Donnerstag, 19. Oktober 2017

Befristungen - ein Hemmschuh für die Lebensplanung


Einst waren Menschen jahrzehntelang in einem Unternehmen beschäftigt. Oftmals wurde man nach der Ausbildung im Betrieb übernommen oder wurde nach einer dreimonatigen Probezeit fest eingestellt und blieb dort bis zum Renteneintritt beschäftigt.
So war die eigene Zukunft planbar.
Heute sieht die Situation ganz anders aus. Fast märchenhaft erscheint einem die Vorstellung einer dauerhaften Beschäftigung.
Für immer mehr Menschen, vor allem für die junge Generation, ist die Arbeit unsicher geworden. Das liegt vor allem an den Befristungen, in allen Bereichen, in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst.


Drastischer Anstieg

Der Anteil an Befristungen an allen sozialversicherungspflichtigen Neuanstellungen in deutschen Unternehmen hat im letzten Jahr drastisch zugenommen: 45 Prozent der neu eingestellten Beschäftigten haben 2016 nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das sind 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Stellenerhebung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Trauriger Rekord

2015 erhielten bei den 25 - 29-Jährigen 47 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag, 2016 stieg diese Zahl bereits auf 50 Prozent. Bei den unter 20-Jährigen bekamen im vergangenen Jahr 59 Prozent nur eine befristete Anstellung.
Dieser traurige Negativrekord sorgt dafür, dass bereits der Eintritt ins Berufsleben derart unsicher ist, dass Familienplanung oder zukünftige Projekte, wie beispielsweise der Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge, undenkbar geworden sind.

Der Gesetzgeber ist gefragt

Die Wirtschaft hat nicht vor, diese Situation freiwillig zu ändern.
Befristungen dienen als Mittel zum Zweck: sie stellen eine willkommene Ausdehnung der Probezeit dar, dienen der flexiblen Unternehmensplanung.
Dieses Mittel wird so lange missbraucht, bis der Gesetzgeber dem Ganzen ein Ende setzt.

ver.di will deshalb die sachgrundlose Befristung abschaffen und den Katalog der Sachgründe für eine Befristung eingrenzen, damit unbefristete Beschäftigung wieder zur Regel wird.

Quelle: Publik 06/2017

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