Donnerstag, 2. Dezember 2010

Achtung Elternzeit-Rückkehrer: Es lauert die Teilzeit-Falle!

Kaum zu glauben, wie sich manche Themen im Lauf der Zeit von einem Extrem ins andere verkehren:
Teilzeitarbeit ist hier so ein verblüffendes Beispiel.

Während es noch vor 10 bis 15 Jahren nahezu unmöglich war, einen Teilzeitjob bei Weltbild zu bekommen, wird es heute in vielen Bereichen immer schwieriger einen Vollzeitjob zu ergattern!

So wird von Weltbild gerade in den personalintensiven Abteilungen der Logistik derzeit nur noch Jahresarbeitszeit (2/3-Job) mit in der Regel 1.400 Arbeitsstunden (oder deutlich weniger) angeboten.
Was das für ein Monatseinkommen (in TG 1 und 2) bedeutet, kann sich jeder leicht vorstellen, bzw. ausrechnen.

Hat man erstmal einen 1.400-Stunden-Vertrag unterschrieben, ist es natürlich schwierig, auf Vollzeit »umzuschalten«. Stellt sich das Unternehmen quer, kann es meinen Antrag auf Arbeitszeiterhöhung einfach ablehnen. Ist das der Fall, kann ich nur noch versuchen, meinen Vollzeit-Wunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt (TzBfG) vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen … Aber wer macht das schon – zumal das Urteil ja ungewiss ist.

Von dieser Entwicklung sind in besonderem Maße junge Mütter (Väter), die nach der Elternzeit ins Unternehmen zurückkehren, betroffen. Hier besteht ja wegen der Kinder in der Regel der Wunsch nach Teilzeit. Habe ich aber einmal einen Teilzeitvertrag unterschrieben, ist mein Anspruch auf die Vollzeitstelle, den ich ursprünglich hatte, perdu! Spätere Rückkehr in die Vollzeit kann ich mir dann oftmals abschminken (s.o.).

Der Weltbild-Betriebsrat rät deshalb dringend, sich vor der Rückkehr aus der Elternzeit oder bei sonstigen Änderungsvorhaben bezüglich der Dauer der Arbeitszeit kompetent beraten zu lassen.

Welche Erfahrungen hast du (haben Sie) mit Teilzeit bei Weltbild oder anderen Unternehmen gemacht? Über die Kommentarfunktion kann jeder sein Statement abgeben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.