Freitag, 25. März 2016

Arbeiten in der Wolke


So könnte die Arbeit der Zukunft aussehen


Wir schreiben das Jahr 2020. Die Arbeitswelt hat sich gewaltig verändert. Die Menschen sind fast ausschließlich "Cloud Worker". Festanstellungen gibt es so gut wie gar nicht mehr. Die Unternehmen heuern, je nach Bedarf, ihre Arbeitskräfte über ein virtuelles Netzwerk an. Was mit der IT-Branche begann, betrifft nun nahezu alle Berufsgruppen. Ein Heer von Freelancern kämpft mit weltweiter Konkurrenz um Aufträge. Die Folge: Preisdumping. Heute verdienen die Leute ein Drittel von dem, was noch vor 10 Jahren gezahlt wurde. Ein Science Fiction über die gigantische Entwertung von Arbeit.


Wie glaubst du, wird die Arbeit der Zukunft aussehen? Nutze die Kommentarfunktion unten, um mit Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren.

Dienstag, 22. März 2016

Playmobil - die dunkle Seite von niedlich


In letzter Instanz wurden vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt die bisherigen Urteile zur Betriebsratswahl 2014 bestätigt und die Wahl für ungültig erklärt. Die IG Metall hat damit endgültig Recht bekommen und den Weg für Neuwahlen geebnet.

Vorausgegangen war dem juristischen Streit zwischen dem Unternehmen Geobra Brandstätter, zu dem Playmobil gehört und der Gewerkschaft, eine längere Phase, in der die IG Metall versuchte, die Arbeitnehmerrechte im Unternehmen zu stärken.
Der damals aktive Betriebsrat, dessen Vorsitzender zwar formal IG Metall-Mitglied ist, habe sich, so die Gewerkschaft, jeglicher Zusammenarbeit verschlossen und sei lediglich ein "Erfüllungsgehilfe" der Geschäftsleitung gewesen. So wurden alle Entscheidungen stets durchgewunken und widerstandslos abgenickt wie z.B. eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne entsprechenden Lohnausgleich.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, sollte zur Wahl 2014 als Alternative auch eine Liste der Gewerkschaft antreten. Diese Liste wurde aber vom Wahlvorstand, dessen Vorsitzender passenderweise der "alte" BR-Chef war, wohl auf Betreiben der Geschäftsleitung, nicht zugelassen. Dagegen hat die IG Metall geklagt und bereits in erster Instanz Recht bekommen.

Das Unternehmen hat in Folge alle Gesprächsangebote der Gewerkschaft ignoriert und den Streit immer wieder vor die jeweils nächsthöhere Instanz getragen. So zog sich das Verfahren über zwei Jahre hin, in denen ein geschäftsleitungfreundlicher Betriebsrat die Interessen der Belegschaft "vertrat". Dies hat nun vorerst ein Ende.

Die obersten Arbeitsrichter werteten Ende Februar abschließend, wie bereits alle vorigen Instanzen, die Nichtzulassung der Gewerkschaftsliste als Rechtsbruch. Die Betriebsratswahl 2014 ist somit ungültig und muss neu durchgeführt werden.

Während die Gewerkschaft das Urteil begrüßt, reagiert das Unternehmen mit Unverständnis. In einer Stellungnahme wird betont, dass die Wahl nicht für unwirksam erklärt wurde, weil man die IGM-Liste abgelehnt hätte, sondern "nur" da die Fristen zur Einreichung zu kurz gewesen wären. Diese Tatsache war dem Gericht bekannt und wurde sicherlich berücksichtigt.  Auschlaggebend ist aber abschließend doch wohl nur, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Über welche Umwege auch immer die Liste nicht an der Wahl teilnehmen durfte, ist nicht von Bedeutung.

