Donnerstag, 20. September 2018

Betriebsratsarbeit darf nicht behindert werden


ver.di Publik widmete sich in der Ausgabe 4 / 2018 dem Thema Union Busting. 

Auch bei Weltbild in Augsburg steht das Thema mittlerweile leider auf der Tagesordnung.


Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig:


Wer die Wahl eines Betriebs­rats beeinflusst oder seine Arbeit behindert, macht sich strafbar. Trotzdem setzen sich Arbeitgeber darüber hinweg. In den USA schon seit langem – und immer öfter auch in Deutschland. Das heißt wenig Personal, niedrige Löhne und möglichst keine Betriebs­räte. Um das zu erreichen, ist ihnen jedes Mittel recht. Auch falsche Anschuldigungen, Mobbing und haltlose Kündigungsversuche.

Diesen Firmenchefs und Managern sollte aber klar sein: 

Ohne Personal geht in ihren Betrieben und Unternehmen nichts. Die Mit­arbeiter/innen sind es, die die Gewinne erwirtschaften. Da haben sie auch ein Recht auf anständige Löhne und gesunde Arbeitsbedin­gungen. Und um ihre Rechte am Arbeitsplatz durchzusetzen und zu wahren, wählen sie Betriebs- und Personalräte. Die gewählten Interessenvertretungen handeln im Auftrag der Belegschaft. Das ist ihre Aufgabe und sinnvollerweise vom Gesetz geschützt.


Was die Betriebsräte im Unternehmen tun und mit welchen Themen sie sich beschäftigen, erklärt dieses Video der IG Metall, das wir auch gerne auf dem ver.di Blog zeigen. 







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