Freitag, 26. Juni 2015

Konzernbetriebsrat: "Viele Probleme, keine Lösungen"


"Entgegen der Jubelmeldungen der Pressestelle brennt es nach wie vor an allen Ecken und Enden im Konzern", fasste Vorsitzende Dolores Sailer nach der Sitzung des Konzernbetriebsrats am Mittwoch zusammen. "Die Geschäftsführung versucht die hausgemachten Probleme einseitig auf Kosten der Belegschaft zu lösen. Das wird nicht funktionieren, weil nach wie vor tragfähige Konzepte fehlen."

Der Konzernbetriebsrat (KBR) setzt sich aus VertreterInnen aller Mitbestimmungsgremien im Konzern zusammen und hat derzeit vier Mitglieder. Dolores Sailer und Timm Boßmann vertreten den gemeinsamen Betriebsrat von WELTBILD Retail und ALSO Logistik in Augsburg; Julia Käding und Christian Augustin sind Abgesandte des Gesamtbetriebsrats (GBR) der WELTBILDplus-Filialen. In Kassel erörterten sie die Lage der verschiedenen Konzernteile.

WELTBILDplus: Notverkauf an LesensART brachte nicht die gewünschte Entspannung

Die Umsätze von rund 80% der Filialen liegen weiterhin deutlich unter Vorjahr. Lediglich jene 20% der Buchläden, die unter dem Jokers-Logo laufen, lassen eine Trendwende erkennen. Für den Filial-GBR ist das ein deutlicher Hinweis, dass mehr Mitbestimmung der FilialleiterInnen bei der Sortimentsauswahl der richtige Weg ist.

Bei Jokers haben die MitarbeiterInnen vergleichsweise freie Hand, was sie in ihren Filialen anbieten. Bei WELTBILDplus hingegen wird weiter um die Sortimentsauswahl gestritten, die aus Sicht der GF zu wesentlichen Teilen über eine zentrale Warenzuteilung geregelt werden soll. Das war im Zuge der mehrfachen Verkleinerung des Filialnetzes aber ausdrücklich anders mit dem GBR vereinbart worden. Jedoch fühlen sich Teile des Managements offenbar nicht mehr an entsprechende Interessenausgleiche und Betriebsvereinbarungen gebunden und fordern erneut zu Verhandlungen auf. Der bereits seit langem verhandelte Personalschlüssel wird ebenfalls nicht umgesetzt, und auch über der Umsetzung der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen steht ein großes Fragezeichen. GBR-Vorsitzende Julia Käding beklagt zudem die mangelhafte Kommunikation der Geschäftsführung mit dem GBR:"Wir denken, dass ein verbindlicher Umgang miteinander und eine vernünftige Unternehmenskultur die Voraussetzungen für jeden möglichen Erfolg in der Zukunft sind. Davon sind wir aktuell leider noch weit entfernt."

Große Sorge bereitet dem Konzernbetriebsrat auch die Situation in den Filialen, die an den undurchsichtigen Unternehmer Rüdiger Wenk in Ahaus im Zuge eines Notverkaufs verscherbelt wurden. Aufgrund eines dilettantischen Konstruktionsfehlers im Verkaufsprozess, gehen die Mietverträge weiter zu Lasten von WELTBILDplus. Deshalb werden jetzt andere Untermieter für die LesensART-Flächen gesucht. So wie es sich momentan abzeichnet, wird wohl  eine Vielzahl der Filialen  zeitnah schließen. In den anderen Standorten versucht Wenk-Berater Bernhard Ludwig Winkelhaus die FilialleiterInnen mit Druck zur Übernahme ihrer Filialen im Rahmen eines Franchise-Vertrags zu "überreden". Es ist denkbar, dass die betroffenen MitarbeiterInnen unter diesen Umständen nachträglich dem Betriebsübergang widersprechen und Weiterbeschäftigungsansprüche gegenüber WELTBILDPlus geltend machen. Die Mietzahlungen, die WELTBILDplus weiter leisten muss, drücken in jedem Fall auf die Liquidität des Unternehmens und gefährden konkret das nächste Weihnachtsgeschäft. Siehe dazu auch den Offenen Brief des GBRs von LesensART weiter unten.

WELTBILD Retail: Strategisch schlecht aufgestellt

Auch in der Augsburger Zentrale herrscht Frust innerhalb der Belegschaft: Die Sortimentsstrategie bleibt unklar und widersprüchlich. Die Bereiche Buch und Non-Media agieren intern gegeneinander und das Zukunftsgeschäft mit Tolino und eBooks bleibt auf der Strecke.

Die Werbebudgets sind weiter viel zu niedrig angesetzt. So schöpft WELTBILD seine Kunden-Potentiale bei weitem nicht aus und riskiert sehenden Auges die rasante Entwertung des eigenen Adressbestandes. Mit dem Notverkauf der Filialen wurde der dritte Absatzkanal möglicherweise irreparabel beschädigt, außerdem fehlen die dort generierten Aufträge schmerzhaft in Augsburg.

