Montag, 14. Januar 2013

Kein Urlaubsanspruch als Leiharbeiter


Dies ist kein Märchen, sondern bittere Wahrheit. Viele Leiharbeiter wundern sich, dass Helmes keinen Urlaub gewährt. Helmes sagt, dass sie keinen Anspruch haben.

Weltbild hat ja vermehrt zum Weihnachtsgeschäft Leiharbeiter angefordert. Helmes hat erst zu diesem Zeitpunkt Personen eingestellt und ihnen meistens auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag gegeben. Anfang und Ende des Vertrages sind nicht am Anfang oder am Ende des Monats, sondern irgendwo im Monat. Also hat jemand nicht am 1.12. angefangen, sondern am 3.12. als Beispiel oder der Vertrag lief zum 22.12. aus.

Im Arbeitsvertrag wird auf die Urlaubs-Regelung im BZA-Tarifvertrag und Bundesurlaubsgesetz verwiesen. In § 11.2 BZA-Tarifvertrag steht:
Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch gemäß §§ 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz …. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.
Dies wird auch so in § 5.1 Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Das heißt, wenn jemand am 3.12. anfing, hat er keinen Urlaubsanspruch für den Monat Dezember. Auch wenn jemand zum 22.12. aufhört kein Anspruch. Helmes beharrt auf den tariflichen und gesetzlichen Regelungen und zeigt sich hier überhaupt nicht kulant, auch wenn bei jemand nur 1 Tag fehlt. Hiermit spart sich Helmes einen Haufen Geld, weil Urlaubstage sind ja zu bezahlen.

Wir von der Weltbild-Ver.di-Blogredaktion finden: Eine Sauerei, weil schließlich hier Menschen arbeiten und keine Arbeitseinheiten. Urlaub dient der Erholung, auch wenn man „nur“ befristet arbeitet. Entsprechend frustriert sind jetzt die Leiharbeiter, die das betrifft.

Wir fordern Weltbild auf, darauf zu achten, dass die Leiharbeiter einen Urlaubsanspruch erwerben können. Sprich: dass sie volle Monate arbeiten können und von Helmes einen entsprechenden Vertrag bekommen.

3 Kommentare:

  1. Tja, Weltbild und die Leiharbeiter im CCC: Erst in schlecht bezahlten 10 Stunden Serviceschichten verheizt (Weihnachtsgeschäft) und anschließend vor die Tür gesetzt. Und zur Krönung verarscht Helmes dann die Leute noch gekonnt bei ihrem Urlaubsanspruch, siehe den anderen Artikel hier im Blog. Alles unter den Augen der Führungskräfte im CCC. Willkommen im Jahr 2013.

    AntwortenLöschen
  2. Hier eine wirklich wichtige Info für alle... (auch für Betriebsräte aller Firmen in Deutschland)



    § 140 SGB 3 zeigt für Arbeitslose klar an, das diese sich nicht unbedingt bei Leiharbeitsfirmen bewerben müssen, wenn dieses unzumutbar ist. Schaut unbedingt nach !

    Eine mir bekannte Firma hat 60 Leiharbeiter und 20 fest angestellte Mitarbeiter in der Produktion.

    Wie kann das möglich sein ?!
    Geht es hier noch mit rechten Dingen zu ?

    Es liegt aber auch an den Arbeitgebern (Firmen) welche Mitarbeiter suchen, das ebend nicht über Zeitarbeitsfirmen zu machen, sondern ordnungsgemäß Anzeigen schalten wo Mann/Frau sich als Fachkraft bewerben kann und auch den echten Tariflohn bekommt.

    Aus meiner Sicht sind fest angestellte Mitarbeiter weit motivierter, stützen den Erfolg einer Firma.

    Über Leiharbeit Mitarbeiter zu beschäftigen, sorgt nur dafür, das der Leiharbeiter später keine volle Rente bekommt und letzten Endes seine Kinder für Ihn aufkommen müssen, sofern diese genug Geld irgendwann verdienen werden.

    Sehr würde ich mich freuen wenn eine Person nur ein Blog - Kritik über Leiharbeit- aufmacht.

    Hier würden aus meiner Sicht, sich einige Personen melden um Erfahrungen weiter zu geben und Tipps.


    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Danke für den guten und informativen Kommentar. Zum Thema Leiharbeit gibt es schon eine tolle Seite von unserer Gewerkschaft ver.di. Da geht es nur um das eine Thema – mit vielen Tipps für Betroffene: http://www.hundertprozentich.de

      Löschen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.