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Freitag, 24. Januar 2020

Union Busting und BR-Mobbing bei Unternehmen



Im November hatten wir über Aldi Nord und Dennree und deren Vorgehen geben ihre Betriebsräte berichtet.

Nun gibt es weitere Neuigkeiten zu Aldi Nord:
Blaupause für Mobbing - Strategisches Vorgehen gegen Betriebsräte beim Discounter Nummer eins

Hier kann man nachlesen, dass ein Strategiepapier für das Top-Management  von Aldi Nord aufgetaucht ist, gezeichnet mit HU wie Dr. Emil Huber, der für die Aldi-Gründer und ihre Erben seit über 40 Jahren diverse Dienste leistet.
In diesem Strategiepapier wird eine Kampagne gegen den Betriebsrat empfohlen, mit Rundschreiben von Filialleitern, um den BR innerbetrieblich als Störer darzustellen.

Das alles passt zum oben genannten Artikel aus dem November und klingt doch schon fast nach Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, was eine Straftag wäre und mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr bestraft würde.



Auch über Lidl, Kikxxl, Massimo, trans-o-flex (t-o-f), Sparkasse Regen-Viechtach und Kötter gibt es leider nichts Gutes zu berichten:

aus ver.di publik 8/2019:

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig


Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung


Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.

4.000 Unterschriften


Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.

Freitag, 15. November 2019

Betriebsräte: Aldi: Diffamierungskampagne gegen BR - Biogrosshändler Dennree: betriebsratsfeindliches Verhalten


siehe auch ver.di Handel Magazin Ausgabe 04/2019


Gegenwind für neuen Betriebsrat bei Dennree


Mitte Mai konnten die 1300 Mitarbeiter des Biogroßhändlers Dennree im oberfränkischen Töpen erstmals einen Betriebsrat wählen.
Der rührige ver.di Gewerkschaftssekretär Paul Lehmann setzte das zusammen mit engagierten KollegInnen aus der Belegschaft durch.
Trotz angeblicher Begrüßung eines BR durch Unternehmensvertreter sieht die Realität anders aus und Dennree torpediert auf allen Kanälen die Zusammenarbeit mit dem BR.

Ärger gab es für den Betriebsratsvorsitzenden und einen weiteren Betriebsrat.
Wegen offener rechtlicher Fragen darf der Inhalt des Problems nicht wiederholt werden, Berichte sind in der Frankenpost vom 10. September gewesen, auch mit Nennung von Paul Lehmann.
Diesem wurde per Unterlassungsverfügung untersagt, sich zu dem Problem zu äußern.

Vertreten läßt sich Dennree in demaskierender Weise von einer Rechtsanwaltskanzlei, die für Union-Busting (Gewerkschafts-Zerstörung - systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmervertretungen) bekannt ist.

Dennree torpediert die Initiativen des BR und verweigert jeglichen Dialog, so dass wohl die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung über Einigungsstellen und Arbeitsgerichte durchgesetzt werden müssen.

Konsequenz des Verhaltens von Dennree: immer mehr Beschäftigte treten inzwischen in die Gewerkschaft ein.

Aldi schlägt um sich


Seit 2014 boxt Aldi Nord bereits neue Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen durch, die die Arbeitsbedingungen verschlechtern und letztlich auf einen Verzicht auf Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen hinaus laufen.
Mit Hilfe der arbeitgebernahen AUB konnten in vielen Gremien die neuen Regelungen schnell durchgewinkt werden, die restlichen Widerstand leistenden Betriebsräte wurden mit Androhung von Schließungen, Investitionsstopps oder Ausgliederungen konfrontiert.

Inzwischen leisten nur noch zwei Betriebsratsgremien Widerstand gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Gegen diese läuft nun eine intensive Diffamierungskampagne.
Beschäftigte werden aufgestachelt, vorgefertigte Briefe gegen die Interessensvertretung zu unterschreiben, in Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen wird versucht, Einschüchterung zu betreiben.

Gegen den engagierten Betriebsratsvorsitzenden Uli Kring der Aldi-Nord-Region Bad Laasphe wird eine perfide Diffamierungskampagne gefahren.
Filialleiter schreiben einen offenen Brief, Uli Kring sei aus angeblicher Sorge um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter in ihrer Filiale unerwünscht.

Durch aus dem Zusammenhang gerissene Äußerungen wurde auf einer Betriebsversammlung im September versucht, den Eindruck zu erwecken, er habe etwas über die Mitarbeiter gesagt, in Wirklichkeit war die Aussage auf den Arbeitgeber gemünzt gewesen und aus dem Jahr 2016.

Im Internet wurde von ver.di eine Protestpetition gegen die Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Aldi Nord gestartet, die innerhalb nur weniger Tage dort und auf ausgedruckten Listen weit mehr als 1.500 Menschen unterzeichneten (tinyurl.com/yyztsk4y – Stand Ende September).

siehe auch:
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++fa04dca8-db87-11e9-9e46-525400b665de


Mittwoch, 10. Oktober 2018

Gericht rügt WELTBILD


Die Geschäftsführung von WELTBILD verbreitet das Märchen, sie sei grundsätzlich zur guten Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bereit. Nur der Betriebsratsvorsitzende und dieses Blog hier störten die perfekte Harmonie, möchten Manfred Ries und Christian Sailer der Belegschaft gern weismachen… 

Wer die Konflikte bei WELTBILD genau beobachtet und mit Betroffenen spricht, weiß es besser. Ries und Sailer geben ihre mitbestimmungsfeindlichen Positionen erst auf, wenn ein Gericht sie dazu zwingt. Das wird dann als Zugeständnis an den Betriebsrat verkauft. 

Kürzlich wurden zwei Verfahren, die der Betriebsrat beim Augsburger Arbeitsgericht eingeleitet hatte, beendet: Einmal ging es um die wiederholte Missachtung der Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“, ein anderes Mal um den durchsichtigen Versuch, das Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen zu umgehen.

Die Verletzung der Betriebsvereinbarung hatte der Betriebsrat monatelang moniert: Immer wieder zog der Arbeitgeber Beschäftigte zu Mehrarbeit heran ohne den Betriebsrat zu informieren, geschweige denn eine Genehmigung einzuholen, wie es die Betriebsvereinbarung vorschreibt. In einem Fall setzte der Arbeitgeber einen Kollegen sogar gegen das ausdrückliche Verbot des Betriebsrats am Wochenende in Bor ein. Nachdem mehrere Gespräche und schriftliche Mahnungen nichts gefruchtet hatten, reichte der Betriebsrat eine Klage gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG ein.

Verstöße des Arbeitgebers gerichtlich festgestellt

Vor Gericht wurde nun im Rahmen eines Vergleichs festgestellt: 1. Der Arbeitgeber hat mehrfach gegen die BV verstoßen; 2. Der Arbeitgeber wird keine Mehrarbeit mehr ohne Genehmigung des Betriebsrats anordnen oder dulden – insbesondere nicht im Bereich „Social Media“, wo die Verstöße besonders eklatant waren und regelmäßig stattgefunden haben; 3. Der Arbeitgeber wird sämtliche Führungskräfte zur korrekten Durchführung der BV „Flexible Arbeitszeit“ schulen; diese Schulungen werden bis Ende Oktober 2018 durchgeführt und von VertreterInnen des Betriebsrats begleitet; 4. ab November 2018 erhält der Betriebsrat jeden Monat eine Auflistung aller geleisteten Stunden Mehrarbeit. 

Damit ist der Rechtsstreit um die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ zumindest vorerst erledigt. Sollte der Arbeitgeber nochmals gegen die Vereinbarung verstoßen oder Verstöße dulden, wird der Betriebsrat unverzüglich ein weiteres Verfahren einleiten. Das dürfte dann die Androhung und Verurteilung zur Zahlung eines Ordnungs- und/oder Zwangsgeldes im vier- bis fünfstelligen Bereich zur Folge haben. 

