Die Geschäftsführung von WELTBILD verbreitet das Märchen, sie sei grundsätzlich zur guten Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bereit. Nur der Betriebsratsvorsitzende und dieses Blog hier störten die perfekte Harmonie, möchten Manfred Ries und Christian Sailer der Belegschaft gern weismachen…
Wer die Konflikte bei WELTBILD genau beobachtet und mit Betroffenen spricht, weiß es besser. Ries und Sailer geben ihre mitbestimmungsfeindlichen Positionen erst auf, wenn ein Gericht sie dazu zwingt. Das wird dann als Zugeständnis an den Betriebsrat verkauft.
Kürzlich wurden zwei Verfahren, die der Betriebsrat beim Augsburger Arbeitsgericht eingeleitet hatte, beendet: Einmal ging es um die wiederholte Missachtung der Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“, ein anderes Mal um den durchsichtigen Versuch, das Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen zu umgehen.
Die Verletzung der Betriebsvereinbarung hatte der Betriebsrat monatelang moniert: Immer wieder zog der Arbeitgeber Beschäftigte zu Mehrarbeit heran ohne den Betriebsrat zu informieren, geschweige denn eine Genehmigung einzuholen, wie es die Betriebsvereinbarung vorschreibt. In einem Fall setzte der Arbeitgeber einen Kollegen sogar gegen das ausdrückliche Verbot des Betriebsrats am Wochenende in Bor ein. Nachdem mehrere Gespräche und schriftliche Mahnungen nichts gefruchtet hatten, reichte der Betriebsrat eine Klage gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG ein.
Verstöße des Arbeitgebers gerichtlich festgestellt
Vor Gericht wurde nun im Rahmen eines Vergleichs festgestellt: 1. Der Arbeitgeber hat mehrfach gegen die BV verstoßen; 2. Der Arbeitgeber wird keine Mehrarbeit mehr ohne Genehmigung des Betriebsrats anordnen oder dulden – insbesondere nicht im Bereich „Social Media“, wo die Verstöße besonders eklatant waren und regelmäßig stattgefunden haben; 3. Der Arbeitgeber wird sämtliche Führungskräfte zur korrekten Durchführung der BV „Flexible Arbeitszeit“ schulen; diese Schulungen werden bis Ende Oktober 2018 durchgeführt und von VertreterInnen des Betriebsrats begleitet; 4. ab November 2018 erhält der Betriebsrat jeden Monat eine Auflistung aller geleisteten Stunden Mehrarbeit.
Damit ist der Rechtsstreit um die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ zumindest vorerst erledigt. Sollte der Arbeitgeber nochmals gegen die Vereinbarung verstoßen oder Verstöße dulden, wird der Betriebsrat unverzüglich ein weiteres Verfahren einleiten. Das dürfte dann die Androhung und Verurteilung zur Zahlung eines Ordnungs- und/oder Zwangsgeldes im vier- bis fünfstelligen Bereich zur Folge haben.
Warum der Arbeitgeber die Regelungen der BV so hartnäckig ignoriert hat, ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen. Die Betriebsvereinbarung ist ein rechtskräftiger Vertrag, der dem Arbeitgeber und den ArbeitnehmerInnen jeweils spezifische Vorteile bringt und sich seit über 20 Jahren bewährt hat. Eine klassische Win-Win-Situation also. Warum muss der Betriebsrat die Herren Ries und Sailer mit einem Gerichtsverfahren zwingen, sich an ihren Teil der Abmachung zu halten?
BR stimmt Vergleich zu, um Betroffene zu schonen
Im zweiten Fall, der am selben Tag vor dem Arbeitsgericht verhandelt wurde, ging es um die Umgehung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen. Über die Hintergründe haben wir hier bereits ausführlich berichtet. Der Richter machte aus seiner Verärgerung keinen Hehl und kritisierte den Versuch des Arbeitgebers den § 99 BetrVG auszuhebeln mit deutlichen Worten.
Dann schlug er einen Vergleich vor: Der Arbeitgeber gibt zu, dass die Einstellung des/der Beschäftigten bei der WELTBILD GmbH & Co. KG erfolgt und beteiligt den Betriebsrat entsprechend. Der wiederum wird die Anhörung zur Einstellung erneut prüfen und beharrt zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf einer Aufhebung. Die Prozessvertreter des Betriebsrats stimmten diesem Vergleich zu, um dem/der betroffenen KollegIn eine unangenehme Zeugenbefragung durch das Gericht zu ersparen.
Warum schlagen Sailer und Ries alle Angebote des BR aus?
Der Betriebsrat hat damit einmal mehr bewiesen, dass für ihn das Wohl der Kolleginnen und Kollegen an oberster Stelle steht. Um dieses Wohl zu wahren, ist es aktuell notwendig, dem Arbeitgeber Grenzen aufzuzeigen. Auch mit juristischen Mitteln, und auch dann, wenn es vordergründig einige Dinge verkompliziert. Erst wenn Manfred Ries und Christian Sailer akzeptiert haben, dass die MitarbeiterInnen von WELTBILD Rechte haben und den gewählten Betriebsrat entsprechend dieser Rechte beteiligen, wird die Situation wieder einfacher.
Angebote des Betriebsrats gab es in den vergangenen Monaten zuhauf. Leider haben sich Ries und Sailer auf ihren arbeitnehmerfeindlichen Positionen eingemauert und mit der beabsichtigten Kündigung des BR-Vorsitzenden eine rote Linie überschritten. Die Fortsetzung der Verhandlungen in der Einigungsstelle Anfang November bietet noch einmal die Chance, die Situation zu befrieden. Aber dazu gehören Zwei. Falls die Geschäftsführung tatsächlich mit dem Betriebsrat und seinem Vorsitzenden zusammenarbeiten möchte, hat sie dort die Gelegenheit das zu beweisen.
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