Donnerstag, 28. September 2017

Herzlichen Glückwunsch an die ALSO zum Geschäftserfolg


Hoch die Humpen! Das ist eine Gaudi! 


Die ALSO Logistik verkündet glänzende Zahlen für das erste Halbjahr 2017. So etwas muss gefeiert werden. Also gleich hin zum Gäubodenfest nach Straubing!



Quelle: crn.de vom 17.08.2017



"Wir haben in Deutschland alles richtig gemacht." 

Aber Moment: War da nicht etwas in Augsburg? Ach ja. Die Insolvenz der ehemaligen Weltbild Logistik in Augsburg Lechhausen, die in die Hände der ALSO übergegangen war. Hunderte von Arbeitsplätze gingen dort verloren. Durch eine kleine aber fein inszenierte Insolvenz, mit deren Hilfe die ALSO den kompletten Standort dicht machen konnte und sich der Forderung nach Abfindungen entzogen hat.

Was sagen die ALSO-Zahlen für diesen Zeitraum? 

Der Konzern steigerte im ersten Halbjahr seines Geschäftsjahres 2017 den Umsatz um fast zehn Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf gut 4,1 Milliarden Euro. 

Den Konzerngewinn verbessert Also in diesem Zeitraum um 32 Prozent auf fast 37 Millionen Euro und der Gewinn vor Steuern wächst um gut 27 Prozent auf rund 51 Millionen Euro. 

Quelle: crn.de



Bei solchen Gewinnen kann man es dem Konzern natürlich nicht zumuten, vernünftige Abfindungen zu zahlen. Die entlassenen Beschäftigten in Augsburg erhalten nun lediglich den Mindestbetrag nach Insolvenzrecht. Und auch da ist noch offen, wann der ausgezahlt wird. 

Und das, obwohl der Weltbild Betriebsrat und die verdi sich bis zuletzt hartnäckig für den Erhalt des Standortes eingesetzt haben. Und auch mit allem Nachdruck dafür gekämpft haben, dass die ALSO Verantwortung übernimmt und die Entlassungen wenigstens sozial abfedert. 

Aber nein, wer so tolle Gewinne einfahren will wie die ALSO, der darf auf die paar Hundert Mitarbeiter keine Rücksicht nehmen. Ist klar. Das hätte ihnen ja womöglich noch die zünftige Gaudi im Bierzelt verdorben. 

Ganz ehrlich: Manchmal kann man gar nicht so viel trinken wie man kotzen möchte! 




Mittwoch, 20. September 2017

Bundestagswahl 2017 - Wen soll man nur wählen?


Alle vier Jahre stehen die Meisten von uns vor einer schwierigen Entscheidung:

"Wen soll man denn nur wählen?"

Die Bundestagswahl steht vor der Türe und es versteht sich von selbst, dass ein/e mündige/r, pflichtbewusste/r und verantwortungsvolle/r Mitbürger/in sich nicht vor dieser Entscheidung drückt.

Dennoch - es ein schwieriger Findungsprozess, man hört und liest viel, von überdimensionierten Wahlplakaten blicken Menschen auf uns herab, die meist viel Reden und leider sehr wenig sagen, die selbst nicht immer so ganz genau zu wissen scheinen, für welche Art der Politik sie stehen oder die sich gerade mal wieder umentschieden haben, weil es schicklich ist.

Alle versuchen so vertrauenswürdig, wie nur eben möglich (oder es die Maske zulässt) zu wirken und versprechen dem geneigten Wähler das Blaue vom Himmel, dennoch - oder gerade deswegen -fällt einem die Entscheidung nicht leichter.

Entscheidungshilfe für Unentschlossene


Hat man sich dazu entschieden, Wählen zu gehen, weiß aber nicht genau, welche Partei am besten zu den eigenen politischen Ansichten passt, muss man sich nicht gleich graue Haare wachsen lassen.