Warum der Arbeitgeber die Regelungen der BV so hartnäckig ignoriert hat, ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen. Die Betriebsvereinbarung ist ein rechtskräftiger Vertrag, der dem Arbeitgeber und den ArbeitnehmerInnen jeweils spezifische Vorteile bringt und sich seit über 20 Jahren bewährt hat. Eine klassische Win-Win-Situation also. Warum muss der Betriebsrat die Herren Ries und Sailer mit einem Gerichtsverfahren zwingen, sich an ihren Teil der Abmachung zu halten? 

BR stimmt Vergleich zu, um Betroffene zu schonen

Im zweiten Fall, der am selben Tag vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde, ging es um die Umgehung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen. Über die Hintergründe haben wir hier bereits ausführlich berichtet. Der Richter machte aus seiner Verärgerung keinen Hehl und kritisierte den Versuch des Arbeitgebers den § 99 BetrVG auszuhebeln mit deutlichen Worten.

Dann schlug er einen Vergleich vor: Der Arbeitgeber gibt zu, dass die Einstellung des/der Beschäftigten bei der WELTBILD GmbH & Co. KG erfolgt und beteiligt den Betriebsrat entsprechend. Der wiederum wird die Anhörung zur Einstellung erneut prüfen und beharrt zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf einer Aufhebung. Die Prozessvertreter des Betriebsrats stimmten diesem Vergleich zu, um dem/der betroffenen KollegIn eine unangenehme Zeugenbefragung durch das Gericht zu ersparen. 

Warum schlagen Sailer und Ries alle Angebote des BR aus?

Der Betriebsrat hat damit einmal mehr bewiesen, dass für ihn das Wohl der Kolleginnen und Kollegen an oberster Stelle steht. Um dieses Wohl zu wahren, ist es aktuell notwendig, dem Arbeitgeber Grenzen aufzuzeigen. Auch mit juristischen Mitteln, und auch dann, wenn es vordergründig einige Dinge verkompliziert. Erst wenn Manfred Ries und Christian Sailer akzeptiert haben, dass die MitarbeiterInnen von WELTBILD Rechte haben und den gewählten Betriebsrat entsprechend dieser Rechte beteiligen, wird die Situation wieder einfacher. 

Angebote des Betriebsrats gab es in den vergangenen Monaten zuhauf. Leider haben sich Ries und Sailer auf ihren arbeitnehmerfeindlichen Positionen eingemauert und mit der beabsichtigten Kündigung des BR-Vorsitzenden eine rote Linie überschritten. Die Fortsetzung der Verhandlungen in der Einigungsstelle Anfang November bietet noch einmal die Chance, die Situation zu befrieden. Aber dazu gehören Zwei. Falls die Geschäftsführung tatsächlich mit dem Betriebsrat und seinem Vorsitzenden zusammenarbeiten möchte, hat sie dort die Gelegenheit das zu beweisen.

Mittwoch, 22. August 2018

WELTBILD vor dem Arbeitsgericht: Für die Geschäftsführung wird es immer peinlicher


Personalleiter Manfred Ries steuert auf eine weitere Schlappe vor dem Arbeitsgericht zu. Die Geschäftsführung von WELTBILD hat wieder einmal versucht, den Betriebsrat zu umgehen. Diesmal sollte die Mitbestimmung ausgehebelt werden, indem ein Mensch formal nicht bei der WELTBILD GmbH & Co. KG, sondern in der WELTBILD Holding angestellt wurde. Ein äußerst durchsichtiges Manöver.

Das fand offenbar auch der Richter, der gestern die öffentliche Güteverhandlung leitete. Er gab dem wieder einmal schlecht vorbereiteten Anwalt des Arbeitgebers sehr deutlich zu verstehen, dass solcherlei Tricks nichts am Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG ändern. Es komme darauf an, ob der oder die Betreffende im Betrieb eingegliedert sei, also dort arbeite.

Wo der Arbeitsvertrag rein formal liegt, ist für die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG nicht ausschlaggebend. Das ist übrigens nichts Neues und gehört zum ganz kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts. Alle Gerichte bis hoch zum Bundesarbeitsgericht urteilen seit Jahren immer in diesem Sinne.

Richter kommt vielleicht zum "Hausbesuch"

Der Kammertermin wurde für September festgesetzt und der Vorsitzende Richter kündigte an, im Zweifel eine Beweisaufnahme vor Ort vorzunehmen. Das heißt, die Richter des Arbeitsgerichts würden den WELTBILD-Büros einen Besuch abstatten und sich vor Ort selbst ein Bild machen. Viel peinlicher kann es für den Arbeitgeber bald nicht mehr werden…

Bei der Gelegenheit würden die Richter dann vielleicht auch Manfred Ries persönlich zu Gesicht bekommen. Der verantwortliche Personalleiter von WELTBILD glänzte bei dem Termin im Augsburger Arbeitsgericht nämlich wieder einmal durch Abwesenheit.

Fortgesetzter Rechts-Nihilismus wird offensichtlich

Wir haben den Eindruck, dass die Geschäftsführung den Bogen allmählich deutlich überspannt hat. Vor dem Augsburger Arbeitsgericht laufen sämtliche Verfahren in erster Instanz zusammen. So wird der fortgesetzte Rechts-Nihilismus des Personalchefs Manfred Ries hier besonders augenfällig.

Die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch für WELTBILD. Höchste Zeit, dass die Geschäftsführung das akzeptiert und den geschäftsschädigenden Kleinkrieg unterbindet, den ihr Personalchef gegen den Betriebsrat inszeniert. Ein vernünftiger Umgang mit der betrieblichen Mitbestimmung würde nicht nur die Gerichte entlasten, sondern auch viel Geld sparen. Leider lehrt die Erfahrung: Fortsetzung folgt…

Donnerstag, 15. März 2018

Betriebsversammlung


Am 14.03.2018 lud der Betriebsrat zu seiner ersten Betriebsversammlung nach den BR-Wahlen in die Böwe Kantine ein.

Pünktlich um 13.30 Uhr heißt der wiedergewählte BR-Vorsitzende Timm Boßmann die rund 200 Kolleginnen und Kollegen willkommen.



BR-Vorsitzender Timm Boßmann

Als Gast begrüßen darf der BR den ver.di-Handelssekretär, Thomas Gürlebeck.
Von Seiten der Geschäftsführung ist niemand anwesend, auch der derzeitige Personalchef , Manfred Ries, lässt  sich nicht blicken.

Vorstellung des neu gewählten Gremiums


Die Vorsitzende des Wahlvorstands, Dolores Sailer, stellt das aus neun ordentlichen Mitgliedern bestehende neu gewählte Gremium vor und bedankt sich herzlich bei den anwesenden KollegInnen für die rege Wahlbeteiligung von etwa 73%. Diese zeigt ganz klar, dass der Betriebsrat fest  in der Belegschaft verwurzelt ist.





Neben  der regulären Betriebsratsarbeit gibt es zudem die folgenden Ausschüsse:
  • Betriebsausschuss, zuständig für personelle Maßnahmen
  • Wirtschaftsausschuss, befasst sich mit den wirtschaftlichen Themen im Unternehmen
  • Paritätische Kommission, kümmert sich um alle räumlichen Belange und Umzüge
  • Gesundheitsausschuss, befasst sich mit allen gesundheitlichen Angelegenheiten
  • Konzernbetriebsrat (KBR)

Betriebsvereinbarung Bildschirmbrille


Dirk neu skizziert kurz den Weg zur Anfang des Jahres erfolgreich abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Bildschirmbrille" und dankt den aktiven Verhandlern des alten Gremiums für ihre Arbeit.
Die beiden wichtigsten Aspekte dieser Betriebsvereinbarung sind, dass zu einem, die Rechnung der Brille direkt an das Unternehmen geht, wenn der / die Mitarbeiter / In zum Vertragsoptiker Fielmann geht und dass zum anderen, Gläser bis zu einer Höhe von 200,00€ von Weltbild subventioniert werden, sollte der / die Mitarbeiter / In lieber zu seinem Optiker des Vertrauens gehen.