Durch die fortgesetzten Fehlentscheidungen des Investors Walter P. Droege sinkt der Unternehmenswert weiter, und es wird immer schwieriger, Partner für das Weihnachtsgeschäft zu finden, das mit Millionen von Euro vorfinanziert werden muss. Es ist nach wie vor unklar, ob der Warenkreditversicherer Euler Hermes die Verträge mit WELTBILD erneuert, und welche Banken WELTBILD in Zukunft finanzieren. Dazu gibt es keine offiziellen Aussagen der Geschäftsführung gegenüber dem Betriebsrat, sondern nur widersprüchliche Gerüchte im Flurfunk.

ALSO Logistik: Wo bleibt das Drittgeschäft?

Das Versprechen Walter P. Droeges, er könne und wolle die Augsburger Logistik mit Aufträgen aus der ALSO-Gruppe wieder aufpäppeln, war vor einem Jahr ausschlaggebend für den Zuschlag an den  Düsseldorfer Milliardär. Auf dieses sogenannte "Drittgeschäft" warten die Augsburger KollegInnen aber bis heute vergeblich. Die Situation in der Logistik ist grotesk: MitarbeiterInnen werden bei voller Bezahlung nach Hause geschickt, weil es fast nichts mehr zu tun gibt. Und mit Reiner Wenz wurde ein neuer Geschäftsführer an Bord geholt, dem nach zwei Pleiten mit einer Wurstfabrik und einem Tütensuppenhersteller ein unguter Ruf als Abwicklungsmanager vorauseilt. Dafür spricht auch, dass Wenz über keinerlei Expertise im Bereich Logistik verfügt.

Der Logistikstandort in Augsburg gehört mit dem erst vor zehn Jahren erbauten Hochregallager und dem 2013 fertiggestellten S-Shuttle zu den modernsten Versandzentren in Europa. Aber alle Bänder stehen still, wenn man keinen Umsatz machen will: Die Entscheidung Walter Droeges, den Umsatz der Retail Ende 2014 substantiell zurückzunehmen, um so schneller zurück in die Gewinnzone zu kommen, erweist sich als fatal.

Die absehbare Folge dieser Entscheidung, die vom BR immer wieder kritisiert worden war: Von einem auf den anderen Tag fehlten Tausende Aufträge. Seither kämpft ALSO mit den Folgen der Unterauslastung. Im Februar folgte die Notschlachtung des Filialbetriebs. Damit brachen weitere bedeutende Auftragskontingente gleichsam über Nacht weg. Aber nicht genug: Seither kauft Retail bevorzugt Ware ein, die von Großhändlern im Auftrag von WELTBILD direkt an die EndkundInnen ausgeliefert wird. Ein weiterer Dolchstoß in den Rücken der Logistik. "Die Lage in der Logistik hat nichts mit einer Verkettung unglücklicher Umstände zu tun", stellt Timm Boßmann klar. "Alles wurde in Düsseldorf entschieden. Die Auswirkungen bewusst in Kauf genommen."

Alle Versuche des Betriebsrats gegenzusteuern, werden von der ALSO-Geschäftsführung unterlaufen: Es gibt nach wie vor kein erkennbares Bemühen, Drittgeschäft zu akquirieren oder Aufträge aus der ALSO-Gruppe nach Augsburg umzuleiten. Obwohl der Arbeitgeber bereits im November erkannt hatte, dass Veränderungen der IT und einige Umbauten nötig wären, um Logistikdienstleistungen über das WELTBILD-Geschäft hinaus anbieten zu können, ist bis heute nichts in dieser Richtung geschehen. Im Gegenteil: Der frühere Geschäftsführer Hans Schmitz-Wenzel, der entsprechende Projekte nach Wahrnehmung des Betriebsrats vorantrieb, hat das Unternehmen im Februar unter ungeklärten Umständen plötzlich verlassen. Nachfolger Reiner Wenz ist fachlich offenkundig überfordert und verweigert zudem jede Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Daran droht jetzt auch die Umsetzung eines Sicherheitskonzepts zu scheitern, das für Zollbehörden, Versicherungen und potentielle Logistik-Kunden gleichermaßen wichtig ist.

Der Betriebsrat in Augsburg pocht nach wie vor auf die mit Walter Droege geschlossenen Vereinbarungen. "Das Drittgeschäft war von Anfang an ein zentraler Bestandteil des Fortführungskonzepts. In diesem Zusammenhang wurden Zusagen gemacht und Investitionen versprochen", erinnert Timm Boßmann. "Die aktuellen Probleme sind hausgemacht. Die Situation der Logistik würde sich sofort substantiell ändern, wenn Drittgeschäft käme. Dafür müsste unser Investor lediglich die Vereinbarungen einhalten." Deshalb werden das Drittgeschäft bzw. die Schaffung der nötigen Voraussetzungen dafür zentrale Punkte der Arbeitnehmerseite in der Einigungsstelle sein.

