unglaubwürdig zu werden!

Wir fordern gemeinsam mit den Beschäftigen, dass das Unternehmen seine eigenen Werte ernst nimmt und den Schließungsbeschluss sofort zurückzieht.

Zur solidarischen Unterstützung dieser Forderung haben wir  unter: http://chng.it/ftcqZQ2Gs8 eine Online-Petition an den Otto-Vorstand gestartet.

Vielen Danke für Eure Unterstützung.

Freitag, 14. August 2020

Neue Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag: Das Bündnis verkaufsoffene Sonntage von ver.di und Kirche im Ruhrgebiet ist zerbröckelt – die Kirchen scheinen die Seiten gewechselt zu haben





Die Auseinandersetzung um die verkaufsoffenen Sonntage ist schon recht alt und besonders die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kämpft dafür, dass der arbeitsfreie Sonntag „noch eine Ruheinsel bildet, in der Menschen ihre Zeit nach ihren Bedürfnissen verbringen können“. Für die allermeisten Beschäftigten ist der Alltag zunehmend rastlos geworden, Arbeitsverdichtung, flexible Arbeitszeiten, Wechsel von Arbeitsphasen und Arbeitslosigkeit, aber auch immer mehr Anforderungen im Privaten setzen die Menschen unter Stress. Deshalb spricht sich die Gewerkschaft prinzipiell gegen verkaufsoffene Sonntage aus.

Das alles steht derzeit wieder auf dem Prüfstand. Die NRW- Landesregierung möchte dem von der wirtschaftlichen Krise und Ausgangssperre der Konsumenten gebeutelten Handel mit verkaufsoffenen Sonntagen in 2020 die Umsatzeinbrüche zumindest etwas ausgleichen.

Hier steht die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mittlerweile einsam auf verlorenem Posten, weil vor allem die Kirchen als Verbündete die bundesweite Sonntagsallianz verlassen und keine Einwände bei dem erneuten Vorstoß der NRW-Landesregierung mehr haben.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte die bundesweite Sonntagsallianz gegründet, die sich für den Erhalt der Sonntagsruhe einsetzt, ebenso wie für Öffnungszeiten im Handel, die allen Beschäftigten eine gesunde Work-Life-Balance ermöglichen sollen.

Zur bundesweiten Allianz für den freien Sonntag gehören:

die Gewerkschaft ver.di,
die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB),
der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA),
die Katholische Betriebsseelsorge,
der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA)

sowie weitere Unterstützerorganisationen.

Seit Jahren schreiten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die katholische und evangelische Kirche „Seit an Seit“, wenn es um die verkaufsoffenen Sonntage geht.

Im vorvergangenen Jahr hatte das Bündnis Risse bekommen:

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck war zwar unzufrieden über die Verdoppelung von vier auf acht verkaufsoffene Sonntage durch die CDU/FDP Landesregierung, doch hatte er sein Herz für die lokale Geschäftswelt in Essen entdeckt, die sich seiner Meinung nach durch zusätzliche Öffnungstage gegen die übergroße Konkurrenz des Onlinehandels erwehren muss. Außerdem lehnt er eine „Fundamentalopposition“ der Kirche, „wie sie ver.di an den Tag legt“, generell ab.

Das ist eine ähnliche Haltung wie der zeitgleich stattfindende katholische Kirchentag deutlich machte. Dort wurde die massive Aufrüstung bei uns und der gestiegene Waffenexport nicht verurteilt, sondern die „Antwort eines Christen auf die Frage gesucht, ob Frieden auch mit militärischen Mitteln geschaffen werden darf“, im Vordergrund stand.

Was der Essener Bischof nun eine „Fundamentalopposition, wie sie ver.di an den Tag legt“, nennt und sowas generell ablehnt, meint aber, dass die Gewerkschaft sehr zum Ärger der Kaufmannschaften vor Ort im vergangenen Jahr erfolgreich vor Gericht zog und verhinderte mehrere Sonntags-Öffnungen in Essen und andernorts. Wie z.B. in Kreuztal, wo das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Sonntagsverkauf nach dem neuen, von der CDU/FDP-Koalition beschlossenen Ladenöffnungsgesetz untersagt hat. Das Gericht hatte einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bestätigt, das einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die Sonntagsöffnung recht gegeben hatte.

Kreuztal hatte die sonntägliche Ladenöffnung auf Grundlage der Gesetzesreform („Entfesselungsgesetz“) genehmigt. Laut OVG Münster bedarf es eines „verfassungsrechtlich tragfähigen Sachgrundes“, der die Sonntagsöffnung rechtfertigt. Für eine ausnahmsweise Ladenöffnung seien gewichtige und im Einzelfall festzustellende Interessen erforderlich. Die pauschale Aussage, die beabsichtigte Ladenöffnung diene den im Gesetz beispielhaft aufgeführten Zielen, wie die Erhöhung der Attraktivität von Innenstädten, ist laut dem vierten Senat des Oberverwaltungsgerichtes unzureichend. Insbesondere seien die im Ladenöffnungsgesetz definierten öffentlichen Interessen in ihrer Zielrichtung sehr weit gefasst und insoweit nicht geeignet, einen für die Öffentlichkeit erkennbaren Ausnahmecharakter der Ladenöffnung zu begründen. Für einen Sonntagsverkauf müsse es sich um Belange handeln, die über das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse möglicher Käufer hinausgingen.

