Samstag, 22. März 2014
Was ist jetzt mit den Abfindungen?
Offenbar herrscht große Verunsicherung bezüglich der Abfindungen für diejenigen, die jetzt oder zum Jahresende in die Transfergesellschaft wechseln müssen. Wir versuchen hier einmal Klarheit zu schaffen.
Was sagt der Tarifvertrag wirklich?
Die Abfindungen werden in zwei Teilen ausgezahlt: Diejenigen, die am 1. April in die Transfergesellschaft müssen, erhalten die erste Hälfte ihrer Abfindung zum 1. Juni 2014, die zweite Hälfte, wenn sie die Transfergesellschaft wieder verlassen. Wer Ende des Jahres in die Transfer geht, bekommt die erste Hälfte am 1. Dezember 2014, den Rest bei Verlassen der Transfer.
Nur für den Fall, dass bis zum 1. Juni 2014 kein Investor unterschrieben hat, wird zwischen ver.di und Insolvenzverwaltung ein neuer Auszahlungszeitpunkt für die erste Hälfte vereinbart. Nur wenn auch bis zu diesem neuen Zeitpunkt keine Unterschrift vorliegt, gehen die Gelder zurück in den „Sozialtopf“, über dessen Aufteilung dann zwischen den Tarifparteien neu verhandelt wird.
Warum erfolgt die Auszahlung später?
Wir haben nach einer Lösung gesucht, die zwei Dinge sicherstellt:
1. Das Geld der Kirche kommt komplett den betroffenen Beschäftigten zugute.
2. Für den Fall, dass sich kein Investor findet – also am Ende alle ihre Arbeit verlieren – müssen alle KollegInnen abgesichert werden.
Die KollegInnen, die jetzt an Bord bleiben, und versuchen, den Rest von WELTBILD wieder ans Laufen zu kriegen, brauchen auch Sicherheit für den Fall, dass das wider Erwarten nicht funktioniert. Das Geld der Kirche kann aber nur einmal ausgegeben werden. Das Einfachste wäre gewesen, 15 oder 20 Millionen zurückzulegen für den Notfall. Dann hätte aber niemand Abfindungen bekommen, weil das Geld dafür nicht gereicht hätte. Wenn der Investor dann unterschrieben hätte, wäre der Rest des Geldes an die Kirche zurückgeflossen.
Bei unserem Verfahren liegt das Geld sicher bei einem Treuhänder, der es ausschließlich für die soziale Absicherung von betroffenen MitarbeiterInnen ausgeben darf. Weder der Investor, noch der Insolvenzverwalter oder die Kirche haben Zugriff auf unser Geld.
Nur ein Fallschirm für den Notfall
Das heißt: Wenn WELTBILD wieder läuft, haben diejenigen, die leider nicht mehr dabei sind, eine Transfergesellschaft und zusätzlich Abfindungen. Wenn WELTBILD doch noch untergeht, wird auch für diejenigen, die jetzt noch da sind, eine Transfergesellschaft eingerichtet. Dafür wird das Geld verwendet, dass sonst in die Abfindungen fließen würde.
Aus unserer Sicht ist das gerecht und notwendig und soll denjenigen Sicherheit geben, die in den kommenden Wochen den Karren aus dem Dreck ziehen müssen.
Niemand wird um seine Abfindung betrogen, es geht nur um einen Fallschirm für den Notfall. Wir glauben, dass alle KollegInnen solidarisch denken und auch nicht wollen, dass andere in der Not allein gelassen werden.
Schlagworte:
Abfindungen,
Insolvenz,
Solidarität,
Transfergesellschaft
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2. Für den Fall, dass sich kein Investor findet – also am Ende alle ihre Arbeit verlieren – müssen alle KollegInnen abgesichert werden.
AntwortenLöschenDas finde ich voll schön,
denn natürlich machen sich auch alle die bleiben konnten weiterhin Sorgen
und fühlen sich noch lange nicht sicher !