Offener Brief des Gesamtbetriebsrats von LesensArt


Sehr geehrter Herr Patrick Hofmann, 
Sehr geehrter Herr Walter Droege, 
Sehr geehrter Herr Arndt Geiwitz,

wir – der Gesamtbetriebsrat der LesensArt Rüdiger Wenk GmbH – schreiben Ihnen heute stellvertretend für die gesamte Belegschaft der 67 ehemaligen Weltbild Buchhandlungen, die im Februar von Ihnen an Rüdiger Wenk verkauft wurden. Leider bleibt uns nur dieses ungewöhnliche Mittel der Kommunikation, da alle anderen Versuche, Sie auf unsere verzweifelte Lage aufmerksam zu machen, und Sie für unser Schicksal zu interessieren, von Ihrer Seite unbeantwortet blieben.

Von Verzweiflung sprechen wir nicht leichtfertig. Wir könnten auch Fassungslosigkeit, tiefe Enttäuschung und völlige Hoffnungslosigkeit hinzufügen. Die Mitarbeiter - immerhin noch über 350 Kollegen und Kolleginnen (viele von ihnen mit Familie und Kindern) - der ehemaligen Weltbild Buchhandlungen sind zwischen Hammer und Amboss geraten und werden seit Wochen rücksichtslos zerrieben.

Auf der einen Seite stehen unsere neuen Eigentümer LesensArt, die sich zu keiner Zeit nach dem Verkauf an das uns und Ihnen durch den Unternehmensberater B.L. Winkelhaus von der GUO Berlin vorgestellte Konzept gehalten haben. Wie es sich uns heute darstellt, war das Geschäftsmodell von Beginn an nicht auf den Betrieb einer Buchhandlung, sondern lediglich auf deren Weiterverkauf ausgerichtet. Nach minimalen Investitionen in die ehemaligen Weltbild Filialen, wurden die verkauften Filialen mehreren Filialleitern und Filialleiterinnen geradezu zum Weiterverkauf aufgedrängt: Hierzu sollten private Kredite in Höhe von rund 100.000,00 € aufgenommen werden. Die Filialleiter/innen sollten ihre Filialen kaufen bevor Mietverträge neu verhandelt bzw. der eigentliche Sanierungsprozess überhaupt begonnen hatte.

Als dies nicht funktionierte, weil die Verträge den Mitarbeitern unseriös und vor allem überteuert erschienen, begann ein psychologischer Kleinkrieg:

Ohne Information des Wirtschaftsausschusses oder des Gesamtbetriebsrates, ohne jegliche Verhandlungen der vertraglich vereinbarten Strukturkommission, ohne jegliche Verhandlung zu Interessenausgleich und Sozialplan werden Filialen geschlossen oder weiterverkauft (z.B. an eine andere Firma, an der Herr Winkelhaus beteiligt ist).

Drei LesensArt Buchhandlungen und viele Mitarbeiter sind den Herren Wenk und Winkelhaus schon zum Opfer gefallen und täglich werden es mehr, da weitere Schließungen, Verkäufe und Untervermietungen an Dritte anstehen.

Auf der anderen Seite stehen Sie, Weltbild, unsere alten Eigentümer und Geschäftsführer, die scheinbar mit Unterzeichnung des Kaufvertrages jegliches Interesse an uns verloren haben und auch jede Verantwortung für uns von sich weisen.

Und doch bestimmt Weltbild weiter über unsere Zukunft: Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages wurden wir alle in unseren Buchhandlungen - laienhaft ausgedrückt - illegale Untermieter. Die Vermieter wurden von Ihnen über den Verkauf der Buchhandlungen monatelang nicht informiert, und als dann doch endlich die Kommunikation mit ihnen gesucht wurde, haben Sie nachweislich in mehreren Fällen nicht etwa versucht, die Zustimmung der Vermieter zum Übergang des Mietverhältnisses auf die LesensArt GmbH zu erlangen, sondern haben vielmehr die Auflösung des Vertrages bzw. die Untervermietung an einen 1-Euro Shop angestrebt.

Damit besiegelt Weltbild unser aller Schicksal, das letztendlich nur bedeuten kann, dass alle verkauften Filialen abgewickelt werden – völlig im Gegensatz zu der Fürsorgepflicht, die doch ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern nach dem Gesetz hat, und die auch in Bezug auf einen Verkauf gilt. Das Grundgesetz spricht sogar davon, dass Eigentum verpflichtet – daher bitten wir Sie sehr eindringlich, sich Ihrer Verantwortung für uns nicht zu entziehen, sondern uns zu helfen.
Wir – die noch verbliebenen Mitarbeiter der ehemaligen Weltbild Buchhandlungen – stehen heute vor einer mehr als ungewissen Zukunft.

