Freitag, 31. Mai 2019

Grundrente: Lebensleistung honorieren


aus ver.di publik 2/2019:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, legt ein Konzept für eine Grundrente vor. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske begrüßt es als Chance für Millionen heutiger und zukünftiger Rentner*innen, aus eigener Kraft über Grundsicherungsniveau hinauszukommen



 Links: Chemiearbeiterin des VEB Chemische Werke Buna 1976
Rechts: Ein Mitarbeiter des VEB Kombinat Spielwaren Sonneberg 1973

FOTOS AUF DIESER SEITE:MORGENSTERN/AKG-IMAGES / DDRBILDARCHIV.DE

Von Heike Langenberg

Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung vereinbart, eine Grundrente einzuführen. Wer 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat bzw. Zeiten für Kindererziehung oder Pflege vorweist, soll eine monatliche Rentenzahlung erhalten, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt. Verbunden war damit das Versprechen: „Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut.“ ver.di, der DGB und seine weiteren Mitgliedsgewerkschaften hatten im Bundestagswahlkampf 2017 mit einer Rentenkampagne dafür gesorgt, dass Armut im Alter zu einem entscheidenden Thema auf der politischen Agenda geworden ist.

Jetzt hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD ein Konzept für eine Grundrente vorgelegt, in dem er weit über das hinausgeht, was im Koalitionsvertrag versprochen wird. Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist dieser ­Vorschlag ein „Meilenstein in der Auseinandersetzung um eine bessere Rente“. Das Konzept sieht eine automatische Aufwertung von Zeiten mit geringen Einkommen bei der Rentenberechnung vor – und das auch für heutige Rentner*innen. Wer mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen kann – vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege – und nur auf eine geringe Rente kommt, kann auf einen Zuschlag von bis zu 448 Euro im Monat kommen.

Zankapfel Bedürftigkeitsprüfung


Der von Heil geplante Zuschlag soll die Zeiten aufwerten, in denen mindestens 0,2 Entgeltpunkte erreicht wurden. Diese werden verdoppelt – maximal bis zu einer Obergrenze von 0,8 Entgeltpunkten. Das betrifft aus heutiger Sicht Bruttoeinkommen zwischen 650 und knapp 2.600 Euro im Monat. Von der Änderung könnten nach Angaben aus dem Ministerium „3 bis 4 Millionen Menschen profitieren“, ein großer Teil davon seien Frauen. Die Kosten gibt der Minister mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag an, ­finanziert werden sollen sie aus Steuermitteln.

Der Unterschied von Heils Vorhaben zum Koalitionsvertrag liegt darin, dass niedrige Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung aufgewertet werden sollen. ver.di begrüßt den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer besteht jedoch darauf. Sie kündigte an, ihre Partei werde der Grundrente sonst nicht zustimmen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske kritisierte, die Politikerin stelle sich „mit ihrer Verweigerung einer Grundrente ­ohne Bedürftigkeitsprüfung gegen die Interessen vieler Millionen Menschen in unserem Land“. Damit lasse sie „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten im Regen stehen“.

Antiquiertes Frauenbild


„Der Hinweis, dass ohne Bedürftigkeitsprüfung womöglich auch eine Zahnarztgattin von der Aufwertung eigener ­Beitragszeiten im Niedriglohnbezug profitieren könnte, obwohl die doch einen gut verdienenden Mann habe, ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende. Diese Vorbehalte hätten CDU / CSU nicht gehabt, als es um die Mütterrente gegangen sei. Richtigerweise müsse die eigene Lebensleistung im Vordergrund stehen, nicht aber die Abhängigkeit von einem Partner oder einer Partnerin. Sowohl die Unionsparteien als auch die FDP und die Arbeitgeberverbände behaupten, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei nicht finanzierbar.

Nach den Vorstellungen Heils soll sein Grundrentenkonzept um zwei weitere Zahlungen ergänzt werden. Zum einen sieht er einen pauschalen Freibetrag für das Wohngeld in Höhe von 125 Euro vor. Zum anderen schlägt er einen Freibetrag von bis zu 106 Euro in der Grundsicherung vor. Beide Zahlungen sollen an den Nachweis von 35 „Grundrentenjahren“ gekoppelt sein. „Es ist eine Frage von Anerkennung und Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt“, steht in dem Konzept von Heil. Menschen müssten sich auf das Kern­versprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt habe, solle im Alter ordentlich abgesichert sein.

