Montag, 21. Oktober 2019

Wohnungen statt Holzkisten

aus ver.di publik 5/19


WOHNUNGSNOT IN DER EU


Die Europäische Bürgerinitiative „Housing for All“, Wohnen für alle, fordert eine soziale Wohnungspolitik, damit Wohnen wieder für alle Menschen bezahlbar wird

Von Werner Rügemer

Aus Wien, der europäischen Stadt mit den meisten öffentlichen Wohnungen, kam der Anstoß: Wir gründen eine europaweite ­Bürgerinitiative! Unsere Forderung: Bezahlbare Wohnungen für alle! Wohnen ist ein Menschenrecht!

„Großinvestoren spekulieren auf hohe Renditen und kaufen ganze Stadtteile auf. Fakt ist: Der ungezügelte Kapitalmarkt wird niemals breite Schichten der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum versorgen. Hier muss die nationale Politik eingreifen und die EU bessere Voraussetzungen schaffen“,sagt die Sprecherin der Initiative, die Wienerin Karin Zauner-Lohmeyer. Sie arbeitet im ­öffentlichen Wohnungsbau der österreichischen Hauptstadt. „Wir müssen dieser unfassbaren, unmenschlichen Spekulation radikal entgegentreten! Das zerstört unsere Gesellschaft, und das ist der Boden der ­radikalen Rechten in Europa! Da müssen wir ein Zeichen setzen!“

Gewerkschaften beteiligen sich


So gründeten im März 2019 sieben Bürgerinnen und Bürger aus Österreich, Kroatien, Spanien, Portugal, Schweden, Zypern und Deutschland die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Housing for All!“. Die Initiative hat ihr Büro in Wien. Mittlerweile sind 48 nationale und internationale Initiativen, Gewerkschaften, Mieterbünde, Architektur- und Studierendengruppen und Forschungsinstitute beteiligt. Aus Deutschland sind der DGB, der Mieterbund und Attac dabei.

Die Initiative will bis zum 18. März 2020 mindestens eine Million Unterschriften in den EU-Staaten sammeln. In Deutschland müssen es mindestens 72.000 gültige ­Stimmen sein. Wenn die zustandekommen, müssen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die Forderungen behandeln.

Wohnungspolitik unterliegt den jeweils nationalen Regierungen. Aber die EU ist für einige Rahmenbedingungen verantwortlich.

Deshalb fordert die EBI:

1. Die EU beschränkt ihr Beihilferecht auf arme „Problemgruppen“. Das muss geändert werden, denn Wohnungsnotstand betrifft längst auch die Mehrheit der abhängig Beschäftigten.

2. Die Maastricht-Kriterien für die Grenzen der öffentlichen Verschuldung müssen für den Sozialwohnungsbau außer Kraft gesetzt werden.

3. Die EU muss, etwa über die Europäische Investitionsbank EIB, für gemeinnützige und öffentliche Wohnbauträger günstige Kredite mit niedrigen Zinsen bereitstellen.

4. Die gewinngierige Kurzzeitvermietung von Wohnungen durch Online-Plattform-Konzerne wie Airbnb muss eingeschränkt werden.

5. Die offiziellen Angaben zu Durchschnittsmieten wie durch die EU-Statistikbehörde Eurostat verschleiern die Notstände. Deshalb: kleinteilige Datenerfassung über einzelne Städte, Stadtviertel, Straßen!

Zauner-Lohmeyer beruft sich auf die weltweit bekannten Wohnverhältnisse in der österreichischen Hauptstadt. „Seit hundert Jahren ist in Wien das Wohnen eine Auf­gabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. 60 Prozent der Wiener Bevölkerung wohnt in Wohnungen des geförderten genossenschaftlichen und des kommunalen Wohnbaus.“ So etwas ist also möglich, mitten im Kapitalismus.

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Donnerstag, 17. Oktober 2019

Gesunde Chefs führen besser


Gesundheitsschutz ist seit Jahren ein Schwerpunkt in der Arbeit des WELTBILD-Betriebsrats. Wie wichtig das ist, belegen wissenschaftliche Studien immer wieder. Drei davon stellen wir hier kurz vor. 

