Samstag, 11. Juni 2011

MitarbeiterInnen-Durchsuchung bei WELTBILD: erlaubt oder verboten?

  
Nachdem es zu unserem Artikel über die Betriebsversammlung zum Thema Taschenkontrolle so viele Diskussionsbeiträge gab, wollen wir den Sachverhalt hier nochmals darstellen: Was ist erlaubt, was ist verboten, und wie wird das im Betrieb geregelt?

Gesetze, Verträge und Vereinbarungen definieren den Rahmen, in dem wir arbeiten. Juristen nennen das "Rechte-Pyramide". Ganz oben stehen die Gesetze, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das u. a. festlegt, dass niemand länger als 10 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden/Woche arbeiten darf.

Eine Stufe darunter sind die Tarifverträge, die von der Gewerkschaft mit den Arbeitgeberverbänden geschlossen werden. Hier ist z. B. vereinbart, dass wir nur 37,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen – statt 48, die das Gesetz vorsieht.

Darauf folgen die Betriebsvereinbarungen. Das sind Verträge, die der Betriebsrat als Vertretung der Belegschaft mit der Geschäftsführung abschließt, und die damit für diesen Betrieb bindend sind. So hat der WELTBILD-Betriebsrat u. a. eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" abgeschlossen, in der z. B. die Gleitzeit, die Regeln der Zeiterfassung, die Servicezeiten usw. usf. geregelt werden.

Auf der untersten Stufe steht der Arbeitsvertrag der einzelnen MitarbeiterInnen. Hier wird – um im Beispiel zu bleiben – festgelegt, ob einE MitarbeiterIn an der Zeiterfassung teilnimmt oder darauf verzichtet.

Die "Rechte-Pyramide"
In der "Rechte-Pyramide" gilt die Regel "Ober toppt Unter". Das heißt: In einem Tarifvertrag darf nichts vereinbart werden, was den Gesetzen widerspricht. Themen, die dem Tarifrecht vorbehalten sind (z. B. Urlaubsanspruch) können in einer Betriebsvereinbarung nicht zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen anders geregelt werden. Und last but not least haben Vereinbarungen im Arbeitsvertrag keine Gültigkeit, die den Abmachungen in Betriebsvereinbarungen zuwiderlaufen.

(Für KlugscheißerInnen: Es gibt natürlich auch Öffnungsklauseln, abweichende Regelungen für Leitende Angestellt etc. pp. – aber dieser Beitrag soll keine Jura-Vorlesung werden, sondern nur das Grundprinzip darstellen.)

Sind Durchsuchungen illegal?
Was heißt das nun für unser konkretes Problem "Taschenkontrollen"? Das Gesetz verbietet Durchsuchungen schon mal nicht: Die Polizei darf jeden filzen, und wer z. B. auf ein Rockkonzert oder ein Fußballspiel geht, muss sich den Eingangskontrollen ebenfalls unterwerfen. Hier bestimmt der Veranstalter, welche Sicherheitsvorkehrungen er für notwendig hält. (Es zwingt einen ja keiner, das Konzert zu besuchen – wer dabei sein will, muss die Kontrollen eben über sich ergehen lassen.)

In den Tarifverträgen sind Ausgangskontrollen in der Regel kein Thema. Im "Bayerischen Verlags- und Buchhandelstarif" steht jedenfalls kein Wort darüber.

Last Exit "Einigungsstelle"
Bleibt also die Betriebsvereinbarung. In §87 des Betriebsverfassungsgesetzes ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber Kontrollen nicht ohne die Zustimmung des BR einfach anordnen kann. Also wird sich WELTBILD-Geschäftsführung mit dem BR auf eine Regelung – sprich: eine Betriebsvereinbarung – einigen müssen. Falls es zu keiner Einigung kommt, sieht das Gesetz eine sogenannte "Einigungsstelle" vor. Hier hört sich ein Richter die Argumente beider Parteien an und fällt dann einen Schiedsspruch, der letztlich den Inhalt der Betriebsvereinbarung festlegt. Diese ist dann für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen bindend. (Keine Jura-Vorlesung ;-)

Das wiederum bedeutet: einfach "Bocken" wäre unklug! Wenn der BR der Einigungsstelle keinen eigenen Vorschlag für eine Regelung im Sinne der Belegschaft macht, entscheidet der Richter nur über den Vorschlag des Arbeitgebers. Wenn dieser Vorschlag gesetzeskonform ist, wird der Richter im Sinne des Arbeitgebers entscheiden – der BR hat dem ja argumentativ nichts entgegengesetzt.

