Montag, 25. Juni 2018

Donnerstag, 21. Juni 2018

IT-Ausschuss startet mit dem Arbeit


Das Thema ist in aller Munde: In den vergangenen Tagen hat sicherlich jeder privat irgendwelche Mails erhalten wegen der neuen Datenschutzgrundverordnung. Manchmal muss man etwas anklicken, eine Antwort-Mail schicken oder auch gar nichts machen, weil man lediglich informiert wird.

Aber wie ist es im Berufsleben und in der Arbeit? Auch hier gibt es jede Menge Daten, die erhoben werden. Und was ist, wenn ich als Mitarbeiter einer Firma mit diesen Daten zu tun habe? Bin ich dann haftbar oder ist nur der Chef haftbar? Wie schaut es mit entsprechenden Schulungen aus?

Fragen über Fragen. Damit diese beantwortet werden können, hat der Weltbild-Betriebsrat eine IT-Ausschuss gegründet. Dem IT-Ausschuss gehören Dirk Neu, Dolores Sailer, Jürgen Puschmann und Roland Baqué an. In den nächsten Tage wird sich der Ausschuss mit einem IT-Berater treffen, um sich über dieses umfangreiche und wichtige Thema näher zu informieren. Ziel ist es u.a. eine Datenschutz-Betriebsvereinbarung zu schließen, die zum Beispiel den Anspruch auf Schulungen regelt u.a.m.

Montag, 11. Juni 2018

Arbeitszeitverstoß bei WELTBILD


Der Betriebsrat bringt wiederholte Verstöße gegen die Arbeitszeitregelung vor dem Arbeitsgericht zur Anzeige. 


Bereits Mitte der 1990er-Jahre wurde bei Weltbild die Betriebsvereinbarung "Flexible Arbeitszeiten" abgeschlossen. Darin sind neben der Gleitzeit für die Büroangestellten auch die normalen Arbeitstage von Montag bis Freitag festgelegt. Mehrarbeit an den Wochenenden soll dabei die Ausnahme bleiben und wird natürlich auch tariflich höher bezahlt. 

Sofern es einleuchtende Gründe dafür gibt, ist es durchaus möglich mal übers Wochenende zu arbeiten. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür die Zustimmung des Betriebsrats einholen. 

Dieses Vorgehen hat über viele Jahre funktioniert. Wenn es plausible Gründe dafür gab (z. B. wichtige Datentransfers am Wochenende, technische Probleme in der Logistik etc.) hat der Betriebsrat meist problemlos grünes Licht gegeben. In der Regel reicht eine formlose Mail des Abteilungsleiters oder der Personalabteilung als Grundlage für den Beschluss.

Im letzten Jahr allerdings kam es wiederholt zu Fällen, in denen die Mehrarbeit am Wochenende nicht angemeldet wurde. 

Schlimmer noch: Der Betriebsrat wurde nicht einmal darüber informiert, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Wochenende arbeiteten. Als das Gremium davon erfuhr, hat es die Führungsebene mehrmals auf die Betriebsvereinbarung hingewiesen, die grundsätzlich dem Schutz der Belegschaft dient, damit diese nach einer arbeitsreichen Woche, üblicherweise das Wochenende zur Erholung nutzen kann.

Nachdem die Hinweise wiederholt ignoriert wurden, hat der Betriebsrat diese Woche beim Arbeitsgericht eine Anzeige auf Unterlassung eingereicht. Denn offenbar wird bei WELTBILD derzeit die betriebliche Mitbestimmung zunehmend ignoriert. Man sollte der Führungsebene als Urlaubslektüre für diesen Sommer vielleicht einmal das Betriebsverfassungsgesetz mit in den Koffer packen.



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