Donnerstag, 30. April 2020


Ein Gruß zum ersten Mai von unseren FreundInnen von der Betriebsseelsorge, KAB und kda:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wir erleben außergewöhnliche Feiertage! Am 1. Mai sind wir normalerweise gemeinsam auf der Straße, um zu zeigen, dass wir solidarisch für einander einstehen. Solidarisch für einander einstehen in diesem Jahr heißt, nicht zu nahe zusammen stehen, zu Hause zu bleiben. Trotzdem stehen wir von der Betriebsseelsorge, von der KAB und vom kda Seite an Seite mit euch.

Solidarität im Miteinander – ein wichtiges Anliegen unserer Arbeit und eures täglichen Einsatzes in Betriebs- und Personalräten sowie kirchlichen Mitarbeitervertretungen. In Begegnungen und Gesprächen mit euch erfahren wir, was gelebte Solidarität bedeutet – bei Tarifauseinandersetzungen, oder gar bei drohendem Arbeitsplatzabbau oder Betriebsschließungen. Es gibt auch immer wieder kleine solidarische Aktionen in den Betrieben unserer Umgebung, die das betriebliche Miteinander wertvoll machen. Tag für Tag setzen sich Kolleginnen und Kollegen in ihrem Betrieb und in der Arbeitswelt mit kreativen Ideen füreinander ein. Das sind wichtige Bausteine der Solidarität in der Arbeitswelt, um soziale Gräben und Ausgrenzung zu überwinden!

Solidarität global denken – Papst Franziskus sagte an Ostern: “Diese Zeit erlaubt keinen Egoismus, denn die Herausforderung, vor der wir stehen, ist uns allen gemeinsam und macht keine Unterschiede… Die Europäische Union steht heute vor einer epochalen Herausforderung, von der nicht nur ihre Zukunft, sondern die der ganzen Welt abhängt. Lasst uns nicht die Gelegenheit versäumen, einen weiteren Beweis der Solidarität zu erbringen, auch wenn wir dazu neue Wege einschlagen müssen. Als Alternative bleibt sonst nur ein Egoismus der Einzelinteressen…“ In diesem Sinn fordern wir zum 1.Mai, dass politische und wirtschaftliche Entscheidungen im Blick auf weltweite Verantwortung passieren und statt Ausbeutung ein globales Miteinander fördern.

Solidarität und Nachhaltigkeit – Klatschen allein reicht nicht! Nach dieser Krise muss unser gesellschaftliches Wertedenken und unser Wirtschaftssystem auf den Prüfstand. Wir müssen uns von einem System verabschieden, das mit der Krankheit und dem Leid von Menschen viel Geld verdienen soll. Berufe, die einen Dienst am Menschen leisten, müssen ideell und finanziell aufgewertet werden. Wir brauchen ein Wirtschaften, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Dazu bedarf es politischer Entscheidungen, aber auch des solidarischen Miteinander von allen.

In diesem Sinn schließen wir uns gerne dem Motto des DGB zum 1. Mai an: Solidarisch ist man nicht alleine!

Hans Gilg, Georg Steinmetz, 
Erwin Helmer – 
Betriebsseelsorge Augsburg
Renate Hofner – KAB Augsburg
Ulrich Gottwald – kda Augsburg

Freitag, 10. April 2020

Gewerkschaft ver.di zur Corona-Krise


Auch ver.di ist gefordert und stellt sich der Verantwortung. In dieser Krise dürfen sich aber auch die Arbeitgeber nicht der Verantwortung entziehen, sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke:





Liebe Kolleginnen und Kollegen,die Ausbreitung des Corona-Virus stellt unser Gemeinwesen vor eine besondere Herausforderung. Im Mittelpunkt unserer Sorgen steht die Gesundheit der Angehörigen, der Familien, der Freunde.


Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben eine Reihe von einschneidenden Maßnahmen beschlossen, die das soziale Leben einschränken und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben werden. Ich unterstütze diese Entscheidungen ausdrücklich. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und so Menschenleben zu retten.

Solidarität ist gefragt

Das hat jetzt oberste Priorität. Jetzt ist Solidarität gefragt! Solidarität und Unterstützung für die Beschäftigten – insbesondere im Gesundheitssystem und der Pflege. Wo trotz des bekannten Personalmangels Großartiges geleistet wird. Und das gilt auch für viele andere Bereiche der Daseinsvorsorge. In Verkehrsbetrieben, in den Lebensmittelgeschäften, in den Versorgungsunternehmen. Oder bei der Bundesagentur für Arbeit, die jetzt dafür Sorge trägt, dass die vielen Beschäftigten, die in Kurzarbeit gehen müssen, ihr Kurzarbeitergeld erhalten. Und das sind nur einige wenige Beispiele. Viele Menschen arbeiten jetzt hart daran, dass die Infrastruk- tur erhalten bleibt, dass jenen Menschen geholfen wird, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Dafür gebührt ihnen unser tiefempfundener Dank. Und Respekt!

Es ist kein Zufall, dass in unserer Gewerkschaft ver.di viele dieser Kolleginnen und Kollegen, die jetzt Herausragendes leisten, organisiert sind. Denn wir sind eine Gewerkschaft, deren Mitglieder Dienste am und für Menschen leisten. Solidarität und Menschlichkeit – das ist der Kern des Selbstverständnisses von ver.di.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie betreffen gleichzeitig in ganz besonderer Weise Dienstleistungsbranchen, in denen ver.di viele Mitglieder hat. Beschäftigte in den Warenhäusern, im Flugverkehr, im Tourismus, auf Messen und Veranstaltungen, zahlreiche Kreative, andere Soloselbstständige und Beschäftigte in vielen anderen Bereichen sind betroffen. Es kommt zu Schließungen, Umsätze brechen ein – Arbeitsplätze geraten in Gefahr. Unter diesen Bedingungen ist ver.di so gefordert und wichtig wie nie zuvor. Ich sage unseren betroffenen Mitgliedern zu – ihr könnt euch auch jetzt auf eure Gewerkschaft verlassen.

Es wird in den kommenden Wochen viele Fragen zu Kurzarbeit, Betriebsschließungen, zur Arbeitsverhinderung wegen geschlossener Schulen und Kitas geben. Notwendige rechtliche Beratungen dazu wird es bei ver.di geben. Wir werden daher alles daran setzen, die Arbeitsfähigkeit von ver.di zu erhalten, konkrete Vorbereitungen dazu sind getroffen.

Ich bin aktuell im Kontakt mit den Spitzen von Unternehmen, die besonders betroffen sind. Und wir sind selbstverständlich auch in Kontakt mit der Politik. Wie ihr sicherlich verfolgt habt, hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den DGB-Gewerkschaften ein umfangreiches Paket an Maßnahmen beschlossen, die dafür sorgen sollen, Arbeitsplätze zu erhalten, die Wirtschaft zu stützen und Insolvenzen zu verhindern. Vor wenigen Tagen fand dazu auf Initiative der Bundeskanzlerin ein Spitzentreffen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Wirtschaft statt. Ein Treffen, bei dem ich die Interessen unserer Mitglieder in den betroffenen Branchen eingebracht habe. Auch die der vielen Soloselbstständigen, die etwa in der Weiterbildung und der Kultur besonders hart betroffen sind.

Konkret vorgesehen sind eine wirklich breite und unkomplizierte Anwendung von Kurzarbeitergeld und sehr umfangreiche Liquiditätshilfen für Unternehmen. Ich unterstütze diese Maßnahmen, sie sind jetzt wichtig und richtig. Aber sie reichen nicht aus. Wir sind deshalb aktuell in Gesprächen mit der Politik, um weitergehende Regelungen zu erreichen – das betrifft etwa die Liquiditätshilfen für alle in Not geratene Unternehmen und das Niveau des Kurzarbeitergeldes. Das betrifft aber ebenso die vielen Soloselbstständigen und Freiberufler*innen, die bisher nicht ausreichend bedacht werden.

