Dienstag, 28. Januar 2020

ver.di Bundeskongress: mit ver.di Flächen- und Branchentarif­verträge stärken


Gute Arbeit ist Tagesordnungspunkt Nummer 1 bei ver.di!

Gute Arbeit ist und bleibt das Leitbild von ver.di, so der erste Leitantrag A001 des Bundeskongresses. 

Um gute Arbeit zu erreichen, kämpft ver.di für die Verteidigung und Rückeroberung der Flächen- beziehungsweise Branchentarifverträge. Die Gewerkschaft bekämpft damit den durch die Agenda-Reformen befeuerten Unterbietungswettlauf. Dazu bedarf es auch Mindeststandards. ver.di setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass noch in dieser Legislaturperiode der Mindestlohn auf mindestens 12 Euro pro Stunde angehoben und anschließend an die Tariflohnentwicklung des Vorjahres angepasst wird. Da aber der Mindestlohn nur eine untere gesetzliche Grenze einzieht, bleibt das beste Mittel gegen Niedriglöhne eine Ausweitung der Tarifbindung, und es braucht gute Tarifabschlüsse. Zudem setzt sich ver.di für ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz auch im Privatsektor ein, damit die Geschlechter bei gleicher Arbeit nicht unterschiedlich behandelt werden. So haben es die Delegierten am vierten und fünften Kongresstag beschlossen.

Offensive "Gute Arbeit"

Die Offensive für Gute Arbeit soll in Betrieben und Verwaltungen ausgebaut, Konzepte sollen weiterentwickelt und die Anwendung des „DGB-Index Gute Arbeit“ ausgeweitet werden. Befragungs- und Forschungsergebnisse und gute Fallbeispiele sollen transparent und für andere nutzbar gemacht werden. ver.di setzt sich für sichere, selbstbestimmte und zukunftsgerechte Arbeit ein. Das zentrale Problem der Arbeitsintensivierung muss angegangen werden. Die Veränderungen in der Arbeitswelt durch Globalisierung, Digitalisierung, neue Arbeitsformen und auch die demografischen Entwicklungen hin zu einer insgesamt älter werdenden Gesellschaft erfordern eine Stärkung des Arbeitsschutzes: Fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind viel schärfer zu sanktionieren als bislang.

Arbeitsschutz und Arbeitszeitpolitik

Die Arbeitszeitgestaltung ist vor allem ein Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. ver.di wird sich zum Schutz der Gesundheit für eine Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitszeit einsetzen. Das Ziel ist die kurze Vollzeit mit Lohn- und Personalausgleich. Die Forderung nach einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich soll breit in ver.di diskutiert werden. Zudem macht sich ver.di für eine gesetzlich abgesicherte geförderte Bildungsteilzeit stark, die sich an dem Modell der Altersteilzeit orientiert und durch betriebliche Weiterbildungsoffensiven mit entsprechenden Zeitbudgets ergänzt werden soll. Berufliche Weiterbildung ist zu fördern, dafür muss Zeit zur Verfügung gestellt werden.


ver.di setzt sich auch dafür ein, die Mitbestimmung zu stärken und auszubauen, das betrifft die Unternehmensmitbestimmung, aber auch die Betriebsverfassung und die Personalvertretung. So soll die Wahl von Betriebsräten für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten vereinfacht werden, der Kündigungsschutz von Initiator*innen von Betriebsratswahlen soll ausgeweitet und die Behinderung von Betriebsratswahlen konsequent strafverfolgt werden. Gegen Union Busting soll effektiver vorgegangen werden, mit einer Koordinierungsstelle, angesiedelt in der ver.di-Bundesverwaltung, die die Fälle bündelt und die Erstberatung koordiniert, sowie durch bessere Strafverfolgung. Vertreter*innen in Jugend und Ausbildungsvertretungen sollen per Gesetz besser geschützt werden.


 Zukunftsgerechte Tarifpolitik

Von elementarer Bedeutung aber ist die Stabilisierung von Flächentarifverträgen sowie „Häuserkämpfe“ um Tarifbindung. Dazu bedarf es auch einer Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen.

ver.di will die Kollektive Gewerkschaftsarbeit in den Fachbereichen stärken und die Kräfte strategisch und systematisch bündeln, um Unternehmen ohne Tarifbindung zu erschließen oder wieder zu erschließen oder bestehende Tarifverträge zu stabilisieren, Tarifflucht zu verhindern und neue Branchentarifverträge zu verhandeln. Und ver.di wird zudem gegen Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) vorgehen.



Quelle: https://publik.verdi.de/2019/ausgabe-06/spezial/bundeskongress/seiten-20-21/so-wird-arbeit-gut










Freitag, 24. Januar 2020

Union Busting und BR-Mobbing bei Unternehmen



Im November hatten wir über Aldi Nord und Dennree und deren Vorgehen geben ihre Betriebsräte berichtet.