Die Mitarbeiter der Firma LesensArt sind immer noch bereit das ursprüngliche Sanierungskonzept umzusetzen, denn wir glauben an die Zukunft des stationären Buchhandels. Die ersten kleinen Schritte hierzu sind getan, helfen Sie uns nun auch den Rest des Weges zu gehen!

Der Gesamtbetriebsrat der LesensArt Rüdiger Wenk GmbH

Warum vertreten Sie nur ArbeitnehmerInnen, Herr Huber?

Interview mit dem Anwalt Michael Huber

Infoblog:   Du bist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berätst  Betriebsräte, u.a. bei Hugendubel und Weltbild. Welches sind die Haupttätigkeitsfelder Eurer Kanzlei? Was sind persönliche Schwerpunkte in Deiner Arbeit als  Anwalt?

Michael Huber: Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Aus persönlicher und gesellschaftspolitischer Überzeugung vertreten wir ausschließlich die Interessen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Mein persönlicher Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Betriebsräten vor allem auch in schwierigen Phasen der Restrukturierung und Insolvenz. Das Themengebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellt aktuell einen weiteren thematischen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.

Infoblog:  Eure Kanzlei vertritt nur Arbeitnehmer und  Arbeitnehmerinnen. Warum?

Michael Huber: Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeitnehmerseite eine starke und „gegnerfreie“ arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung benötigt um die Chance zu haben, ihre Interessen erfolgreich durchsetzen zu können. Das Arbeitsrecht, insb. das Betriebsverfassungsgesetz, stellt hohe Anforderungen an Betriebsräte, die dieses Amt schließlich nicht gelernt haben.
Oftmals sehen sich Interessenvertreter dann mit einer Übermacht an hochqualifizierten Beratern auf Arbeitgeberseite konfrontiert, deren Argumenten sie meist nur schwer entgegentreten können. Hier möchten wir für gleiche Voraussetzungen bieten. Zu diesem Zweck haben wir uns auch mit anderen auf Arbeitnehmerrecht spezialisierten Kanzleien in der Allianz „Anwälte für Arbeitnehmer“ verbunden. Die „Think Tanks“, die die Arbeitgeberseite in international tätigen Beraterfirmen und Großkanzleien nutzt, gibt es jetzt auch für die Arbeitnehmerseite.

 Der Anwalt als „Chamäleon“, der je nach Interessenlage der Mandantschaft blind die Seiten wechselt, funktioniert im Arbeitsrecht ohnehin nicht. Denn dieses wird, wie auch das Bundesverfassungsreicht einmal festgestellt hat, von einem grundlegenden Interessenkonflikt beherrscht. Der Betriebsrat ist einseitiger Vertreter der Interessen der Belegschaft. Das wird durch das Betriebsverfassungsgesetz nur insoweit modifiziert, dass anstelle möglicher Konfrontation die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation tritt.
Dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet, darf dabei aber die Interessen der Belegschaft nicht zurückstellen. Mitbestimmungsrechte führen immer zu einer Beschränkung der Unternehmensfreiheit, die jedoch vom Gesetzgeber gewollt und, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden hat, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist
Als anwaltlicher Vertreter und Berater von Betriebsräten habe ich oft nicht nur eine reine Dienstleisterfunktion, sondern vertrete Arbeitnehmerinteressen und rechtspolitische Positionen unternehmens- und branchenübergreifend, z. B. in Einigungsstellen oder vor den Arbeitsgerichten. Hier sind Konsequenz und Glaubwürdigkeit unerlässlich.

Infoblog:   Dein Kanzleikollege Rüdiger Helm  war  kämpferischer Betriebsratsvorsitzender bei einer  Steakhouse-Kette bevor er mit einem Stipendium der  Hans-Böckler-Stiftung Jura studierte und Fachanwalt für  Arbeitsrecht wurde. Gab es bei Dir ein ähnliches  Schlüsselerlebnis?

Michael Huber:   Ein großes Interesse für Geschichte und politische Zusammenhänge waren für mich der Grund Jura zu studieren. Denn hier finden sich die „Spielregeln“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ein hochambitionierter Geschichtslehrer hat mich in meiner frühen Schulzeit bereits für das Arbeitsrecht interessiert, indem er mir die Geschichte der Industrialisierung näher gebracht hat. Insbesondere das grausame Schicksal der schlesischen Weberinnen hat sich mir damals eingeprägt. Schon damals hat sich in mir ein Gerechtigkeitsempfinden, viele würden das wohl als „soziale Ader“ bezeichnen, herausgebildet. Seit damals bin ich überzeugt, dass man unsere Gesellschaftsordnung nicht allein den wirtschaftlich Stärkeren überlassen darf. Ich denke, dass man das als „Initialzündung“ sehen kann.

Kontakte zum gewerkschaftlichen Umfeld während meines Studiums haben den Wunsch, hier etwas erreichen zu wollen, in mir verstärkt. Die Arbeitnehmervertretung war daher eine bewusste Entscheidung.