Später, wenn die Ansteckungsgefahren durch das Corona-Virus überwunden sind, wird es weitere Maßnahmen brauchen. Insbesondere ein großes Paket, um die Konjunktur wieder zu beleben. Beispielsweise durch Konsum-Schecks für alle Bürger*innen.

In der aktuellen Krise sind aber auch die Arbeitgeber gefordert. Etwa, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind – vermutlich über längere Zeit. Es muss dann möglich sein, dass Eltern zuhause bleiben können, ohne dass dadurch das Einkommen oder sogar der Arbeitsplatz gefährdet sind. Es wird zu Kurzarbeit in einer ganzen Reihe von Betrieben kommen, in denen es sie noch nie gab und auch keine Tarifverträge dazu. Etwa im Einzelhandel und in weiteren Dienstleistungsbranchen. Hier sehe ich ganz klar die Arbeitgeber in der Verantwortung, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, wie das in vielen anderen Branchen selbstverständlich ist. Nur wenn auch die Arbeitgeber Verantwortung zeigen, ist Kurzarbeit eine Lösung für Beschäftigte mit mittleren und kleinen Einkommen.

Es geht darum, Existenzängste zu mindern, damit sich die Menschen mit Zuversicht um das Wichtigste kümmern können – um ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Angehörigen und Freunde.

Dafür machen wir uns als ver.di stark. Für ein solidarisches Miteinander.

Bleibt alle gesund!

Frank Werneke


Freitag, 27. März 2020

Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen


Unternehmen dürfen sich Tarifverträgen nicht verweigern – Tarifbedingungen sollen für alle gelten.


Ein Bericht  aus der Druck- und Papierbranche von Michaela Böhm



Wie arbeitet es sich besser – mit oder ohne Tarifvertrag? Gute Frage. Wer einen Tarifvertrag hat, bekommt fast ein Fünftel mehr Lohn oder Gehalt, arbeitet im Durchschnitt wöchentlich eine Stunde kürzer und hat mehr Urlaub und Urlaubsgeld. Allerdings gilt ein Tarifvertrag nur noch für jeden zweiten Beschäftigten. Es sei »wünschenswert und erstrebenswert, in Deutschland wieder eine höhere Tarifbindung zu gewinnen«, sagte Angela Merkel bei einem Festakt zu 70 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Das sehen wir auch so. Die große Koalition könnte sofort etwas tun für mehr Tarifbindung.

»Das Vetorecht der Arbeitgeber sollte abgeschafft werden. OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden gehören ebenso abgeschafft.«
Dierk Hirschel, Chefökonom bei ver.di

Allgemein verbindlich – was ist das?

Ist ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, dann gilt er für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche. Anders gesagt: Die ver.di-Tarifverträge werden in jedem Betrieb in der Druckindustrie und Papierverarbeitung angewandt – in Ost und West, Nord und Süd. Auch in tariflosen Unternehmen.

Warum ist das nötig?

Aus Notwehr. Denn für immer weniger Beschäftigte gilt ein Tarifvertrag. Weil Firmen Betriebsteile auslagern und den Tarifvertrag nicht anwenden, aus dem Unternehmerverband austreten oder neue tariflose Betriebe gründen. Darüber hinaus bieten Unternehmerverbände Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an. Das wird so rege in Anspruch genommen, dass oft die Mehrheit in einem Verband aus tariflosen Betrieben besteht – und die bestimmen dann über die Tarifpolitik mit.

Wie geht das?