Es gibt schon seit mehreren Jahren eine Entscheidungshilfe, die sich Wahl-O-Mat nennt.
Dieser beinhaltet Informationen zu allen Parteien, die sich zur Wahl stellen und ihre Parteiprogramme.
Und so funktioniert es:
Mann kann zu 38 politischen Thesen Stellung beziehen und im Anschluss verrät einem die Auswertung, welcher Partei man am Nächsten steht.
Wer sich also nicht entscheiden kann, sollte unbedingt den Wahl-O-Mat testen.

Was sollte man nicht tun?


Nicht wählen zu gehen, ist übrigens keine gute Wahl. Denn wer denkt, dass die nicht abgegebenen Stimmen nicht zählen, irrt.

Auch ist es nicht empfehlenswert, Parteien wie die AfD zu wählen - nur um den gerade Regierenden einen Denkzettel zu verpassen. Die Konsequenzen könnten katastrophal für uns alle ausfallen. Denn die AfD ist für Arbeitnehmer keine Alternative, wie man bereits im Blog nachlesen konnte.


Quelle: IG Metall Jugend, Fecebook


Nur wer wählen geht, kann tatsächlich was verändern - deshalb geht wählen!


Quellen:
- Bundeszentrale für politische Bildung
- verdi
- IG Metall Jugend auf Facebook
- Weltbild Verdi Infoblog

Donnerstag, 7. September 2017

Reichtum umverteilen - für mehr soziale Gerechtigkeit


Reichtum umverteilen!


Wer hat, dem wird gegeben! Besonders gilt dies bei Erbschaften und Schenkungen. 
Nur in 1,5 Prozent der Fälle betragen sie über 500.000 Euro. Doch diese machen ein Drittel der Gesamtsumme aus. 

98 Prozent der Bevölkerung werden nie in ihrem Leben Erbschaftsteuer zahlen. Das ist auch gut so. Ein Skandal ist jedoch, dass auch superreiche Unternehmerfamilien in aller Regel so gut wie keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Im Jahr 2016 wurden etwa 110 Milliarden Euro zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt.
Davon waren 60 Milliarden Euro, also über die Hälfte, Betriebsvermögen und große Aktienpakete.
97 Prozent davon wurden aufgrund einer Begünstigung für diese Vermögensarten völlig steuerfrei gestellt. 
Begründung: „Arbeitsplätze schützen“. Belege der Notwendigkeit: Null. 
Wären diese Vermögen nur mit 20 Prozent besteuert worden, wären 2016 knapp 12 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen geflossen. Davon könnten etwa 250.000 Vollzeit-Erzieher/innen bezahlt werden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuerbefreiungen für Riesenvermögen für grundgesetzwidrig und erzwang so eine Reform. Doch diese ist weitgehend Kosmetik. Die Bundesregierung hat willfährig die Lobby der Superreichen bedient. 
Sie geht selbst davon aus, dass diese mit Abstand größte Steuersubvention auch künftig hohe Milliardenbeträge kosten wird. 

Ver.di fordert deshalb: 
Erbschaften und Vermögen in Millionenhöhe müssen endlich besteuert werden!


Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017

Trotz eines nie zuvor dagewesenen Reichtums in Deutschland, nehmen seit Jahrzehnten soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu.
Inzwischen ist jede und jeder Sechste  von Armut und Ausgrenzung betroffen. Zeitgleich setzt sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell weiter ab.
Das gesellschaftliche Gesamtvermögen ist zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt.
Der Staat muss sich der Herausforderung, sich mit den Topverdienern dieses Landes anzulegen und unliebsame Entscheidungen zu treffen, stellen

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit nochmals Druck auf die Politik.
Am 16. September 2017 findet hierzu ein bundesweiter Aktionstag statt.

Mehr Infos zum Aktionstag gibt es hier.