Der Essener Kirchenmann, dem das Herz für die Kaufleute aufgeht, sollte sich doch mal fragen, warum bei einem Stadtteilfest immer die Läden öffnen müssen und nicht die Dienstleistungsgewerkschaft als Spaßbremse bei dem genussvollen Kauferlebnis bezichtigen.

Er hat wahrscheinlich verdrängt, dass die Beschäftigten sonntags 

  • nicht aus freien Stücken und gerne arbeiten, sondern viele Läden aus der Tarifbindung ausgestiegen sind und ihnen Entgelte zahlen, die nicht zum Leben reichen und durch die Sonntagsarbeit aufgestockt werden müssen.
  • die CDU/FDP Landesregierung mit dem ersten „Entfesselungsgesetz“ beschlossen hat, die Ausweitung der Ladenöffnungen von bisher vier auf acht Sonntage und damit „zahlreiche bürokratische Hürden für Wirtschaft und Mittelstand abgeschafft“ hat.
  • dieses eben erst vorgelegte so genannte „Entfesselungsgesetz“, das unter anderem mehr Kauf-Sonntage ermöglichen und die Genehmigung erleichtern soll, von ver.di und anderen Verbänden als verfassungswidrig eingestuft wird und Verfassungsklagen dagegen anstreben.


So etwas nennt der Bischof eine „Fundamentalopposition“ doch sollte er einmal lesen, was der Minister für Verkehr des Landes NRW, Hendrik Wüst öffentlich machte: „Mit dem ersten Entfesselungsgesetz der NRW-Koalition (…) werden jetzt zahlreiche bürokratische Hürden für Wirtschaft und Mittelstand abgeschafft. Das Gesetz ist ein Aufbruchsignal für bessere Standortbedingungen. Die Landesregierung hat schon jetzt gegenüber dem Mittelstand, dem Handwerk und der Wirtschaft Wort gehalten und geht erste wichtige Schritte in Richtung Bürokratieabbau und Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern. Die wichtigsten Änderungen sind eine vernünftige und abgewogene Regelung der verkaufsoffenen Sonntage, Erleichterungen für Gründer, die elektronische Gewerbesteueranmeldung, die Streichung unnützer und belastender Regelungen bei der Auftragsvergabe sowie eine Stärkung der Kammern als Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft.“

Er kündigt an, dass die Landesregierung weiter an diesen Zielen dranbleibt. Das Entfesselungspaket wird sich auch mit digitalen Aspekten befassen, wie E-Government und Rechtsumsetzung bezüglich elektronischer Rechnungslegung.

Dagegen ist eine gewerkschaftliche Fundamentalopposition mehr als notwendig.

Quellen: Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck, Pressemitteilung Landesregierung NRW, NRZ, WAZ, ver.di, allianz-fuer-den-freien-sonntag.de




(Der Text wurde freundlich zur Verfügung gestellt unter CC Lizenz von: Die Texte (nicht aber Grafiken und Bilder) auf gewerkschaftsforum.de unterliegen einer Creative Commons-Lizenz, soweit nicht anders vermerkt. Diese Texte dürfen vervielfältigt, weiterverbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden – solange der/die Autor/in (ggf. auch der/die Übersetzer/in) mit vollem Namen genannt wird, die Nutzung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt und die Texte (einschließlich Überschrift und Lizenzierung) nicht verändert werden. Nähere Informationen finden Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/

Samstag, 8. August 2020

Amazon: Schlappe gegen ver.di vorm Bundesverfassungsgericht

 

Der globale Versandhändler ignoriert schon seit 2013 die berechtigten Forderungen seiner MitarbeiterInnen nach einem Tarifvertrag.

Neuster Clou: Amazon zog bis nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht, um ver.di-Streiks von ihren Firmenparkplätzen fernzuhalten. Doch hat Amazon diesmal zu hoch gepokert: ver.di hat jetzt offiziell vom höchsten Gericht im Lande, dass das Streikrecht auch auf dem Amazon Parkplatz gilt. Schön, bestätigt zu bekommen, dass sich dieser auch im Geltungsbereich der deutschen Verfassung befindet.

Was war der Anlass für Amazons Verfassungsbeschwerde? An den Standorten Koblenz und Pforzheim hatte ver.di jeweils auf dem Firmenparkplatz zum Streik aufgerufen. Die kompletten Flächen der Amazon Lager seien durch das Hausrecht vor ver.di Aktionen geschützt, so Amazon gegenüber dem Gericht. Dabei hatte schon 2018 das Bundesarbeitsgericht Amazon eines Besseren belehrt.

