Donnerstag, 27. Juli 2017

Freitag, 21. Juli 2017

Paritätische Kommission und Umzüge


Bei Weltbild wundert man sich schon lange nicht mehr, wenn wieder mal der Umzugswagen kommt. 

Die Paritätische Kommission arbeitet derzeit auf Hochtouren, was die Raumplanung betrifft. In dieser Kommission – so ist in einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden – sollen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich Lösungen für die Belegung der Büros gefunden werden. 

Die Abteilung Business Intelligence beispielsweise ist vor ein paar Wochen vom Böwe-Gebäude in den Sigma-Park gewechselt. Möglicherweise werden in nächster Zeit in anderen Bereichen weitere kleine Umzüge folgen.

Warum ist das so? 

Es zeigt sich nicht zum ersten Mal, dass die Räumlichkeiten seit dem Wegzug aus Lechhausen extrem "auf Kante genäht" sind. Kommt es nun zu der erfreulichen Entwicklung, dass neue Mitarbeiter eingestellt werden, oder dass eine Kollegin aus dem Mutterschutz zurückkommt, dann steht sofort die Frage im Raum: Wo soll derjenige oder diejenige eigentlich zukünftig sitzen? Denn Platz ist nach wie vor Mangelware.

Derzeit sind noch mehrere Entscheidungen in der Schwebe und verschiedene Planungsvarianten werden abgewogen. Klar ist allerdings: Hätten die aktuellen Räumlichkeiten gleich von Beginn an mehr "Luft nach oben" gehabt, könnte man sich das komplizierte Hin- und Herziehen innerhalb der Belegschaft sparen und die Zeit und Energie für andere Dinge aufwenden.

Sollte im nächsten Jahr tatsächlich ein "großer Umzug" in ein neues Gebäude stattfinden, dann wäre es wünschenswert, genau diese fehlende "Luft nach oben" frühzeitig mit einzuplanen.



Montag, 17. Juli 2017

Das "JEFTA" Freihandelsabkommen und warum man als Arbeiter hier nicht nur japanisch verstehen darf:


In den letzten Jahren geben sich neue Abkürzungen im Sprachgebrauch gegenseitig die Klinke in die Hand TTIP, CETA und erst kürzlich dazugestoßen: JEFTA. Allesamt sogenannte "Freihandelsabkommen". "Freiheit, Handel, Freihandel", so in etwa soll das Thema bei Politik und Firmen verfangen. Fehlt noch was? Nein? DOCH: Die geheimen Verhandlungen werden ohne Arbeitnehmer und Verbraucher geführt! Die Lobbys und Staaten wissen schon, warum. 

Aber was wissen Sie um die Inhalte und deren Gefahren? 

Während das US-EU Abkommen "TTIP" inzwischen mit einem Fuß im Grab steht und das kanadisch-europäische "CETA" im Moment nicht vorankommt, wurde das japanisch-europäische "JEFTA" Abkommen fast komplett im Hinterstübchen fertiggestellt, bevor von Greenpeace veröffentlichte Leaks uns Bürger fünf Minuten vor zwölf noch aufgerüttelt haben. Erschütternd dabei: Die Standards bei JEFTA fallen noch hinter die laxen Verbraucher- und Umweltschutzbestimmungen zurück, welche schon TTIP und CETA unerträglich machen! 

Beispiele? 

JEFTA enthält die umstrittenen privaten Schiedsgerichte. Dort verhandeln meist Wirtschaftsanwälte über Klagen gegen Staaten, wenn sie durch staatliches Handeln im öffentlichen Interesse ihre Gewinne geschmälert sehen. Selbst die minimalen Verbesserungen, die CETA für dieses System vorsieht, sind in JEFTA nicht enthalten.