Und auch sie haben , wenn sie gehen müssten, ein Recht auf etwas Abfindung
vorallem auch, wenn sie soviele Jahre schon mit an Bord gewesen sind .
An alle Weltbildkunden ( da dieser Blog ja auch öffentlich einsehbar ist )
AntwortenLöschengebt uns eine Chance.. kommt zurück oder bleibt uns weiter treu,
damit unser Insolvenzverwalter einen Investor findet,
der Vertrauen in die Zukunft dieses Unternehmens hat.
Und wenn alles am Anfang vielleicht oder sicher noch nicht so ganz perfekt laufen wird,
dann bitten wir um Geduld und Verständins.
Es sind weiterhin tausende Arbeitsplätze betroffen ( im Gesamtbild !
Vielen Dank für die Erklärung, das klingt vernünftig und nachvollziehbar. Ich denke auch, dass eine evtl. Transfergesellschaft für die jetzt noch verbliebenen Mitarbeiter, wenn es doch nicht weitergehen sollte, insgesamt wichtiger ist als eine Abfindung, egal in welcher Höhe. Auch wenn diese für die jetzt gehenden Kollegen schön wäre - so verlockend, dass einige Kurzsichtige sich jetzt unbedingt freiwillig zur Entlassung melden wollen. Kaum zu glauben. Hoffentlich kommen diese Kollegen jetzt wieder zur Vernunft, wir brauchen in den nächsten Monaten motivierte Kollegen, sonst wird`s nichts werden.
AntwortenLöschenDie guten Leute habt Ihr rausgeschmissen! Was ist das !! Wir musten gegen und andere wurden auf meinem Arbeitsplatz angelernt!!was ist das für eine Schweinerei bitte?? Das ist nicht gesetzlich !!
LöschenDanke für dieses Modell und die Solidarität!
AntwortenLöschenBesser hättet ihr die Sache nicht regeln können.
AntwortenLöschenVielen Dank für die nachträgliche umfassende Erklärung zu den Abfindungen....Das ist alles sinnvoll und mehr als gut verhandelt....Wenn man es halt gleich gewußt hätte......Der BR und Verdi können unsere Schockreaktionen vom Freitag und Samstag sicher verstehen.
AntwortenLöschenUnd falls es doch keinen Investor gibt, dann werden wir ALLE, mit unseren Familien, Freunden und Bekannten, solange auf die Strasse gehen, bis die Kirche soviel drauflegt, dass jeder eine anständige Abfindung bekommt.
AntwortenLöschenDie werden keine Ruhe mehr haben, Tag und Nacht, denn wir haben dann jede Menge Zeit, ihnen jede Menge Ärger zu machen.
Da bin ich doch 1000% dabei. Ich hab ein großes Zelt, wenn es sein muss schlagen wir ein Zeltlager auf.
LöschenDa bin ich auch zu 100% dabei.die Kirche kann sich schon mal darauf einstellen dass Ihr ein Sturm entgegen weht.wer die Bibel predigt hat Verantwortung,dieser kommt die Kirche nicht nach mit ihren leppischen 65 Millionen Euro.
Löschenich auch mit 100000% da mussen wir uns alle treffen
Löschendas finde ich echt super da mache ich auch mit wir alle mussen uns dann treffen wegen abfindung gr.
Löschenan alle weltbild arbeiter transfergesellschaft sind
Wie hoch wird denn eigentlich die Abfindung ausfallen? Wie berechnet sich das?
AntwortenLöschenJahre Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsgehalt x 0,5 (bzw. x 0,6 wenn man zwischen 46 und 55 Jahre alt ist). Aber nicht mehr als 45.000 Euro.
LöschenUnd was ist mit die 3000Euro pro Kind ...
LöschenHallo Verdi eine Frage? schreibt ihr die Beiträge selber es riecht hier stark nach Weihrauch?
AntwortenLöschenAuch schon gemerkt! Hier werden nur positive Kommentare veröffentlicht.
