Sonntag, 23. März 2014

Presseschau 23.3.2014


Die Ereignisse bei Weltbild in den vergangenen Tagen haben natürlich eine Spur durch die Presse gezogen.
Bei einer Pressekonferenz wurde die Presse nach der Betriebsversammlung am 20.3.2014 durch die ver.di-Vertreter von Betriebsrat und Gewerkschaft über die Ergebnisse informiert.

Ausführliche Berichte zu den Geschehnissen:

Buchreport: Der Tag des Rotstifts
Abendzeitung: Bei Weltbild-Verlagsgruppe müssen mehr als 650 Mitarbeiter gehen
Börsenblatt: 580 Mitarbeiter weniger, Investoren ohne eigene Logistik bevorzugt

Augsburger Allgemeine:
Weltbild-Verlag entlässt 600 Mitarbeiter
Jetzt ist es heraus: 656 Stellen bei Weltbild fallen weg
Kündigungen nach Insolvenz: Bitterer Tag für die Weltbild-Familie
Agentur sieht auch Chancen für Weltbild-Mitarbeiter
Der schwarze Tag für Weltbild: Wut statt Tränen

Main-Netz: Harte Schnitte bei Weltbild: Mehr als 650 Menschen verlieren Job
Süddeutsche: Verlage - Kirchen: Bei Weltbild-Verlagsgruppe müssen mehr als 650 Mitarbeiter gehen

Focus:
Bei Weltbild-Verlagsgruppe müssen mehr als 650 Mitarbeiter gehen
Rund 650 Weltbild-Mitarbeiter sollen in Auffanggesellschaft wechseln

Die Kirche ist mit der Berichterstattung etwas spartanischer, ganz im Gegensatz zur vorangegangenen Porno-Verleumdung:
Radio Vatikan: D: Weltbild-Gruppe entlässt über 600 Mitarbeiter

Samstag, 22. März 2014

Was ist jetzt mit den Abfindungen?


Offenbar herrscht große Verunsicherung bezüglich der Abfindungen für diejenigen, die jetzt oder zum Jahresende in die Transfergesellschaft wechseln müssen. Wir versuchen hier einmal Klarheit zu schaffen.

Was sagt der Tarifvertrag wirklich?

Die Abfindungen werden in zwei Teilen ausgezahlt: Diejenigen, die am 1. April in die Transfergesellschaft müssen, erhalten die erste Hälfte ihrer Abfindung zum 1. Juni 2014, die zweite Hälfte, wenn sie die Transfergesellschaft wieder verlassen. Wer Ende des Jahres in die Transfer geht, bekommt die erste Hälfte am 1. Dezember 2014, den Rest bei Verlassen der Transfer.

Nur für den Fall, dass bis zum 1. Juni 2014 kein Investor unterschrieben hat, wird zwischen ver.di und Insolvenzverwaltung ein neuer Auszahlungszeitpunkt für die erste Hälfte vereinbart. Nur wenn auch bis zu diesem neuen Zeitpunkt keine Unterschrift vorliegt, gehen die Gelder zurück in den „Sozialtopf“, über dessen Aufteilung dann zwischen den Tarifparteien neu verhandelt wird.

Warum erfolgt die Auszahlung später?

Wir haben nach einer Lösung gesucht, die zwei Dinge sicherstellt:
1. Das Geld der Kirche kommt komplett den betroffenen Beschäftigten zugute.
2. Für den Fall, dass sich kein Investor findet – also am Ende alle ihre Arbeit verlieren – müssen alle KollegInnen abgesichert werden.

Die KollegInnen, die jetzt an Bord bleiben, und versuchen, den Rest von WELTBILD wieder ans Laufen zu kriegen, brauchen auch Sicherheit für den Fall, dass das wider Erwarten nicht funktioniert. Das Geld der Kirche kann aber nur einmal ausgegeben werden. Das Einfachste wäre gewesen, 15 oder 20 Millionen zurückzulegen für den Notfall. Dann hätte aber niemand Abfindungen bekommen, weil das Geld dafür nicht gereicht hätte. Wenn der Investor dann unterschrieben hätte, wäre der Rest des Geldes an die Kirche zurückgeflossen.

Bei unserem Verfahren liegt das Geld sicher bei einem Treuhänder, der es ausschließlich für die soziale Absicherung von betroffenen MitarbeiterInnen ausgeben darf. Weder der Investor, noch der Insolvenzverwalter oder die Kirche haben Zugriff auf unser Geld.