Wenn der BR einen eigenen Vorschlag macht, wird der Richter abwägen: und zwar zwischen dem grundsätzlich berechtigten Interesse des Arbeitgebers, sein Eigentum zu schützen, und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers, den der BR in diesem Fall einfordern wird.

Alles in allem also ein ziemlich komplexes Verfahren, für das es keine einfache Entweder-Oder-Lösung geben wird. Deshalb war es für den BR so wichtig, bei der Betriebsversammlung von der Belegschaft zu erfahren, was aus Sicht der MitarbeiterInnen gegen die geplanten Durchsuchungen spricht. Alle diese Einwände werden jetzt in den "Gegenvorschlag" des BR eingearbeitet und dann mit der Geschäftsleitung verhandelt. Wenn der BR dabei kein akzeptables Ergebnis erzielt, geht die Sache vor die Einigungsstelle, und der Richter entscheidet.

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18 Kommentare:

  1. Was mich konkret interessieren würde, wäre wie angedacht ist mit den sogenannten Warenbegleitscheinen umzugehen? Jeder von uns hat u.U. Sachen bei sich, die den Anschein erwecken könnten eventuell der Firma zu gehören wie z.B. Bücher, DVDs aus Privatbesitz, die man Kollegen leiht oder auch gekaufte Artikel aus der Buchhandlung oder Schnäppchenmarkt bzw. Bestellung. Müsste ich mir dann alles vom Vorgesetzten abzeichnen lassen, um es mit nach hause zu nehmen?

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  2. Auch das wurde auf der Betriebsversammlung erklärt: Entweder man hat den Kassenbon dabei (bei neu gekauften Sachen) oder man lässt den Vorgesetzten einen Warenbegleitschein ausfüllen. Das gilt auch fürs eigene Handy etc. pp.. Dieser Warenbegleitschein ist dann immer mitzuführen, wenn man sein Handy dabei hat, einen USB-Stick, Schmuck aus dem Weltbild-Sortiment oder oder oder…

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  3. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, soll die Polizei geholt werden. Ansonsten hat niemand was an oder in unseren privaten Taschen zu suchen...

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  4. "Auch das wurde auf der Betriebsversammlung erklärt" - nicht jeder konnte an der Versammlung teilnehmen, ich dachte dies sei die Möglichkeit nochmals konkret nachzufragen.
    Bzgl. immer wiederverwendeter Dinge wie Handy erscheint es mir logisch, aber Sachen, die man nur einmal mit sich trägt, schon schwieriger jedes Mal den Vorgesetzten zu erwischen um eine Unterschrift zu erhalten.

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  5. und ich freute mich, und es kam schlimmer11. Juni 2011 um 15:44

    Liebe Kollegen/-innen,
    ok, kapiert, dann macht einen eigenen Vorschlag.
    Aber da schreibt Ihr dann einfach die bisher schon existierenden Sicherheitsmaßnahmen hinein, z.B. die durchsichtigen Taschen in den Bereichen, die mit Ware zu tun haben.
    Durchsuchungen sollen nur möglich sein bei einem konkreten Verdacht betreffend diese einzelne Person, und diese Person soll ohne Nachteile befürchten zu müssen, ihr selbstverständliches Recht wahrnehmen können, nur von einer dazu befugten Person, nämlich der Polizei, auf Kosten von Weltbild, durchsucht zu werden.
    Bei mitgeführten Waren gilt die Unschuldsvermutung und der Verdächtiger, in diesem Fall unser geschätzter Arbeitgeber, muß schon beweisen können, daß diese geklaut ist.
    Somit sind Warenbegleitscheine nicht notwendig.