Fakt ist, dass bei der anstehenden Neuwahl ganz genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Regeln aus dem Betriebsverfassungsgesetzes geachtet werden muss. Die Stimmung bei Geobra Brandstätter ist angespannt - auf beiden Seiten! Die Geschäftsführung fürchtet das Ende einer komfortablen Ära, in der man in seinen Entscheidungen quasi freie Hand hatte. Die Mitarbeiter haben Angst vor Benachteiligungen, wenn sie sich gegen den alten BR stellen und sich für die Gewerkschaft engagieren.

Auf einer Informationsveranstaltung der IG Metall Anfang März wurde der Vorwurf laut, dass das Unternehmen und der bisherige Betriebsrat massiv versuchen, die Neuwahl zu ihren Gunsten zu beeinflussen und Druck auf die Beschäftigten ausüben. So seien Mitarbeiter davor gewarnt worden, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Treffenderweise  tauchte aktuell auch ein Flugblatt auf, das zwei Playmobil-Schiffe zeigt, von denen das Piratenschiff unter IG Metall-Flagge mit den Namen der Unternehmen "AEG, Metz, Grundig und MAN" auf dem Segel hart über Bug sinkt. Das andere mit dem Playmobil-Logo segelt fröhlich dahin.
Der Text darunter lautet: "Die IG-Metall hat schon einige Schiffe absaufen lassen, trotz Tarifvertrag und einer Schatztruhe voller Mitgliedsbeiträge".
Flugblatt und Beitrag des Bayrischn Rundfunks zu den Vorgängen

Das Unternehmen weiß von nichts, was fragwürdig erscheint, da Beschäftigten zufolge der alte Betriebsratsvorsitzende die Verteilung des Flugblatts organisiert hat. Dieser sagt, es handle sich dabei lediglich um eine legitime Meinungsäußerung. Von Gewerkschaftsseite wird der Flyer aber als Provokation und Einflußnahme auf die anstehende Wahl gesehen.

Die Einflussnahme auf eine Betriebsratswahl und deren Behinderung ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird vom Gesetz als Straftat eingestuft, was sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Also: Dünnes Eis für diejenigen, die versuchen Veränderungen im Wege zu stehen.

Die Neuwahl wird in den nächsten Wochen stattfinden und vielleicht kommt Playmobil damit in der Realität an, in der man sich an gesetzliche Vorgaben zu halten hat. Mitbestimmung ist nicht ein Ermessen der Geschäftsleitung und ein Betriebsrat besteht nicht aus willfährigen Marionetten.

Frei erfundenen Gerüchten zufolge wurde als Konsequenz die Spielfigur "Gewerkschaftsmitglied" aus dem Sortiment genommen. Die Restbestände werden aktuell als Set zusammen mit dem "Großen Polizeieinsatz" abverkauft.
 


Unionbasher aufgepasst! Zugreifen solange der Vorrat reicht!

                    

Donnerstag, 17. März 2016

Mindestlohn - Jetzt geht es um die Erhöhung (Teil 2)


Fortsetzung der Artikel zum Mindestlohn aus der ver.di-Zeitschrift publik:

Schwierige Diskussion um eine europäische Lohnuntergrenze

Von Heike Langenberg

Zum 1. Januar 2017 soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erstmals angepasst werden. Bereits jetzt wettern die Arbeitgeber gegen eine Erhöhung, fordern zudem Ausnahmen für weitere Gruppen wie Geflüchtete. Die Mindestlohn-Kommission, siehe Kasten, soll bis zum 30. Juni 2016 über die Anpassung entscheiden. Geht sie allein nach der Tarifentwicklung der beiden vergangenen Jahre, dürfte die Anpassung bei knapp 50 Cent pro Stunde liegen, rechnet Thorsten Schulten vor, Mindestlohn-Experte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Das würde dann knapp neun Euro pro Stunde bedeuten. Diesen Wert bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, als "völlig unverständlich und illusorisch". ver.di hingegen fordert zehn Euro pro Stunde, und das schon seit 2011. Spielraum dazu hätte die Kommission durchaus, soll sie doch laut gesetzlicher Vorgabe für einen "angemessenen Mindestschutz" sorgen.