Wie man an die Brille kommt, erklärt Dirk Neu in fünf einfachen Schritten:
  1. Untersuchung durch die Betriebsärztin 
  2. Empfehlung für die Bildschirmbrille von der Betriebsärztin
  3. Betriebsärztliche Empfehlung bei der Personalabteilung abgeben
  4. Gutschein für Vertragsoptiker erhalten
  5. Brille beim Optiker in Auftrag geben und Gutschein einlösen (bzw. zum Optiker seiner Wahl gehen, Brille anfertigen lassen und bezahlen, Rechnung bei Weltbild einreichen und max. 200,00 € für die Gläser erstattet bekommen)
Die Betriebsvereinbarung ist im BR-Büro in der Rumpler Straße einsehbar. Wann die Betriebsärztin im Hause ist, kann man den Aushängen in der Teeküche entnehmen. Termine mit Frau Dr. Guha können über die Personalreferentin Frau Dittler vereinbart werden.

Wirtschaftliche Lage, Restrukturierung in Augsburg


Timm Boßmann beginnt seinen Bericht damit, den KollegeInnen zu schildern, wie der derzeitige Umgang seitens der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat ist.
Anstatt die vom Wirtschaftsausschuss angeforderten Unterlagen zum Geschäftsjahr 2016/17 zu liefern, kündigte die GF die Regelungsabsprache. In dieser war festgelegt, welche Unterlagen in welcher Form, dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden. 
Dieses Verhalten hat Streitigkeiten ausgelöst, wie und in welcher Form künftig der Betriebsrat zu informieren ist.
Auf mehrfaches Auffordern hin, wurde dem WIA dann die vorläufige Auswertung des zweiten Halbjahres 2017 vorgelegt. Erstes Fazit: trotz des weiter zurückgegangenen Umsatzes, bei gleichzeitiger Verbesserung der Margen im Bereich CM Non Media ist das Betriebsergebnis nicht so schlecht. Timm Boßmann wird die GF darum bitten, bei der nächsten Betriebsversammlung dazu Stellung zu nehmen.
Bedenklich ist allerdings, so der BR-Vorsitzende, dass der Bericht der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 nach wie vor nicht vorliegt.
Dieses Testat ist deshalb besonders wichtig, da es zu einem die korrekte Abrechnung bestätigt und die Lebensfähigkeit des Unternehmens bezeugt. Gerade letzteres ist für die Banken und Warenkreditversicherer von enormer Bedeutung.

Man sei sehr gespannt, wann der Prüfbericht vorgelegt  und wie dieser ausfallen wird.

Auch ohne hellseherische Fähigkeiten ist wohl jedem einzelnen klar, dass im Hause Weltbild noch immer nicht alles in Ordnung ist.
Gerade was die Logistik-Kosten betrifft, wird es kaum verwunderlich sein, dass die Stückkosten weit über denen aus der ehemaligen Logistik in Augsburg liegen.
Der Umzug der Retoure aus Derching nach Bor wird ebenso problematisch sein, da die dort eingesetzten MitarbeiterInnen kaum oder gar kein Deutsch sprechen.
Dass auch bei den Töchtern nichts nach Plan läuft, zeigen  die angekündigten Filial-Schließungen der Weltbild Filialvertriebs GmbH und Jokers. 
Nicht zu vergessen, der massive Personalabbau in den Ländern. Medienangaben zufolge seien sowohl in Österreich, als auch in der Schweiz 20 stellen abgebaut worden. Genaue Zahlen kann der Betriebsrat leider nicht nennen, da die GF auch hier nicht kommuniziert.

Personalabbau auch in Augsburg


In einem kurz angebunden Gespräch im Aufzug, berichtet der Personalchef Ries  Herrn Boßmann von anstehenden Personalmaßnahmen.
Auf drei Listen stehen 41 Namen.
  1. Fünf  KollegInnen aus dem Logistikkompetenzzentrum (LKZ), welches geschlossen werden soll, werden gekündigt
  2. Sechs KollegInnen, die ausschließlich Tätigkeiten für die WBF verrichten, sollen in den Weltbild Filialvertrieb versetzt werden
  3. 30 weitere MitarbeiterInnen seinen entweder bereits gekündigt oder hätten selbst gekündigt, sind aber auf Grund von Kündigungsfristen noch auf der Payrole. Der andere Teil habe befristete Verträge (z.B. WerkstudentInnen), sei noch in der Probezeit oder wurde in eigene GmbHs ausgegliedert (Jokers). Zwei noch nicht namentlich genannte KollegInnen aus dem Bereich IT und CM Media werden im laufe des Jahres zudem das Haus verlassen müssen.
Ziel ist es, von momentan 329 Beschäftigten auf die , von Düsseldorf vorgegebene, Kopfzahl 298 zu kommen. 
Auf die Bitte nach einem offiziellen Termin, in dem über die anstehenden Maßnahmen ausführlicher gesprochen werden kann, reagiert Herr Ries mit einem Kopfschütteln und der Aussage: „Ich habe Sie ja jetzt informiert, den Rest erledigen die Kolleginnen aus der Personalabteilung.“

Das Gremium hat nun Konsequenzen gezogen, so der Vorsitzende.
Man hat den Kündigungen der KollegInnen aus dem LKZ widersprochen und der Betriebsausschuss widerspricht allen Neuanstellungen, sowie größeren Versetzungen.
Aus Sicht des Betriebsrats sind diese geplanten (oder bereits in der Umsetzung befindlichen) Maßnahmen Organisationsänderungen, die sozialplan- und interessenausgleichspflichtig sind.


Arbeitgeber verweigert bisher trotzdem Verhandlungen, daher angekündigt 

1) gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle 

2) keine Zustimmung zu Neueinstellungen, bis diese Sache geklärt ist Wenn die Zahl 298 eine Konstante darstellt, dann muss für jeden, der neu kommt, jemand anderes gehen, der bereits da ist. 






Reaktion Arbeitgeber: 
• bestreitet Gültigkeit der Verträge 
• bestreitet, dass es sich um Organisationsänderungen handelt: 

- LKZ wird entgegen der ersten Ansage doch nicht geschlossen, sondern besteht mit 6 Leuten weiter   
- bei den Kündigungen bleibt es aber - die KollegInnen die zu WBF wechseln sollen, tun das weiterhin, werden aber sofort wieder in die WBD eingegliedert, so dass sich faktisch nur der Vertragsarbeitgeber ändert. Der tut das als Formalie ab, aber die KollegInnen wollen aus leicht  nach-vollziehbaren Gründen nicht wechseln

• bestreitet Notwendigkeit von Sachverständigen und E-Stelle 
• bedroht den Betriebsrat, in dem er sich Schadensersatzansprüche vorbehält (das habe nicht mal ein Hoffmann, getan!)