Zunächst müssen sich Gewerkschaft und der Unternehmerverband einig sein – beispielsweise ver.di und der Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Sie können gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium oder – wenn es um regionale Tarifverträge geht – bei den zuständigen Landesregierungen einen Antrag stellen. Die Tarifausschüsse der Regierungen sind mit je drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände besetzt. In diesen Ausschüssen muss – so der juristische Begriff – Einvernehmen hergestellt werden. Ist eine Seite dagegen, ist die Allgemeinverbindlicherklärung gescheitert. Oft stimmt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände dagegen. Sie hat praktisch ein Vetorecht.

Ohne Tarifvertrag: länger arbeiten, weniger verdienen



»Um dem Preis- und Lohndumping in der Druckindustrie etwas entgegenzusetzen, haben wir den Bundesverband Druck und Medien aufgefordert, gemeinsam mit uns für bestimmte tarifliche Regelungen die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.«


Andreas Fröhlich, ver.di-Verhandlungsführer für die Druckindustrie

Wie lässt sich das ändern?

Der Deutsche Bundestag müsste das Tarifvertragsgesetz ändern und das Vetorecht für Unternehmerverbände abschaffen. Die jüngste Reform von 2014 hatte zwar das Ziel, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Doch das ist gescheitert.

Sind viele Tarifverträge in Deutschland allgemein verbindlich?

Zwei Zahlen vom Bundesarbeitsministerium: Von den rund 73.000 Tarifverträgen im Tarifregister sind zurzeit 443 allgemein verbindlich (Stand: 1. Juli 2017; das Verzeichnis wird derzeit überarbeitet).

 

Um welche Teile des Tarifwerks könnte es gehen?

Um das gesamte Tarifwerk einer Branche. Unter den wenigen allgemein verbindlichen Tarifverträgen finden sich welche zu Qualifizierung, Zusatzversorgung, vermögenswirksamen Leistungen, Kündigungsschutz. Seltener wird die gesamte Tariftabelle für allgemein verbindlich erklärt. Eine andere Möglichkeit ist, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine Lohngruppe herauszugreifen. Sie könnte für allgemein verbindlich erklärt werden. Konkret bedeutete das für die Papierverarbeitung: Jede Fachkraft verdiente dann im Westen mindestens 17,37 Euro (Ost: 16,88 Euro).

Welche Vorteile hat die Allgemeinverbindlicherklärung für die Beschäftigten?
Man stelle sich vor: In jedem Betrieb der Druckindustrie oder Papierverarbeitung werden Tariflöhne bezahlt. Zuschläge, Urlaubsgeld und tarifliche Jahresleistung sind überall gleich. Arbeitszeit und Zahl der Urlaubstage ebenfalls. Niemand muss mehr seine Heimatregion verlassen, weil er sich die schlechte Bezahlung nicht mehr leisten kann. Niemand muss fürchten, durch Niedriglöhne in die Armut getrieben zu werden. Stattdessen zahlen Beschäftigte und Unternehmer auf Basis anständiger Löhne Steuern und Beiträge in die Sozialkassen. Davon profitieren alle. Der Wettbewerb um Aufträge findet nicht mehr über niedrige Löhne statt, sondern über gute Produkte und Dienstleistungen.

»Wir fordern eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht länger an dem (…) Vetorecht der Arbeitgeberverbände scheitern.«

Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di

Das fordert ver.di:


➔ Weg mit dem Vetorecht für Unternehmerverbände. Stattdessen sollte die Mehrheit im Tarifausschuss über eine Allgemeinverbindlicherklärung entscheiden.
➔ Ende der OT-Mitgliedschaft: Mitglieder in Unternehmerverbänden, die Tarifverträge aushandeln, müssen die Tarifverträge auch anwenden.
➔ Tarifverträge sollten so lange nachwirken, bis ein neuer Vertrag an deren Stelle tritt.