Bislang gibt es noch keinen Referentenentwurf zur Grundrente. Er soll im Frühjahr vorgelegt werden. Dann könnte die erste Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause stattfinden. „Wenn der Entwurf vorliegt, werden wir ihn uns noch einmal genau anschauen“, sagt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik beim ver.di-Bundesvorstand. Grundsätzlich begrüßte sie die Vorschläge des Ministers: „Dass etwas getan werden muss gegen Altersarmut, bezweifelt niemand.“

Noch sei aber unklar, ob und wie Zeiten von Arbeitslosigkeit berücksichtigt ­werden. Auch beim Thema „Kinderberücksichtigungszeiten“ seien noch keine klaren Regelungen erkennbar. Bei der starren ­Zugangsvoraussetzung von 35 Beitragsjahren hat der Bundesarbeitsminister in einem Interview mit dem Handelsblatt mittlerweile erkennen lassen, dass er sich auch einen weicheren Übergang vorstellen kann.

Der Mindestlohn muss rauf


Kerschbaumer stellt klar, dass das Konzept dennoch keinen umfassenden Schutz vor Altersarmut biete. Derzeit beziehe rund die Hälfte der Beschäftigten ein Einkommen unter 2.500 Euro brutto im Monat. Die von Heil geplante Aufwertung führe in den meisten Fällen zu einer Aufwertung knapp über dem Grundsicherungsniveau. Daher müssten sich Politik und Gesellschaft fragen, wie viel man sich leisten wolle für ein Leben in Würde im Alter. Denn die Kosten der Heil’schen Vorschläge könne man nicht kleinreden. Allerdings sei Geld vorhanden, so Judith Kerschbaumer. Wer über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags nachdenke, von der aber besser Verdienende stärker profitieren, könne nicht behaupten, es sei kein Geld für eine Grundrente vorhanden.

Die Gewerkschafterin spricht sich auch für eine Arbeitsmarktreform aus. Die Ursachen zunehmender Altersarmut seien auch auf die we­it verbreiteten Niedriglöhne zurückzuführen. „Das kann man nicht immer nur über die Renten reparieren“, sagt sie. Ein erster möglicher Schritt wäre eine schnelle Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,80 Euro pro Stunde, derzeit liegt er bei 9,19 Euro.

Postkarten an Angela Merkel

ver.di hat eine Postkartenaktion gestartet. Alle eingesendeten Postkarten sollen Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, überreicht werden. In dem Text fordern die Unterzeichner*innen, das Bundeskabinett möge eine Grundrente ohne Bedürftigkeits­prüfung beschließen. Die Karten ­können bei den Konferenzen, die derzeit im Vorfeld des ver.di-Bundeskongresses stattfinden, unterzeichnet werden. Aber auch im Internet können sie auf der Website rente-staerken.verdi.de gezeichnet werden.


Montag, 27. Mai 2019

Postkarten-Aktion zum freien Sonntag


Wie bereits hier im Blog berichtet, plant der bayrische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern einen Angriff  gegen den arbeitsfreien Sonntag.

Die Allianz für den Freien Sonntag sieht hier einen Angriff gegen die Verfassung.
Zudem würde dies eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Handel bedeuten, denn das Personal würde dafür in den wenigsten Fällen aufgestockt werden. Eine gesunde Work-Life-Balance ist damit nicht mehr gegeben.

Ist der Sonntag erstmal gebrochen, ist nicht abzusehen, welche Ideen aus dem Lager der Arbeitgeber noch so kommen werden...

Postkarten an Ministerpräsident Markus Söder


Um der Forderung nach dem freien Sonntag Nachdruck zu verleihen, hat die Allianz zum Freien Sonntag eine Postkarte entworfen, die direkt an den bayrischen Ministerpräsidenten Söder adressiert ist.

Wer sich gerne an dieser Postkarten-Aktion beteiligen möchte, kann sich die Karte in der verdi-Dienststelle holen.

Donnerstag, 23. Mai 2019

Am 26. Mai wird gewählt


Am Sonntag ist Europawahl. Geht zur Wahl und setzt eure Stimme ein für ein soziales Europa. Lasst neue nationalistische Strömungen nicht die Oberhand gewinnen! 