Die erste Untersuchung zeigt, dass Gesundheitsschutz im Betrieb kein Luxus ist, sondern im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Die zweite lenkt das Augenmerk auf die Gesundheit der Führungskräfte. Zu guter letzt eine Studie aus Michigan, die beweist, dass „Waldbaden“ tatsächlich funktioniert.

Wer schwerer schafft, ist früher tot

ForscherInnen der Uni Duisburg haben den Zusammenhang von Arbeitsbelastung und Lebenserwartung untersucht. Sie fanden heraus, dass eine hohe Arbeitsbelastung nicht nur das aktuelle Wohlbefinden beeinflusst. Negative Effekte sind über das Erwerbsleben hinaus nachweisbar. Unwissenschaftlich ausgedrückt: Wer schwer arbeitet, stirbt früher und hat weniger von der Rente.

Führungsverhalten als Gesundheitsfaktor

Eine besondere Rolle beim Gesundheitsschutz kommt den Führungskräften zu. Eine große Meta-Studie der Universitäten von Kiel, Frankfurt und Koblenz-Landau zeigt: Gestresste Chefs neigen zu einem destruktiven Führungsstil. Damit schaden sie nicht nur ihren Untergebenen, sondern auch dem Unternehmen.

Sozialpsychologin Antonia Kaluza sieht hier einen wichtigen Ansatzpunkt für die Gesundheitsförderung im Betrieb: „Da das Führungsverhalten wiederum Auswirkungen auf die Leistung, aber auch auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter hat, ist die Förderung des Wohlbefindens von Führungskräften ein wichtiger Ansatzpunkt für Gesundheitsmaßnahmen in Unternehmen. Zum Beispiel sollte das Thema Gesundheit und die Kommunikation über Stress und Belastungen bei Führungskräften enttabuisiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden. Gezielte Trainingsmaßnahmen, um die Führungskräftegesundheit zu stärken, aber auch strukturelle Veränderungen, damit Führungskräfte ihre Arbeit effektiv UND gesund ausüben können, sind hier wichtige Elemente.“

BR fordert Coaching für Führungskräfte

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Initiative des WELTBILD-Betriebsrats zur Führungskräfte-Entwicklung nochmals an Bedeutung. Eine der Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung war ein Coaching für Führungskräfte. Mittlerweile wurden die Erkenntnisse aus diesen Workshops zwischen BR und Geschäftsführung besprochen. Der nächste Schritt ist die Erarbeitung von Führungsleitlinien inklusive eines Programms zu deren Einführung. Dem Betriebsrat ist wichtig, dass es nicht bei der bloßen Forderung nach gesunder Führung bleibt. Entscheidend für den Erfolg ist, dass die Vorgesetzten dabei auch aktiv unterstützt werden.

Einfach mal raus in den Stadtwald

Was früher schlicht Spaziergang genannt wurde, heißt heute "Waldbaden" und ist Teil von Burnout-Therapien. Alles Kokolores? Nein! Eine Studie der University of Michigan zeigt, dass Waldbaden tatsächlich funktioniert. Drei Mal die Woche zwanzig Minuten im Wald spazieren gehen: Das senkt den Level des Stresshormons Cortisol nachweisbar und schützt vor Folgeerkrankungen wie Herzproblemen oder Übergewicht. Warum also nicht einfach mal rüber in den Stadtwald statt in die Kantine? Kleiner Tipp noch: Lasst das Handy dabei im Büro liegen, sonst funktioniert‘s nicht…

Donnerstag, 10. Oktober 2019

Gut mit ver.di starten - das sollten Azubis wissen


Das Ausbildungsjahr 2019 ist vor etwas mehr als einem Monat gestartet.
Inzwischen dürften die Auszubildenden im Unternehmen "angekommen" sein, ihre KollegInnen kennengelernt und erste Eindrücke ihres künftigen Arbeitsfeldes bekommen haben.
Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, spuken wahrscheinlich auch die ersten Fragen im Kopf umher.

Das sollten Azubis wissen

Was heißt Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch der Betrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Begründung kündigen. Dies muss aber schriftlich erfolgen.

Kann man nochmals wechseln?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen.
Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstande ist, brauchen sie einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung.
Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt.

Was ist mit Urlaub?

Wieviel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag und im entsprechenden Tarifvertrag nachlesen.
Mindestens zwei Wochen vom Jahresurlaub müssen am Stück gewährt werden.