  Infoblog:  Die Homepage Eurer Kanzlei heißt www.menschenrechte-im-betrieb.de.

  Sollten Menschrechte im Betrieb nicht selbstverständlich sein?

Michael Huber:  Sicher und das Recht sieht das natürlich grundsätzlich auch vor. Dennoch gibt es viele Beispiele, in denen grundgesetzlich garantierte Rechte, die im Alltag selbstverständlich sind, im Arbeitsleben zurückgedrängt oder missachtet werden. Man denke hier nur an den immer größer werdenden Niedriglohnsektor, an die wachsende Anzahl prekärer Beschäftigungsformen, wie Befristungen und Leiharbeit. Ein befristet Beschäftigter, der wirtschaftlich auf einen Anschlussvertrag angewiesen ist, oder ein Leiharbeitnehmer, der auf eine Übernahme hofft, wird seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber in der Regel nicht geltend machen; hierzu gehören auch Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn es um die Arbeitsbedingungen geht.

Infoblog:   Eine neue Studie der Otto-Brenner-Stiftung  der IG Metall über die juristische Bekämpfung von  Betriebsräten und Gewerkschaften zeigt, daß Union Busting  durch Arbeitgeber-Anwälte immer professionellere Formen annimmt. Ist Dir das in Deiner beruflichen Praxis schon  begegnet?

Michael Huber:   Selbstverständlich gibt es zahlreiche Beispiele, in denen Anwälte Arbeitgeber mit dem Ziel beraten, Gewerkschaften zu schwächen. Ausgründungen von Betrieben auf neue Gesellschaften haben in der Regel die Schwächung von Arbeitnehmerrechten, zum Beispiel durch Tarifflucht und Zerschlagung von Betriebsratsstrukturen, zum Ziel. Das deutsche Gesellschaftsrecht eröffnet den Unternehmern viele Schlupflöcher. Die Entwicklung, die Ihr beschreibt, und deren Entgegenwirken ist also Teil unserer täglichen Arbeit. Aber: Wo keine Nachfrage, da kein Angebot. Es sind die Unternehmer, nicht deren Anwälte, die man zum Umdenken zwingen muss. Das kann nur funktionieren, wenn sich Belegschaften, wie es das Gesetz im Übrigen auch vorsieht, als Selbstverständlichkeit Betriebsräte wählen und  mit Ihren Gewerkschaften für gemeinsame Interessen eng zusammenstehen und kämpfen. In meiner Tätigkeit gibt es hierfür zahlreiche Beispiele.

Infoblog:   Arbeitgeberverbände finanzieren z.B. an der  Ludwig-Maximilian-Universität ein „Zentrum für  Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht“ (ZAAR), das  Arbeitgeberpositionen im Arbeitsrecht durchsetzen möchte,  z.B.  ein stärker vertragsrechtliches Denken. Das  private Vertragsrecht sagt, Verträge sind ein hohes Gut,  sie werden unter freien und gleichen Partnern geschlossen.
Diese Freiheit und Gleichheit gibt es aber für einen  lohnabhängig Beschäftigten nicht. Der ist nämlich auf den  Job angewiesen, er ist im Zweifelsfall deswegen auch dazu  bereit, Bedingungen zu akzeptieren, die er nicht möchte.  Institutionen wie die Gewerkschaften setzen dieser Asymmetrie  kollektive Verträge entgegen.
Wie beurteilst Du diese Versuche einer  Ent-Kollektivierung bzw. Individualisierung durch die  Kapitalseite?

Michael Huber:  Dem muss entschieden entgegengewirkt werden, das kann nicht funktionieren. Denn das geltende Recht geht von einer klaren Kompetenzverteilung bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aus. Was Inhalt eines Tarifvertrags ist kann grundsätzlich nicht Inhalt einer Betriebsvereinbarung sein und umgekehrt. Das Mittel des Streiks ist einem Betriebsrat verwehrt.
Daher kann Interessenvertretung nur dann erfolgreich sein, wenn, wie es im Übrigen das Betriebsverfassungsgesetz auch vorsieht, Beschäftigte und ihre Gewerkschaften mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Nur so konnte z. B. bei Weltbild durch Tarifvertrag eine Sozialplandotierung erreicht werden, die weit über das hinausgeht, was das Gesetz im Falle einer „nur“ durch den Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarung erlaubt.

Infoblog:   Zum Schluß bitte noch einen goldenen Ratschlag  für ArbeitnehmerInnen?

Michael Huber:   Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Brecht).

Infoblog:   Lieber Michael, wir danken Dir herzlich für das Gespräch!

Wir von Verdi-Infoblog danken die Hugendubel-Infoblog-Redaktion, die dieses Gespräch geführt haben.

