Donnerstag, 24. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 1: Zusammenarbeit mit der GF bleibt schwierig


Bei der ersten Betriebsversammlung des Jahres am vergangenen Donnerstag platzte der Versammlungsraum aus allen Nähten. „Schön wieder hier zu sein!“, begrüßte Timm Boßmann die Belegschaft. Der Betriebsratsvorsitzende spielte damit auf den gescheiterten Versuch der Geschäftsführung an, ihn mit haltlosen Anschuldigungen zu kündigen. Die KollegInnen quittierten das mit donnerndem Beifall.

Boßmann bedankte sich für die Unterstützung durch ver.di und andere  Gewerkschaften, für den Beistand der KAB/Betriebsseelsorge und bei weiteren Organisationen, PolitikerInnen sowie zahllosen Privatpersonen, die bundesweit gegen die ungerechtfertigte Kündigung Position bezogen hatten.

Am meisten habe ihn aber die starke Solidarität im Betrieb gefreut, sagte der Vorsitzende: „Ich glaube, ich bin noch nie in meinem ganzen Leben so oft gefragt worden, wie es mir geht! Liebe Kolleginnen und Kollegen: Danke, es geht mir gut.“ Applaus!

Weil die Geschäftsführung nach der Niederlage vor Gericht eine verzerrte Version des Ergebnisses per E-Mail an die Belegschaft verschickt hatte, stellte Boßmann abschließend klar, was bei der Gerichtsverhandlung Ende November tatsächlich herausgekommen war: „Es hat keinen Vergleich irgendeiner Art gegeben. Ich habe keine Abmahnung für irgendeine Verfehlung bekommen. Der Arbeitgeber hat vom Gericht in keiner Weise Recht bekommen, sondern ist zu 100% gescheitert.“

Ungenügend: Umzugspläne und Gesundheitsschutz

BR-Mitglied Hannes Walk berichtete Neuigkeiten zum geplanten Umzug innerhalb der bestehenden Firmengebäude. Inzwischen liegen dem Betriebsrat dazu die kompletten Pläne der Geschäftsführung vor. Sie entsprechen in weiten Teilen aber nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie die Sachverständige Tatjana Fuchs von der Gesellschaft für Gute Arbeit eindrucksvoll ausführte.

Danach musste Betriebsrätin Manuela Natterer wieder auf den Dauerbrenner „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ zu sprechen kommen. Bereits Ende 2016 hatte  eine arbeitswissenschaftliche Untersuchung gravierende Belastungen offenbart. Trotzdem hat die Geschäftsführung bis heute keinerlei Schritte zu einer Verbesserung der Situation unternommen. Das wichtige Thema wird deshalb Ende Februar in einer gerichtlichen Einigungsstelle gemeinsam mit Sachverständigen verhandelt.

Neue Betriebsvereinbarung stärkt digitales Geschäft

Im Anschluss stellte die stellvertretende Vorsitzende Dolores Sailer eine neue Betriebsvereinbarung vor. Die BV „Mehrarbeit im Marketing“ ergänzt die BV „Flexible Arbeitszeit“ und schafft arbeitsrechtlich korrekte und gesundheitlich vertretbare Möglichkeiten, die Marketing-Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken auch am Wochenende zu betreuen.

Damit reagiere der Betriebsrat auf die Veränderung der Arbeitsaufgaben im Zuge der Digitalisierung des Handels, führte Boßmann ergänzend aus: „Diese Betriebsvereinbarung ist der Beweis, dass es gelingen kann, die Erfordernisse des Geschäfts mit den Rechten und den gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten unter einen Hut zu bringen. Man muss nur miteinander reden und bereit sein zu verhandeln. Dann geht das auch!“ Leider sei es keiner Geschäftsführung zuvor jemals so schwer gefallen, mit dem Betriebsrat konsensorientiert zusammenzuarbeiten.

So war es auch bei den Wochenendeinsätzen im Bereich Marketing, erzählte Dolores Sailer. Der BR musste tatsächlich vor das Arbeitsgericht ziehen, damit ein Richter der Geschäftsführung erklärt, was ihre Pflichten aus der Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeiten“ sind. Und selbst nach dem Prozess hat Personalchef  Ries eine Betriebsvereinbarung zunächst abgelehnt und wollte das Thema lieber outsourcen als eine vernünftige Vereinbarung zu treffen. Erst nachdem sich das als – vorhersehbarer – Rohrkrepierer erwiesen hatte, war vernünftig zu reden. Einmal am Verhandlungstisch wurde innerhalb weniger Tage eine Vereinbarung getroffen, von der jetzt beide Seiten gleichermaßen profitieren.

Fortsetzung folgt…

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