Nun gibt es weitere Neuigkeiten zu Aldi Nord:
Blaupause für Mobbing - Strategisches Vorgehen gegen Betriebsräte beim Discounter Nummer eins

Hier kann man nachlesen, dass ein Strategiepapier für das Top-Management  von Aldi Nord aufgetaucht ist, gezeichnet mit HU wie Dr. Emil Huber, der für die Aldi-Gründer und ihre Erben seit über 40 Jahren diverse Dienste leistet.
In diesem Strategiepapier wird eine Kampagne gegen den Betriebsrat empfohlen, mit Rundschreiben von Filialleitern, um den BR innerbetrieblich als Störer darzustellen.

Das alles passt zum oben genannten Artikel aus dem November und klingt doch schon fast nach Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, was eine Straftag wäre und mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr bestraft würde.



Auch über Lidl, Kikxxl, Massimo, trans-o-flex (t-o-f), Sparkasse Regen-Viechtach und Kötter gibt es leider nichts Gutes zu berichten:

aus ver.di publik 8/2019:

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig


Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung


Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.

4.000 Unterschriften


Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.

Dienstag, 21. Januar 2020

Für einen Tarifvertrag – Der Kampf bei Amazon geht weiter ...


Worum geht es? Seit ein paar Jahren kämpft die Gewerkschaft ver.di für einen Tarifvertrag bei Amazon. Dieser soll sich an den Gehältern im Handel orientieren und nicht an den schlechter bezahlten Standards aus der Logistik-Branche. 


Denn es stellt sich die Frage: Ist Amazon nur ein reines Logistik-Unternehmen oder nicht vielmehr das größte Online-Handelsunternehmen auf dem deutschen Markt?


Ein dickes Brett, das die Gewerkschaft ver.di hier zu bohren hat – aber immer mehr Beschäftigte schließen sich den Streiks und Aktionen an. Selbst an US-Standorten finden sie mittlerweile statt.

Allen Verdianern bei Amazon weiterhin viel Durchhaltevermögen und einen langen Atem beim Durchsetzen dieses wichtigen Tarifvertrages!

In folgendem Video sieht man, wie erfolgreich der Kampf für Tarifverträge in anderen Branchen und Unternehmen bereits geführt wurde:



Quelle: youtube / ver.di tv




Freitag, 17. Januar 2020

Wider die schwarze Null


aus ver.di publik 8/2019

ZUKUNFT - Arbeitgeber und Gewerk­schaften wollen Investitionsoffensive



Die Berliner Republik muss in ihre Zukunft investieren. Deutschland verfehlt die Klimaziele, die Schulen und Universitäten sind marode, der Strom kommt nicht von Nord nach Süd und das Internet lahmt. Seit der Jahrtausend­wende ist zu wenig Geld in die Infrastruktur unseres Landes geflossen. Allein der kommu­nale Investitionsstau beläuft sich auf 138 Milliarden Euro. Doch damit nicht genug: In den Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und beim ÖPNV fehlt es an Personal. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, und der DGB haben nun die Merkel-Regierung aufgefordert, eine Investi-tionsoffensive zu starten. Ein Jahrzehnt lang sollen zusätzlich 45 Milliarden Euro pro Jahr in Bildung, Klimaschutz, Verkehr und Digitalisierung gesteckt werden. Aus dem laufenden Haushalt ist das nicht finanzierbar. Gewerkschaften und Industrie schlagen daher vor, die Ausgaben über Kredite zu finanzieren. Dafür soll die schwarze Null geopfert und die Schuldenbremse gelockert werden.


Das Arbeitgeberlager vollzieht dabei eine 180 Grad-Wende. Jahr­zehntelang wollten Henkel, Rogowski, Kempf & Co die „Bestie Staat“ aushungern. Mit Steuersenkungen und Schuldenregeln wurden den Kommunen, Ländern und Bund Fesseln angelegt. Jetzt aber leiden die Unternehmen unter maroden Straßen, schlecht qualifizierten Auszubildenden und verstopften Datennetzen. Nun soll also der Staat in die Infrastruktur investieren. Liebend gern würden die Arbeitgeber dafür die Rente kürzen oder weniger Geld für Gesundheit ausgeben. Dieser Sozialabbau ist aber gesellschaftlich und politisch nicht durchsetzbar. Und da niemand auf die Idee kommen soll, die Steuern auf hohe Gewinne, Einkommen und Vermögen zu erhöhen, soll der Staat jetzt Schulden machen. Kurzfristig ist das ökonomisch und sozial sinnvoll. Mittelfristig sollten Unternehmen, Spitzenverdiener und Vermögende wieder angemessen an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beteiligt werden.

Freitag, 10. Januar 2020

WELTBILD-Konsolidierung: Versand und Filialbetriebe jetzt in einer Gesellschaft


Bisher wurden Filialgeschäft und Versandhandel bei WELTBILD in zwei getrennten GmbH abgebildet. Zum Jahreswechsel wurden die beiden Vertriebswege in einer Gesellschaft zusammengefasst. Die Interessenvertretungen bewerten die Vereinigung grundsätzlich positiv als Zeichen der weiteren Konsolidierung. Auch die parallele Rückführung zwischenzeitlich abgetrennter Gesellschaften wie buecher.de in die WELTBILD Holding ist ein gutes Zeichen. Sie zeigt das Vertrauen des Gesellschafters in das Geschäftsmodell. 