Beim letzten Jour fixe habe man erneut versucht, zu schlichten und für einen vernünftigen Umgang um gemeinsame Lösungen für die Probleme zu finden, geworben.
Denn eines haben die letzten vier Jahre deutlich gezeigt: 
Der massive Personalabbau hat den Umsatz nicht gesteigert und die Position von Weltbild am Markt sehr geschwächt.
Deshalb wirbt der BR für:
  • Dokumentation der Arbeitsprozesse bei Weltbild
  • "Breites Kreuz" in Düsseldorf zeigen und nicht jede sinnfreie Idee des Herrn Droege umzusetzten
  • Vertrauen in die Kompetenz der Beschäftigten in Augsburg

Der BR bedauert, dass diese Appelle bis jetzt vergeblich waren und kündigt an, die Konflikte zu verrechtlichen und die Rechte der MitarbeiterInnen vor Gericht einzuklagen. Man könne zwar nicht garantieren, so Boßmann weiter, ob es in allen Fällen funktionieren wird, man verliere aber nicht den Mut und gebe den Kampf nicht auf.

Aus der Sicht der Gewerkschaft


"Jetzt seid Ihr richtig im Handel angekommen". So steigt Gewerkschaftssekretär Thomas Gürlebeck ins Thema ein. Es sei ein typisches Verhalten der Geschäftsführer im Handel mit allen Mitteln zu versuchen, die langjährigen und teuren MitarbeiterInnen durch neue, "billigere" zu ersetzen.
Im Handel werden nicht konsensual Entscheidungen getroffen, sondern mehrheitlich über die Gerichte.
Er bedauert sehr, dass Weltbild nach wie vor eine starken Führungspersönlichkeit fehle, die - vor allem -  Ahnung von Online-Handel hat und nicht stets vor einem Investor kuscht, wenn dieser in seiner Ahnungslosigkeit mal wieder eine sinnfreie und schädigende Entscheidung für das Unternehmen proklamiert.
Allein die Tatsache, dass ein Personalchef  androht, den Betriebsrat auf Schadensersatz zu verklagen, zeigt deutlich, welches Niveau inzwischen erreicht ist. 
Dies Alles lässt aber auch Spekulationen nach der weiteren Lebensdauer der GF inklusive Personalchef zu. Man kenne Droeges Spielereien ja inzwischen.

Er kritisiert scharf, dass die GF  den verbliebenen 329 KollegInnen keinerlei Wertschätzung entgegenbringe und auf Umgangsformen, die in den 1980ern und 1990ern populär waren, zurückfällt.

Er appelliert an die Anwesenden: "Ist der Personalchef in Greifweite, Finger weg vom Kugelschreiber, wehret den Anfängen!"
Mit der Bitte, den Betriebsrat zu unterstützen, dankt Thomas Gürlebeck der Belegschaft für den unermüdlichen Einsatz für das Unternehmen Weltbild.

Da die KollegInnen sehr viel Info erhalten haben, die erst einmal verdaut werden muss, kommen im Anschlss an Thomas Gürlebecks Rede, erstmal keine Fragen auf.
Timm Boßmann und natürlich auch die andren BR-Mitglieder stehen aber immer für Nachfragen und Einzelgespräche zur Verfügung. 
 
Sich für das zahlreiche Erscheinen und die entgegengebrachte Aufmerksamkeit bedanken, schließt der Vorsitzende die Versammlung.



Mittwoch, 5. April 2017

Weltbild Betriebsrat stellt sich neu auf


Heute fand eine konstituierende Sitzung des Weltbild Betriebsrates statt. 


Die Schließung der ALSO-Logistik Ende März hat leider auch direkte Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmer-Vertretung bei Weltbild. Denn ein halbes Dutzend der Betriebsräte war nach der erzwungenen Aufspaltung des Betriebes vertraglich bei der ALSO-Logistik beschäftigt und hat ebenso wie über 250 weitere Kolleginnen und Kollegen Ende letzten Monats ihren Arbeitsplatz verloren.

Darunter auch der langjährige Vorsitzende Peter Fitz, der bereits in der letzten Betriebsversammlung in den Hallen der Logistik in Lechhausen seinen Rücktritt erklärt hat. (Wir haben hier im Blog darüber berichtet.) Ein herber Verlust, dass so viele engagierte Betriebsräte nun bei der Gedis gelandet sind. Sie alle, und insbesondere auch Peter Fitz als Betriebsratsvorsitzender, haben sich gerade in der schwierigen Zeit der Insolvenz und der Droege Übernahme leidenschaftlich für die gesamte Belegschaft und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze eingesetzt.


Neuer Vorsitzender: Timm Bossmann 


Für die verbleibende Amtszeit hat das Gremium mit großer Mehrheit den bisherigen Stellvertreter und ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Bossmann zum neuen Vorsitzenden des Betriebsrates gewählt.


Zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde Dolores Sailer. 


Ersatzmitglieder rücken nach.
Automatisch rücken nun folgende Ersatzmitglieder als Vollmitglieder ins Gremium nach:

Dirk Neu
Sara De Santi
Sabine Rath
Jürgen Puschmann
Peter Hellriegel

Außerdem wurde auch der sogenannte Betriebsausschuss per Wahl neu besetzt. (§27 BetrVG)
Dieser umfasst neben dem Vorsitzenden und der Stellvertreterin 3 weitere Betriebsräte. Der Ausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrates für die es keine besonderen Beschlüsse des BRs braucht, z.B. die Vorbereitung der Sitzungen, Erledigung des Schriftverkehrs, organisatorische Aufgaben, Entgegennahme von Anträgen, Besprechungen mit dem Arbeitgeber u.a.

Neben Timm Bossmann und Dolores Sailer gehören künftig dem Betriebsausschuss an:
Josef Trutt, Sara De Santi und Dirk Neu

Gemischte Gefühle im Gremium

Einerseits ist es ein großes Glück, dass der Betriebsrat bei Weltbild personell so breit aufgestellt ist, dass er die Lücken, die durch die ALSO-Schließung verursacht wurden, schließen konnte. Andererseits macht gerade diese Sitzung wieder deutlich, wie massiv die Auswirkungen von Droeges Unternehmenspolitik auf die Belegschaft und ihre Arbeitnehmervertreter bis zum heutigen Tage sind.


Freitag, 28. Oktober 2016

Aus dem Empire verstoßen


Es war einmal in der IT...

Eine leider wahre und traurige Geschichte über eine IT-Firma, in der rund 30 Mitarbeiter den Versuch, einen Betriebsrat zu gründen, mit ihrer Kündigung bezahlten, eine knappe Mehrheit der Mitarbeiter sich gegen die Gründung eines Betriebsrats aussprach und dann fast die Hälfte der Belegschaft ohne Sozialplan, den der Betriebsrat hätte einfordern können, gekündigt wurde...

siehe auch ver.di publik: Aus dem Empire verstoßen


IT-BRANCHE:  Der Onlinespiele-Produzent Goodgame Studios entlässt fast die Hälfte seiner Belegschaft



Witzige Welten bauen bei Goodgame - ein paar Beschäftigte können das noch
FOTO: HENNING BODE/LAIF












Von Petra Welzel

Am 19. August 2016, einen Tag, nachdem die Geschäftsführung des größten deutschen Onlinespiele-Produzenten Goodgame Studios Massenentlassungen wegen "Umstrukturierungen" bekanntgegeben hatte, schrieb einer der Entlassenen im Netz über die Arbeitsatmosphäre: "An sich war sie gut, aber durch die Massenentlassungen gerade auf dem Tiefpunkt." Und zum Stichwort Vorgesetzte: "Die direkten Vorgesetzten waren okay, das Gesamtmanagement, das 40 Leute einstellt und zwei Wochen später mehrere hundert inklusive der 40 entlässt, dagegen nicht." Der Entlassene, der anonym bleibt, zählt zu jenen 40 Beschäftigten, die im Juni ihren Arbeitsvertrag unterschrieben, Anfang August anfingen zu arbeiten und Mitte des Monats schon wieder gekündigt waren. Das an sich ist schon ein Skandal. Dass am Ende nahezu die Hälfte der Belegschaft, nämlich rund 500 von insgesamt 1.111 Beschäftigten, ihren Job verliert, ein noch viel größerer.