Nach den vorliegenden Dokumenten wird das Vorsorgeprinzip  untergraben - und damit der Grundpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzes. Bisher muss ein in Europa angebotenes Produkt nachweisen, dass es nicht gesundheitsschädlich ist. Dies soll künftig umgedreht werden: Sofern nicht wissenschaftlich zweifelsfrei die Schädlichkeit feststeht, darf ein Produkt in den Handel gebracht werden. 

Aber was hat das mit mir als Arbeiter zu tun? 

Erst einmal klingt Freihandel doch toll: Meine Firma stellt Produkte her, für welche sie nach JEFTA ab 2019 leichteren Zugang zum japanischen Binnenmarkt bekommen wird. - Alles prima also? Wie schon zuvor bei TTIP und CETA, leider nein. Denn abgesehen von den Gefahren für Verbraucher, gefährden die Vereinbarungen auch ganz schnell mal den eigenen Job:

Private Schiedgerichte, ein zentraler Punkt der japanischen Forderungen, bieten ausländischen Firmen einen Hebel, von europäischen Staaten Milliarden Euro einzuklagen, wenn sie sich durch europäische Gesetze in ihrem Marktzugang behindert fühlen. Eine tolle Finanzspritze für deren Forschungs- und Marketingabteilungen. Unsere Firmen müssen sich an europäische Gesetze halten und bekommen dafür keine Milliarden zugesteckt. Mögliches Ergebnis: Mein eigener Arbeitgeber gerät ins Hintertreffen, verliert Marktanteile, entlässt Mitarbeiter. Dasselbe Lied beim Vorsorgeprinzip: Einheimische Firmen müssen hohe Standards einhalten, während ausländische mit billigen, aber potentiell unsicheren oder ungesunden Produkten Marktanteile an sich reißen. 

Also was tun?

Die Lösung ist dabei aber nicht, überall auf Minimalstandards zurück zu gehen. Das kann weder für Arbeitnehmer noch für Verbraucher das Ziel sein! - Stattdessen müssen wir für unsere hohen Standards in Europa kämpfen! Deshalb: Jetzt bei Campact den aktuellen Protest mitunterzeichnen, so wie schon über 300.000 andere Bürger: Stoppt JEFTA – kein TTIP auf Japanisch!





Quelle: mit Inhalten von Campact e.V.


Freitag, 14. Juli 2017

In der Teilzeitfalle


Viele tausend Frauen sind gefangen in der Teilzeitfalle
FOTO: MITO IMAGES/REX/SHUTTERSTOCK


Überwiegend Frauen arbeiten in Teilzeit, viele würden das gerne nur für eine begrenzte Zeit tun. Doch ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr zur Vollzeit ist jetzt am Bundeskanzleramt und den Arbeitgebern gescheitert


Von Heike Langenberg

Die Auseinandersetzung um die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist zu einem Beispiel für Lobbyismus und politische Ränkespiele geworden. Große Versprechungen hatten Union und SPD dazu vor dreieinhalb Jahren gemacht. Das Recht, aus einer Teilzeitstelle wieder auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren, hatten die drei Regierungsparteien sogar in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Bestehende Nachteile von Teilzeitarbeit wollten sie beseitigen. Aber Papier ist geduldig. Ende Mai ist dieses zentrale frauen- und arbeitsmarktpolitische Vorhaben gescheitert.

Die Arbeitgeber winken ab


Es sind überwiegend Frauen, die in Teilzeit arbeiten, insbesondere, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. 2015 waren nur zehn Prozent der Mütter vollzeiterwerbstätig, hingegen aber 83 Prozent der Väter, meldete jüngst das Statistische Bundesamt. Knapp 8,6 Millionen Beschäftigte arbeiteten im vergangenen Jahr insgesamt mit einer reduzierten Stundenzahl, aus den verschiedensten Gründen. Oft sind es jedoch Aufgaben auf Zeit, für die sie ihre Arbeitszeit absenken. Wollen sie danach auf eine Vollzeitstelle zurückkehren, winken die meisten Arbeitgeber ab. Viele Frauen geraten so in die sogenannte Teilzeitfalle, kritisieren Gewerkschaften seit Jahren. Weniger Arbeitsstunden als in Vollzeit bedeuten entsprechend niedrigere Verdienste, niedrigere Verdienste sorgen im Alter für geringere Renten.