Denn auch neun Euro pro Stunde zählen in Deutschland immer noch zu den Armutslöhnen. Deren Grenze liegt bei 9,87 Euro pro Stunde, nämlich weniger als 60 Prozent des sogenannten Mediaeinkommens, also des mittleren Einkommens. Auch liegen viele Branchen-Mindestlöhne über zehn Euro pro Stunde. Diese will ver.di weiter ausbauen, kündigte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis Ende Januar bei einer Tagung in Berlin an.

Slowenien als Vorbild


Auch mit neun Euro pro Stunde läge Deutschland immer noch unter den in anderen westeuropäischen Ländern gezahlten Mindestlöhnen. 60 Prozent des Median­einkommens werden derzeit in Frankreich und Slowenien gezahlt. Diese Einkommensgrenze spielt auch in der Diskussion um einen europäischen Mindestlohn eine große Rolle. Unter anderem hat sich der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, im Europawahlkampf für eine europaweit geltende Lohnuntergrenze stark gemacht. Allerdings zeigen Vorgaben der Europäischen Kommission für Krisenländer, dass sie durchaus 40 bis 50 Prozent des Medianeinkommens als ausreichende Höhe für einen Mindestlohn ansieht.

Bei der Tagung in Berlin, bei der das WSI, ver.di und die Friedrich-Ebert-Stiftung Bilanz von einem Jahr Mindestlohn in Deutschland gezogen haben, wurde mit ausländischen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern auch die Frage eines euro­päischen Mindestlohns diskutiert. Klar wurde, dass es dabei aufgrund der unterschiedlichen Lohnniveaus und der unterschiedlichen Produktivität in den 28 Mitgliedsstaaten nicht um eine einheitliche Summe gehen kann. Es zeigte sich auch, wie schwierig es für die Gewerkschaften ist, sich über einen europäischen Mindestlohn zu verständigen. Gewerkschaften aus den nordischen Ländern lehnen politische Vorgaben beispielsweise ab, dort handeln die Gewerkschaften Lohnuntergrenzen mit den Arbeitgebern aus und schreiben sie in Tarifverträgen fest. Aufgrund einer hohen Tarifbindung haben diese Mindestlöhne aber eine große Reichweite.

Eine Forderung nach 60 Prozent des Medianeinkommens ist jedoch in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, ist sie doch nicht so plakativ wie eine einheitliche Summe. Allerdings wird die Diskussion weitergehen, unter anderem im Herbst beim Kongress des Europäischen-Gewerkschaftsbundes.




Mindestlohn-Kommission


Regelmäßig soll der Mindestlohn angepasst werden. Dazu hat der Gesetzgeber eine Mindestlohn-Kommission eingerichtet, sie hat sich Anfang vergangenen Jahres konstituiert.

Vorsitzender ist mittlerweile der ehemalige RWE-Arbeitsdirektor Jan Zilius; außerdem gehören ihr je drei Mitglieder auf Vorschlag der Gewerkschaften und der Arbeitgeber an. Beratende Mitglieder sind zwei Wissenschaftler/innen. Vor Seiten der Gewerkschaften sind Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU, DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sowie die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten, Michaela Rosenberger, Mitglied.

Im Mindestlohngesetz heißt es, dass die Kommission prüfen soll, "welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden". Orientierungspunkt soll die Tarifentwicklung sein.






Montag, 14. März 2016

Seltener Gast: Insolvenzverwalter Kebekus verkündet Schließung in Augsburg


Heute Nachmittag hat der Düsseldorfer Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus die Belegschaft der WELTBILD-Logistik zu einer MitarbeiterInnen-Versammlung zusammengerufen. Kebekus teilte den KollegInnen mit, dass sie ALLE am 31.12.2016 ihren Arbeitsplatz verlieren werden.