Diese Wahl wird richtungsweisend sein für die nächsten Jahre. Jede Stimme ist wichtig, damit wir weiterhin in einem freien und vereinten Europa leben können. 



Bild:ver.di






Dienstag, 21. Mai 2019

Samstag, 18. Mai 2019

Was hat Europa im Betrieb mit Dir zu tun?

Du denkst, was in Brüssel und Strassburg beschlossen wird, hat nichts mit Dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein Leben und deine Arbeit. Wir werden mal konkret:


  • Der europäische Binnenmarkt macht den Handel von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU einfacher und günstiger. Da Grenzkontrollen und Zölle wegfallen, wird die europäische Wirtschaft angekurbelt, Investitionen werden gefördert und Arbeitsplätze geschaffen.
  • Die Bildung von Kartellen und Monopolen ist in der EU verboten. Staatliche Subventionen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die EU schafft gleiche und faire Bedingungen für alle in Europa tätigen Unternehmen, egal ob sie ihren Sitz in Europa haben oder nicht. Dies schützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor unfairen Absprachen.
  • Das EU-Recht verhindert, dass Unternehmen bei einer Insolvenz ihren Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, um dort von günstigeren nationalen Gesetzen und Auflagen zu profitieren. Insolvenzen müssen immer dort durchgeführt werden, wo die tatsächliche Betriebsaktivität stattfand.
  • Wenn der Staat, das Land oder die Kommune einen Auftrag vergibt, zum Beispiel für die Renovierung einer Schule oder die Anschaffung neuer Polizeiuniformen, muss seit 2014 nicht nur auf den Preis geachtet werden, sondern es können auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Für Unternehmen, die sich an Nachhaltigkeit und sozialen Fragen orientieren, bedeutet dies eine klare Besserstellung und damit höhere Chancen auf öffentliche Aufträge.
  • In Unternehmen, die Niederlassungen in mindestens zwei EU-Staaten haben, können europäische Betriebsräte gegründet werden, um die Belegschaften in Europa zu vernetzen und auch deine Interessen gebündelt zu vertreten. Die EU unterstützt dies auch finanziell. Europäische Betriebsräte können verhindern, dass die nationalen Belegschaften eines internationalen Konzerns durch das Management gegeneinander ausgespielt werden.
  Quelle: DGB

Am 26.05 ist Europa-Wahl.  Wähle ein soziales Europa!
 
 

Donnerstag, 16. Mai 2019

Ein Europa für Alle: Deine Stimme gegen Nationalismus!





Die Europawahl am 26. Mai 2019 ist eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union. Nationalisten und Rechtsextreme wollen mit ihr das Ende der EU einläuten und Nationalismus wieder groß schreiben. Ihr Ziel: Mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Wir alle sind gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern!

Wir halten dagegen, wenn Menschenverachtung und Rassismus gesellschaftsfähig gemacht, Hass und Ressentiments gegen Flüchtlinge und Minderheiten geschürt werden. Wir lassen nicht zu, wenn Rechtsstaat und unabhängige Gerichte angegriffen, Menschen- und Freiheitsrechte eingeschränkt und das Asylrecht abgeschafft werden sollen. Deshalb appellieren wir an alle Bürger*innen Europas: Geht am 26. Mai wählen – tretet ein gegen Nationalismus und Rassismus: Für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa!

In Zeiten nationaler Alleingänge ist es wichtiger denn je, dass wir uns als solidarische Gesellschaft für ein Europa einsetzen, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit über Grenzen hinweg verwirklicht und sich über Nationalismus und Abschottung hinwegsetzt. Gemeinsam sagen wir: Die EU muss sich ändern, wenn sie eine Zukunft haben will. Wir streiten gemeinsam für unsere Vision eines anderen Europas.

Unser Europa der Zukunft...