Nur ein Fallschirm für den Notfall

Das heißt: Wenn WELTBILD wieder läuft, haben diejenigen, die leider nicht mehr dabei sind, eine Transfergesellschaft und zusätzlich Abfindungen. Wenn WELTBILD doch noch untergeht, wird auch für diejenigen, die jetzt noch da sind, eine Transfergesellschaft eingerichtet. Dafür wird das Geld verwendet, dass sonst in die Abfindungen fließen würde.

Aus unserer Sicht ist das gerecht und notwendig und soll denjenigen Sicherheit geben, die in den kommenden Wochen den Karren aus dem Dreck ziehen müssen.

Niemand wird um seine Abfindung betrogen, es geht nur um einen Fallschirm für den Notfall. Wir glauben, dass alle KollegInnen solidarisch denken und auch nicht wollen, dass andere in der Not allein gelassen werden.

Telefonseelsorge und Schuldnerberatung


Über die betrieblichen AnsprechpartnerInnen hinaus finden Sie auch hier Hilfe und Unterstützung:

Telefonseelsorge:


Die TelefonSeelsorge ist ein Gesprächs-, Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Wer sich etwas von der Seele reden will, findet bei der TelefonSeelsorge Menschen, die zuhören, sich einlassen, raten und helfen – und das alles anonym, bundesweit und rund um die Uhr über die gleiche, kostenlose Nummer.


Bundesweite Telefonseelsorge 0800 111 0 111 / 222

Ebenfalls wird einen Beratung per Textnachricht angeboten, in dem Betroffene Ihr Anliegen per Mail an die TelefonSeelsorge schreibt. Die Erstanfrage wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen beantwortet.

Telefonseelsorge im Internet

Ökumenische TelefonSeelsorge Augsburg

Postfach 11 11 40

86036 Augsburg

Tel. 0821/ 34 99 79-0

Fax: 0821/ 34 99 79-1

E-Mail: augsburg@telefonseelsorge.de
Telefonseelsorge Augsburg im Internet

Lebensberatung:


Die Lebensberatung ist für Menschen da, die eine Neuordnung ihres Lebens brauchen. Dabei werden Menschen betreut, die sich in einer akuten Krisensituation befinden und einen starken Leidensdruck verspüren. In einem ersten Gespräch werden notwendige Interventionen, mögliche Problemlösestrategien sowie Bewältigungsmechanismen besprochen.

Ehe-, Familie- und Lebensberatung / Krisenintervention, Diözese Augsburg
Peutingerstr. 14
86152 Augsburg
Telefon: 0821/ 33 33 3

Telefax: 0821/ 33 33-49
E-Mail: efl-augsburg@bistum-augsburg.de

Außenstellen:

• 86551 Aichach, Münchener Str. 19, Tel. 08251/ 87 34 34
• 
86316 Friedberg, Pfarrstr. 1, Tel. 0821/ 60 22 12
• 86368 Gersthofen, Schulstr. 1a, Tel. 0821/ 29 94 61 0

• 86830 Schwabmünchen, Schrannenplatz 3, Tel 08232/ 77 03 5

Weitere Hauptstellen in: Donauwörth, Kempten, Lindau, Neu-Ulm, Schrobenhausen, Weilheim

Lebensberatung des Bistums Augsburg im Internet

Schuldner- und Insolvenzberatung:


Die Schuldnerberatung richtet sich an Menschen, die durch ihre Überschuldungssituation in existentielle Not geraten sind. Im Vordergrund steht die psychische, soziale und wirtschaftliche Stabilisierung der Ratsuchenden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre schwierige Lebenssituation selbständig zu bewältigen. Hierzu gehört Krisenintervention zur Existenzsicherung, präventiver Schuldnerschutz und eine effektive Vernetzung der Hilfsangebote. Ebenfalls unterstützt werden die Menschen, die, bedingt durch Überschuldung, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten müssen.

Schuldnerberatung im Internet

Ansprechpartner Caritas für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg:

Caritasverband für die Stadt
Depotstraße 5
86199 Augsburg
Tel. 08 21 / 5 70 483-6 oder -4 oder -5

E-Mail: schuldnerberatung@caritas-augsburg-stadt.de
Anerkannte Insolvenzberatungsstelle durch die Regierung von Schwaben

Caritas Schuldnerberatung im Internet

Schuldnerberatungsstelle, Diakonie Augsburg

Spenglergäßchen 7a

86152 Augsburg

Tel.: 0821/ 45 019-3250

Fax: 0821/ 45 019-9250 

E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-augsburg.de

Telefonische Beratung:

Montag 9:30 bis 11:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag 9:00 bis 10:30 Uhr
Telefonnummer 0821/ 450 19 - 3251

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Insolvenzberatung, Diakonie Augsburg

Spenglergäßchen 7a

86152 Augsburg
Tel. 0821/45019-3261

Fax: 0821/45019-9260

E-Mail: insolvenzberatung@diakonie-augsburg.de
Schuldnerberatung der Diakonie Augsburg im Internet

Arbeitslosenzentrum: 


Das Arbeitslosenzentrum berät und informiert zu allen Themen, die im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit oder einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit stehen. Dazu gehören z.B. Beratung zum SGB II (Hartz IV) und SGB III (ALG I) und die Lebens- und Perspektivplanung.


Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei.



Arbeitslosenzentrum, Diakonie Augsburg

Spenglergäßchen 7a (Erdgeschoss)

86152 Augsburg

Tel. 0821/45019-3240

Fax: 0821/45019-9240

E-Mail: arbeitslosenzentrum@diakonie-augsburg.de
Arbeitslosenzentrum der Diakonie im Internet

Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur Transfergesellschaft


Für den heutigen Samstag haben Betriebsrat und Personalabteilung jeweils eine Telefon-Hotline eingerichtet. Unter diesen Nummern erreichen Sie zwischen 9:00 und 17:00 KollegInnen, die gerne Ihre Fragen beantworten:
Betriebsrat: 0821/ 7004-2020
Personalabteilung: 0821/ 7004-4455
Die wichtigsten Fragen zum Thema Transfergesellschaft beantworten wir hier. Bitte lesen Sie zunächst nach, ob Ihr Anliegen bereits ausreichend behandelt wird.


1. Was ist eine Transfergesellschaft?


Transfergesellschaften sind Unternehmen, die mit Hilfe der im Sozialgesetzbuch III enthaltenen Instrumentarien daran arbeiten, die drohende Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter bei Betriebsschließungen, Umstrukturierungen und Insolvenzen zu verhindern. Sie sind in der Regel vom bisherigen Unternehmen unabhängige Unternehmen.

Sie bieten den Beschäftigten die Möglichkeit, die Zeit und den Raum zur beruflichen Neuorientierung unter weitgehender Wahrung ihrer aktuellen Einkommenssituation. Die Transfergesellschaft unterstützt Sie dabei, eine für Sie geeignete und passende neue Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden.


2. Welche Vorteile habe ich von einer Transfergesellschaft?


Befristetes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis; d.h. Sie werden nicht von heute auf morgen arbeitslos und bewerben sich aus einem Beschäftigungsverhältnis – statt aus der Arbeitslosigkeit – was Ihre Erfolgschancen erhöht.

In vielen Fällen kann Arbeitslosigkeit vollständig vermieden werden, wenn Sie innerhalb der individuellen Laufzeit ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.

Die Transfergesellschaft unterstützt und begleitet Sie intensiv bei der Suche nach einer neuen Stelle – von der Stellenrecherche über die konkrete Bewerbung bis hin zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Unternehmenspraktika bei gleichzeitiger Bezahlung Ihrer Bezüge durch die Transfergesellschaft erleichtern Ihnen den Zugang zu Unternehmen und gegebenenfalls einer neuen Arbeitsstelle.

Unabhängig von Ihrem Erfolg auf dem Arbeitsmarkt erhalten Sie während Ihrer individuellen Laufzeit bei der Transfergesellschaft ein Entgelt in Höhe von 85% bzw. 90% des pauschalierten Netto-Monatsentgelts.

Für den Fall, dass Sie sich nach Ablauf der Laufzeit arbeitslos melden müssen, wird Ihr Arbeitslosengeldanspruch weder in der Höhe noch in der Dauer beschränkt. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, welches ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt worden wäre.

Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages können Sie das Beschäftigungsverhältnis mit der Transfergesellschaft jederzeit mit einer Frist von einem Tag beenden.

Sollte Ihre Beschäftigung bei dem neuen Arbeitgeber vorzeitig enden, haben Sie die Möglichkeit, für die restliche individuelle Laufzeit zu den gleichen Konditionen wie bisher zur Transfergesellschaft zurückzukehren.