Kebekus versuchte darzustellen, dass die Entscheidung über die Schließung vor allem von zwei Faktoren abhängig sei: 1. WELTBILD hat sich entschieden, zukünftig auf eine externe Auslieferung zu setzen; 2. die ALSO als Eigentümer der Gebäude habe der Logistik leider gekündigt.

Kebekus und Hofmann haben nichts getan

Betriebsratsvorsitzender Fitz stellte umgehend richtig: Im Interessenausgleich über die Massenentlassungen im Dezember letzten Jahres war vereinbart worden, dass WELTBILD und Insolvenzverwaltung alles unternehmen, um die Logistik mit verringertem Personal langfristig zu erhalten. Allerdings habe weder die Geschäftsführung von WELTBILD, zuständig wäre Patrick Hofmann gewesen, noch die Insolvenzverwaltung, irgendwelche Schritte in Richtung Fortführung unternommen. Die Insolvenzverwaltung sei in den letzten Monaten nicht einmal vor Ort gewesen, monierte Fitz: "Die haben uns total über den Tisch gezogen!"

Kebekus und Hofmann verwehrten sich gegen diese Darstellung. Aber es gelang keinem der Manager, auch nur ansatzweise darzustellen, was sie für den Erhalt der Logistik tatsächlich getan haben wollen.

Neue Rekord-Gewinne bei der ALSO

Was auf der MitarbeiterInnen-Versammlung nicht thematisiert wurde: Jüngst hat die ALSO neue Umsatz- und Gewinnrekorde gemeldet. Der Umsatz stieg 2015 um fast 8% auf 7,8 Milliarden Euro, der Gewinn vor Steuern um knapp 11% auf 91 Millionen vor Steuern. Vor diesem Hintergrund ist es umso schäbiger, dass die ALSO trotz einer Haftungsverpflichtung die künftig arbeitslosen KollegInnen von WELTBILD mit nur 2 Millionen abspeist. Deshalb wird es für die Betroffenen nur eine 9-monatige Transfermaßnahme geben und dabei auch nur 80% des früheren Gehalts.

MitarbeiterInnen billig entsorgt

Viele KollegInnen haben über 20 Jahre lang für WELTBILD gearbeitet haben. Wenn sie Anfang nächsten Jahres billig entsorgt sein werden, wird die ALSO ihren geplanten Hungerlohn-Handy-Hub in den ehemaligen WELTBILD-Hallen eröffnen und weitere Millionen verdienen. Über die Familien, die dabei ihre Existenzgrundlage verlieren, spricht 2017 kein Mensch mehr.

Stattdessen bedankte sich Hofmann für die geleistete Arbeit und kündigte ein "kleines Incentive" an, wenn alle fleißig weiterarbeiten. Dr. Kebekus wünschte den KollegInnen "Alles Gute".

Seminar für GewerkschafterInnen: #Refugees Welcome – Aktiv gegen Rassismus


"Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen!“
Günther Beckstein, FOCUS, 10. Juni 2000

Rassismus ist ständig in der öffentlichen Diskussion präsent und wird, wie das Zitat eindrucksvoll zeigt, auch gezielt geschürt. Mit den steigenden Flüchtlingszahlen hat sich die Situation polarisiert: Während viele Solidarität zeigen, Flüchtlinge im Alltag unterstützen und öffentlich für eine Willkommenskultur demonstrieren, kommt es fast täglich zu Brandanschlägen und Übergriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte sowie rassistischer Hetze auf öffentlichen Plätzen, im Betrieb oder im Internet. Rassismus ist dabei keine „verständliche Reaktion besorgter Bürger“, kein Randphänomen „ungebildeter Ostdeutscher“, wie manche Erklärungsversuche nahe legen, sondern eine reaktionäre Ideologie, die sich durch alle Schichten und Regio- nen zieht. Das Thema Flucht und Migration sowie die Zusammenhänge von Rassismus, Nationalismus und Kapitalismus sollen in diesem Seminar genauer betrachtet werden.

Themen in diesem Seminar:

  • Was sind die unterschiedlichen Formen von Migration? 