Amazon kanns einfach nicht fassen

Doch anstatt es jetzt endlich gut sein zu lassen, werde man, so ein Amazon Sprecher "das Urteil sorgfältig prüfen". Denn: “Uns ging es immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie steht an erster Stelle. Der heutige Beschluss hilft nicht, unnötige Gefahrensituationen auf dem Parkplatz zu vermeiden.” Welche Gefahr von ein paar Duzend GewerkschafterInnen auf einem Hektar-großen Parkplatz wohl ausgeht? Es muss wohl die Gefahr von Tarifverträgen sein.

Montag, 20. Juli 2020

Behinderung kann jede*n treffen


Vielleicht ist man ja mal im Weltbild Intranet über den Begriff "Schwerbehindertenvertretung" gestolpert, oder man hat sogar im Hinterkopf, dass sich bei Weltbild die liebe Kollegin Gabriele Schäfer schon seit Jahren um das Thema kümmert. - Aber mal ehrlich: wer weiß schon wirklich, was die "SBV" tatsächlich macht und welche Wurzeln die Institution eigentlich hat? 

Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb?


Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen im Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie:


1. darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitnehmer obliegenden Pflichten nach den §§ 71, 72, und 81 bis 84 SGB IX erfüllt werden,
2. Maßnahmen, die auch den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt.
3. Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und die Ergebnisse der Verhandlungen.

(§ 95, Abs. 1 SGB IX)

Einzelfälle..? 


In Deutschland leben über 12 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. 7,8 Millionen Menschen sind schwerbehindert, das heißt, sie haben einen Grad der Behin-derung von mindestens 50. Etwa drei Prozent von ihnen sind von Geburt an behindert. Mehr als 88 Prozent der Behinderungen werden im Laufe des 'Lebens durch eine Krankheit verursacht. 3,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind im erwerbsfähigen Alter. 

Wurzeln der Schwerbehindertenvertretung 


Seit 1891 gab es zwar erstmals in Preußen eine sogenannte "Armengesetzgebung", aber deren Hilfsangebote waren vor allem auf Kriegsversehrte ausgerichtet und halfen der Mehrheit der Schwerbehinderten nicht zurück in ein erfülltes und gleichberechtigtes Leben und eine Arbeitsstelle, mit der sie ihr Leben finanzieren konnten. 

1974, der Wendepunkt: Erst mit dem Schwerbehindertengesetz vom 29. April 1974 ging es nicht mehr darum, welche Ursache die Behinderung hat, sondern um eine Abmilderung der Folgen. Behinderte wurden nicht mehr als "Objekte der Fürsorge" definiert. Dazu hat auch eine neu entstandene Behindertenbewegung, die sich selbst als "Krüppelbewegung" bezeichnete, beigetragen. Sie forderte das Recht auf Emanzipation ein. Mit dem Gesetz wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet und der besondere Kündigungsschutz gestärkt. Es verbesserte auch die Stellung der gewählten Vertrauenspersonen, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen in den Betrieben und Verwaltungen wahrnehmen. Seit 2001 sind die Belange der Behinderten im Sozialgesetzbuch IX geregelt und wurden ständig weiterentwickelt.


Ein weiterer Meilenstein ist die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009. Sie stellt einen Paradigmenwechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende Teilhabe dar. "Behinderung wird jetzt als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und der Vielfalt der Gesellschaft verstanden, denn eine Behinderung kann jeden von uns jederzeit treffen", sagt Dagmar König, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Kernpunkt ist die Inklusion: Die Rahmenbedingungen sollen so verändert werden, dass alle Menschen, mit und ohne Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. "Unser Ziel ist eine barrierefreie Gesellschaft, die von vornherein die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt und in der alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben", so König.

Seither haben weitere Reformen die Inklusion in Deutschland vorangebracht. Als ein Beispiel nennt Melanie Grunow, bei ver.di zuständig für den Bereich Teilhabepolitik, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Allerdings gehen ihr die Änderungen noch nicht weit genug: "Es müssen klarere gesetzliche Regeln geschaffen werden, die alle Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Das bedeutet, dass sich damit auch die Privatunternehmen ihrer teilhabepolitischen Verantwortung nicht länger entziehen können."

Gemeinsam mit Verbänden haben Gewerkschaften für Änderungen im Bundesteilhabegesetz gekämpft. Erreicht haben sie Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und für Schwerbehindertenvertretungen. Es gibt aber auch noch Bereiche, wo ver.di erheblichen Handlungsbedarf sieht, unter anderem bei der inklusiven Bildung. "Je früher Kinder lernen, dass Unterschiede ganz normal sind, desto selbstverständlicher werden sie später damit umgehen", sagt Grunow. Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland immer noch doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie nicht behinderte Menschen.