Quellen:
www,wipo.verdi.de
www.reichtum-umverteilen.de

Mittwoch, 6. September 2017

Sonntagsschutz erneut gestärkt


Umsatzsteigerung und Kauflust sind keine Gründe für Sonntagarbeit, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Am Sonntag ist Ruhe von der Arbeit. Wichtige Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz in Paragraf 10 geregelt, beispielsweise für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Rundfunk, Verkehrsbetriebe, Messen und Kunstschaffende. Schnäppchenjagd am Sonntag ist dagegen nicht wichtig. Die wertvolle Sonntagsruhe ist sogar verfassungsrechtlich festgeschrieben: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt", heißt es im Grundgesetz. Demzufolge legt der Paragraf 9 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) fest: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." 

ver.di klagt, Amazon verliert

Wie das Verwaltungsgericht Kassel jetzt geklärt hat, gilt das auch für den Versandhändler Amazon, und zwar auch für dessen Logistikzentren im nordhessischen Bad Hersfeld und für die beiden letzten Adventssonntage vor Weihnachten. Genehmigung von Ausnahmen unterliegen strengen Richtlinien. Und diese Richtlinien waren laut Verwaltungsgericht nicht erfüllt, als Amazon 2014 beantragt hatte, bis zu 900 Beschäftigte der beiden Betriebe in Bad Hersfeld an den Adventssonntagen des 14. und 21. Dezember arbeiten zu lassen.
Der Regierungspräsident in Kassel hatte zugestimmt, doch ver.di klagte dagegen und hatte Erfolg - wenn auch erst zweieinhalb Jahre später. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die damals erteilte Bewilligung der Sonntagsarbeit durch den Regierungspräsidenten rechtswidrig war (AZ 3 K 2203/14.KS).
Die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenden Ausnahmemöglichkeiten, nach denen Arbeitnehmer an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, seien nur dann anwendbar, wenn dadurch ein unverhältnismäßiger Schaden abgewendet werden könne. Bei Amazon sei jedoch nicht dargelegt worden, welcher Schaden überhaupt zu erwarten gewesen sei. Und ob Amazon gegenüber Lieferanten oder Kunden hafte, weil Waren nicht rechtzeitig angenommen oder geliefert wurden, das rechtfertige ebenfalls keine Sonntagsarbeit, argumentierte das Gericht. Auch der Wunsch nach Umsatzsteigerungen oder der mögliche Verlust enttäuschter Kunden seien kein Grund für Ausnahmen von der Sonntagsruhe. Das müsse der Versandhändler in seinem Geschäftsmodell berücksichtigen und deshalb anders planen.

Geschäftsmodell kein ausreichender Grund

"Es ist ein sehr wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertigt, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren", sagte Bernhard Schiedering, Landesfachbereichsleiter Handel in Hessen. Das Urteil ergänze zudem wichtige Entscheidungen zum Verbot der Sonntagsarbeit in Callcentern und zu verkaufsoffenen Sonntagen.
Auch die Stadt Worms muss sich an die Sonntagsruhe halten. Dort hatte einen Monat zuvor das Bundesverwaltungs- gericht eine Rechtsverordnung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Darin war vor-gesehen, dass am 29. Dezember 2013, ebenfalls ein Sonntag, sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften. Die Leipziger Richter/innen erklärten mit Urteil vom 17. Mai 2017, ein verkaufsoffener Sonntag müsse stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein (AZ BVerwG 8 CN 1/16). Das Umsatzinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft reichen als Gründe da nicht aus.
"Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger zu dem Urteil. Die Missachtung der Gesetze und der Rechtssprechung müsse ein Ende haben.

Ausnahmen nur im Gemeinwohlinteresse

In dem Verfahren war es auch um die Frage gegangen, ob das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig ist, weil darin kein Anlassbezug für zusätzliche Sonntagsöffnungen geregelt ist. Hier stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nach der Verfassung von Rheinland-Pfalz nur im Gemeinwohlinteresse zulässig sind und somit ebenfalls eines Sachgrundes bedürfen.

Informationen und Aktuelles zur Sonntagsallianz

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