Erst Ende 2015 hatten rund 30 Goodgame-Beschäftigte den Versuch, in ihrem Unternehmen einen Betriebsrat zu gründen, mit ihrer Kündigung bezahlt (ver.di publik 1_2016). Dass die Geschäftsführung seinerzeit alles unternahm, um einen Betriebsrat zu verhindern, sodass sich im Januar 2016 eine knappe Mehrheit gegen eine Wahl aussprach, war - wie sich jetzt zeigt - kalkuliert. Die Entlassungen waren längst geplant, ein Betriebsrat, der einen Sozialplan hätte einfordern können, wäre da nur im Weg gewesen. Stattdessen wurde lediglich ein Mitarbeiter-Komitee eingerichtet, das jetzt Aufhebungsverträge und Abfindungsangebote abnickt.

Bente Brandt, ver.di-Sekretärin im Fachbereich Telekommunikation & IT bei ver.di Hamburg und Nord, verteilte am 23. August vor der Onlinespiele-Schmiede Flyer mit Informationen und bot Hilfe an. "Es war so, wie wir es schon in der Branche kennen: Es gibt diejenigen, die verängstigt sind, nicht dabei gesehen werden wollen, dass sie mit uns sprechen. Dann diejenigen, die sagen, die schon wieder. Und die, die dankend ablehnen und sagen, wir kümmern uns selbst." Dennoch sind anschließend einige zu ver.di in die Beratung gekommen. Und ein paar sind auch bei ver.di eingetreten.

Mehr Anfragen aus der Branche

Bente Brandt verzeichnet zudem viel mehr Anfragen zu Betriebsratsgründungen und Beratungen aus der IT-Branche seit den Entlassungen bei Goodgame. "Viele wissen gar nicht, welche Rechte und Möglichkeiten sie mit einem Betriebsrat haben. Das war für sie immer etwas Altmodisches in ihrer modernen Arbeitswelt." Tatsächlich entlassen auch andere Onlinespiele-Produzenten, so das Berliner Unternehmen Wooga sowie GameDuell und Aeria Games. Ein Betriebsrat passt vielleicht nicht in die Welt von "Empire", dem erfolgreichsten Goodgame-Spiel, in der Welt der Beschäftigten sollte er besser nicht fehlen. Er hätte ins Gefecht mit der Geschäftsführung treten können.


Dienstag, 13. September 2016

Alles gut in der Arbeit?


Demnächst bei Weltbild: Ein anonymer Fragebogen zur gesundheitlichen Gefährdungsbeurteilung 

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wozu dient sie?
Zunächst einmal ist das keine esoterische Veranstaltung, die sich jemand ausgedacht hat, um Unternehmern das Leben schwer zu machen. Ganz im Gegenteil: Eine solche Maßnahme dient dazu, die physische und psychische Belastung am Arbeitsplatz herauszufinden. Bei Menschen, die beispielsweise schwer körperlich arbeiten, geht die hohe physische Belastung meist direkt auf die Knochen. Bei Büro-Arbeitsplätzen rückt öfter die psychische Belastung in den Vordergrund, z.B. durch Stress und Arbeitsverdichtung wegen Stellenstreichungen, steigendem Erfolgsdruck etc. Aber auch langes Sitzen, Bildschirmarbeit, schlechte Lichtverhältnisse oder Lärm in Großraumbüros können sich körperlich negativ auswirken. Jeder Mensch ist unterschiedlich belastbar und kann unterschiedlich viel Stress verkraften. Wen die Arbeit krank macht, der wird jedenfalls keine Chance haben in gesunder Verfassung das Rentenalter zu erreichen.


Logo: Ver.di-Kampagne Gute Arbeit

Im Prinzip profitiert jeder von einer Gefährdungsbeurteilung: Die Arbeitnehmer, weil die Auswertung dazu führen soll, dass sie keinen zu großen Belastungen ausgesetzt werden. Und die Arbeitgeber, weil ihre Mitarbeiter fit und wettbewerbsfähig bleiben und weniger Krankheitstage die Firma finanziell entlasten.

In ein paar Wochen startet ein anonymer Online-Fragebogen bei Weltbild. 

Die gesetzliche Grundlage liefern das Betriebsverfassungsgesetz und weitere Gesetze zum Gesundheitsschutz. Nach §87 Abs. 1 Satz 7 hat der Betriebsrat mitzubestimmen über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.  Davon einmal abgesehen, steht in einem Arbeitsvertrag lediglich, dass man seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Nirgendwo steht geschrieben, dass man sich dafür körperlich oder seelisch kaputt machen muss.

Die Arbeitssituation bei Weltbild ist nach der Insolvenz von 2014 nach wie vor angespannt. Der BR hat in der Betriebsvereinbarung zum Umzug der Verwaltung einen Passus festschreiben lassen, der den Arbeitgeber dazu anhält, noch in diesem Jahr eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nähere Informationen dazu werden in den nächsten Wochen folgen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sollte sich dann, wenn es los geht, ein paar Minuten Zeit nehmen für den anonymen Fragebogen. Nur so lässt sich feststellen wie die aktuelle Arbeitssituation aussieht und was sich gegebenenfalls ändern muss, um "Gute Arbeit" zu erreichen. Macht mit!


Dienstag, 6. September 2016

Stopp CETA und TTIP

Komm mit nach München!
 

Wir organisieren Busse aus dem ganzen ver.di-Bezirk Augsburg
Anmeldung per E-Mail an: antonia.seefried@verdi.de


Montag, 18. Juli 2016

Weltbild wird endlich wiedervereint - zumindest räumlich


Der finale Umzug der noch in Lechhausen verbliebenen WeltbildmitarbeiterInnen steht unmittelbar bevor. Dann werden alle Kollegen zwar nicht in einem einzigen Gebäude, doch zumindest in unmittelbarer Nähe zueinander in Büros bei Böwe Systec und im Sigma Technopark ihrer Arbeit nachgehen. Was als Interimslösung geplant war, sieht aktuell nach einer dauerhaften Kompromisslösung aus.

Für die Auswahl des neuen Standorts war im Juli 2014, nach Kündigung der Mietverträge für den zu teuer gewordenen Prunkbau in der Steinernen Furt, eine Betriebsvereinbarung geschlossen worden. In dieser BV wurde festgelegt, dass der Betriebsrat an der Entscheidung für einen neuen Standort beteiligt werden muss. 

Leider ist die Vereinbarung von der Geschäftsleitung komplett ignoriert worden. Eine Mitteilung erfolgte immer erst dann, wenn bereits Fakten geschaffen waren. So wurden die Mietverträge der verbleibenden "alten" Gebäude in der Steinernen Furt, ohne Rücksprache gekündigt, obwohl noch keine Option auf eine Alternative bestand. Das hatte zur Folge, dass mit Näherrücken des Auszugstermins mit heißer Nadel an einer Notlösung gestrickt werden musste. So präsentierte man dann die Anmietung der Flächen bei Böwe als Zwischenlösung, der der BR in Anbetracht des Zeitdrucks und fehlender anderer Optionen zustimmen musste. 

Auch von der Aufhebung des Mietvertrags für die Räume in der Deutschen Papier erfuhr der BR zuerst aus der Zeitung, wo mitgeteilt wurde, das dort ab August Flüchtlinge untergebracht würden. Aus dem Hut gezaubert wurden schließlich die Flächen im Sigma Technopark. Dabei handelt es sich um Großraumbüros mit zum Teil über 200 Quadratmetern, die für viele Kollegen eine weitere Herausforderung darstellen dürften, da sie für die geplante Nutzung nur bedingt geeignet sind. Eine Besichtigungsmöglichkeit wurde dem BR erst am 1. Juli 2016 gewährt. Er war alles andere als begeistert.