"Angesichts der noch immer zu geringen Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen mit schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen wäre eine Anhebung der Beschäftigungspflichtquote sowie die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ein logischer Schritt", so Dagmar König. Viele Unternehmen seien nicht auf Menschen vorbereitet, deren Leistungsvermögen sich altersbedingt oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen verändere. Vor diesem Hintergrund fordert sie einen Wandel in der Unternehmenskultur und Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung.
ver.di setzt sich dafür ein, dass Prävention und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in den Betrieben verbindlich umgesetzt werden. "Kontroll- und Sanktionsmechanismen müssen dabei genauso gesetzliche Berücksichtigung finden wie die Beteiligung der Interessenvertretungen", so Frank Loeding, Sprecher des Bundesarbeitskreises Behindertenpolitik bei ver.di.
 

Montag, 13. Juli 2020

Gesellschaft unterm Brennglas


Corona-Pandemie: Aus der Krise lassen sich viele Lehren ziehen. Eines zeigt sie nachdrücklich: Wir brauchen in Deutschland flächendeckend armutsfeste Löhne und gute Arbeit.

Auch wenn die Corona-Pandemie noch immer unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben beherrscht, kehrt langsam so etwas wie Normalität zurück – aber es ist eine neue Normalität. Für eine nicht absehbare Zeit bedeutet das für unsere Gesellschaft ein Leben mit dem Virus. Das verändert unser Miteinander, macht physische Distanz und Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig, mit allen damit verbundenen Folgen für die Arbeitswelt und auch für gewerkschaftliches Handeln.

Die Corona-Krise wirkt wie ein Brennglas auf vorhandene gesellschaftliche Verwerfungen. Daraus ergeben sich Schlussfolgerungen – auch wenn es für abschließende Bewertungen noch zu früh ist.

Noch ist vollkommen offen, wie tiefgreifend die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und die Konsequenzen für den Arbeitsmarkt ausfallen. Es gibt unterschiedlichste Szenarien, auch extrem pessimistische Prognosen: Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft McKinsey hat verkündet, erst 2028 sei wieder ein wirtschaftliches Niveau wie vor dem Beginn der Krise zu erwarten. Andere Prognosen gehen zwar von einem wirtschaftlichen Einbruch für die kommenden Monate aus, dann jedoch von einer zügigen Erholung spätestens im kommenden Jahr. Die optimistischeren Szenarien sind möglich – allerdings nur dann, wenn jetzt die richtigen politischen Entscheidungen getroffen werden.

Ein massives Konjunkturprogramm
In Deutschland und in Europa brauchen wir zur Überwindung der Krise ein massives Konjunkturprogramm. Es sollte einen starken Impuls für Nachfrage in den Branchen setzen, die derzeit ganz besonders betroffen sind und in denen Arbeitsplätze in Gefahr sind, also beispielsweise in der Gastronomie, im Einzelhandel, im Tourismus und der Kulturwirtschaft. In einem weiteren Schritt sind Investitionen in den Aufbau eines nachhaltigen Wirtschaftssystems und in alle Bereiche der Daseinsvorsorge notwendig.

Zur Finanzierung des Investitionsprogramms setzen wir als ver.di auf gemeinsame europäische Anleihen – die sogenannten Corona-Bonds. Darüber hinaus gilt: Wenn notwendig, kann sich Deutschland auch über längere Zeit ein höheres Maß an Staatsverschuldung leisten. Die Ideologie der "Schwarzen Null" gehört ohnehin auf den Trümmerhaufen der Geschichte. Auf keinen Fall dürfen die höheren Ausgaben im Zuge der Krise mittel- oder langfristig zu Sozialkürzungen führen. Ausgabenkürzungen des Staates gehen immer zu Lasten weiter Teile der Gesellschaft.

In der Krise zeigt sich, was in unserer Gesellschaft im Argen liegt. Viele der Kolleginnen und Kollegen, die – wie es immer wieder heißt – "den Laden am Laufen halten", werden zu schlecht bezahlt, während ihre Arbeit körperlich und emotional extrem fordernd ist. Im Einzelhandel liegen die Löhne 30 Prozent unter denen in der Industrie, zudem arbeitet mehr als die Hälfte der Kolleginnen – es sind überwiegend Frauen – in Teilzeit, ein Fünftel ist geringfügig beschäftigt.

Die Krise wirft auch ein Schlaglicht darauf, dass unser Gesundheitswesen finanziell ausgezehrt ist. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass das Gesundheitssystem die Pandemie bisher vergleichsweise gut meistert. Und zwar Dank des enormen Einsatzes aller Beschäftigten, die oftmals ihre eigene Gesundheit riskieren und an die Grenzen der Belastbarkeit gehen. Jetzt sind die Folgen der Ökonomisierung des Gesundheitssystems schmerzlich erkennbar.

Rund ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland ist mittlerweile in privater Hand und damit dem Streben nach hohen Profiten unterworfen. In den Kliniken wurden Reserven abgebaut. Vor allem aber mangelt es an Personal. Ähnliches gilt für die Altenpflege, wo zwei Drittel aller ambulanten Dienste kommerziell betrieben werden. Angesichts schlechter Arbeitsbedingungen, erzwungener Teilzeit und einer Bezahlung deutlich unter dem Niveau der Krankenpflege klagt die Branche über einen dramatischen Fachkräftemangel. Mangel an Zeit für Patientinnen und Patienten sowie Hygiene bedeuten gerade in einer Pandemie zusätzliche Gesundheits- risiken für Beschäftigte und Pflegebedürftige.