AntwortenLöschenDass diese Aussage grundfalsch ist, kann man sehr gut selber beurteilen, wenn man die negativen Kommentare liest, die sich durchaus unter den Beiträgen finden. Ehrlich gesagt sind es weit mehr negative Kommentare als man nach dem Abschluss dieses Tarifvertrages für die betroffenen Beschäftigten erwarten dürfte.
LöschenWarum hat der Betriebsrat noch nicht den Interessenausgleich/Tarifvertrag veröffentlicht ?Wurde er noch nicht unterzeichnet ? Dann wäre der Vertrag mit der Transfergesellschaft nach Punkt 3 der Präambel nicht wirksam
AntwortenLöschenWelches Spiel spielt Verdi-Geiwitz ?!
Zum letzten Mal: Interessenausgleich und Tarifvertrag werden nicht im Internet veröffentlicht, sind aber im BR-Büro einsehbar. Einfach hingehen!
AntwortenLöschenPrima Idee, wenn man dann von BR zu Personalbüro und wieder zurück geschickt wird.
LöschenWas ist mit den Mitarbeitern die vor der Insolvenz gekündigt worden sind und Ende März die Kündigungsfrist ausläuft. Bekommen die ihre Abfindungen wie es in der Kündigung steht?
LöschenSorry...aber vielleicht solltet Ihr euch besser absprechen.
LöschenAm Montag den 24.03.2014 war gar nicht`s einsehbar und die Dame im Betriebsratbüro sagte,das Herr Geiwitz erst unterzeichnen muß.
Was heißt hier eigentlich zum letzten Mal???
Contanance...Contenance...informiert uns doch richtig,dann müssen wir nicht doppelt und dreifach fragen.
Ihr haltet es für wichtig Adressen von Schuldnerberatung usw. zu posten,danke aber die finde ich selber.
Andere Informationen wären wichtiger.
Und eine Frage hätte ich da auch noch...warum bekommen die Langzeitkranken die Abfindungssummen schwarz auf weiß d.H. in schriftlicher Form?
Sowas spricht sich schnell umher...denn Wir waren Weltbild!
@23:29: Ich fürchte, die gibt's nicht. Landen wahrscheinlich in der Insolvenzmasse.
Löschen@22:30: Sorry, das sollte nicht passieren.
AntwortenLöschenZählen zur Berechnung der Abfindung auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, variable individuelle bzw. unternehmensbezogene Entgeltbestandteile?
AntwortenLöschenZitat: "Wir glauben, dass alle KollegInnen solidarisch denken und auch nicht wollen, dass andere in der Not allein gelassen werden."
AntwortenLöschenUnd was ist mit den Werkstudenten/Werkstudentinnen? Hat auch jemand an deren Not gedacht, wenn diese KollegInnen gehen müssen? Transfergesellschaft kommt nicht in Frage. Und von heute auf morgen (WIRKLICH von heute auf morgen) gar nichts mehr zu haben, ist mehr als hart. Solidarität wird überall groß geschrieben, aber bei den ganz Kleinen schweigt man das Thema tot!
Jeder der hier nur meckert ist echt unverschämt. Wie viel von euch sind denn bei Verdi? Jeder will nur... Ihr seid alle viel zu Weltbild verwöhnt!!! Werdet euch bei neuen Jobs noch umschauen. .. Und nein ich bin nicht bei Verdi. .. Selbst wenn es keine Abfindung gibt - 85Prozent und hilfe wie Bewerbe ich mich usw. ist schon gar nicht so schlecht. Denkt ihr mal darüber noch wie viel Firmen wegen uns auch Insolvenz anmelden müssen oder Leute entlassen die diese Hilfe nicht bekommen....
AntwortenLöschenwir sind doch nicht unverschämt wir haben schwer gearbeitet und das jahre lang du auch?????????
Löschenwir haben es verdient wegen abfindung
Darf man seine Meinung nur sagen wenn man bei Verdi ist?
LöschenIm Betriebsrat sind Verdi-Mitglieder richtig, aber der Betriebsrat ist als Vertretung der Mitarbeiter von allen Mitarbeitern gewählt.