Für Ruhenszeiten bzw. bei vorzeitiger Beendigung des Transfer-Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsaufnahme in einem anderen Unternehmen erhalten Sie für jeden vollen Monat eine zusätzliche Abfindung in Höhe von 30% ihres Bruttotransferentgelts


3. Was beinhaltet der Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft?


Ihr Arbeitsvertrag ist als dreiseitiger Vertrag zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber (Insolvenzverwalter) und der Transfergesellschaft als Vertragsparteien ausgestaltet und beinhaltet insbesondere
• eine Befristung von 12 Monaten
• die Kündigungsfrist von einem Tag, 
• den gesetzlichen jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen (vom 01.04.-31.12.2014 sind das dann noch 15 Tage) bzw. 25 Tagen (vom 01.04.-31.12.2014 sind das dann noch 19 Tage) für schwerbehinderte Arbeitnehmer, deren GdB mindestens 50% ist.
• eine Aufzahlung auf das Transferkurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber auf 85% bzw. 90% Ihres pauschalierten Nettos, sowie
• die Möglichkeit der Rückkehr in die Transfergesellschaft bei Vertragsruhendstellung für den Fall, dass das neue Arbeitsverhältnis vor Beendigung Ihrer individuellen Befristungsabrede bei der Transfergesellschaft beendet wird (ob vom Arbeitgeber oder von Ihnen).
• eine Zusatzabfindung in Höhe von 30% Ihres Transfer-Bruttoentgelts für jeden vollen Monat, den Sie vorzeitig Ihr Vertragsverhältnis mit der Transfergesellschaft beenden bzw. ruhend stellen (sog. Sprinterprämie).

4. Besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht bei der Transfergesellschaft?


Das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft basiert auf Kurzarbeit Null, d.h. bei der Transfergesellschaft arbeiten Sie nicht. Es besteht eine Anwesenheitspflicht dann, wenn ein individuelles Bewerbergespräch oder ein Beratungstermin etc. vereinbart wurde, oder wenn Sie zu einer Gruppenveranstaltung eingeladen wurden. Grundsätzlich müssen Mitarbeiter in der Transfergesellschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auf Jobangebote kurzfristig reagieren.


5. Höhe und / oder Dauer meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld?


Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung der Transfergesellschaft bleibt in voller Höhe und Dauer erhalten. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, welches Sie ohne die Kurzarbeit oder Mehrarbeit erzielt hätten, also Ihre bisherigen beitragspflichtigen Bruttobezüge bei Weltbild – allerdings OHNE Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Jahressonderzahlungen wurden allein von den Gewerkschaften erkämpft. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, darum werden sie beim Arbeitslosengeld nicht angerechnet.

6. Wie werde ich krankenversichert?


Sie können weiterhin bei Ihrer Krankenkasse bleiben, sofern Sie bisher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine Meldung, dass Sie nicht mehr bei Ihrem alten Arbeitgeber gemeldet sind. Ab Ihrem Eintritt in die Transfergesellschaft werden Sie bei dieser gesetzlichen Krankenkasse neu angemeldet. Das ist ein üblicher Vorgang bei jedem Arbeitgeberwechsel.

Für alle Beschäftigte, die Transferkurzarbeitergeld beziehen und die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sofern Sie bisher Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann nennen Sie der Transfergesellschaft bitte eine gesetzlich anerkannte Krankenkasse Ihrer Wahl, damit Sie ab Ihrem Einritt in die Transfergesellschaft dort angemeldet werden können. Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung besprechen.


7. Was passiert im Krankheitsfall?


Sollten Sie in den ersten vier Wochen der Vertragslaufzeit mit der Transfergesellschaft erkranken, wird von der jeweils zuständigen Krankenkasse bis zum 28. Tag der Erkrankung Krankengeld in Höhe von derzeit 70% des regelmäßigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90% des regelmäßigen Nettoentgelts geleistet. Bemessungsgrundlage ist Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt beim Ihrem bisherigen Arbeitgeber.

Bei einer Erkrankung nach den ersten vier Wochen seit Vertragsbeginn wird von der Transfergesellschaft das vertraglich vereinbarte Entgelt in Höhe von 60 bzw. 67 % Kurzarbeitergeld plus ggf. Aufzahlung auf 80% des pauschalierten Nettoentgelts gezahlt.

Bei einer Erkrankung, die länger als 6 Wochen dauert, erhalten Sie ab Woche 7 Krankengeld.

Bitte denken Sie daran, sich unverzüglich telefonisch krank zu melden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Werktagen einzureichen.


8. Was passiert mit meinen vermögenswirksamen Leistungen?


Verträge über vermögenswirksame Leistungen werden nicht weitergeführt, da diese im Sozialplan nicht vorgesehen sind.