Eine Stärkung der Daseinsvorsorge
Wir brauchen in Deutschland eine umfassende Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gerade die Gesundheitsversorgung darf nicht länger Kapitalverwertungsinteressen unterworfen werden. Wir brauchen eine Orientierung am Gemeinwohl statt eines Gesundheitsmarktes. Wir benötigen eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte Personalausstattung in Krankenhäusern und der Altenpflege ebenso wie eine Reform der Krankenhausfinanzierung und eine solidarische Pflegeversicherung, die die Kosten von Lohnsteigerungen und besseren Arbeitsbedingungen nicht den Pflegebedürftigen aufbürdet.

Wer die öffentliche Daseinsvorsorge stärken will, muss auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherstellen. Sie haben derzeit massive Einnahmeausfälle, insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen brechen ein. Es braucht daher einen vom Bund und den Ländern getragenen Rettungsschirm für Kommunen. Durch einen solchen Schirm müssen die Einnahmeausfälle von Städten und Gemeinden sowie die krisenbedingten Mehrausgaben ausgeglichen werden. Unverändert notwendig bleibt zudem ein Altschuldenfonds, um bereits bislang überschuldete Kommunen zu entlasten.

Die Krise zeigt: Öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge, von der Gesundheitsversorgung über Bildung, Kinderbetreuung bis hin zu einem flächendeckenden ÖPNV sind wesentlich, sie müssen deshalb auch ausreichend finanziert werden.

Zudem machen die Erfahrungen der vergangenen Wochen deutlich: Viele der Berufe, in denen Außerordentliches für die Gesellschaft geleistet wird, sind auch wegen mangelnder Tarifbindung viel zu schlecht bezahlt. Im Einzelhandel ist mittlerweile die Mehrzahl der Betriebe nicht mehr tarifgebunden. Immer mehr Arbeitgeber sind aus der Tarifbindung geflüchtet und setzen ihren ruinösen Preiskampf über die Einkommen fort. Das ist nicht hinnehmbar. Ebenso inakzeptabel ist, dass sich die privaten Arbeitgeberverbände in der Altenpflege weigern, mit ver.di einen Tarifvertrag für die Branche abzuschließen. Systemrelevante Branchen müssen tarifvertraglich abgesichert werden. Hier ist auch die Bundesregierung gefordert: durch eine gesetzliche Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen und eine zwingende Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen.

Mehr Solidarität und mehr Tarifschutz
Nicht zuletzt offenbart der Shutdown eklatante Defizite des Sozialstaates. Viele Menschen fallen ins Bodenlose – und durchs Raster der Unterstützungsprogramme. Minijobberinnen und Minijobber haben keine Chance auf Kurzarbeitsgeld, weil ihre Arbeitgeber nicht für sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen; Solo-Selbstständigen brechen die Aufträge weg; Menschen in Grundsicherung kommen noch weniger über die Runden, weil in der Krise soziale Angebote wie die Tafeln wegfallen. Eine Lehre aus der Krise muss deshalb eine bessere Absicherung sein.

Insbesondere braucht es den Ersatz von Minijobs durch sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung, eine bessere Absicherung von Solo-Selbstständigen in den Sozialversicherungen und durch Mindesthonorare. Und die Krise zeigt nachdrücklich: Wir brauchen in Deutschland flächendeckend armutsfeste Löhne – deshalb ist es dringend geboten, den gesetzlichen Mindestlohn noch in diesem Jahr auf 12 Euro anzuheben.

Und auch das brauchen wir: mehr Solidarität und mehr Tarifschutz durch eine starke ver.di – das zeigt uns die Krise so deutlich wie noch nie.

von Frank Werneke
Quelle: ver.di Publik, Ausgabe 03/2020

Freitag, 10. Juli 2020

Gewerkschaft in Zeiten von Corona


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Corona-Pandemie hat in den letzten Wochen unser Leben massiv verändert. Während die einen rund um die Uhr im Einsatz sind, bangen andere um ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz oder versuchen, im Home Office Betreuungs- und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bekommen.

Viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter leisten derzeit Großartiges. Der Umgang mit dieser beispiellosen Herausforderung zeigt, wie groß die Solidarität der Menschen untereinander ist, das ist eine ermutigende Erfahrung. Solidarität ist der entscheidende Wert in dieser Krise, und dafür stehen wir als ver.di. In der Krise wird auch deutlich: Europa ist heute wichtiger denn je. Aber Europa wird diese Krise nur dann überstehen, wenn Solidarität zur Richtschnur des Handelns wird – mit den Menschen in den besonders betroffenen Ländern Italien, Spanien, Frankreich und auch Belgien. Es bedarf der gemeinsamen Verantwortung für die Finanzierung eines Wiederaufbau- und Konjunkturprogramms für ganz Europa.