Der Betriebsrat hat sich für die Rechte aller Mitarbeiter und nicht nur oder vorrangig der Verdi-Mitglieder einzusetzen.
Meines Wissens werden die freigestellten BR-Mitglieder nicht von der Gewerkschaft Verdi, sondern vom Arbeitgeber
bezahlt.
Jeder, ob bei Verdi oder nicht, ob festangestellt, Leiharbeiter oder Student hat die letzten Jahre seinen Anteil an Weltbild mitgetragen
und darf jetzt nicht im Regen stehen bleiben.
Schön, dass man dem einen oder anderen SAP-Berater kurzfristig zum 1.4. noch das Zuckerl Wechsel in die Transfergesellschaft gegönnt hat.
AntwortenLöschenJetzt bekommen sie zur guten Wiederbeschäftigungsgarantie auch noch ein Netz mit mehrfachem Boden (Abfindung, Sprinterprämie, Versucharbeiten).
Manch Anderem, mit nicht diesen Erfolgsaussichten, wurde der vorzeitige Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber verbaut.
Damit senkt man betriebswirtschaftlich die laufenden Kosten durch den Wegfall der gutdotierten Stellen und der Ersatz durch ext. Berater ist ja deutlich billiger. Oder hat sich hier mal wieder ein Betriebswirt, wie so oft, verrechnet?
Schön, dass bei diesem Zukunftskonzept der Betriebsrat scheinbar mitspielt oder wie wäre sonst der Wechsel-Aufruf in die TG per Mail sonst zu verstehen?
Also, nicht dass ich alles gut fände was hier gerade passiert, aber dieses Mail war kein "Wechselaufruf", sondern der Versuch, die unerwartet hohe Anzahl an freiwillig wechselwilligen (aus welchen Gründen auch immer) irgendwie zu ordnen. Wer dann letztendlich gehen durfte bzw. wer als "Ersatz" zurückgeholt wurde - keine Ahhnung, wer das entschieden hat. Wie auch immer: Niemand verbaut Dir einen vorzeitigen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber (der die Transfergesellschaft doch nicht wirklich ist), Du brauchst nur zu kündigen!
LöschenTransfergesellschaft ist kein neuer Arbeitgeber, das ist richtig und der einzige richtige Punkt in Deinem Kommentar.
AntwortenLöschenMit der erfolgten Insolvenzanmeldung ist jetzt die max. Kündigungsfrist auf 3 Monate gesenkt worden, wer bereits eine
kürzere hat ist davon nicht betroffen.
Vor der Insolvenzmeldung konnte der Arbeitgeber viele nur mit einer längeren Frist kündigen, jetzt haben langjährige Mitarbeiter
auch diese Kündigungsfrist von Seiten des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer hat meistens eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende oder in älteren Verträgen auch zum Quartalsende.
In der Transfergesellschaft hat der ehemalige Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von einem Tag. Also heute am 03.04. Kündigung eingereicht
und er kann spätestens am 05.04. bei seinem neuen Arbeitsplatz anfangen.
Die Wartezeit bei Beschäftigung ausserhalb der TG ist deutlich länger. Zum Vergleich, auch Kündigung eingereicht am 03.04., damit darf er
erst zum 01.08. beim neuen Arbeitgeber anfangen, wenn für ihn die max. Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zutrifft.
Für ein vorzeitiges Ende muss man mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Den muss man aber nicht bekommen.
Macht es jetzt klick worin der Vorteil besteht ? Ach ja und mit der TG bekommt man Abfindungen und ohne TG nicht.
Für einen der einen gesuchten Job hat, wie z.B. SAP-Experte, ist die TG eine lukrative Sache. Entweder ein Jahr Urlaub mit etwa 90 % Nettolohn
oder schnell einen neuen Job, den man dann auch ohne Wartezeit sofort antreten kann und dann noch Abfindung und Sprinterprämie.
Ein SAP-Experte dürfte innerhalb eines Monats leicht eine neue Stelle finden.