Im November vergangenen Jahres hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, dem Bundeskanzleramt einen entsprechenden Gesetzentwurf zugeleitet. Er sah einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit vor. "Ein erster Meilenstein auf dem Weg hin zu einer selbstbestimmten, an den Bedürfnissen unterschiedlicher Lebensphasen orientierten Arbeitszeit und zugleich ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, zur Vermeidung von Altersarmut und zur Stützung aller Zweige der Sozialversicherung", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Kanzlerin auf einer Linie mit Arbeitgebern


Seit November wurden - auf Druck des Kanzleramtes - mehrfach Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu dem Vorhaben geführt. Kompromissvorschläge des Bundesarbeitsministeriums wurden abgelehnt. Ende Mai hat das Bundeskanzleramt dem Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, das Thema werde nicht mehr auf die Tagesordnung dieses Kabinetts kommen.

Streitpunkt war unter anderem die Unternehmensgröße. Der Nahles-Entwurf sollte für alle Betriebe ab 15 Beschäftigten gelten, Bundeskanzleramt und Arbeitgeber sprachen sich für 200 Beschäftigte als Grenze aus. Nur: Viele Frauen arbeiten in kleinen Betrieben. Damit wären rund drei Millionen Teilzeitbeschäftigte durch das Gesetz ausgeschlossen worden. Das wäre nach Berechnungen des Ministeriums die Hälfte der Anspruchsberechtigten.

"Die Arbeitgeber haben mit der Union verhindert, dass viele tausend Frauen aus der Teilzeitfalle herauskommen", sagt Alexa Wolfstädter vom ver.di-Bereich Frauen und Gleichstellungspolitik. Auch geeignetere Teilzeitmodelle wären möglich gewesen, bedauert die Gewerkschafterin. Jetzt bleibt es der nächsten Bundesregierung überlassen, den Rechtsanspruch durchzusetzen und die Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen.


Mittwoch, 12. Juli 2017

Schöne stressige Arbeitswelt

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt - mit spürbaren Folgen für die Beschäftigten:Körperliche Belastungen nehmen ab, Arbeitshetze und psychischer Druck nehmen dagegen deutlich zu.
Wer seine Arbeit mitgestalten kann, leidet weniger unter den negativen Folgen der Digitalisierung. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie zu "Digitalisierung und Arbeitsqualität" im Auftrag der ver.di auf Basis des DGB-Index Gute Arbeit 2016 für den Dienstleistungssektor.

Foto: www.verdi.de


Laut Studie sind mittlerweile 83 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor von Digitalisierung betroffen - zumeist  bei der Kommunikation, gefolgt von der Arbeit mit elektronischen Geräten und von softwaregesteuerten Arbeitsabläufen.
Von denen, die in sehr hohem Maße von der Digitalisierung sind, findet fast jeder Zweite, die Arbeitsbelastung habe sich für ihn insgesamt erhöht.
Das liegt an der wachsenden Arbeitsmenge, an mehr Arbeitshetze und Zeitdruck, sowie erhöhtem Multitasking. Zudem haben Überwachung und Kontrolle der Arbeit zugenommen. Die Studie zeigt auch: Wenn die Beschäftigten mehr Mitspracherechte bei der Arbeitsmenge und Einsatz von Technik haben, sinken die Belastungen.

Untersucht wurde der gesamte Dienstleistungssektor mit den von ver.di betreuten Branchen Einzelhandel, Verkehr, Krankenhäuser, Energieversorgung, öffentliche  Verwaltungen und Finanzdienstleistungen.
Die Belastung wird unterschiedlich stark empfunden. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnikbranche beklagen sich beispielsweise über den Zeitdruck, während sich Bankbeschäftigte mit einer hochgradig digitalisierten Arbeit vor allem um ihren Arbeitsplatz sorgen.