Direktversicherungen und andere BAV-Verträge können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld leider nicht weitergeführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind an dieser Stelle sehr eindeutig. Betriebliche Altersvorsorge ist eine Entgeltumwandlung, Kurzarbeitergeld ist aber kein Entgelt, sondern eine Lohnersatzleistung. Sie können aber mit Ihrem Anbieter sprechen und den Vertrag eventuell für die Zeit, in der Sie in der Transfergesellschaft sind, ruhen lassen.


9. Nebenbeschäftigung? Anzeigepflicht? Anrechnung?


Eine Nebenbeschäftigung – unabhängig davon, ob sie bereits vor dem Eintritt in die Transfergesellschaft bestand - muss angezeigt werden.

Eine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld erfolgt nur dann nicht, wenn die Nebentätigkeit (geringfügige Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger) bereits vor Eintritt in die Transfergesellschaft aufgenommen wurde und das Gesamtvolumen der Arbeitszeit sich im Rahmen des Üblichen und gesetzlich Zulässigen bewegt. Sie darf zeitlich nicht ausgeweitet werden.

Anders ist es bei der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung nach dem Eintritt in die Transfergesellschaft und auch bei einer Ausweitung der bestehenden Nebenbeschäftigung. In diesen Fällen erfolgt eine Anrechnung des hier erzielten Einkommens auf das monatliche Transferkurzarbeitergeld (Reduktion).


10. Was muss ich unbedingt beachten?


Die Arbeitsuchend-Meldung erfolgt über das von der Transfergesellschaft mit Ihnen ausgefüllte Profiling für die Agentur für Arbeit! Bei Ihrem Erstgespräch in der Arbeitsagentur, zu dem Sie eingeladen werden, wird die persönliche Arbeitsuchend-Meldung nachgeholt.

Im Falle einer neuen Arbeitsaufnahme oder der Existenzgründung informieren Sie die Transfergesellschaft bitte umgehend schriftlich.

Dazu benutzen Sie bitte das Formular „Ruhendstellung“, das Sie im Bewerberbüro der Transfergesellschaft erhalten.

Im Krankheitsfalle informieren Sie die Transfergesellschaft bitte unverzüglich und senden Sie – unabhängig davon, ob Sie in diesem Zeitraum Terminvereinbarungen getroffen haben oder nicht – spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Transfer-Zentrale in München.

Urlaubsanträge sind spätestens eine Woche vor der gewünschten Urlaubszeit zu stellen. Urlaubsansprüche aus dem Folgejahr können nicht ins laufende Jahr vorgezogen werden – das ist gesetzlich nicht möglich. Schicken Sie Ihren Urlaubsantrag bitte an die Zentrale oder geben Sie ihn im Büro ab. Das Formular für Urlaubsanträge erhalten Sie im Jobcenter.

Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, dann legen Sie diesen bitte Ihrer Beraterin/Ihrem Berater vor oder senden Sie eine Kopie an die Zentrale.


Donnerstag, 20. März 2014

Weltbild Betriebsversammlung


Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz verkündet harte Einschnitte für die Belegschaft


Jetzt ist es raus! Seit Wochen warten die Weltbild-MitarbeiterInnen auf Informationen, wie es bei Weltbild weitergeht. Die Anspannung war überall in den Hallen und Büros spürbar.
Was jetzt von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz erstmals genannt wurde, war die konkrete Zahl der geplanten Entlassungen:

650 Mitarbeiter aus allen Bereichen des Unternehmens verlieren ihren Job!

Aber es gibt auch positive Nachrichten. Der Betriebsratsvorsitzende Peter Fitz, gibt als erster Redner bekannt, dass in den langen Verhandlungen wichtige Ziele erreicht worden seien:

Es wird keine Abwicklung des Unternehmens geben.

Man hat erreicht, dass Weltbild weiterhin als Gesamtkonzern verkauft werden soll, weder in Filetstücken verscherbelt, noch in einzelne "Module" aufgespalten wird. Durch viel Engagement, öffentliche Aktionen und harte Verhandlungen konnten Betriebsrat und ver.di durchsetzen, dass dieser Punkt bei der Investorensuche weiterhin oben auf der Agenda steht.



Hunderte Weltbild-Beschäftigte auf dem Weg zur Betriebsversammlung


Arndt Geiwitz bestätigte daraufhin, dass das Bestreben nach wie vor sei, einen Käufer zu finden mit einem nachhaltigen Interesse am Fortbestehen des Unternehmens. Mit einer handvoll Interessenten werde diese Perspektive zunehmend konkretisiert und bis Anfang Mai werde er den Namen des voraussichtlichen Käufers bekanntgeben können.