Für einen Lagerarbeiter oder kaufmännischen Angestellten ist die TG nicht so interessant. Hier gibt es nicht so viele Jobs, so dass man wohl froh
ist, wenn die 12 Monate für einen neuen Job reichen. Tja und wenn man keine Zwanzig mehr ist, kann man evtl. noch länger suchen.
Vielleicht erst mal informieren bevor so eine unqualifizierte Behauptung loslässt.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Wartezeit zwischen Kündigung und Jobantritt, das kann ohne TG mehr als drei Monate dauern.
Ohne TG kannst Du nicht mehr zurück, wenn es beim neuen AG nicht klappt.
Immer noch überzeugt, dass dieses Lockangebot so schlecht war ? Für den Kreis der SAP-Experten den Weltbild momentan dringend
benötigte, war das Angebot extrem verlockend. Warum haben es sonst so viele genutzt? Denk mal nach.
Alles Gute den verbleibenden Mitarbeitern!!
AntwortenLöschenGibt es jetzt schon Genaueres zu erfahren bzgl. der Abfindungen für die Mitarbeiter in der Gedis? Bzw. wer bei Weltbild kann einem da genauere Informationen liefern? Auf meine Rückfrage bei einem Betriebsratsmitglied via Mail bekam ich leider bis heute keine Antwort. Wäre nett, wenn ihr hier reinschreiben könnt, wo man Auskunft bekommt, bevor man sich durchfragen muss, wie bei Buchbinder Wanninger. Vielen Dank!!!
AntwortenLöschenNormal war das so...erste Abfindung am 1 Juni und zweite Teil am 1 Dezember. .
AntwortenLöschenWarum heißt jetzt so der zweite Teil nur am ende der transfergeselchaft....
In der Betriebsverssammlung am 20.03 hat der Betriebsrat vollmundig dieses verkündet:Abfindung für jeden der Entlassen wird Jahre Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsgehalt x 0,5 (bzw. x 0,6 wenn man zwischen 46 und 55 Jahre alt ist). Aber nicht mehr als 45.000 Euro. Keine Einschränkungen kein wenn und aber wurde von den Herren erwähnt. Dieses können hunderte bezeugen.Beri der ersten GEDIS Veranstaltung der Betroffenen wurde erneut nach der Abfindung gefragt. Hier wurde der Termin für die erste Hälfte zum 01.06. bestätigt. Alleine nur aus diesem Grund habe ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben ( wie viele Andere sicher auch), so dass es nicht zu einer Kündigung kommen mußte. Wie easy für BR und Insolvenzverwaltung. Denn auch bei einer Insolvenz gilt ( siehe folgenden Artikel von Rechtsanwalt Alexander Bredereck Bredereck Willkomm, Rechtsanwälte):
AntwortenLöschenInsolvenzverwalter muss Kündigungsschutzgesetz beachten
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss der Insolvenzverwalter dieses grundsätzlich auch beachten. Gerade wenn keine Betriebsstilllegung stattfindet, ist eine Kündigung daher regelmäßig nicht so einfach. Hier ergeben sich viele Ansatzmöglichkeiten für die betroffenen Arbeitnehmer. So benötigt der Insolvenzverwalter im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes einen Kündigungsgrund. Das insoweit notwendige dringende betriebliche Erfordernis für die Kündigung der gesamten Belegschaft ist sicher gegeben, wenn der Insolvenzverwalter den Betrieb komplett schließen will.
Ganz anders ist dies aber, wenn nur Teile der Belegschaft gekündigt werden und andere Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft weiter beschäftigt werden sollen. Hier ist auch eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei können viele Fehler passieren.
4. Auch bei Kündigung durch den Insolvenzverwalter Kündigungsschutzklage einreichen
Arbeitnehmer die vom Insolvenzverwalter eine Kündigung erhalten, sollten unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wird die Frist versäumt, ist die Chance einer Abfindung vertan. Allenfalls wenn der Betrieb wirklich vollständig stillgelegt wird, was ich mir im vorliegenden Fall nicht vorstellen kann, könnte eine Kündigungsschutzklage aus Kostengesichtspunkten überlegenswert sein. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte immer Kündigungsschutzklage einreichen.