Quelle:
ver.di Augsburg Kompakt / Ausgabe 3 / März 2020 ; Originalbericht von Michaela Böhm

Samstag, 21. März 2020

Fortlaufend aktualisiert: Corona-Infos vom DGB




Dienstag, 17. März 2020

Donnerstag, 5. März 2020

Internationaler Frauentag am 08. März







Herzliche Einladung zum politischen Brunch!

Eine fulminante Mischung aus Poetry Slam, Wischmopp, Gesang und hintersinnigen Reden

Wollten Sie immer schon mal wissen, wie sich die DGB-Frauen das Frausein in ihrer Heimatstadt Augsburg vorstellen? Dann ist unser politischer Brunch „Von Frauen geMacht“ am Internationalen Frauentag 2020 genau das Richtige! Wir singen, tanzen, plaudern und politisieren mit Charme, Ironie, Humor und Ernst durch das Programm.
Regie: Helga Schuster
Auftritt der Poetry Slammerin Meike Harms
Jeder Gast erhält einen Verzehrgutschein von 5,- €.

Da bleibt Ihnen doch gar nichts anderes übrig, als: kommen, setzen, essen, trinken, zurücklehnen, genießen…Auch Ihr Mann/Freund/Bekannter/Spezl/und was-es-sonst-noch-so-gibt ist herzlich willkommen!
Sonntag, 8. März 2020, 10:30 Uhr (Einlass 10:00 Uhr)
Kolpingsaal Augsburg, Frauentorstr. 29, 86152 Augsburg.

Freitag, 24. Januar 2020

Union Busting und BR-Mobbing bei Unternehmen



Im November hatten wir über Aldi Nord und Dennree und deren Vorgehen geben ihre Betriebsräte berichtet.

Nun gibt es weitere Neuigkeiten zu Aldi Nord:
Blaupause für Mobbing - Strategisches Vorgehen gegen Betriebsräte beim Discounter Nummer eins

Hier kann man nachlesen, dass ein Strategiepapier für das Top-Management  von Aldi Nord aufgetaucht ist, gezeichnet mit HU wie Dr. Emil Huber, der für die Aldi-Gründer und ihre Erben seit über 40 Jahren diverse Dienste leistet.
In diesem Strategiepapier wird eine Kampagne gegen den Betriebsrat empfohlen, mit Rundschreiben von Filialleitern, um den BR innerbetrieblich als Störer darzustellen.

Das alles passt zum oben genannten Artikel aus dem November und klingt doch schon fast nach Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, was eine Straftag wäre und mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr bestraft würde.



Auch über Lidl, Kikxxl, Massimo, trans-o-flex (t-o-f), Sparkasse Regen-Viechtach und Kötter gibt es leider nichts Gutes zu berichten:

aus ver.di publik 8/2019:

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig


Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung


Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.

4.000 Unterschriften


Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.

Dienstag, 21. Januar 2020

Für einen Tarifvertrag – Der Kampf bei Amazon geht weiter ...


Worum geht es? Seit ein paar Jahren kämpft die Gewerkschaft ver.di für einen Tarifvertrag bei Amazon. Dieser soll sich an den Gehältern im Handel orientieren und nicht an den schlechter bezahlten Standards aus der Logistik-Branche. 


Denn es stellt sich die Frage: Ist Amazon nur ein reines Logistik-Unternehmen oder nicht vielmehr das größte Online-Handelsunternehmen auf dem deutschen Markt?


Ein dickes Brett, das die Gewerkschaft ver.di hier zu bohren hat – aber immer mehr Beschäftigte schließen sich den Streiks und Aktionen an. Selbst an US-Standorten finden sie mittlerweile statt.

Allen Verdianern bei Amazon weiterhin viel Durchhaltevermögen und einen langen Atem beim Durchsetzen dieses wichtigen Tarifvertrages!