Die anstehenden 650 Entlassungen machten nach derzeitigem Stand etwa 30% der Belegschaft aus.
Dieser harte Schnitt, so Geiwitz, sei eine notwendige Restrukturierung des Unternehmens, die auch unabhängig von der Insolvenz auf Dauer unausweichlich gewesen sei. Dadurch werde die Basis geschaffen, um 70% der Arbeitsplätze am Standort Augsburg zu erhalten.

Transfergesellschaft für die Betroffenen!

Thomas Gürlebeck von der Gewerkschaft ver.di dankte zunächst allen MitarbeiterInnen, die in den letzten Monaten für das Unternehmen einstanden, was enorm wichtig gewesen ist, um die Geschäfte am Laufen zu halten und auch die Kunden nicht zu verlieren. In einer schwierigen Phase wie dieser, sei das keine Selbstverständlichkeit. Außerdem ganz wichtig: Es ist gelungen für all jene, die nun die Firma verlassen müssen, eine sehr gut ausgestattet Übergangsmaßnahme einzurichten.

Für jeden bedeutet der Verlust das Arbeitsplatzes natürlich eine ganz persönliche Katastrophe. Aber wenigstens gibt es diesmal eine soziale Abfederung, die über das übliche Maß bei Insolvenzen hinaus geht. Nicht zuletzt, weil die Kirche sich an ihre Zusagen gehalten hat, und die notwendigen Gelder dafür bereit stellte. Aber auch dies, so Gürlebeck, sei kein Selbstläufer gewesen. Letztlich habe man aber über einen ausgehandelten Sozialtarifplan mit dem Insolvenzverwalter und der Kirche eine Einigung erzielen können. Die Gelder der Kirche dienen dabei zur finanziellen Absicherung und zur Fortführung des Unternehmens.



Die ehemalige Retouren-Halle bis auf den letzten Platz gefüllt



In den Verhandlungen konnten ver.di und der Betriebsrat z.B. erreichen, dass die Transfergesellschaft eine Laufzeit von 12 Monaten umfasst und dass es zusätzlich Abfindungen für jeden Gekündigten geben wird. Außerdem wird die Zahlung bei der Transfergesellschaften über das übliche Maß hinaus auf 85% des Lohnes aufgestockt. In der Transfergesellschaft werden die betroffenen KollegInnen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse qualifiziert und optimal gecoacht und sie erhalten ausreichend Zeit und Sicherheit für den beruflichen Neustart.

Abschließend erläuterte Betriebsrat Timm Bossmann, die Abläufe der kommenden Tage. Sobald die Kündigungen mitgeteilt werden, stehen Informationsveranstaltungen an. Dort werden alle Details geklärt und persönliche Fragen beantwortet. Hierzu stehen Betriebsräte und Vertrauensleute sowie Vertreter der Transfergesellschaft jederzeit für Fragen bereit. Außerdem wird eigens eine Telefon-Hotline für die Beschäftigten eingerichtet. Niemand solle nach der Kündigung allein gelassen, sondern bestmöglich betreut und mit Informationen versorgt werden.

Weltbild macht weiter: Turnaround in eine erfolgreiche Zukunft

Auf die verbleibenden MitarbeiterInnen warten große Herausforderungen. Doch Bossmann zeigt sich am Ende der Betriebsversammlung für die Zukunft auch optimistisch: In der Krise haben die Beschäftigten Kraft und Mut gezeigt, um Weltbild wieder nach vorne zu bringen. Letztlich seien die Beschäftigten das wahre Kapital des Unternehmens! Es gebe viele neue Ideen, frische Konzepte und eine neue Führungsmannschaft.

Betriebsrat, Gewerkschaft und Beschäftigte sind sich einig: Gemeinsam schaffen wir das!
Das kämpferische Herz von Weltbild schlägt weiter!








Montag, 3. März 2014

Konzernbetriebsrat: "Filial-Schließungen gefährden Digital-Geschäft"


Nach der Trennung von Hugendubel wurde letzte Woche der Konzernbetriebsrat neu konstituiert. In dem Gremium vertreten jetzt je zwei Betriebsrätinnen der Verlagsgruppe in Augsburg und von WELTBILDplus die Interessen der Beschäftigten auf Konzernebene. 

Unser BR entsendet wie in der Vergangenheit Dolores Sailer und Timm Boßmann, von Plus kommen Julia Käding (Filiale Jokers Lüneburg, GBR-Vorsitzende von WELTBILDplus) sowie Christian Augustin (Filiale Essen) dazu. In der konstituierenden Sitzung am Freitag wurde Timm Boßmann zum Vorsitzenden des KBR und Julia Käding zu seiner Stellvertreterin gewählt.