Trotzdem ist der BR zähneknirschend bereit, die Entscheidung der Geschäftsführung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation mitzutragen. Wohl wissend, dass der neue Standort wohl eine Zwischenlösung auf Dauer sein dürfte. Deshalb verhandelt der Betriebsrat aktuell über eine neue Betriebsvereinbarung, die helfen soll, aus der unbefriedigenden Situation das Bestmögliche für die Beschäftigten zu machen.

Bis spätestens Ende des Jahres sollen alle Bereiche in einen Zustand gebracht werden, der den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitssicherheit entspricht. Dafür soll im ersten Schritt ein Gutachten der Sicherheitsfachkräfte und der Betriebsärztin erstellt werden, die jeden Arbeitsplatz in Augenschein nehmen werden. Parallel dazu wird eine ganzheitliche Gefährdungs- und Belastungsanalyse bei einem externen Unternehmen in Auftrag gegeben.

Diese Ergebnisse sind Basis für weitere Optimierungen und eine Betriebsvereinbarung, die zukünftig regelt, nach welchen Verfahren und in welcher Struktur die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb ermittelt und bewertet werden, sowie Maßnahmen festschreibt, um die Belange des Arbeitsschutzes umzusetzen. Dazu gehören etwa bauliche Veränderungen um Räume sinnvoll aufzulockern, sowie ein erhöhtes Augenmerk auf den Lärmschutz vor Ort. Gegebenenfalls müssen weitere Flächen angemietet werden, um ausreichend Raum für die Mitarbeiter zu schaffen.

Nachdem der BR bisher nur vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, bleibt zu hoffen, dass die weitere Gestaltung der neuen Büros ab jetzt in gegenseitigem Einvernehmen und Respekt, allein unter dem Gesichtspunkt der Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter abläuft. Sie haben das wahrlich verdient. Letztendlich wird sich dies für die Firma auszahlen, wenn die gebeutelten Weltbildler endlich wieder mit einem positiven Gefühl zur Arbeit kommen…

Donnerstag, 10. März 2016

Der Weltbild-Umzug und die Paritätische Kommission


Die Weltbild Verwaltung wird zum 1. April neue Büroräume beziehen. In einer Mitarbeiterversammlung hat die Geschäftsführung die MitarbeiterInnen am Mittwoch persönlich darüber informiert. In gewisser Weise ist Weltbild bereits umzugserprobt. Im Jahr 2014, als der "Glaspalast" geräumt wurde und die Abteilungen auf Altbau und umliegende Gebäude aufgeteilt wurden, hat der Betriebsrat bereits durchgesetzt, dass eine Paritätische Kommission ins Leben gerufen wurde, die sich mit eventuell auftretenden Problemen befasst. Diese Anlaufstelle wird auch beim aktuellen Umzug weiterhin für die Belegschaft bestehen. 

In der Infoveranstaltung hat die Geschäftsführung auf die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates hingewiesen. Das tut sie klugerweise immer dann ganz gerne, wenn Dinge zur Sprache kommen, die bei der Belegschaft nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, um sich selbst zu entlasten und den Eindruck zu erwecken, als sei der Betriebsrat mit allem einverstanden.

Die betriebliche Mitbestimmung bewegt sich natürlich immer in einem gewissen Rahmen. So entscheidet der Betriebsrat nicht darüber, wer in welchem Büro sitzt, noch entscheidet er darüber, welche Flächen nun genau angemietet werden oder nicht. Er insistiert aber beispielsweise darauf, Überbelegungen der Räume zu vermeiden und die Standards der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.

Nicht jede(r) der Kolleginnen und Kollegen wird seinen neuen Arbeitsplatz begeistert aufnehmen, insbesondere, weil am neuen Standort mehr Großraumbüros vorhanden sind als bisher. Das soll nach Ansicht des Betriebsrates in diesem Umfang kein dauerhafter Zustand bleiben. Nötigenfalls bedarf es in der Folgezeit der Anmietung zusätzlicher Büroflächen. In einer Betriebsvereinbarung, die derzeit mit der Geschäftsführung verhandelt wird, werden die neuen Räumlichkeiten klar als Zwischenlösung definiert. Der Nachbesserungsbedarf, den der Betriebsrat jetzt schon sieht, wird ebenfalls beschrieben und ein Datum für die Beseitigung der Mängel festgelegt. Im jetzigen Zustand kann aus der Zwischenlösung keine Dauerlösung werden.

Die Paritätische Kommission

Insbesondere für notwendige Anpassungen der Raumplanung und der Abhilfe bei Beschwerden einzelner MitarbeiterInnen besteht diese Kommission, die sich aus VertreterInnen des Betriebsrates und des Arbeitgebers zusammensetzt. Hier soll für anfallende Problemsituationen einvernehmlich nach Lösungen gesucht werden. Wenn der Umzug Ende des Monats stattgefunden hat, können sich Kolleginnen und Kollegen also auch nachträglich jederzeit durch eine E-mail an den Betriebsrat mit ihrem Anliegen an die Paritätische Kommission wenden.

Montag, 29. Februar 2016

Was ist eigentlich dieser Betriebsrat?!


Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre, der unsere Chefetagen mit patentem Nachwuchs versorgen soll, werden Themen wie Arbeitnehmermitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetz oder Betriebsrat kaum behandelt.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete unlängst über eine Studie der Europäischen Akademie der Arbeit an der Universität Frankfurt, die genau zu diesem Ergebnis kam. Untersucht wurden dabei Dutzende Studiengänge an 25 Hochschulen, darunter die zehn größten Universitäten des Landes.
Süddeutsche Zeitung "Betriebsrat? Nie gehört"

Das Fazit, zu dem die Autoren Martin Allespach und Brigita Dusse kommen, ist aus Sicht der Gewerkschaften und Arbeitnehmer ernüchternd. Die Mitbestimmung, die als zentraler Bereich die Unternehmenskultur entscheidend prägt und ein wichtiges Gegengewicht zu rein ökonomischen Überlegungen darstellt, wird in den Studiengängen zwar nicht komplett ignoriert, ist aber definitiv auch kein angemessen gewichteter Bestandteil der Ausbildung.
Angeboten wird der Komplex z.B. im Bereich Personalmanagement als freiwillige Seminare. Kann man machen, muss man aber nicht!
Das Thema Mitbestimmung wird nicht in seiner realen Bedeutung für den Betriebsfrieden beleuchtet, sondern vielfach auf eine Rahmenbedingung reduziert, mit dem sich die Führungsetage  irgendwie zu arrangieren hat. Vereinzelt wird sie sogar explizit als "Störfaktor" dargestellt, der einem gewinnorientierten Management im Wege steht. Eine Auseinandersetzung im positiven Sinne, die ein entsprechendes Bewusstsein für die Rechte der Mitarbeiter bei den Studenten entwickelt, ist somit die Ausnahme.
Die Vorsitzende des Verbands der Hochschullehre für Betriebswirtschaft, Barbara Weißenberger, sieht darin keinen Nachteil. Es sei vielmehr ein Zeichen dafür, dass der Studiengang nicht mehr den "Denkmustern der 50er und 60er Jahre verhaftet sei". Mitbestimmung würde im ganzheitlichen Kontext durchaus berücksichtigt, sei aber nur ein Teilaspekt von vielen. Mehr Gewicht erhalten aktuelle Themen, wie "Macht über Daten und ständige Erreichbarkeit."