Gemeinsame Anleihen aller Euro-Länder, wie von den Regierungen Südeuropas gefordert – sogenannte Corona-Bonds – sind dazu der geeignete Weg. Die Bundesregierung steht noch auf der Bremse. Das darf nicht so bleiben, dafür setzen wir uns als ver.di ein.

Und: Europa darf nicht versagen, wenn Menschen in Not sind. Das geschieht gerade an den Außengrenzen, auf den griechischen Inseln, im Mittelmeer. Deshalb gehört unsere ungeteilte Solidarität den Menschen, die auf der Flucht sind. Insbesondere denen, die unter unerträglichen Umständen in Lagern festgehalten werden. Die Lager müssen geräumt und die Geflüchteten menschenwürdig in den EU-Mitgliedsstaaten untergebracht werden. Deutschland muss mit gutem Beispiel vorangehen.

Arbeitnehmerfeindliche Notregeln wieder aufheben
In ganz Europa sind derzeit viele Grundrechte eingeschränkt. Wir werden wachsam darauf achten, dass alle Einschränkungen demokratischer Grundrechte – von der Bewegungsfreiheit bis zur Versammlungsfreiheit – nur so lange gelten, wie es zur Eindämmung des Corona-Virus unabdingbar ist. Ein Blick nach Ungarn zeigt, wie groß die Gefahr ist, dass unter dem Vorwand der Bekämpfung des Virus die Demokratie ausgehebelt wird. In Deutschland wurde eine Reihe von Schutzrechten ausgesetzt, weil das angeblich zur Krisenbewältigung notwendig sei: Nun sind 12-Stunden-Schichten und eine Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden möglich. Die Regelungen zur Einschränkung von Sonntagsarbeit wurden ausgehöhlt und die Vorgaben für eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege aufgehoben. Es ist höchste Zeit, diese arbeitnehmerfeindlichen Notregeln wieder aufzuheben.

"Wir gucken genau hin — Die Herausforderungen der Krise sind nach wie vor groß. Umso wichtiger sind jetzt starke Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und starke Gewerkschaften." Frank Werneke, ver.di Vorsitzender.

ver.di hat zwei Millionen Mitglieder, die auf ganz unterschiedliche Weise von der Krise betroffen sind. Gerne wird von den Heldinnen und Helden des Alltags gesprochen. Gesellschaftliche Anerkennung für systemrelevante Tätigkeiten wie in der Pflege oder im Einzelhandel ist gut. Aber Applaus allein reicht nicht! Wenn die Pandemie überwunden ist und wir wieder gemeinsam auf die Straße gehen und, wenn notwendig, streiken können – dann werden wir Tarifvertrag für Tarifvertrag aufrufen:

• Bessere Bedingungen
• bessere Bezahlung
• und eine Aufwertung der Berufe, in denen besonders viele Frauen tätig sind.

Erfolgreich sind wir schon: Es ist uns als ver.di gelungen, ein Extra von zumeist 1.500 Euro für die über eine Million Beschäftigten in der Altenpflege durchzusetzen. Als finanzielle Anerkennung für die außerordentliche Leistung, die dort in der Krise geleistet wird. Viele weitere Beschäftigte haben das verdient – dafür setzen wir uns ein.

Auf der anderen Seite sind viele Kolleginnen und Kollegen jetzt in Kurzarbeit, Arbeitsplätze, ganze Unternehmen sind gefährdet. Jeden Tag beraten und unterstützen wir tausende unserer Mitglieder. Uns ist es gelungen, eine beachtliche Zahl von Tarifverträgen zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld durchzusetzen. Ebenso wie eine gesetzliche Erhöhung des Kurzarbeitsgeldes – ein Erfolg, wenngleich eine weitergehende Regelung für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Teilzeitbeschäftigte, notwendig bleibt.

Im Eiltempo werden derzeit Corona-Gesetzespakete zu einer Vielzahl von Themen durch die Parlamente gebracht. Wir mischen uns da ein. Gemeinsam mit dem DGB bringen wir konsequent die Interessen der abhängig Beschäftigten und Solo-Selbstständigen in die politischen Entscheidungen ein.

Denn auch in Zeiten von Corona macht der Kapitalismus keine Pause: Reihenweise greifen Arbeitgeber staatliche Gelder zur Sicherung ihrer Unternehmen ab, gleichzeitig wollen sie Arbeitsplätze vernichten. Es kann nicht sein, dass mit unseren Steuergeldern Personalabbau und Sozialpläne finanziert werden! Bei Unternehmen, die mit Steuergeldern gerettet werden, muss der Staat mit in die unternehmerische Verantwortung gehen. Es ist auch nicht hinnehmbar, wenn Unternehmen Kurzarbeitsgeld kassieren oder Darlehen von der staatlichen KfW-Bank bekommen, um dann dicke Dividenden an Aktionäre auszuschütten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in dieser Zeit braucht es starke und kämpferische Gewerkschaften.
Wir leben Solidarität.
Frank Werneke, ver.di Vorsitzender

Samstag, 4. Juli 2020

HomeOffice-Umfrage: Die meisten würden gern weitermachen, aber es gibt auch Schattenseiten