Timm Boßmann neuer KBR-Vorsitzender

Mit Blick auf das Multichannel-Konzept von WELTBILD kommt dem Konzernbetriebsrat jetzt eine besonders wichtige Aufgabe zu: "Wir glauben, dass die Filialen ein unverzichtbarer Bestandteil des Geschäftsmodells von WELTBILD sind. Wenn die Gruppe erfolgreich verkauft werden soll, müssen wir ein flächendeckendes und funktionierendes Filialsystem haben", sagt Boßmann. Darüber sei man sich grundsätzlich auch mit dem Insolvenz-Verwalter einig. Strittig sind dagegen die zahlreichen Filial-Schließungen, die Arndt Geiwitz derzeit gemeinsam mit Plus-Geschäftsführer Gunther Gerlach plant.

"Die Umsatzentwicklung darf nicht das einzige Entscheidungskriterium sein", so Boßmann. Die Rentabilität einzelner Filialen hänge nicht nur vom Standort ab. Vielmehr habe es in der Vergangenheit zahlreiche Fehlentscheidungen des Managements gegeben, die immer mehr Filialen in die finanzielle Schieflache gebracht hätten. "Wenn wir dort nichts ändern, dann sind die geplanten Schließungen nur der Anfang vom Ende der gesamten Kette", ist sich der KBR-Vorsitzende sicher.

Sortiment und Beratung sind die Erfolgsfaktoren

Boßmann sieht die richtigen Hebel woanders: "Die Sortiment-Auswahl ist entscheidend und wir müssen es schaffen, dass unsere Filialen von den KundInnen wieder als Buchhandlungen mit Beratungs-Kompetenz wahrgenommen werden." Dafür brauche es gute Leute, die auch vor Ort Entscheidungen treffen dürften. Derzeit kranke das System WELTBILDplus auch an zu vielen Führungsebenen.

Bevor deutschlandweite Schließungen beschlossen würden, müssten viele Fragen geklärt werden: "Das Konzept von Roland Berger für die Gruppe muss bekannt sein und diskutiert werden. Wir müssen über die Gemeinkosten-Anteile, die an WELTBILD in Augsburg abgeführt werden, reden; genauso wie über das Management und die Verwaltung in München", fordert Boßmann. Zentral sind für ihn aber die Pläne eines möglichen Investors: "Durch Filial-Schließungen, die auf Milchmädchen-Rechnungen basieren, wird möglicherweise der Wert des gesamten Gruppe beschädigt und wir werden für mögliche Käufer weniger attraktiv." Bevor ein Investor sich geäußert habe, seien die geplanten Schließungen "grob fahrlässig".

Horror-Szenario Marktbereinigung

Wenn Plus jetzt sturmreif geschossen werde, könnten Investoren auf den Plan treten, die nur eines wollen: sich unliebsame Konkurrenz vom Hals schaffen, fürchtet Boßmann: "Wenn die Filialen getrennt vom Rest der Gruppe an einen Mitbewerber verkauft werden, macht der nur eins: den Rest auch noch zu!" Damit würde über 100 Arbeitsplätzen in Augsburg die Existenzberechtigung auf einen Schlag entzogen: Filialbelieferung, Category-Management, Filialmarketing sowie Stellen in der IT und der Personalabteilung.

Deshalb sieht der Konzernbetriebsrat das Plan-Insolvenzverfahren bei WELTBILDplus auch sehr kritisch. Das Insolvenzrecht sei ein zweischneidiges Schwert: "Wir fürchten, das ist ein Schachzug, um über die kurzfristige Kündigung von Mietverträgen möglichst viele Beschäftigte möglichst schnell und möglichst billig loszuwerden", sagt Boßmann. Stattdessen sollte das Insolvenzrecht genutzt werden, um Mieten an attraktiven Standorten zu senken und so ein möglichst großes Filialnetz in Summe wieder in die Gewinnzone zu führen.