In folgendem Video sieht man, wie erfolgreich der Kampf für Tarifverträge in anderen Branchen und Unternehmen bereits geführt wurde:



Quelle: youtube / ver.di tv




Freitag, 17. Januar 2020

Wider die schwarze Null


aus ver.di publik 8/2019

ZUKUNFT - Arbeitgeber und Gewerk­schaften wollen Investitionsoffensive



Die Berliner Republik muss in ihre Zukunft investieren. Deutschland verfehlt die Klimaziele, die Schulen und Universitäten sind marode, der Strom kommt nicht von Nord nach Süd und das Internet lahmt. Seit der Jahrtausend­wende ist zu wenig Geld in die Infrastruktur unseres Landes geflossen. Allein der kommu­nale Investitionsstau beläuft sich auf 138 Milliarden Euro. Doch damit nicht genug: In den Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen und beim ÖPNV fehlt es an Personal. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, und der DGB haben nun die Merkel-Regierung aufgefordert, eine Investi-tionsoffensive zu starten. Ein Jahrzehnt lang sollen zusätzlich 45 Milliarden Euro pro Jahr in Bildung, Klimaschutz, Verkehr und Digitalisierung gesteckt werden. Aus dem laufenden Haushalt ist das nicht finanzierbar. Gewerkschaften und Industrie schlagen daher vor, die Ausgaben über Kredite zu finanzieren. Dafür soll die schwarze Null geopfert und die Schuldenbremse gelockert werden.


Das Arbeitgeberlager vollzieht dabei eine 180 Grad-Wende. Jahr­zehntelang wollten Henkel, Rogowski, Kempf & Co die „Bestie Staat“ aushungern. Mit Steuersenkungen und Schuldenregeln wurden den Kommunen, Ländern und Bund Fesseln angelegt. Jetzt aber leiden die Unternehmen unter maroden Straßen, schlecht qualifizierten Auszubildenden und verstopften Datennetzen. Nun soll also der Staat in die Infrastruktur investieren. Liebend gern würden die Arbeitgeber dafür die Rente kürzen oder weniger Geld für Gesundheit ausgeben. Dieser Sozialabbau ist aber gesellschaftlich und politisch nicht durchsetzbar. Und da niemand auf die Idee kommen soll, die Steuern auf hohe Gewinne, Einkommen und Vermögen zu erhöhen, soll der Staat jetzt Schulden machen. Kurzfristig ist das ökonomisch und sozial sinnvoll. Mittelfristig sollten Unternehmen, Spitzenverdiener und Vermögende wieder angemessen an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beteiligt werden.

Freitag, 10. Januar 2020

WELTBILD-Konsolidierung: Versand und Filialbetriebe jetzt in einer Gesellschaft


Bisher wurden Filialgeschäft und Versandhandel bei WELTBILD in zwei getrennten GmbH abgebildet. Zum Jahreswechsel wurden die beiden Vertriebswege in einer Gesellschaft zusammengefasst. Die Interessenvertretungen bewerten die Vereinigung grundsätzlich positiv als Zeichen der weiteren Konsolidierung. Auch die parallele Rückführung zwischenzeitlich abgetrennter Gesellschaften wie buecher.de in die WELTBILD Holding ist ein gutes Zeichen. Sie zeigt das Vertrauen des Gesellschafters in das Geschäftsmodell. 

Die Vereinigung von Filialen und Versand erfolgte juristisch in der Form einer "Anwachsung". Etwas vereinfacht bedeutet das: Die Weltbild Filialvertrieb GmbH und Co. KG wurde aufgelöst, ihre Besitzstände und Verpflichtungen gingen 1:1 an die WELTBILD GmbH & Co. KG über. In der Folge wechselte auch der Arbeitgeber für die Beschäftigten. Sämtliche früheren WBF-Angestellten sind seit 01.01.2020 Angestellte der WELTBILD GmbH & Co. KG.

Keine Betriebsänderung
Dieser Vorgang ist keine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und damit weder mitbestimmungspflichtig noch gibt es einen Grund für einen Interessenausgleich. Letzteres schon deshalb nicht, weil keinem der betroffenen MitarbeiterInnen irgendwelche Nachteile entstanden wären, die man ausgleichen müsste/könnte.