Es gilt nun zu prüefen in wie weit die Aussagen des BR zur Abfindung vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages rechtsverbindlich waren und somit die Abfindung unverzüglich zu zahlen ist. bzw.
ob hier nicht sogar bewußt "irreführend" (gelinde gesagt) informiert wurde, um die Aufhebungsverträge durch zu bekommen und den unangenehmen Weg der Kündigungen inkl. Sozialkomponenten so umgeht. Ich sehe mit Interesse dem Ergebnis der Juristen entgegen.
Wo bleibt die Post, zum Thema Abfindung? Hat nicht Herr Hacker, wie am 6. Juni in der AZ berichtet, sich dazu geäußert, wir erhalten bald ausführliche Information?
LöschenHallo Herr Boßmann,
AntwortenLöschenSie haben am 04.06.2014 folgendes gepostet:
Alle betroffenen Mitarbeiter in der Transfer-Gesellschaft werden in Kürze mit einem Brief von der Insolvenzverwaltung über den Stand in Sachen Abfindungen informiert. Alle anderen wichtigen Informationen werden als erstes intern kommuniziert, sind dann später aber sicher auch hier nachzulesen.
Könnten Sie ***in Kürze*** genauer definieren?
Ganz lieben Dank!
Ich war davon ausgegangen, dass dieses Schreiben spätestens letzte Woche rausgeht. Aber ich hake gern nochmals nach.
Löschenich hoffe nur, dass diejenigen, die hier von schwere Arbeit sprechen, nicht ausgerechnet die Leute sind, die ich jahrelang beim "nichts tun" beobachtet habe. Man war dort gewohnt für nichts machen Geld zu kriegen und dann haben sie noch auf weitesten die Klappen offen gehabt. Grundsätzlich hat es mich nicht gewundert, dass Weltbild den Bach runter gegangen ist, so viele Stellen die unnötig besetzt waren und das über Jahre, das kann doch nicht gut gehen. Nichts desto trotz an all die die jahrelang wirklich hart gearbeitet haben : ich halte die Daumen jeden Tag seit dem ich nicht mehr da bin, dass ihr das kriegt, was man euch genommen hat, was euch zusteht, und hoffe dass auf euch bessere Zukunft wartet.
AntwortenLöschen05.04.2015, die 2 Hälfte der Abfindung wurde noch nicht ausgezahlt. War ja so klar. Wahrscheinlich wurde mal wieder vergessen zu überweisen..
AntwortenLöschenWir haben bei der Insolvenzverwaltung nochmal nachgefragt, warum der Auszahlungszeitpunkt nicht eingehalten wurde.
AntwortenLöschenDie Vorgehensweise bei den Auszahlungen ist folgende:
Das "Kirchengeld", das wir für die Abfindungen erkämpft haben, ist auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Dieses Geld wird durch einen Treuhänder verwaltet. Dies war wichtig, denn das Geld durfte nicht in die "Masse" von Weltbild fließen.
Bevor die Abfindungen zu Auszahlung gebracht werden, muss der Treuhänder jede Zahlung freigeben.
Nun war laut Aussage der Insolvenzverwaltung das Problem, dass der Treuhänder über Ostern nicht erreichbar war und daher die Gelder nicht freigegeben werden konnten.
Laut Insolvenzverwaltung werden die Abfindungen nun garantiert am 17.4. ausgezahlt.
Wir finden es sehr ärgerlich, das die Auszahlung nicht pünktlich erfolgt ist – schließlich war ja seit einem Jahr klar, wann die Gelder fällig werden. Leider sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, die Auszahlung zu beschleunigen.
Für diese Vorgehensweise von Geiwitz und der unverschämten Mitarbeiterin am Telefon
Löschenfehlen echt die Worte...Vertragsbruch - widerlich -
Jedenfalls vielen Dank f.d.Info !