Bis Anfang dieses Jahres gab es offiziell kein HomeOffice bei WELTBILD. Die Möglichkeit, ab und an oder regelmäßig von Zuhause aus zu arbeiten, wurde als Privileg besserverdienenden KollegInnen zugestanden. Die meisten davon arbeiten ohnehin "zeitsouverän", also ohne Stempelkarte. Der Sachbearbeiter-Ebene wurde der Arbeitsplatz zuhause nur in Ausnahmefällen gewährt, zum Beispiel wenn es aufgrund fehlender Büroflächen gar nicht anders ging. Seit Corona ist alles anders. Fast alle WELTBILD-KollegInnen leisten den überwiegenden Teil ihrer Arbeit von Zuhause aus. Wie geht es den Beschäftigten jetzt im HomeOffice?

Im Mai haben wir hier im Blog eine Umfrage gestartet und wollten von euch wissen, welche Erfahrungen ihr gemacht habt. 85 Personen haben teilgenommen und 11 Fragen beantwortet. Ob tatsächlich sämtliche Antworten von WELTBILD-MitarbeiterInnen stammen, können wir nicht beweisen, aber der Zeitpunkt der Antworten legt das nahe. Ebenso sind Mehrfach-Teilnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Nach der Sichtung der Ergebnisse und dem Vergleich von Fragebögen und Antwortzeiten glauben wir aber, dass die Ergebnisse der Befragung tatsächlich ein realistisches Bild wiedergeben.



1. Die meisten fühlen sich zuhause pudelwohl: 50% der Teilnehmenden haben Höchstpunktzahlen vergeben. Richtig schlechte Bewertungen gab es gar nicht. 



2. Dem weit überwiegenden Teil fällt die Arbeit zuhause leichter als im Büro. Einige Gründe, warum das so ist, könnt ihr unten bei den Antworten auf Frage 9 lesen.



3. Mit ihren Arbeitsergebnisse sind KollegInnen außerordentlich zufrieden. Wie man hört, deckt sich das mit der Sicht der Führungskräfte und der Geschäftsleitung.



4. Über 60% der Teilnehmenden sagen, dass sie zuhause mehr Arbeit schaffen als im Büro. Allerdings geben auch 10% zu, dass sie daheim weniger erledigt kriegen. Dabei spielt vielleicht auch die technische Ausstattung der Arbeitsplätze zuhause eine Rolle (siehe Frage 6).



5. Eine der größten Gefahren im HomeOffice für Beschäftigte ist aus Sicht der Experten für Arbeitsmedizin die sogenannte "Entgrenzung von Arbeit". Das bedeutet: Man findet nie ein Ende, beantwortet E-Mails auch noch spätabends und erledigt Liegengebliebenes am Wochenende. Am Anfang mag der Arbeitgeber von dieser Selbstausbeutung profitieren. Aber wenn die ArbeitnehmerInnen krank werden und bspw. einen Burnout erleiden, kommen hohe Ausfallkosten auf ihn zu. Immerhin ein Viertel der Teilnehmenden an unserer Umfrage gaben an, zuhause mehr zu arbeiten als im Büro.



6. Die technische Ausrüstung im HomeOffice ist deutlich verbesserungswürdig. 40% sind schlechter ausgerüstet als im Büro. Und wer die technische Ausstattung bei WELTBILD kennt, weiß, dass auch "gleichwertig" weder zeitgemäß noch performant bedeutet. Ein gutes Viertel immerhin ist daheim technisch besser aufgestellt als in der Firma. 



7. Die Darstellung der Säulendiagramme bei Google-Sheets ist nicht optimal, deshalb hier die Ergebnisse dieser Frage im Detail: 47,6% haben ein eigenes Arbeitszimmer, 35,7% arbeiten in der Küche oder im Wohnzimmer, 4,8% im Schlafzimmer, 63,1% haben einen richtigen Schreibtisch zur Verfügung, 22,6% arbeiten am Küchentisch oder improvisieren anders, lediglich 29,8% verfügen über einen ergonomischen Bürostuhl, 70,2% der Arbeitsplätze zuhause sind gut beleuchtet, und 78,6% können dort meistens in Ruhe arbeiten, 8,3% werden im HomeOffice durch das Familienleben regelmäßig abgelenkt.  



8. Mit durchschnittlich knapp 8 Punkten ist die Zufriedenheit mit dem HomeOffice-Arbeitsplatz ziemlich hoch, allerdings sind rund ein Viertel der Beschäftigten deutlich weniger zufrieden mit der konkreten Arbeitssituation zuhause.



9. Als Vorteile bewerten die Beschäftigten vor allem die Ruhe im HomeOffice (85,5%) und das Sparen von Fahrtzeit und -kosten (86,7%). Mehr als die Hälfte (62,7%) genießt die freiere Zeiteinteilung und immerhin 7,2% mögen es, dass ihnen der oder die Vorgesetzte nicht so auf die Finger gucken kann. Andere schätzen es, dass sie für ihre Kinder besser ansprechbar sind, oder genießen es einfach, aus der konfliktträchtigen Situation im Großraumbüro zu entkommen.



