Donnerstag, 15. August 2019

URTEIL - Von den Grenzen der Arbeitszeit


ver.di Publik Ausgabe 4:


URTEIL  - Von den Grenzen der Arbeitszeit


Europäischer Gerichtshof stärkt Beschäftigten den Rücken


Im Grunde ist es eine Binsenweisheit, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 in ein Grundsatzurteil zu­gunsten aller abhängig Beschäftigten gekleidet hat: Weil es in der Europäischen Union rechtlich zwingende Vorschriften über Höchst­arbeitszeiten und Mindest­ruhezeiten gibt, muss es – ebenso zwingend – in jedem Betrieb und für jeden Einzelfall auch möglich sein, die geleistete Arbeitszeit objektiv, zuverlässig und systematisch aufzuzeichnen. Ohne eine solche Dokumentation, so die „Große Kammer“ des EuGH in Luxemburg, hätten die einzelnen Arbeitnehmer*innen keine Chance, ihre Rechte gerichtsfest geltend zu machen und durchzusetzen. Klingt plausibel, ist plausibel, aber bezeichnend für die tägliche Praxis kapitalistischen Wirtschaftens bleibt, dass es wieder erst eines ambitionierten höchstrichterlichen Machtworts bedurft hat, damit ein Problem wie das der langen und überlangen Arbeitszeiten zu einem vielbeachteten Tagesthema wird.

Neben dem Kampf um höhere Löhne und Gehälter hat im Zentrum gewerkschaftlicher Tarifpolitik stets der tägliche, wöchentliche, monatliche und alljährliche Zeitaufwand gestanden, den abhängig Beschäftigte zu leisten hatten und haben, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu sichern und dabei einigermaßen bei Gesundheit und Kräften zu bleiben: die tarifliche Arbeitszeit. Nicht nur in Deutschland hat die neoliberale Agenda- und Austeritäts­politik von übergroßen Koalitionen seit der Jahrtausendwende bei Löhnen und Arbeitszeiten heftige Verwerfungen mit sich gebracht. Eine rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikations­techniken tut dabei ein Übriges.

Die Stichworte sind bekannt: Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Minijobs, Niedrig­löhne, befristete Jobs, Schicht­arbeit, Nachtarbeit, illegale Beschäftigung, materielle und kulturelle Verarmung. In der Folge lösen sich auf der an­deren Seite die Grenzen auf zwischen fremdbestimmter Arbeit und – jedenfalls ge­fühltem – selbstbestimmtem Tun oder eben auch Lassen.Es gilt immer öfter: die Ver­trauensarbeit. Die muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr kontrollieren, weil jede*r nach eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten so lange arbeitet, bis das Produkt fertig, die Ware ausge­liefert, das Projekt abge­schlossen, alle Patient*innen „versorgt“ sind. Wieviel Zeit dabei draufgeht, spielt keine Rolle mehr, aber wer schneller ist als die anderen, dem „vertraut“ der Arbeitgeber noch ein bisschen mehr Arbeit an. Er kauft Arbeitskraft nicht mehr in Form von Zeit, sondern nur noch als Output, als fertiges Produkt, als erledigte Dienstleistung – zum reinen Stücklohn sozusagen, als Rückkehr zum früher ver­breiteten, gehassten und mit gewerkschaft­lichen Instrumenten bekämpften Akkordlohn. Die Folgen werden zunehmend sichtbar: in der rasant steigenden Zahl von psychischen und psychogenen Erkrankungsfällen, in der Ausbreitung von Burnout, Depressionen und anderen Erschöpfungszuständen.

In dieser Situation haben unsere Gewerkschaftskolleg*innen von den Comisiones Obreras (CCOO) die spanische Niederlassung der Deutschen Bank (sic!) vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid verklagt, der sich wiederum an den EuGH wandte. Und dessen Richter*innen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung einen stabilen sozialpolitischen Pflock eingeschlagen, an dem nun die Beschäftig­ten und ihre Interessenver­tretungen ihre eigenen Ansprüche an Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit festmachen können. Dabei müssen sie nicht auf die Umsetzung des Urteils in nationales deutsches Recht warten, so die Einschätzung der Rechtsabteilung von ver.di. Rahmenbedingungen der Arbeitszeiterfassung könnten tarifver­traglich geregelt werden, deren betriebliche Umsetzung der Mit­bestimmung des Betriebsrats unterliegen würde, um etwa mit Regelungen zur Personalbemessung und zum Datenschutz zu verhindern, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Arbeitsver­dichtung oder verstärkter Überwachung der Beschäftigten führt.

Nicht zuletzt eröffnet das Luxemburger Urteil neue Chancen, in Deutschland die überbordende Zahl von jährlich mehr als zwei Milliarden Überstunden (davon die Hälfte unbezahlt) einzudämmen, ohne die Betroffenen individuellen Konflikten am Arbeitsplatz auszusetzen. Summa summarum: Mit seinem Urteil vom 14. Mai hat der EuGH den Arbeitnehmer*innen kräftig den Rücken gestärkt.

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