Montag, 22. Juni 2015

ver.di-Aktionswoche Gute Arbeit

 

Gu­te Ar­beit – nur mit Tarifvertrag: Thema der aktuellen Themenwoche bei ver.di

 

Gu­te Ar­beit? Ist kei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit! Aber: Wer un­ter ei­nem Ta­rif­ver­trag ar­bei­tet, hat die bes­se­re Ar­beit und den bes­se­ren Lohn. Die 38,5-­Stun­den-Wo­che, Ur­laubs-, Weih­nachts­geld, Pau­sen­re­ge­lun­gen, Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall und vie­les mehr sind oh­ne Ge­werk­schaf­ten und ih­re Mit­glie­der nicht denk­bar. Es zahlt sich al­so aus, ver­.­di-­Mit­glied zu sein.

 

Die Angst: Tarifflucht und mieser Lohn

 

In einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag von ver.di befürchten 65 Prozent der Befragten, dass die Tarifflucht von Arbeitgebern zu schlechterer Bezahlung und schlechteren Arbeitsbedingungen führt. Gäbe es im eigenen Betrieb keinen Tarifvertrag, erwarteten 57 Prozent der Tarifbeschäftigten im Westen und sogar 72 Prozent der Tarifbeschäftigten im Osten Einschnitte beim Einkommen. „Dort, wo es keine Tarifverträge gibt, herrscht reine Arbeitgeberwillkür. Vorteile gibt es nur mit Tarifverträgen. Tarifverträge schützen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske zum Auftakt der vierten ver.di-Aktionswoche. „Nur starke Gewerkschaften können in Tarifverträgen ein festes, verlässliches Einkommen und gute und gesunde Arbeitsbedingungen durchsetzen.

 

Tarifverträge - besonders attraktiv für Frauen

 

Wer nach einem Tarifvertrag bezahlt wird, bekommt zumeist ein deutlich höheres Einkommen als Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Das zeigen Erhebungen des Statistischen Bundesamts. Insbesondere Frauen profitieren von einem gewerkschaftlich verhandeltem Tariflohn: Im Vergleich zu Beschäftigten ohne Tarifvertrag verdienen Frauen in tariflich geregelten Beschäftigungen über neun Prozent mehr, Männer immerhin noch sieben. 

 

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel


Grafik: ver.di

 

Man sieht also: Tarifverträge lohnen sich in vielerlei Hinsicht. Aber: Einen Rechtsanspruch auf vereinbarte Tarifverträge haben nur ver.di Mitglieder! 


Du willst sicher gehen, dass Du Guten Lohn für Deine Gute Arbeit erhältst? 

 

Auch Du kannst mitmachen bei ver.di und Deine Gute Arbeit schützen, gemeinsam mit allen anderen gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen:

https://mitgliedwerden.verdi.de/


Grafik: ver.di


Donnerstag, 18. Juni 2015

Bericht zur 7. Bundesvertrauensleutekonferenz




Von Freitag, den 12.06.2015 bis Sonntag, den 14.06.2015 fand in der ver.di Bundesverwaltung am Paula-Thiede-Ufer in Berlin die 7. Bundesvertrauensleutekonferenz statt.
Als Vertreter für den Bezirk Augsburg und den Fachbereich 12 (Handel) waren der Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann und die Vertrauensfrau Sara De Santi delegiert.
Insgesamt nahmen etwa 170 Vertrauensfrauern  und -männer aus allen Bundesländern und den 13 Fachbereichen an der 3-tägigen Konferenz teil.

Begrüßung der Delegierten durch Frank Bsirske

Ver.di Vorsitzender Frank Bsirske begrüßte am Freitag Abend persönlich die 170 Delegierten und richtete den Fokus auf die prekären Zustände bei den Sozial- und Erziehungsberufen, dem brutalen Angriff des Post-Vorstandes auf die Tarife der Beschäftigten, die drohenden Gefahren zunehmender Digitalisierung von Arbeit und der Notwendigkeit, die Jugend zu fördern.

Die Frage, in welcher Art von Gesellschaft man gerne leben möchte, ist aktueller denn je.
Outsourcing, Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge seien an der Tagesordnung, Arbeitsverdichtung bei immer weniger Personal erhöhen den physischen und psychischen Druck auf die Beschäftigten, während die Geld - und Machtgier auf Seiten der Arbeitgeber ins Unermessliche wachsen.
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen dramatisch: "Der Zwang zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten zu arbeiten nimmt ab. Der Druck, immer und überall zu arbeiten, steigt stetig an."

Gemeinsam kann jedoch viel auf den Weg gebracht und verbessert werden.
Im Rahmen einer Solidaritätsbekundung für die streikenden KollegInnen der Post wurden die Unterschriften aller TeilnehmerInnen gesammelt, ein gemeinsames Foto gemacht und vor Ort beim Streik unterstützt.


Solidarität der Bundesvertrauensleutekonferenz für die KollegInnen der Post


Arbeiten in Workshops und Arbeitsforen

Der Samstag war dazu bestimmt, aktiv in Workshops und Arbeitsforen Ideen zu erarbeiten, die in den einzelnen Betriebsgruppen umgesetzt werden können.