Wirft man, parallel zu den Ergebnissen der Untersuchung, einen Blick auf die Gruppe junger Menschen, die sich für das Studium der Betriebswirtschaftslehre entscheiden, zeigt sich ein eher bedenkliches Bild.  Es wird deutlich, dass weniger wissenschaftliches Interesse als vielmehr die Hoffnung auf eine schnelle und finanziell lukrative Karriere der primäre Antrieb sind ein BWL-Studium zu beginnen. Dazu kommen Umfrageergebnisse, die zeigen, dass BWL-Studenten deutlich öfter eine "distanzierte demokratische Grundhaltung" haben als Kommilitonen anderer Fächer. Gesellschaftlicher Nutzen oder soziale Verantwortung als Motive würden im Vergleich zu anderen Studenten selten genannt.
Wer nach dem Abitur kein spezielles Interesse habe und dennoch ein Studium mit karrieretechnischer und finanzieller Perspektive sucht, entscheidet sich somit häufig für eine BWL-Studium. Fast 10 % aller Studenten sind dafür eingeschrieben.

Niemand erwartet, dass die Universitäten Idealisten mit ausgeprägtem sozialen Bewusstsein in den Arbeitsmarkt entlassen, die in den Betrieben versuchen, eine Revolution anzuzetteln. Wünschenswert wäre allerdings, wenn ein gewisses Maß an Verständnis und Respekt für die gesetzlich garantierten Rechte  der Arbeitnehmer zur Grundausstattung zukünftiger Führungskräfte gehörten.
Dies setzt aber voraus, dass man sich davor schon ein Mal wertungsfrei mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

Die meisten der jungen Highperformer, die sich zäpfchengleich in eine geschmeidige Startposition für die geplante Karriere zu bringen versuchen, werden sich nicht mit "linkem Gedankengut" sofort wieder ins Abseits schießen. Besser man funktioniert innerhalb der vorgesehenen Parameter des Stellenprofils und schaut, dass man schön im Windschatten des Vorgesetzten bleibt.

Und wer nie gelernt hat, dass auch diejenigen, die den Gewinn eines Unternehmens erwirtschaften, Rechte haben und Respekt verdienen, der kann auch in Konfliktsituationen nicht mehr angemessen reagieren. So entstehen dann zwangsläufig Situationen, in denen sich Geschäftsführung und Betriebsrat völlig blockieren, anstatt eine schnelle Lösung herbeiführen zu können. Dieser Stillstand kostet oftmals richtig viel Geld. Und da Geldverdienen und Gewinnoptimierung sehr wohl zu den Kerndisziplinen der Betriebswirtschaft gehören, wäre hier ein angemessenes Verhalten absolut im Sinne des Unternehmens.



Freitag, 10. Juli 2015

GF Hofmann: AT-Beschäftigte sollen auf Gehalt verzichten


Walter Droege will WELTBILD bereits Anfang nächsten Jahres wieder in der Gewinnzone sehen. In seinem Auftrag versucht Geschäftsführer Patrick Hofmann jetzt, den außertariflich bezahlten Angestellten der Retail in die Tasche zu greifen. Deren persönliche Zielerreichungsprämie soll nachträglich für das zurückliegende Geschäftsjahr pauschal um 50% gekürzt werden.

Zur Erklärung: Das Gehalt der Außertariflichen (AT) setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 1. erhalten diese ein frei verhandeltes Monatsgehalt, das bei vielen nur wenig über dem Monatsverdienst der KollegInnen in Tarifgruppe VI liegt. 2. bekommen sie am Ende des Geschäftsjahres (mit dem Juli-Gehalt) eine individuell vereinbarte Prämie. Ein Teil dieser Prämie ist abhängig vom Bilanzgewinn des Unternehmens, der 3. Teil wird auf der Basis von vorgegebenen persönlichen Zielen ausgezahlt, die am Anfang des Geschäftsjahres ausgehandelt wurden. Das ist die sogenannte Zielerreichungsprämie.

Ein Beispiel: Ein ATler mit einem Jahresgehalt von 55.000 Euro erhält monatlich 4.000 € brutto, aber kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dafür erhält er am Geschäftsjahresende abhängig vom Grad der Zielerreichung bis zu 5.000 € Zielerreichungsprämie und möglicherweise einen bilanzabhängigen Bonus von 2.000 €.

In unserem Beispiel würden die 2.000 € aufgrund der aktuellen Ertragslage ohnehin entfallen und von den 5.000 € maximal 2.500 € vergütet werden. Weil aber im ersten Quartal des Geschäftsjahres noch wie in der Insolvenz pauschal 1/12 der Zielerreichungsprämie monatlich ausgezahlt wurde, hätte der Arbeitnehmer in unserem Beispiel bereits 1.250 erhalten. Es würden also nur noch weitere 1.250 € anstelle von 7.000 € ausgezahlt.

Gegen dieses Ansinnen gibt es viele gute Argumente

  • Es ist ungerecht, wenn ausschließlich ein – mit ca. 120 KollegInnen sehr kleiner – Teil der Belegschaft die überzogenen Gewinnerwartungen des Milliardärs Walter Droege befriedigen soll.
  • Die ATler haben schon lange Einbußen, weil der bilanzabhängige Teil ihrer Prämie seit Jahren nicht mehr ausbezahlt wird. Damit leisten sie bereits einen Beitrag, der ihrem Arbeitsvertrag entspricht.
  • Gehaltserhöhungen im AT-Bereich wurden über 10 Jahre lang ausschließlich durch die Erhöhung der leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile realisiert. Durch die geplante Halbierung würden diese KollegInnen auf einen Schlag 7 bis 8 Jahre Gehaltsentwicklung verlieren.
  • Die KollegInnen im niedrigen AT-Bereich – und das ist die Mehrzahl – könnten durch diese Maßnahme unterhalb der Tarifgrenze landen. Aber sie erhalten weiterhin kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bekommen Überstunden nicht bezahlt. Auch das ist ungerecht.
  • Es ist unverschämt, im Vorfeld von geplanten Massenentlassungen einen "Solidarbeitrag" von Menschen zu verlangen, die möglicherweise ein paar Wochen später auf die Straße gesetzt werden.
  • Ein Gehaltsverzicht zum jetzigen Zeitpunkt wirkt direkt negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und des Transferkurzarbeiter-Gelds, das in einer Transfergesellschaft bezahlt würde.

Vor allem aber gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen. Das weiß auch die Geschäftsführung und fordert deshalb einen "freiwilligen" Verzicht. Wer sich dem Diktat aus Düsseldorf nicht beugen will, kriegt Druck: "Wer dagegen klagt, dessen Arbeitsleistung muss kritisch hinterfragt werden!", kündigte Geschäftsführer Patrick Hofmann an.

In der vergangenen Woche versuchte Hofmann allen Ernstes den Betriebsrat für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Sache zu gewinnen. Der BR hat sofort reagiert und einen einstimmigen Beschluss gefasst, welcher der Geschäftsführung ein einseitiges Vorgehen untersagt. Gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung, wenn es um »Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung« geht.

Weder der BR noch die ver.di lassen sich vor den Karren des Arbeitgebers spannen, wenn es gegen die Interessen der Beschäftigten geht – egal welcher Einkommensklasse die KollegInnen angehören!

Nach den Erfahrungen der letzten Monate müssen wir aber davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht ignoriert oder zu umgehen versucht. Deshalb bleibt den Betroffenen am Ende möglicherweise nur der individualrechtliche Weg über das Arbeitsgericht, um an das ihnen zustehende Geld zu kommen. Mitglieder der ver.di werden dabei durch AnwältInnen der Gewerkschaft vertreten. Alle anderen haben hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung oder Rücklagen, um einen möglicherweise teuren Prozess zu führen.

Freitag, 3. Juli 2015

Wer nicht hören will, muss fühlen


Vor zwei Wochen hat Logistik-Geschäftsführer Reiner Wenz einseitig Maßnahmen angekündigt und wollte neue Ein- und Ausgangsregeln im Bereich Warenzentrum schaffen. Der Betriebsrat hat ihn in einer eigens einberufenen Besprechung darauf hingewiesen, dass er das ohne den Betriebsrat nicht darf und die juristischen Folgen verdeutlicht. Außerdem wurde eine Interims-Vereinbarung angeboten.