10. Es gibt aber auch negative Aspekte: 70,5% fehlt der persönliche Kontakt mit den KollegInnen, insbesondere die gemeinsamen Pausen (37,2%). Über die Hälfte (52,6%) vermissen es, dass sie einfach mal schnell etwas nachfragen oder sich über Arbeitsaufgaben austauschen können, 30,8% vermissen kurze Wege in andere Abteilungen. Einige sehen auch die steigenden Kosten zuhause kritisch, die sie aktuell alleine tragen müssen. 



11. Wie könnte eine HomeOffice-Regelung in Zukunft aussehen? Hier ergibt sich ein sehr klares Bild: Weit über die Hälfte der Beschäftigten würde gern an zwei oder drei Tagen zuhause arbeiten. Nur einen einzigen Wochentag im HomeOffice zu verbringen, ist für die wenigsten attraktiv.


Soweit die Ergebnisse unserer Umfrage. Hast du weitere Anregungen zu diesem Thema? Dann nutze bitte die Kommentarfunktion unten oder schreib' ein E-Mail an die blogredaktion@web.de.

Donnerstag, 25. Juni 2020

Die tiefe Krise von Galeria Karstadt Kaufhof - gibt es noch Hoffnung?


Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof kommt nicht zur Ruhe. Immer wieder kommt von Seiten des Managements die Androhung, Filialen zu schließen und Stellen abzubauen.

Sowohl Karstadt, als auch Galeria Kaufhof kämpfen seit ihren Gründungen (Karstadt 1881, Kaufhof 1879) - mit Ausnahmen einiger weniger sehr erfolgreicher Jahre - gegen finanzielle Verluste und die allgemeinen Veränderungen, die den stationären Einzelhandel seit Jahren begleiten, an.
Auch die Fusion der beiden Warenhausketten 2018, verbesserte die wirtschaftliche Lage nicht.

Der Zusammenschluss von Galeria Kaufhof, Karstadt Warenhaus, Karstadt Sports und weiteren Unternehmen durch die jeweiligen Eigentümer Signa Retail und Hudson's Bay Company (HBC) wurde von ver.di, den Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten Ende 2019 nach zahlreichen Streiks mit einem Integrationstarifvertrag abgesichert. Die darin vereinbarten Beschäftigungs- und Standortsicherungen sind seit der Corona-Pandemie und dem beantragten Schutzschirmverfahren in großer Gefahr.
Die rund 28.000 Beschäftigten bangen weiterhin um ihre Arbeitsplätze.

Corona und Schutzschirmverfahren


Da das Unternehmen bereits vor dem Ausbruch der Corona Pandemie  in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, bedingt unter anderem auch durch weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen, steckte, traf der Lockdown und der damit einhergehende Umsatzverlust in Milliardenhöhe (trotz des Onlinegeschäfts) den Einzelhändler hart.

Daher wurde am 01.04.2020 ein Schutzschirmverfahren nach § 270b Insolvenzordnung beantragt, dem vom Amtsgericht Essen stattgegeben wurde.
Dieses Verfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. 
So versucht ein Unternehmen in vorläufiger Eigenverwaltung frühzeitig einen Insolvenzplan vorzulegen mit dem Ziel das Unternehmen zu sanieren.
Überwacht wird dieser Vorgang durch einen sog. Sachverwalter. Im Falle von Galeria Karstadt Kaufhof ist dieser Sachverwalter Frank Kebekus. Dieser wird von namhaften Größen der Branche unterstützt. Einer dieser Unterstützer ist die Kanzlei SGP (Schneider, Geiwitz und Partner), die als Restrukturierungsexpertin angesehen wird.

Stefanie Nutzenberger, ver.di -  Bundesvorstandsmitglied Handel wirft der Unternehmensleitung vor, die Corona-Krise als Vorwand zu missbrauchen, um die ursprünglich geplanten Standortschließungen und den damit einhergehenden Stellenabbau doch noch umzusetzen. 
Diese Vorhaben wurden durch den 2019 geschlossenen Integrationstarifvertrag gestoppt.

Alles umsonst gewesen - oder gibt es noch Hoffnung?


Das eingefügte Video der Beschäftigten zeigt, dass sie die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben und bereit für den Kampf um ihre Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind.




Was wurde bisher erreicht?


Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat natürlich nicht tatenlos zugesehen und lässt die KollegInnen nicht im Regen stehen.

Sie haben den Arbeitgeber zu Verhandlungen über einen Sanierungstarifvertrag aufgefordert. Dieser Auffordeung ist man nachgekommen. Die Verhandlungen erwiesen sich als schwierig, dennoch konnte am 19.06.2020 von der ver.di ein positives Ergebnis, nämlich den Abschluss eines Tarifvertrags,  mitgeteilt werden.



Wir drücken den KollegInnen von Galeria Karstadt Kaufhof weiterhin fest die Daumen und wünschen ihnen viel Kraft im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.


Quellen:



Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.