Freitag, 26. April 2019

Ein erfreuliches Ergebnis


Es kann ja doch funktionieren mit einer konstruktiven Zusammenarbeit, wie letztlich die Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung Variable Vergütung zeigte. Der Betriebsrat griff einen Vorschlag der Geschäftsführung auf, der primär auf Kostensenkung im Personalbereich abzielte und handelte eine Neuregelung aus, die den außertariflich Angestellten gleichermaßen Vorteile bringt und somit für alle Seiten positiv ist.

Da die Regelungen zur Entlohnung der außertariflich beschäftigten Mitarbeiter sehr komplex sind, soll hier nur auf die wesentlichen Punkte eingegangen werden.
Die AT-Gehälter sind neben einem fixen Grundgehalt bisher anteilig an sogenannte Zielvereinbarungen geknüpft. Diese Ziele sollten zu Beginn des Geschäftsjahres mit den Vorgesetzten festgelegt werden und für alle Kollegen in gleichem Maße erreichbar sein. Leider kam es bei diesen Vorgaben häufig zu großen Unstimmigkeiten. 
Die einen erhielten Ihre Ziele frühzeitig, die anderen so spät, dass für das Erreichen kaum genug Zeit blieb. Auch waren die Anforderungen in keiner Weise standardisiert, was die Realisierbarkeit angeht. Manche Kollegen mussten nur wenig mehr tun, als das wofür sie laut Vertrag ohnehin verpflichtet waren, bei anderen war, ob der hohen Vorgaben, ein teilweises Scheitern schon vorprogrammiert.
Diese ungleichen Voraussetzungen führten, wenn es am Jahresende um die Auszahlung ging, regelmäßig zu unschönen Szenen und Stress mit  Vorgesetzten und Kollegen.

Die Betriebsvereinbarung eröffnet nun aber einen Weg, um aus dieser unbefriedigenden Situation herauszukommen. Ein AT-Angestellter kann ab jetzt auf einen Teil des jährlich ausbezahlten, individuellen Anteils seines Gehalts verzichten, wobei der Rest dann fix auf das monatliche Basisgehalt aufgeschlagen wird. Als Gegenleistung für diese faktische Gehaltskürzung entfallen alle Zielvereinbarungen und die damit verbundenen Streitpunkte. Zusätzlich erhält der Kollege, je nach Höhe des Verzichts, einen Ausgleich in Urlaubstagen, sprich mehr Freizeit. 

Unter dem Strich heißt das:
  • geringeres Jahreseinkommen, da sich der individuelle Gehaltsanteil faktisch reduziert
  • höheres Monatseinkommen, da der reduzierte Anteil des individuellen Gehaltsanteils auf den Monatslohn aufgeschlagen wird
  • je nach Höhe des Verzichts 1 - 3 Urlaubstage mehr
  • keine  Zielvereinbarungen, die dafür erreicht werden müssen
Es bleibt jedoch fast allen Angestellten selbst überlassen, ob sie diese neue Regelung als Änderung in ihren Arbeitsvertrag aufnehmen lassen wollen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist absolut gegeben. Und für diejenigen, die keine Änderung wünschen, beinhaltet die BV eine Vorgabe für die Festlegung der jährlichen Ziele. Diese soll eine Ungleichbehandlung ausschließen und die Zielvereinbarungen für alle Beteiligten SMART machen.
Ausgenommen von den Änderungen sind nur diejenigen Angestellten mit einem Jahresgehalt über 100.000 Euro und einige wenige andere, die durch ihre Arbeit maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis haben. Dies betrifft allerdings nur etwa ein Viertel der AT-Angestellten. Alle andern haben die freie Wahl.

Der Betriebsrat hat mit dieser Betriebsvereinbarung für die Kollegen mit höherem Einkommen eine sehr gute Möglichkeit geschaffen sich einer permanenten Stressquelle zu entledigen ohne wirklich gravierende Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Gleichzeitig verbessert sich durch die neuen Richtlinien bei der Zielvereinbarung auch die Situation für die Mitarbeiter, die das Angebot zum Wechsel nicht annehmen möchten. Und für das Unternehmen sinken die Ausgaben im Personalbereich.

Am Ende gewinnen so alle Seiten durch diese Neuregelung.

Wir wollen so gerne glauben, dass dieses Beispiel einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit" der Anfang eines neuen Umgangs im Hause Weltbild ist. Das zarte Pflänzchen Hoffnung ...






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