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  6. Es sollte bei dem Thema nicht vergessen werden das es hier auch darum geht das durch Diebstahl verursachter Schaden im Unternehmen verhindert wird. Im letzten Weihnachtsgeschäft wurden mehrere Leiharbeiter dabei erwischt wie sie massiv im TEL gestohlen hatten.Bei denen wurde auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Diebstahl ist ein ernstes Problem das uns alle angeht. Denn auch solche Schäden können ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen wenn sie unbemerkt bleiben und lange anhalten. Eine Unternehmensführung muss gegen diese Schädigung des Unternehmens vorgehen. Zumal ja auch Kolleginnen und Kollegen bestohlen werden. Sogar Sicherheitsschuhe wurden gestohlen. Das ist teilweise krass und ärgerlich. Der Arbeitgeber hat das Recht gegen diesen Diebstahl vorzugehen und das auch mit der Aufforderung ( stichprobenartige Kontrolle bei konkretem Verdacht der ja immer wieder vorliegt sind erlaubt ) mitgeführte Taschen zu öffnen. Liegen weitere Verdachtsmomente vor ( Aufgebauschte Kleidung, verdächtiges Verhalten) kann das auch weitergehen, dann natürlich besser mit Polizei. Das ganze ist ein trauriges Thema , wenn Leute meinen stehlen zu müssen sich das Eigentum anderer aneignen zu müssen. Dann müssen wie so oft alle darunter leiden.

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  7. Ja, das ist schon richtig, Diebstahl ist ein trauriges Thema und schadet dem Unternehmen und uns allen usw. usw.
    Das ist aber noch kein Grund, nach dem Motto, "der Zweck heiligt die Mittel", mit der Keule gegen alle vorzugehen und alle unter Generalverdacht zu stellen und unsere Grundrechte willkürlich einzuschränken.
    Es kann nicht sein, daß ich beweisen muß, daß mir etwas gehört, sondern es muß bewiesen werden, daß es mir nicht gehört, so funktioniert glaube ich, der Rechtstaat bisher jedenfalls.
    Und keiner untersucht mich, der dazu nicht befugt ist und keinen begründeten Verdacht hat.
    Basta.

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  8. Wenn man keine "aufgebauschte Hose" hat oder sich aufmerksam verhält, dann heisst begründeter verdacht übrigens: jemand hat einen beim klauen erwischt und gemeldet - ich seh uns schon alle in stasi-uniformen rumlaufen...

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  9. Also ich verstehe es nicht, dass man extra Taschenkontrolleure abkommandiert, wenn man mit den neuen Stempelkarten eh schon die Weichen für Big-Weltbild-Brother gestellt hat.

    Die neuen Mitarbeiter-Ausweise sind doch mit RFIDs ausgestattet. Da Weltbild eh alle Mitarbeiter unter Generalverdacht stellt, kann man doch auch easy die RFID-Technik nutzen, um die Leibeigenen in Zaum zu halten.

    Halff braucht doch nur überall Peilsender aufstellen lassen und kann beispielsweise auf dem Monatsjournal von Mitarbeiter-Nr. 0815 sehen, an welchem Tag dieser mit der ID 007 (z. B. "Sakrileg von Dan Brown" *breitgrinst*)
    unterm Arm aus der Firma spaziert ist.

    Im Lager sollten doch eh irgendwann in den Ein- und Ausgängen Sicherheitsschranken installiert werden, soweit ich weiß. Oder ist das heute schon so? Somit hat man die "Verbrecher" aus dem Lager schonmal unter Kontrolle.

    Und die Schreibtischtäter liessen sich dann mit meinem Verbesserungsvorschlag auch gut kontrollieren.

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  10. Was die Stempelkarte mit Foto betrifft, gibt es hier meinerseits äußerste Bedenken. Es gibt das sogenannte Recht auf das eigene Bild. Es gibt das Verbot personenbezogene Daten ( und das ist ein digitalisiertes Passfoto ) zu speichern ohne den betreffende um Einwilligung zu fragen. Es hätte jedem angeboten werden müssen das er auch eine Stempelkarte ohne Foto haben kann. Es dürfen keine personenbezogenen Daten gespeichert werden weil man alle unter Generalverdacht stellt und sie mehr oder weniger indirekt zwingt ein Foto von sich machen zu lassen. Mit diesen Fotoausweisen soll die Dauerüberwachung durch Security Mitarbeiter ermöglicht werden. Die Fotos jedes und jeder Beschäftigen sind bei Weltbild in der Datenbank abgespeichert.Firmenfremde Securitys oft genug schlechtg bezahlt und schlecht ausgebildet erhalten das Recht mich überall im Unternehmen anzuhalten und meinen Firmenausweis mit Foto anzuschauen. Hey was geht ab?? Wer garantiert mir das sich die betreffenden Verwender dieser Stempelkartendaten an den Datenschutz halten??? Wer garantiert mir das mein Foto nicht irgendwann im Internet auftaucht in Zusammenhang mit einer Straftat? Die Daten sollten sofort gelöscht werden. Betriebsrat bitte schalte nochmals einen Datenschutzexperten ein und kündige die BV zur neuen Stempelkarte. Notfalls sollte jede Mitarbeiter jede Mitarbeiterin von Weltbild die sofortige Löschung der Fotodaten verlangen.Nur so ist der Missbrauch der Daten zu verhindern.