Filial-Schließungen gefährden Digital-Geschäft

"Wir wissen, dass unser TOLINO besonders gut in den Filialen verkauft wird", bringt Boßmann ein weiteres Argument für die Filialen ins Spiel. Der E-Book-Reader sei beratungsintensiv, viele KundInnen wollten das Gerät in die Hand nehmen und vor dem Verkauf erklärt bekommen. Boßmann sieht den Absatz des Readers und die Umsätze im Digital-Geschäft durch die geplanten Schließungen in Gefahr. "Es ist ganz einfach: Ohne TOLINO gibt es keine E-Book-Umsätze, auch deshalb brauchen wir die Filialen – und zwar viele und überall in Deutschland. WELTBILD und WELTBILDplus sind eine Einheit, das muss auch unter Kostengesichtspunkten viel ganzheitlicher betrachtet werden als es Insolvenzverwaltung und die Plus-Geschäftsführung derzeit tun."

Samstag, 1. März 2014

Stellungnahme des BR zur Aufstockung der Führungskräfte-Gehälter in der Insolvenz


Ein Artikel in der Augsburger Allgemeinen sorgt für Unruhe in der WELTBILD-Belegschaft: Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hatte Mitte Februar beschlossen, das Gehalt der Führungskräfte aufzustocken. Das Insolvenzgeld wird nur bis zu einem Monatsverdienst von 5.950 Euro gewährt. Wer mehr verdient, müsste nach dem Insolvenzrecht auf Gehaltsanteile über 5.950 Euro verzichten. Das haben einige Führungskräfte offenbar nicht eingesehen und Druck auf den Insolvenzverwalter gemacht, der schließlich nachgab und die fehlenden Beträge für die Monate Januar bis März nun aus der Insolvenzmasse finanziert. Soweit ist die Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen korrekt.

Falsch ist aber die dort zitierte Aussage des Geiwitz-Sprechers Patrick Hacker: Die Maßnahme war vorher nicht mit dem Betriebsrat abgestimmt und dieser hat sie auch nicht nachträglich abgesegnet. Im Gegenteil: Die zusätzlichen Vergütungen in der Antragsphase der Insolvenz wurden bereits gewährt, als der BR am 17. Februar darüber informiert wurde. Am 19. Februar hat das Gremium deshalb schriftlich Protest eingelegt und deutlich gemacht, warum es diese Maßnahme nicht mitträgt.

Sehr geehrter Herr Geiwitz,

am Montag hat der Betriebsrat erfahren, dass Sie entschieden haben, das Insolvenzgeld für die AT-MitarbeiterInnen aufzustocken. Offenbar werden dafür monatlich 410.000 Euro aus der Insolvenzmasse aufgewendet. Wir sind aus verschiedenen Gründen sehr irritiert:

1. Warum wird so eine Entscheidung nicht vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt?

2. Wir halten die Maßnahme nicht für sinnvoll, weil es die Führungskräfte nicht an der Kündigung hindert.

3. In der aktuellen Situation ist die Solidarität aller gefordert, auch und gerade der Führungskräfte, die aufgrund ihrer Entscheiderposition mehr als andere dazu beigetragen haben, dass Weltbild in der Krise steckt.

4. Wir können keine besondere Schutzbedürftigkeit derer erkennen, die monatlich mehr als 5.950 Euro verdienen.

5. Wenn wir in die Situation kommen, über einen Sanierungstarifvertrag zu verhandeln, der von schlechter bezahlten KollegInnen möglicherweise den Verzicht auf Gehaltsbestandteile fordert, ist das vor diesem Hintergrund nicht mehr vermittelbar.

6. Während unsere SpitzenverdienerInnen freiwillige Zuschüsse aus der Insolvenzmasse erhalten, wandern die Forderungen der Freien MitarbeiterInnen der Werbeabteilung in die Insolvenztabelle. Diese KollegInnen sind bereits seit November nicht mehr bezahlt worden und sind jetzt in existentiellen Nöten. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, das ist so nicht hinnehmbar.

Der Betriebsrat trägt Ihre Entscheidung unter diesen Umständen nicht mit, und wir behalten uns vor, diesen Vorgang öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Fitz, Vorsitzender des Betriebsrats

Allerdings hat der BR die Gehaltsaufstockung dann doch nicht öffentlich thematisiert, geschweige denn Zahlen an die Presse weitergegeben. Das hat einen Grund: Der Betriebsrat will nicht dazu beitragen, die Belegschaft in der Krise auseinander zu dividieren. Streitereien ums Geld und Neid-Debatten retten keinen einzigen Arbeitsplatz. Das und nichts anderes ist das Ziel des Betriebsrats und der Gewerkschaft ver.di!

Im Übrigen ist dem BR mindestens ein Fall bekannt, in dem eine Führungskraft die zusätzliche Vergütung abgelehnt hat: Das Geld solle besser für die Rettung des Unternehmens aufgewendet werden. Ein Beispiel, das Schule machen könnte…

Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.