  • verteidigt Humanität und Menschenrechte. Statt seine Grenzen zur Festung auszubauen und Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen, garantiert es sichere Fluchtwege, das Recht auf Asyl und faire Asylverfahren für Schutzsuchende.
  • steht für Demokratie, Vielfalt und Meinungsfreiheit. Statt vor allem auf mächtige Wirtschaftslobbys hört es auf die Stimmen seiner Bürger*innen. Es verteidigt den Rechtsstaat, wird demokratischer und gibt dem Europaparlament mehr Einfluss. Es fördert Toleranz und gewährleistet die Vielfalt an Lebensentwürfen, Geschlechtergerechtigkeit, die Freiheit von Kunst, Kultur und Presse sowie eine lebendige Zivilgesellschaft.
  • garantiert soziale Gerechtigkeit. ​Statt Privatisierung, Deregulierung und neoliberale Handelsabkommen voranzutreiben, wird es ein Gegengewicht zum massiven Einfluss der Konzerne. Es baut auf Solidarität und sichert Arbeitnehmer*innenrechte. Allen Menschen wird das Recht auf Bildung, Wohnen, medizinische Versorgung und soziale Absicherung sowie ein Leben frei von Armut garantiert. Europa muss hier seiner Verantwortung gerecht werden - bei uns und weltweit.
  • treibt einen grundlegenden ökologischen Wandel und die Lösung der Klimakrise voran. ​Statt auf fossile und nukleare Energien setzt es auf erneuerbare Energien. Es ermöglicht eine bäuerliche, klimagerechte Landwirtschaft. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass der Wandel sozial abgefedert und gute Arbeit geschaffen wird.


https://www.ein-europa-fuer-alle.de/muenchen:




Abholstationen für Poster & Flyer:

Augsburg
KAB Katholische Arbeitnehmerbewegung
Weite Gasse 5, 86150 Augsburg

Abholzeiten:
Mo - Do von 9 - 17 Uhr
Fr von 9 - 13 Uhr

Aufruf:
https://www.ein-europa-fuer-alle.de/aufruf



Dienstag, 14. Mai 2019

Was hat Europa im Arbeitsleben mit Dir zu tun?

Du denkst, was in Brüssel und Strassburg beschlossen wird, hat nichts mit Dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein Leben und deine Arbeit. Wir werden mal konkret:


  • Die EU begrenzt die Wochenarbeitszeit und hat Ansprüche auf Ruhezeiten, bezahlten Urlaub und Schutzmaßnahmen für Nachtarbeiter/innen ausgebaut. Darüber hinaus müssen die Anfahrtszeit zum Arbeitsort und Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeiten angerechnet werden. Mutterschaftsurlaub, der in Zeiten von Betriebsferien fällt, muss durch zusätzliche Urlaubstage ausgeglichen werden.
  • Wirst du als Beschäftigte/r, z.B. im Baugewerbe oder in Montage-Berufen, in einem anderen EU-Land eingesetzt, musst du ab 2020 zum gleichen Tarif- bzw. Mindestlohn bezahlt werden wie einheimische Arbeitskräfte. Darüber hinaus wird diese „Entsendung“ auf höchstens zwölf Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate) begrenzt.
  • Als EU-Bürger/in musst du nur in einem Mitgliedsstaat Sozialversicherungsbeiträge Außerdem werden deine Beitragszeiten in anderen EU-Staaten angerechnet: Wer zum Beispiel nur 20 Jahre in Deutschland rentenversichert war, dafür aber weitere 25 Jahre in Italien gearbeitet hat, kann trotzdem von der „Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren“ in Deutschland profitieren.
  • Wird dein Unternehmen oder Betrieb aufgekauft, ist dein neuer Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Jahr lang die Arbeitsbedingungen, Verträge und Löhne aller Beschäftigten weiterzuführen. Bevor es zu Massenentlassungen kommt, müssen Unternehmen die Arbeiternehmer-Vertretung rechtzeitig informieren und zu Gesprächen einladen.
  Quelle: DGB
Am 26.05 ist Europa-Wahl.  Wähle ein soziales Europa!



Montag, 13. Mai 2019

Es kommt Bewegung in den Umzug


Anfang dieses Jahres kam die sportliche Planung der Geschäftsführung zu einem vorläufigen Ende, als der Betriebsrat dem finalen Entwurf der Umzugsplanung die Zustimmung verweigerte. Auch die hinzugezogene Expertin sah keine Möglichkeit innerhalb der bestehenden Raumsituation eine sinnvolle und mitarbeiterverträgliche Neustrukturierung im Unternehmen durchzuführen.