Die Workshops, die von der ver.di Jugend geleitet wurden, beinhalteten Themen wie "Jugendtarifarbeit", "Gute Arbeit - gute Ausbildung" oder "web 3.0 -Social Media". Schwerpunkt waren die Förderung und Aktivierung der Jugend in der Gewerkschaft. Neue Arbeitsmethoden und das Einbinden junger Menschen in das gewerkschaftliche Arbeiten sind für die Zukunft absolut notwendig, um gesammelte Erfahrungen und errungene Siege weiterzutragen.

Ideensammlung



In den Arbeitsforen wurden Themen der Öffentlichkeitsarbeit, Aktivierung der Mitglieder oder die Perspektiven der Arbeit in ver.di erarbeitet.
Da es gerade in den Sozial- und Erziehungsberufen an Personal mangelt und diese Berufe aufgewertet werden müssen, überlegte man sich Strategien, wie man dieses Ziel erreichen könne. Nicht nur im Bewusstsein der Gewerkschaftsmitglieder muss dieser Bereich an Wertigkeit gewinnen, sondern auch in der gesamten Bevölkerung.

Kreative Impulse für VL-Arbeit














Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen

Am Sonntag Vormittag wurden dann die erarbeiteten Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen im Plenum der Bundesvertrauensleute vorgestellt und darüber diskutiert, wie man zukünftig mit den angesprochenen Problematiken umgehen werde und die Ergebnisse in den Betriebsgruppen umsetzen könne.
Im Anschluss daran trafen sich dann die Delegierten in ihren jeweiligen Landesbezirken. Auch dort wurde dann regionales Vorgehen besprochen und auf die einzelnen Bezirke abgestimmt.
Zudem konnte man dann in den Gesprächen untereinander persönliche Erfahrungen sowie Kontaktdaten austauschen.

Abschlussgedanken der Konferenz

In den Diskussionen in den Arbeitsgruppen, die auf der Bundesvertrauensleutekonferenz reichlich Raum fanden, stach ein Gedanke ganz klar hervor:
"Solidarität für alle KollegInnen, die sich gerade ganz massiv gegen bestehende Missstände wehren, ist unerlässlich. Gemeinsam sind wir stark und können viel erreichen!"

Die neu gewonnenen Erkenntnisse, Ideen und Impulse, die die Vertrauensleute von dieser Konferenz mit in ihre Betriebe nehmen werden, stellen die Weichen für ihre zukünftige Arbeit in der Betriebsgruppe.



Donnerstag, 11. Juni 2015

Mach Mit! - Gründung eines Migrations- Ausschusses im ver.di Bezirk Augsburg









Seit 2011 gibt es Migranten als Personengruppe innerhalb ver.di.

Eine bunte Gruppe mit vielfältigen Erfahrungen, aus vielen Ländern, aus vielen Branchen und Berufen. Das Ziel: gleiche Rechte und gleiche Chancen, keine Diskriminierung in Betrieben, Institutionen und Verwaltungen. 

Wir wollen in Augsburg einen Migrationsausschuss gründen, weil wir uns als Migranten nicht nur aktiv beteiligen, sondern auch verändern wollen. Dies können wir nicht alleine. Dazu brauchen wir dich als Migrant_in oder Kolleg_in mit Migrationshintergrund. 


Unser erstes Treffen findet am 17. Juni 2015 um 18:00 Uhr in der ver.di Geschäftsstelle, Am Katzenstadel 37, 86152 Augsburg statt.

Bei diesem Treffen wollen wir einen Migrationsausschuss gründen.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Der Mindestlohn - oder die Suche nach kreativen Ideen zur Umgehung



Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland.

Wie jede große Neuerung und die damit verbundenen Veränderungen, ruft auch diese nicht nur Befürworter auf den Plan.
Die politischen Gegner stellten schon vor der Einführung den Mindestlohn als Job-vernichtendes Super-Monster dar, welches die Wirtschaft binnen kürzester Zeit in die Knie zwingen würde.
Das letzte halbe Jahr hat jedoch eindeutig bewiesen, das dem nicht so ist.

Das große neue Thema der Gegner ist nun die Dokumentationspflicht.

Bild: www.dgb.de


Dokumentation ist zunehmende Bürokratie


Mit dieser Argumentation wettern nun große Parteien, wie die CDU/CSU, aber auch Wirtschafts-und Arbeitgeberverbände weiter gegen den Mindestlohn. 
Systematisch werden die Kernstücke des Mindestlohngesetzes umgangen.

Eines dieser Kernstücke ist die Aufzeichnungs-oder Dokumentationspflicht.
Behauptet wird, dass das Dokumentieren  von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit bei gewerblichen Minijobs und bei neuen Branchen aus dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz für die Unternehmen zusätzliche Bürokratie bedeute, was inakzeptabel sei.


