Mittwoch, 29. Juli 2009

Aufhebungsvertrag – Das sollten Sie wissen!


Warum sollten Sie keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
1. Sie verzichten damit auf das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
2. Sie bekommen eine sogenannte Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit

Was tun, wenn Sie damit konfrontiert werden?
1. Nicht unterschreiben. Unter seriösen Partnern ist es selbstverständlich, dass Verträge gelesen und rechtlich überprüft werden.
2. Kommen Sie damit sofort zum Betriebsrat

Sie erreichen die freigestellten Betriebsräte unter:
Peter Fitz 0821/7004-4950
Visnja Bernhard -2450
Josef Trutt -4722
Dolores Sailer -7913 Do-Fr
Hedwig Zogler-Hasanaj - 9518

Noch ein Schlusswort zu disziplinarischen Gesprächen und Konflikten mit Vorgesetzen…..
Es ist Ihr gutes Recht, zu jedem derartigen Gespräch und zu jedem Zeitpunkt einen Betriebsrat Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Sollte die/derjenige nicht da sein, können Sie die Verschiebung des Termins verlangen.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht bietet. Wir beraten Sie gerne.

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