Das Anliegen von ver.di sei es, den technischen Wandel so zu gestalten, dass er zu einem Mehr  an Guter Arbeit führe und nicht zu einem Wachstum von Arbeitsbelastungen und sozialen Verwerfungen, unterstreicht der ver.di - Vorsitzende Frank Bsirske im Vorwort der Studie.
"Wenn 47 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor, die in hohem oder sehr hohem Maße mit digitalen Mittel arbeiten, dezidiert sagen, die Digitalisierung habe bei ihnen insgesamt zu einer Steigerung der Arbeitsbelastung geführt, und nur acht Prozent eine Verringerung erleben, dann läuft die Digitalisierung schief", so Bsirske weiter.

Mehr Einfluss für die Beschäftigten fordert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder.
"Es ist offensichtlich, dass eine digitalisierte Arbeitswelt mit der Regulation der Arbeitszeitlänge und Arbeitszeitlage allein nicht wirksam human gestaltet werden kann. Wir brauchen Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsmenge - und zwar bald. Die Anzahl der Menschen, die unter steigender Arbeitsmenge leiden, wird sonst zunehmen",so Schröder.

Mehr zum Thema "Gute Arbeit":
 - https://innovation-gute-arbeit.verdi.de/
 - http://index-gute-arbeit.dgb.de/

Quellen:
www.verdi.de
www.dgb.de

Donnerstag, 6. Juli 2017

Pause ist Pause


Das Recht auf freie Zeit muss verteidigt werden. Immer mehr Menschen klagen über Stress, ständige Erreich­barkeit und darüber, dass sie immer mehr Arbeit bewältigen müssen. Ursache ist allzu häufig Personalmangel.

In deutschen Krankenhäusern beispielsweise fehlen nach ver.di-Berechnungen 162.000 Vollzeitstellen. Die sich aufopfernden Helfer und Helfe­rinnen werden zermürbt und schließlich selbst krank. Und nicht nur dort fehlt Personal: Die Arbeitsbelastung hat für viele Menschen ein Maß erreicht, das nicht mehr ertragbar ist. Zahlreiche Befragungen belegen das, unter anderem die ver.di-Studie zu Arbeitszeit und Belastung im Dienst­leistungssektor von 2016. Danach arbeiten circa 40 Prozent der dort Beschäftigten länger als 43 Stunden pro Woche, ein knappes Fünftel sogar mehr als 48 Wochenstunden.

Die Folgen von Personalmangel mussten viele schon erleiden. Zuerst fällt die Pause weg! Dann wird länger gearbeitet. Krankenhausper­sonal wird aus der Freizeit zurückgeholt. Büroangestellte nehmen Arbeit mit nach Hause. Langfristig bleibt das für die Gesundheit nicht ohne Folgen. Spätestens jetzt sollten wir uns daran erinnern, dass wir all das schon einmal hatten und nicht wieder haben wollen: unmensch­liche Arbeitszeiten und keine Pausen!

Früher, zu Beginn der Industrialisierung, haben die Menschen in den Fabriken 14 bis 16 Stunden ohne Pause geschuftet. Die Gewerk­schaften konnten das ändern, mussten aber lange für den Acht-Stunden-Tag und verlässliche Ruhepausen kämpfen. Dieser Schutz ist gesetzlich verbrieft. Und Pause heißt Pause!

Auch gibt es keine rechtliche Grundlage, Krankenhauspersonal regelmäßig aus der Freizeit zu holen, weil Personalmangel herrscht. Unsere freie Zeit sollten wir uns nicht nehmen lassen. Sie dient der Erholung. Davon hat dann auch der Arbeitgeber etwas. So, wie es früher war, darf es nicht wieder kommen.


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