Die Vereinigung von Filialen und Versand erfolgte juristisch in der Form einer "Anwachsung". Etwas vereinfacht bedeutet das: Die Weltbild Filialvertrieb GmbH und Co. KG wurde aufgelöst, ihre Besitzstände und Verpflichtungen gingen 1:1 an die WELTBILD GmbH & Co. KG über. In der Folge wechselte auch der Arbeitgeber für die Beschäftigten. Sämtliche früheren WBF-Angestellten sind seit 01.01.2020 Angestellte der WELTBILD GmbH & Co. KG.

Keine Betriebsänderung
Dieser Vorgang ist keine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und damit weder mitbestimmungspflichtig noch gibt es einen Grund für einen Interessenausgleich. Letzteres schon deshalb nicht, weil keinem der betroffenen MitarbeiterInnen irgendwelche Nachteile entstanden wären, die man ausgleichen müsste/könnte.

Trotzdem besteht eine Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die dieser auch gewissenhaft erfüllt hat. Der Sachverhalt wurde dem Gremium ausführlich dargestellt  und alle Fragen dazu beantwortet. Außerdem haben sowohl der Gesamtbetriebsrat der Filialen als auch der BR in Augsburg die Möglichkeit erhalten, den Vorgang durch Anwälte und Sachverständige unserer Wahl prüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen nun vor.

Die Juristen unterscheiden zwischen "gesellschaftsrechtlichen" und "betrieblichen" Strukturen. Gesellschaftsrechtlich ändert sich durch die Anwachsung einiges, betrieblich aber nichts, weil die Leitungsstrukturen und die Arbeitszusammenhänge sowohl in den Filialen als auch in der Augsburger WBF-Zentrale unverändert bleiben. Deshalb sind die Veränderungen für die Beschäftigten faktisch nicht spürbar.

Mitbestimmung neu aufgestellt
Etwas anders sieht es im Bereich der Mitbestimmung aus. Die Vereinigung erforderte die formale Erneuerung des Gesamtbetriebsrats und des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats. Diese Neukonstituierung haben die Interessenvertretungen gestern gemeinsam vollzogen, und zwar so, dass sich auch hier faktisch nichts ändert: Julia Käding und Daniel Schmitz sind weiterhin die Vorsitzenden des GBR. Das Gremium heißt jetzt nur anders, nämlich "Gesamtbetriebsrat der WELTBILD GmbH & Co. KG/Jokers GmbH & Co. KG" – die Weltbild Filialvertrieb GmbH und Co. KG existiert ja nicht länger, ist also aus dem Namen des Gremiums verschwunden. Der Wirtschaftsauschuss muss unter den neuen Voraussetzungen auf der Ebene des GBR gebildet werden. Auch das wurde pragmatisch gelöst: Im Wirtschaftsausschuss sitzen jetzt die Mitglieder der Vorgänger-Ausschüsse gemeinsam.

Außerdem erzielten die BetriebsrätInnen wir Einigkeit über die Geltungsbereiche der bestehenden Betriebsvereinbarungen: Die Betriebsvereinbarungen der WELTBILD GmbH & Co. KG, die mit dem dort bestehenden Betriebsrat geschlossen wurden, gelten weiterhin für alle Beschäftigten am Standort Augsburg, also auch für die KollegInnen des früheren Gemeinschaftsbetriebs der Filial-Verwaltung.
Die Betriebsvereinbarungen, die mit dem Gesamtbetriebsrat der früheren Weltbild Filialvertrieb GmbH & Co. KG in originärer Zuständigkeit oder per Übertragungsbeschluss geschlossen wurden, gelten weiterhin für sämtliche MitarbeiterInnen der Filialbetriebe von Jokers und WBD inklusive der GebietsverkaufsleiterInnen, die den Wirtschaftsräumen zugeordnet wurden.

Betriebsvereinbarungen gelten weiter
Der neue Gesamtbetriebsrat hat ein entsprechendes Schriftstück vorbereitet und geht davon aus, dass der Arbeitgeber dieses ebenfalls unterzeichnet, da hier letztlich nur die ohnehin bestehende Rechtslage nochmals klargestellt wird.

Faktisch ändert sich also auch im Bereich der Interessenvertretung nichts: Der Augsburger Betriebsrat unter dem Vorsitz von Timm Boßmann und Dolores Sailer bleibt für die Betriebe und Gesellschaften am Standort Augsburg zuständig (also die WELTBILD Deutschland, Jokers und die Editionen), der GBR unter dem Vorsitz von Julia Käding und Daniel Schmitz kümmert sich um die Belange der MitarbeiterInnen in den Filialen von WELTBILD und JOKERS.

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