Wie viel Vergütung ibt es?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Auszubildende in Tarifverträgen festgelegt.
Aber auch wenn kein Tarifvertrag gilt, muss die Vergütung angemessen sein.
ver.di hilft weiter, wenn es Fragen gibt.

Was ist mit Überstunden?

Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen, da die Auszubildenden den Beruf ja erst in dem Betrieb erlernen sollen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus.
Sollte es doch zu Ausnahmefällen kommen, dann gelten das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht.
Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung macht. Wenn der/ die Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn/ sie entstehen, müssen die Eltern ihm / ihr das Kindergeld auszahlen.

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Wenn hier noch nicht alle Fragen beantwortet sind, oder ihr gerne genauere Informationen möchtet, findet hier Hilfe:
  •  euer Betriebsrat
  •  jugend.verdi.de
  •  www.ausbildung.info (Infoportal der ver.di zur Ausbildung)
  •  start.verdi-mitgliederservice.de (ver.di-Mitgliederservice)
Quelle: ver.di Publik 5/2019


Dienstag, 1. Oktober 2019

20.000 Euro Entschädigung für Betriebsrätin, die Opfer eines Kündigungs-Krimis wurde



Wilde Räuberpistole um Alkoholgenuss im Dienst sollte stellvertretende BR-Vorsitzende ins Aus katapultieren


In der Intrige in Bad Nauheim ging es dem Arbeitgeber, einem örtlichen Pflegeheim, darum, die Betriebsrätin loszuwerden. Betriebsräte genießen jedoch in Deutschland besonderen Schutz: dieser ist nötig, um sich im Streitfall zwischen die KollegInnen und den Arbeitgeber stellen zu können, ohne selbst für ihren Einsatz Schikanen in Job befürchten zu müssen. Diesen rechtlichen Schutz angreifen und hinterlaufen ist das selbstausgesuchte "Arbeits"-gebiet von speziellen Arbeitsrechtlern. 

Diese Kanzleien greifen dabei tief in ihren Werkzeugkasten schmutziger Tricks: Im vorliegenden Fall hatte das Pflegeheim den für seinen "Service"bekannten Rechtsanwalt Helmut Naujoks engagiert, der auf die Betriebsrätin auch gleich zwei Detektive auf einmal hetzte. Das Ziel: mit fingierten Vorwürfen von Alkoholgenuss im Dienst im Pflegeheim der BR Vizechefin eine besonders schwere Pflichtverletzung vorwerfen zu können und die Kündigung zu erreichen. 


Arbeitsgericht Gießen verurteilt sowohl Arbeitgeber als auch deren Rechtsanwalt zu 20.000 Euro


Ebenfalls Ziel der Kampagne - die BR Vorsitzende: Die Kammer sah es nach einer Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Betreiberin von Senioreneinrichtungen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt im Jahr 2012 ein Strategiekonzept zur Entfernung ihrer unliebsamen Betriebsratsmitglieder entwickelte. Danach sollten eingeschleuste Lockspitzel die Betriebsratsmitglieder in Verruf bringen, Kündigungsgründe provozieren und erfinden. Ein als Zeuge vernommener Detektiv bestätigte den Vorwurf, man habe der Klägerin einen Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihre fristlose Kündigung gerichtlich betreiben zu können. 

Zur strategischen Umsetzung habe auch gehört, dass die Kollegin der Klägerin, die Betriebsratsvorsitzende (siehe dazu Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Gießen Nr. 2/2019), von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Als diese nicht zuschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten.

Die Kammer wertete die strategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und ihres Rechtsberaters als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung (§§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB i.V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) und verurteilte sie zu gemeinschaftlicher Entschädigungszahlung.

Unkündbare kündigen helfen - eine besonders schmutzige Dienstleistung 


Wer mehr zu diesem und anderen Fällen erfahren will, kann dies in der ARD Mediathek. Dieser und andere Fälle waren Thema einer "panorama" Berichterstattung im NDR: https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Die-Rausschmeisser-Feuern-um-jeden-Preis-,rausschmeisser100.html 

Quelle: https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/fingieren-von-k%C3%BCndigungsgr%C3%BCnden-zur-entfernung-unliebsamer-betriebsratsmitglieder

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