Freitag, 27. März 2020

Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen


Unternehmen dürfen sich Tarifverträgen nicht verweigern – Tarifbedingungen sollen für alle gelten.


Ein Bericht  aus der Druck- und Papierbranche von Michaela Böhm



Wie arbeitet es sich besser – mit oder ohne Tarifvertrag? Gute Frage. Wer einen Tarifvertrag hat, bekommt fast ein Fünftel mehr Lohn oder Gehalt, arbeitet im Durchschnitt wöchentlich eine Stunde kürzer und hat mehr Urlaub und Urlaubsgeld. Allerdings gilt ein Tarifvertrag nur noch für jeden zweiten Beschäftigten. Es sei »wünschenswert und erstrebenswert, in Deutschland wieder eine höhere Tarifbindung zu gewinnen«, sagte Angela Merkel bei einem Festakt zu 70 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Das sehen wir auch so. Die große Koalition könnte sofort etwas tun für mehr Tarifbindung.

»Das Vetorecht der Arbeitgeber sollte abgeschafft werden. OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden gehören ebenso abgeschafft.«
Dierk Hirschel, Chefökonom bei ver.di

Allgemein verbindlich – was ist das?

Ist ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, dann gilt er für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche. Anders gesagt: Die ver.di-Tarifverträge werden in jedem Betrieb in der Druckindustrie und Papierverarbeitung angewandt – in Ost und West, Nord und Süd. Auch in tariflosen Unternehmen.

Warum ist das nötig?

Aus Notwehr. Denn für immer weniger Beschäftigte gilt ein Tarifvertrag. Weil Firmen Betriebsteile auslagern und den Tarifvertrag nicht anwenden, aus dem Unternehmerverband austreten oder neue tariflose Betriebe gründen. Darüber hinaus bieten Unternehmerverbände Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an. Das wird so rege in Anspruch genommen, dass oft die Mehrheit in einem Verband aus tariflosen Betrieben besteht – und die bestimmen dann über die Tarifpolitik mit.

Wie geht das?

Zunächst müssen sich Gewerkschaft und der Unternehmerverband einig sein – beispielsweise ver.di und der Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Sie können gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium oder – wenn es um regionale Tarifverträge geht – bei den zuständigen Landesregierungen einen Antrag stellen. Die Tarifausschüsse der Regierungen sind mit je drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände besetzt. In diesen Ausschüssen muss – so der juristische Begriff – Einvernehmen hergestellt werden. Ist eine Seite dagegen, ist die Allgemeinverbindlicherklärung gescheitert. Oft stimmt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände dagegen. Sie hat praktisch ein Vetorecht.

Ohne Tarifvertrag: länger arbeiten, weniger verdienen



»Um dem Preis- und Lohndumping in der Druckindustrie etwas entgegenzusetzen, haben wir den Bundesverband Druck und Medien aufgefordert, gemeinsam mit uns für bestimmte tarifliche Regelungen die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.«


Andreas Fröhlich, ver.di-Verhandlungsführer für die Druckindustrie

Wie lässt sich das ändern?

Der Deutsche Bundestag müsste das Tarifvertragsgesetz ändern und das Vetorecht für Unternehmerverbände abschaffen. Die jüngste Reform von 2014 hatte zwar das Ziel, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Doch das ist gescheitert.

Sind viele Tarifverträge in Deutschland allgemein verbindlich?

Zwei Zahlen vom Bundesarbeitsministerium: Von den rund 73.000 Tarifverträgen im Tarifregister sind zurzeit 443 allgemein verbindlich (Stand: 1. Juli 2017; das Verzeichnis wird derzeit überarbeitet).

 

Um welche Teile des Tarifwerks könnte es gehen?

Um das gesamte Tarifwerk einer Branche. Unter den wenigen allgemein verbindlichen Tarifverträgen finden sich welche zu Qualifizierung, Zusatzversorgung, vermögenswirksamen Leistungen, Kündigungsschutz. Seltener wird die gesamte Tariftabelle für allgemein verbindlich erklärt. Eine andere Möglichkeit ist, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine Lohngruppe herauszugreifen. Sie könnte für allgemein verbindlich erklärt werden. Konkret bedeutete das für die Papierverarbeitung: Jede Fachkraft verdiente dann im Westen mindestens 17,37 Euro (Ost: 16,88 Euro).

Welche Vorteile hat die Allgemeinverbindlicherklärung für die Beschäftigten?
Man stelle sich vor: In jedem Betrieb der Druckindustrie oder Papierverarbeitung werden Tariflöhne bezahlt. Zuschläge, Urlaubsgeld und tarifliche Jahresleistung sind überall gleich. Arbeitszeit und Zahl der Urlaubstage ebenfalls. Niemand muss mehr seine Heimatregion verlassen, weil er sich die schlechte Bezahlung nicht mehr leisten kann. Niemand muss fürchten, durch Niedriglöhne in die Armut getrieben zu werden. Stattdessen zahlen Beschäftigte und Unternehmer auf Basis anständiger Löhne Steuern und Beiträge in die Sozialkassen. Davon profitieren alle. Der Wettbewerb um Aufträge findet nicht mehr über niedrige Löhne statt, sondern über gute Produkte und Dienstleistungen.

»Wir fordern eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht länger an dem (…) Vetorecht der Arbeitgeberverbände scheitern.«

Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di

Das fordert ver.di:


Weg mit dem Vetorecht für Unternehmerverbände. Stattdessen sollte die Mehrheit im Tarifausschuss über eine Allgemeinverbindlicherklärung entscheiden.
Ende der OT-Mitgliedschaft: Mitglieder in Unternehmerverbänden, die Tarifverträge aushandeln, müssen die Tarifverträge auch anwenden.
Tarifverträge sollten so lange nachwirken, bis ein neuer Vertrag an deren Stelle tritt.



Quelle:
ver.di Augsburg Kompakt / Ausgabe 3 / März 2020 ; Originalbericht von Michaela Böhm

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