Freitag, 1. März 2019

Psychische Gefährdungsbeurteilung - eine unendliche Geschichte?


Am vergangenen Freitag fand endlich die Einigungsstelle zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung statt. Auf diversen Betriebsversammlungen hatte der Betriebsrat immer wieder über diesen Beurteilung berichtet. Es fanden auch Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung statt, worin geregelt wird, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zur Senkung der psychischen Belastung ergreift. An einigen wichtigen Punkten lagen Betriebsrat und Geschäftsführung weit auseinander. Wer dies nachlesen möchte, kann das hier und dort tun.

In der Folge wurde die Einigungsstelle angerufen. Diese besteht aus 3 Vertretern der Geschäftsführung und 3 Vertretern auf der Seite des Betriebsrat plus einem Arbeitsrichter, der das ganze moderiert und ganz am Ende mit abstimmt. Auf der Seite der Geschäftsführung waren Rechtsanwalt Herr Gollwitzer, Personalchef Herr Ries und Personalrefentin Frau Marquardt. Auf der Seite der Betriebsrat waren Rechtsanwalt Herr Michael Huber, die Sachverständige Frau Tatjana Fuchs und Herr Timm Boßmann. Herr Dr. Dahl hat die Einigungsstelle geleitet.

Um es gleich vorweg zu nehmen: an einem Tag eine komplette Betriebsvereinbarung zu dem Thema zu machen, ist nicht gelungen, da das Thema sehr komplex ist, und es soll ja auch was rauskommen, was auch gelebt wird.

Erste Schritte sind gemacht

Aber es wurden konkrete erste Maßnahmen verbindlich vereinbart: Anhand von Soll-Werten soll unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit die tatsächlichen Werte in allen Büros messen. Es werden dort u. a. die Flächenmaße genommen, Lichtwerte gemessen und die Lärmwerte. Diese Ergebnisse werden den Einigungsstellen-TeilnehmerInnen übermittelt, und daraus werden dann Maßnahmen entwickelt. Wir wissen ja alle, dass in vielen Büros große Enge herrscht, dass es Mängel in Bezug auf Luft, Licht und Lärm gibt, aber bis jetzt gab es keine verbindlich gemessenen Werte, die das auch mit Zahlen belegen. Das ist der erste Schritt hin zu konkreten Maßnahmen, die im zweiten Schritt in der Einigungsstelle vereinbart werden.

Ebenso wird der Arbeitgeber die Bewegungs-Kurse und das Führungskräfte-Coaching unverzüglich terminieren. Auch die Prozess-Aufnahme soll bis zum nächsten Einigungsstellen-Termin stattfinden. Diese erfolgt in den gleichen Bereichen, die damals bei der Befragung in 2016 festgelegt wurden. Und nicht ohne euch, weil ihr wisst ja am besten über die Abläufe im Betrieb Bescheid. Gleichzeitig sollen Tätigkeitsbeschreibungen gemacht werden. Nicht namentlich auf Personen bezogen aber auf alle FunktionsträgerInnen der zuvor analysierten Abläufe.

Wie geht es weiter?

Der nächste E-Stellen-Termin ist für Ende Juni festgelegt worden. Deswegen sind auch für die obigen Schritte verbindliche Termine vereinbart worden, damit was voran geht. Es scheint, dass auch diese gefühlt unendliche Geschichte nun ein vernünftiges Ende findet. Danke Betriebsrat, dass ihr so hartnäckig wart und drangeblieben seid!

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