  • Was sind die historischen Entwicklungen der Migration? 

  • Warum fliehen Menschen – früher und heute? 

  • Was ist Rassismus und was kann man dagegen tun? 

  • Welchen Bezug haben die Gewerkschaften sowohl zu Migration als auch zu Rassismus? 



Beginn: Freitag um 18:00 Uhr

Ende: Sonntag nach dem Mittagessen
Veranstaltungsnummer: 16/30/371

Das komplette Veranstaltungsprogramm mit den Anmeldeformularen kannst du hier herunterladen: Ge­werk­schaft­li­ches Bil­dungs­pro­gramm ver­.­di Bay­ern


Donnerstag, 10. März 2016

Der Weltbild-Umzug und die Paritätische Kommission


Die Weltbild Verwaltung wird zum 1. April neue Büroräume beziehen. In einer Mitarbeiterversammlung hat die Geschäftsführung die MitarbeiterInnen am Mittwoch persönlich darüber informiert. In gewisser Weise ist Weltbild bereits umzugserprobt. Im Jahr 2014, als der "Glaspalast" geräumt wurde und die Abteilungen auf Altbau und umliegende Gebäude aufgeteilt wurden, hat der Betriebsrat bereits durchgesetzt, dass eine Paritätische Kommission ins Leben gerufen wurde, die sich mit eventuell auftretenden Problemen befasst. Diese Anlaufstelle wird auch beim aktuellen Umzug weiterhin für die Belegschaft bestehen. 

In der Infoveranstaltung hat die Geschäftsführung auf die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates hingewiesen. Das tut sie klugerweise immer dann ganz gerne, wenn Dinge zur Sprache kommen, die bei der Belegschaft nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, um sich selbst zu entlasten und den Eindruck zu erwecken, als sei der Betriebsrat mit allem einverstanden.

Die betriebliche Mitbestimmung bewegt sich natürlich immer in einem gewissen Rahmen. So entscheidet der Betriebsrat nicht darüber, wer in welchem Büro sitzt, noch entscheidet er darüber, welche Flächen nun genau angemietet werden oder nicht. Er insistiert aber beispielsweise darauf, Überbelegungen der Räume zu vermeiden und die Standards der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.

Nicht jede(r) der Kolleginnen und Kollegen wird seinen neuen Arbeitsplatz begeistert aufnehmen, insbesondere, weil am neuen Standort mehr Großraumbüros vorhanden sind als bisher. Das soll nach Ansicht des Betriebsrates in diesem Umfang kein dauerhafter Zustand bleiben. Nötigenfalls bedarf es in der Folgezeit der Anmietung zusätzlicher Büroflächen. In einer Betriebsvereinbarung, die derzeit mit der Geschäftsführung verhandelt wird, werden die neuen Räumlichkeiten klar als Zwischenlösung definiert. Der Nachbesserungsbedarf, den der Betriebsrat jetzt schon sieht, wird ebenfalls beschrieben und ein Datum für die Beseitigung der Mängel festgelegt. Im jetzigen Zustand kann aus der Zwischenlösung keine Dauerlösung werden.

Die Paritätische Kommission

Insbesondere für notwendige Anpassungen der Raumplanung und der Abhilfe bei Beschwerden einzelner MitarbeiterInnen besteht diese Kommission, die sich aus VertreterInnen des Betriebsrates und des Arbeitgebers zusammensetzt. Hier soll für anfallende Problemsituationen einvernehmlich nach Lösungen gesucht werden. Wenn der Umzug Ende des Monats stattgefunden hat, können sich Kolleginnen und Kollegen also auch nachträglich jederzeit durch eine E-mail an den Betriebsrat mit ihrem Anliegen an die Paritätische Kommission wenden.