Trotzdem besteht eine Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die dieser auch gewissenhaft erfüllt hat. Der Sachverhalt wurde dem Gremium ausführlich dargestellt  und alle Fragen dazu beantwortet. Außerdem haben sowohl der Gesamtbetriebsrat der Filialen als auch der BR in Augsburg die Möglichkeit erhalten, den Vorgang durch Anwälte und Sachverständige unserer Wahl prüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen nun vor.

Die Juristen unterscheiden zwischen "gesellschaftsrechtlichen" und "betrieblichen" Strukturen. Gesellschaftsrechtlich ändert sich durch die Anwachsung einiges, betrieblich aber nichts, weil die Leitungsstrukturen und die Arbeitszusammenhänge sowohl in den Filialen als auch in der Augsburger WBF-Zentrale unverändert bleiben. Deshalb sind die Veränderungen für die Beschäftigten faktisch nicht spürbar.

Mitbestimmung neu aufgestellt
Etwas anders sieht es im Bereich der Mitbestimmung aus. Die Vereinigung erforderte die formale Erneuerung des Gesamtbetriebsrats und des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats. Diese Neukonstituierung haben die Interessenvertretungen gestern gemeinsam vollzogen, und zwar so, dass sich auch hier faktisch nichts ändert: Julia Käding und Daniel Schmitz sind weiterhin die Vorsitzenden des GBR. Das Gremium heißt jetzt nur anders, nämlich "Gesamtbetriebsrat der WELTBILD GmbH & Co. KG/Jokers GmbH & Co. KG" – die Weltbild Filialvertrieb GmbH und Co. KG existiert ja nicht länger, ist also aus dem Namen des Gremiums verschwunden. Der Wirtschaftsauschuss muss unter den neuen Voraussetzungen auf der Ebene des GBR gebildet werden. Auch das wurde pragmatisch gelöst: Im Wirtschaftsausschuss sitzen jetzt die Mitglieder der Vorgänger-Ausschüsse gemeinsam.

Außerdem erzielten die BetriebsrätInnen wir Einigkeit über die Geltungsbereiche der bestehenden Betriebsvereinbarungen: Die Betriebsvereinbarungen der WELTBILD GmbH & Co. KG, die mit dem dort bestehenden Betriebsrat geschlossen wurden, gelten weiterhin für alle Beschäftigten am Standort Augsburg, also auch für die KollegInnen des früheren Gemeinschaftsbetriebs der Filial-Verwaltung.
Die Betriebsvereinbarungen, die mit dem Gesamtbetriebsrat der früheren Weltbild Filialvertrieb GmbH & Co. KG in originärer Zuständigkeit oder per Übertragungsbeschluss geschlossen wurden, gelten weiterhin für sämtliche MitarbeiterInnen der Filialbetriebe von Jokers und WBD inklusive der GebietsverkaufsleiterInnen, die den Wirtschaftsräumen zugeordnet wurden.

Betriebsvereinbarungen gelten weiter
Der neue Gesamtbetriebsrat hat ein entsprechendes Schriftstück vorbereitet und geht davon aus, dass der Arbeitgeber dieses ebenfalls unterzeichnet, da hier letztlich nur die ohnehin bestehende Rechtslage nochmals klargestellt wird.

Faktisch ändert sich also auch im Bereich der Interessenvertretung nichts: Der Augsburger Betriebsrat unter dem Vorsitz von Timm Boßmann und Dolores Sailer bleibt für die Betriebe und Gesellschaften am Standort Augsburg zuständig (also die WELTBILD Deutschland, Jokers und die Editionen), der GBR unter dem Vorsitz von Julia Käding und Daniel Schmitz kümmert sich um die Belange der MitarbeiterInnen in den Filialen von WELTBILD und JOKERS.

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