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  11. Nehmen wir mal an ich werde oder meine tasche werde durgesucht. Bei unsere Abteilung haben wir meistens um 16.15 aus. Aber ich muß nach dem arbeit schnell wie möglich zur Kindergarten fahren um meine Kind zu holen weil die Kindergarten macht um 16.30 zu. Wenn die mich da 5-10 minute halten. Wer soll meine kind von Kindergarten abholen ?.. Geschäftleitung ???.. Security Firma ???.. Meine Gruppenleiter ?.... da kann keine mir helfen..

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  12. sehr verwundert über die Geschwindigkeit21. Juli 2011 um 09:44

    Das ging jetzt aber schnell. Am 28.7.11 wird uns verkündet werden, daß ab 1.8. stichprobenartig kontrolliert wird.
    D.h. es kommen Kontrollen !
    Da bin ich aber gespannt, was der Betriebsrat für die Belegschaft erreicht hat, nachdem das nun so schnell und geräuschlos (und ohne Gegenwehr ?) über die Bühne ging.
    Mir hätte da ein jahrelanger Rechtsstreit, der das Ganze aufhält, schon wesentlich mehr imponiert !
    Was mich auch ärgert, ist, daß man von dem Vorgang an sich nichts mitbekommen hat, sondern nun nur das Ergebnis präsentiert bekommt.

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  13. kann mich meinem vorredner nur anschliessen: erst wird das thema an die große glocke gehängt und sogar per sketch verhohnepiepelt, dann wars komplett still auf dieser plattform und auf einmal gehts mit den kontrollen los, ohne dass jemals wieder ein zwischenstand vom BR gemeldet wurde!?! Urlaubszeit, oder wie?

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  14. Es ist auf jeden Fall unseriös und falsch gewesen hier den Kolleginnen und Kollegen etwas vorzuspielen. Taschenkontrollen sind seitens des Arbeitgebers bei ausreichendem Verdacht stichprobenartig zulässig. Das ist bereits beim Bundesarbeitsgericht seitens der Arbeitgeber vielfach und endgültig durchgeklagt worden. So etwas weiß jeder halbwegs gut informierte und geschulte BR. Der ausreichende Verdacht liegt vor. Es wurde nachweislich von Leiharbeitern Diebstahl begangen. Es war nicht zu verhindern das diese Kontrollen kommen werden wenn es der Arbeitgeber wünscht. Vor dem Arbeitsgericht hätte dies nicht verhindert werden können. Man wäre sicher gescheitert. Und das hätte auch nicht sehr lange gedauert. Das war von Anfang an klar, und mir ist nicht klar warum der BR das nicht auch so gesagt hat. Nur das Drum - Herum war noch Verhandlungssache. Beispielsweise das Recht zu einer Taschenkontrolle die Polizei zu holen oder auch nicht. Letztendlich es es die typische leichtfertige und unernste Art dieses BR der mich an deren Befähigung zu dieser Arbeit zweifeln lässt. Statt Klartext zu reden werden Kabarettstückchen aufgeführt. Aber das macht ja auch viel mehr Spaß.

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  15. Der VP scheint ja richtig viel Ahnung vom Thema zu haben. Schade dass Sie Ihr Wissen nicht nutzen um die Mitarbeiter(-vertreter) zu unterstützen, sondern nur um zu stänkern.

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  16. wer oder was ist ein VP?!

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  17. VP = Vorposter = Derjenige der den vorigen Beitrag verfasst hat.

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  18. Ok ich nehme die Worte "unseriös und falsch" zurück.Sorry. Ich ersetze es durch " meiner Meinung nach nicht gut". Ein bisschen Kritik und Zynismus sollte aber erlaubt sein.

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