Montag, 7. März 2016

Erfolg beflügelt - Ein Jahr Mindestlohn (Teil 1)


Ein interessanter Artikel aus der ver.di-Zeitschrift publik:

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem bleibt jetzt noch viel zu tun

 Von Heike Langenberg


Was waren es doch seinerzeit für düstere Prophezeiungen, wie schrill war der Alarm. Noch vor einem Jahr überboten sich neoliberale Politiker/innen, Arbeitgeberverbände und ihnen nahestehende Forschungsinstitute darin, die ihrer Meinung nach drohenden Folgen eines gesetzlichen Mindestlohns heraufzubeschwören. Ob Arbeitsplatzverluste in Millionenhöhe oder Abwanderung von Unternehmen ins Ausland - die Botschaft war stets die gleiche: Ein Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde würde der deutschen Wirtschaft schaden.

Doch die Lohnuntergrenze trat am 1. Januar 2015 in Kraft, und ein Jahr später ist von negativen Effekten nicht mehr die Rede. Im Gegenteil. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Rund fünf Millionen Beschäftigte haben von ihm profitiert, darunter zwei Drittel Frauen. Mehr als 50.000 Aufstocker/innen sind jetzt nicht mehr auf staatliche Zuzahlungen angewiesen. Jobverluste gab es allein bei Minijobs, stattdessen sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 700.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze neu entstanden. Preissteigerungen hat es zwar in einigen Branchen gegeben, aber die wurden von den Kunden durchaus akzeptiert. Insgesamt höhere Lohnzahlungen haben die Kaufkraft gestärkt und im vergangenen Jahr spürbar zum Wirtschaftswachstum beigetragen.

ver.di und die Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten waren es, die das Thema ab 2004 auf die politische Tagesordnung gebracht haben. "Der Mindestlohn wirkt genau da, wo wir vorher festgestellt haben, dass es dort Verwerfungen gab", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis bei einer Tagung in Berlin. Gemeint ist der wachsende Niedriglohnbereich in Deutschland, der das Lohngefüge insgesamt unter Druck gesetzt hat. Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist der Mindestlohn eine "Kernfrage der sozialen Gerechtigkeit und der politischen Moral".

Trotz des erreichten Erfolges bleibt den Gewerkschaften noch einiges zu tun. Noch immer sind Ausnahmen vom Mindestlohn erlaubt, für Gruppen wie Langzeitarbeitslose oder junge Arbeitnehmer/innen, für Branchen wie die Zeitungszustellung. Bis zum Sommer wird eine Mindestlohnkommission über die Erhöhung der Lohnuntergrenze diskutieren. Wirtschaftsverbände sind wieder einmal skeptisch, fordern sogar, weitere Gruppen wie Geflüchtete vom Mindestlohn auszunehmen.

ver.di-Vize Andrea Kocsis nannte das eine "absurde Debatte". Die Bezahlung könne nicht von den Lebensumständen abhängen, sie müsse sich nach dem Wert der geleisteten Arbeit richten. Erhöht werden solle der Mindestlohn jetzt zügig. Auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, wies bei der Tagung darauf hin, dass 8,50 Euro pro Stunde immer noch kein guter Lohn seien, sondern halt ein Mindestlohn. ver.di forderte bereits 2011 mit einem Kongressbeschluss 10 Euro pro Stunde.

Daraus muss aber noch mehr werden


Auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge sprach bei der Veranstaltung von "Zeit für 10". Mit dieser Höhe werde ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, Armut zu vermeiden. In Deutschland liegt die Armutsgrenze bei Stundenlöhnen von 9,87 Euro.

Doch Butterwegge ist sich auch darüber im Klaren, dass ein Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde nicht ausreicht, um Altersarmut zu vermeiden. Dazu müssten 11,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Renten, die zum Leben reichen, wollen die Gewerkschaften jetzt zum Thema einer weiteren großen Kampagne machen. Denn das von der Politik stetig gesenkte Rentenniveau führt für immer mehr Menschen dazu, dass sie trotz mehr als 40 Jahren Vollzeitarbeit im Alter in Armut leben müssen.

Bericht Seite 11 (Fortsetzung folgt)

Freitag, 4. März 2016

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