In dem Gespräch hat Wenz vor Zeugen zugesichert, eine entsprechende Vereinbarung mit dem BR abzuschließen, bevor er tätig wird. Aber bereits am nächsten Tag hat Wenz sein Wort gebrochen und die Maßnahmen einseitig umsetzen lassen.

Illegal: Aushang der GF von ALSO.
Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Arbeitgeber

Eine krasse Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Mitbestimmungsrechte. Dem Betriebsrat blieb daraufhin gar nichts anderes übrig, als ein Verfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten. Das Gericht hat den Verstoß gegen die Mitbestimmung klar anerkannt und die sofortige Rücknahme der Maßnahmen in Form einer "einstweiligen Verfügung" angeordnet.

Sicherheitslücken seit Monaten bekannt

Die Verantwortlichen bei ALSO wissen bereits seit Januar, dass Änderungen am Sicherheitskonzept notwendig sind, wenn die Gruppe ihren Versicherungsschutz und die Berechtigung für ein vereinfachtes Zollverfahren bewahren möchte. Auch vor dem Hintergrund, dass künftig Drittkunden ihre Logistik über Augsburg abwickeln sollen, ist eine Überarbeitung des Sicherheitskonzept notwendig. Darum hat der Betriebsrat von Anfang an Gesprächsbereitschaft signalisiert und steht weiter bereit, über eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu verhandeln.

Empfindliche Strafe im Wiederholungsfall

Die Geschäftsführung hat das Thema aber Monate lang schleifen lassen und nichts unternommen. Stattdessen jetzt dieser sinnfreie Schnellschuss. So funktioniert es nicht. Hoffentlich hat Reiner Wenz die Botschaft verstanden und dem Richter gut zugehört: Jeder weitere Verstoß gegen die Mitbestimmung des Betriebsrats in dieser Sache wird mit einem Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Verstoß und Tag geahndet. 

Sonntag, 19. April 2015

Die Rechte der Belegschaft werden mit Füßen getreten


Die Geschäftsführung verstößt systematisch gegen Gesetze


Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten sind im Betriebsverfassungsgesetz definiert. Das sind nicht etwa Vorschläge, sondern Gesetze, die in ganz Deutschland und in jedem Betrieb eingehalten werden müssen. Die Geschäftsführung bricht diese Gesetze mittlerweile im Wochenrhythmus.

Wenn zum Beispiel die Anstellung neuer MitarbeiterInnen zu Nachteilen für derzeit Beschäftigte führt, kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern. Das hat er in mehreren Fällen getan, aber die Geschäftsführung ignoriert oder umgeht die rechtlich bindende Zustimmungsverweigerung des BR. In einem Fall wurde die ausgewählte Führungskraft flugs zum „Leitenden Angestellten“ erklärt. In einem anderen Fall hat man sich nicht einmal diese Mühe gemacht, sondern die betreffende Person einfach trotzdem eingestellt.

In beiden Fällen geht der Betriebsrat jetzt gerichtlich gegen die Einstellung vor: Die Betreffenden müssen das Unternehmen wieder verlassen.

Dazu kommen ständige Verstöße gegen die Informationspflicht und die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, z. B. bei der Pausenregelung. Auch hier leitet der BR jetzt einen Prozess ein.

Montag, 14. Juli 2014

Umzug der Verwaltung: Das Wichtigste ist geregelt


Neben dem Hickhack um den Paragon-Einstieg sorgt ein weiteres Thema für Blutdruck im Betrieb: der Umzug der Verwaltung. Der Betriebsrat hat die Interims-Geschäftsleitung und den Insolvenzverwalter bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass der BR an den Planungen beteiligt werden muss und VOR dem Umzug eine Betriebsvereinbarung abzuschließen ist.

Die Projekt-Verantwortlichen waren über Wochen nicht willens oder in der Lage Pläne der neuen Büros vorzulegen, aus denen wenigstens die Quadratmeterzahlen ersichtlich gewesen wären. Ganz zu schweigen von einem ersten Vorschlag, wer wo und mit wem sitzen soll. Auf die Verhandlungsaufnahme bezüglich einer Betriebsvereinbarung hat die Belegschaftsvertretung ebenfalls vergeblich gewartet.

Mitbestimmung erst nach Umzugsstopp
Erst als der Betriebsrat den Umzug zwischenzeitlich gestoppt hat, wurde schließlich der Insolvenzverwalter aktiv. Mit ihm hat der BR Anfang des Monats eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Weil inzwischen ein extremer zeitlicher Druck entstanden ist, regelt diese BV das Thema Umzug nicht abschließend, sondern ist eine Art "Verfahrens-BV". Das heißt, in der BV wird die Verteilung der Büros nicht letztgültig geregelt, sondern das Verfahren beschrieben, nach dem der BR an der Umzugsplanung zu beteiligen ist.

Mitbestimmung gibt es danach bei folgenden Punkten:
Einteilung und Besetzung der Räume
Ausstattung der Arbeitsplätze
Klimatisierung
Aufenthaltsräume/Kaffeeküchen und deren Ausstattung
Besprechungsräume und deren Ausstattung
Raucherräume und deren Ausstattung
Erste-Hilfe-/Ruheräume und deren Ausstattung
Sanitärräume
Vergabe von Parkplätzen

Projektverantwortliche Zeitverschwender
Nachdem die Projektverantwortlichen Wochen ungenutzt ins Land streichen ließen, reagiert der BR auf den entstandenen Zeitdruck und gibt die Planungen der Geschäftsleitung gebäudeweise frei. Außerdem wird zunächst abweichend von der Fülle komplizierter Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung nach einer einfachen Faustregel vorgegangen: 8 Quadratmeter pro Arbeitsplatz in einem Büro. So soll verhindert werden, dass sich die Führungskräfte in Einzelbüros breitmachen, während die normalen Angestellten in zu kleinen Räumen zusammengepfercht werden.

Es hat sich gezeigt, dass selbst diese einfache Regel von den Projektverantwortlichen erstaunlicher Weise immer wieder vergessen oder falsch verstanden wird. Für die daraus resultierenden Verzögerungen ist der Betriebsrat weder verantwortlich, noch wird er diese Mindeststandards zu Lasten der MitarbeiterInnen aufgeben.

Gefährdungsbeurteilung 
Nach dem Gesetz müsste es für jeden Arbeitsplatz VOR dem Umzug eine sogenannte "Gefährdungsbeurteilung" geben, die Belastungen am Arbeitsplatz verifiziert, z. B. Lärmbelästigung, Wärmeentwicklung, psychische Stressfaktoren etc. pp.. Da das auf der Zeitschiene nicht mehr seriös zu machen ist, schreibt die Betriebsvereinbarung außerdem die Gründung eine Paritätischen Kommission aus Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen vor. Diese hat direkt nach dem Umzug eine professionelle Gefährdungsbeurteilung durch einen fachkundigen Dienstleister zu organisieren und dient zudem als Appellations-Instanz, wenn es nach dem Umzug Probleme geben sollte. Die Kommission entscheidet einvernehmlich. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht das Problem vor eine gerichtliche Einigungsstelle. So sollten die berechtigten Ansprüche der Belegschaft trotz des Zeitdrucks bestmöglich gewahrt bleiben.

Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Umzug Probleme oder Sorgen haben, informieren Sie bitte direkt den Betriebsrat. Es nutzt nichts, Unmut oder persönliche Fragen als anonymen Kommentar zu hinterlassen. Sie müssen mit dem BR sprechen, damit dieser Ihnen helfen kann. 

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