Nun aber kommt neuer Wind in die Angelegenheit. Der GF ist es jetzt wohl gelungen neue Räumlichkeiten anzumieten. Zwar sind die Verträge noch nicht unterschrieben, dies scheint aber nur noch eine reine Formalie zu sein. Es geht dabei um 250 m² zusätzliche Bürofläche plus einen kleinen Besprechungsraum im Sigma Techno Park. 
Schon im Vorfeld wurde über einen Beschluss der Einigungsstelle zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung eine komplette Begehung und Bewertung der aktuellen Raumsituation durchgeführt. In dem Bericht des Sicherheitsbeauftragten sind auch die Bereiche dokumentiert, die nicht den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entsprechen und wo besonderer Handlungsbedarf besteht.

Auf dieser Basis will die Geschäftsleitung einen neuen, angepassten Umzugsplan erstellen, der zeitnah dem Betriebsrat zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Im Falle einer Zustimmung, werden die Kollegen dann recht schnell ihre neuen Arbeitsbereiche beziehen können. Im Nachgang soll eine erneute Begehung durch den Sicherheitsbeauftragten erfolgen, der in den neu aufgeteilten Räumlichkeiten prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und gegebenenfalls Maßnahmen zum Feintuning einleitet.

Nach einem zähen und für beide Seiten enervierenden Prozess, scheint nun in der Umzugsfrage eine Lösung in greifbare Nähe zu rücken, die den Forderungen aller Parteien Rechnung trägt. Sowohl die Zusammenlegung bisher getrennter Abteilungen, als auch eine generelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Kollegen könnten realisierbar sein.

Betriebsrat und Geschäftsführung zeigen sich optimistisch, dass mit den zusätzlichen Büroflächen der Streit um den Umzug endlich beigelegt werden kann. Ob sich der Gordische Knoten endlich lösen lässt, werden die nächsten Wochen zeigen ...



Freitag, 10. Mai 2019

Was hat Europa im Alltag mit Dir zu tun?



Du denkst, was in Brüssel und Strassburg beschlossen wird, hat nichts mit Dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein Leben und deine Arbeit. Wir werden mal konkret:
  • Niemand darf dich benachteiligen wegen deines Alters, deiner Religion, deiner Herkunft, deiner politischen Ansichten, deiner Behinderung, deiner Sexualität oder deines Geschlechts. Dank der EU gilt dies auch für den Arbeitsplatz, die Wohnungssuche oder den Beitrag, den du bei einer Krankenkasse zahlen musst.
  • Durch den Euro ist dein Leben leichter, wenn du in Europa reist oder arbeitest. Außerdem ist der Euro eine stabile Währung: Seitdem er eingeführt wurde, sind die Preise stabiler als zu D-Mark-Zeiten.
  • Über Online-Plattformen kannst du vom Sofa aus in ganz Europa shoppen. In der EU gilt zum Glück ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht für online gekaufte Waren und eine Mindestgewährleistung von zwei Jahren für alle Produkte. Wenn jemand aus einem anderen EU-Land die Ware nicht sendet oder die Zahlung verweigert, gibt es ein einfaches Verfahren, damit alle zu ihrem Recht kommen.
  • Nutzt du dein Handy innerhalb der EU, fallen seit Juni 2017 keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr an. Ab Mitte Mai 2019 werden auch die Kosten für Anrufe und SMS ins EU-Ausland gedeckelt: Mobil- und Festnetzanrufe werden auf 19 Cent/Minute begrenzt, SMS auf 6 Cent.
  • Die EU kümmert sich um einheitliche Normen und Standards. Zum Beispiel müssen neue Medikamente nur einmal EU-weit zugelassen werden und können dann überall in der EU verkauft werden. Steckdosen und Stecker passen EU-weit zusammen, sodass du elektrische Geräte praktisch überall nutzen kannst.
  • Willst du in einem anderen Land arbeiten, hast du große Vorteile innerhalb der EU: Einige Berufsabschlüsse kann man ganz ohne Behördengänge online anerkennen lassen. Auch für viele weitere Berufe sind bei der Anerkennung im EU-Ausland keine Nachprüfungen oder andere Qualifikationen mehr nötig.
  • Als Studierende/r kannst du innerhalb der EU deinen Hochschulstandort frei wählen und hast einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel. Darüber hinaus finanziert die EU das Austauschprogramm ERASMUS+. Allein aus Deutschland können so jährlich 92.500 junge Menschen im europäischen Ausland studieren, Ausbildungen und Praktika absolvieren oder ehrenamtlich arbeiten.
Quelle: DBG

Am 26.05 ist Europa-Wahl.  Wähle ein soziales Europa!

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