Bild: dgb bayern @facebook



























Diese Behauptung stößt aber vor allem den Gewerkschaften und den sauber dokumentierenden Unternehmen sauer auf.
Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist ein völlig normaler Vorgang, der bereits vor der Einführung des Mindestlohnes bereits selbstverständlich hätte sein müssen.
Es lässt vermuten, dass diejenigen, die hier von einem übergewichtigen Bürokratiemonster sprechen, bereits in der Vergangenheit geltendes Recht umgangen haben und jetzt die Konsequenzen fürchten.

Bild: DGB Bayern





Was stimmt denn nun?


Korrekt ist:
Die Dokumentationspflicht gilt für neun, eher kleinere Branchen, nämlich das Baugewerbe, Gaststätten-und Beherbergungsgewerbe, dem Personenbeförderungsgewerbe (z.B.Taxi), Speditions-, Transport- und die damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, dem Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen die sich am Ab-und Aufbau von Messen und Ausstellungen beteiligen sowie die Fleischwirtschaft.

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind gerade diese Branchen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit missbrauchsanfällig. Die prüfbaren Nachweise der Arbeitszeit -Beginn, Dauer, Ende- sind daher besonders notwendig.

Auch die Kombination mit anderen Dokumentationspflichten (Überstundenerfassung nach dem ArbZG) ist korrekt und erleichtert die Dokumentation. 
Die tatsächlich geleisteten Stunden müssen aufgezeichnet werden, um den Lohn korrekt zu errechnen.

Berichte von Beschwerden auf der DGB-Hotline zum Mindestlohn haben zudem gezeigt, dass die Dokumentationspflicht im Minijobbereich besonders wichtig ist. Beschäftigte in diesen Bereichen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitszeitverletzungen betroffen und verdienen daher besonders schlecht.

Fakt ist zudem:
Es gibt keine neue oder zusätzliche Bürokratie.
Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit aufgezeichnet werden.Es reicht, wenn der Arbeitnehmer diese Aufzeichnung vornimmt. Auch lässt sich kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen ableiten, da die Dokumentationspflicht für alle gilt.

Was bleibt also zu tun?

Aufgabe Aller -  Beschäftigte, Unternehmen, Gewerkschaften und Politik - muss sein, dass das Mindestlohngesetz umgesetzt und eingehalten wird.
Wenn man Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne feststellt, sollte man dies der zuständigen Stelle, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) beim Zoll, melden.

Bild: DGB Bayern


Quellen:





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Montag, 1. Juni 2015

Gewerkschaftliches Bildungsprogramm: Wirtschaftspolitik in Deutschland


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute stellen wir Euch das nächste Seminar aus dem ver.di-Bildungsprogramm für die Mitglieder vor.
Nähere Infos finden sich auch unter www.verdi-bildungsportal.de.

Zur Erinnerung:
ver.di hat für die Mitglieder ein umfangreiches Bildungsprogramm, meist kostenlos und meist mit Fahrtkostenzuschuss.

Wirtschaftspolitik in Deutschland - Kritik und Gegenpositionen der "Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik" Memorandum 2015


vom 24.07.2015 bis 26.07.2015 in Brannenburg

Beginn: Freitag um 18 Uhr
Ende: Sonntag nach dem Mittagessen
Veranstaltungsnummer: 15/30/375

Seminarinhalt:

Ist die derzeitige Wirtschaftspolitik in Deutschland wirklich alternativlos, so wie dies die Bundesregierung und führende "Wirtschaftsexperten" in Deutschland immer wieder behaupten?
Seit über 25 Jahren veröffentlicht die Arbeitsgruppe Alternativen der Wirtschaftspolitik ("Memorandumgruppe") - eine Gruppe kritischer Wirtschaftswissenschaftler_innen und Gewerkschafter_innen - jährlich ein Memorandum, das wirtschaftspolitische Alternativen und Zukunftsreformen aufzeigt. Im Mittelpunkt stehen dabei Vorschläge zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der abhängig Beschäftigten.
In diesem Seminar wollen wir uns mit der im Memorandum 2015 beschriebenen Wirtschaftspolitik beschäftigen und die Frage beantworten, warum die Wirtschaftslobby eine große Macht darstellt und was wir als Gewerkschaften dem entgegensetzen können.

Themen in diesem Seminar sind:


  • Wie funktioniert unsere heutige Wirtschaft, was sind deren Antriebskräfte und was hat sich in den letzten Jahren graduell verändert?
  • Gibt es wirklich keine Alternative (TINA) zur derzeitigen Wirtschaftspolitik und wer fordert (bzw. propagiert) was?
  • Wer ist die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (Memorandum-Gruppe) und was haben sie bisher gemacht?
  • (Analyse-)Schwerpunkte des Memorandums 2015
  • Was ist zu unternehmen, um die Memopositionen durch- und umzusetzen und was können wir tun?


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