Samstag, 23. März 2013

Was macht eigentlich der Betriebsausschuss?


Mitsprache bei Einstellungen und Kündigungen, bei Versetzungen, Beförderungen und Gehaltsänderungen. Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, die Vorbereitung der BR-Sitzungen. Planen der Betriebsversammlungen und die Organisation des BR-Büros. All das gehört zu den Aufgaben des Betriebsausschusses (BA).

Der Betriebsausschuss ist sozusagen die Geschäftsführung des Betriebsrats. Jede Menge Arbeit also. Deshalb tritt der BA jeden Donnerstag um halb zehn im BR-Büro zusammen. Die Sitzungen dauern oft genug bis in den Nachmittag hinein.

Seine Mitglieder werden am Anfang der Legislaturperiode innerhalb des Betriebsrats gewählt. Neben den beiden Vorsitzenden Peter Fitz und Josef Trutt sind fünf weitere KollegInnen ordentliche Mitglieder des Betriebsausschusses: Visnja Bernhard, Dolores Sailer, Hedwig Zogler, Peter Reichert-Meissl und Timm Boßmann. StellvertreterInnen sind Rose Martin, Raimund Wegemer, Michael Haugg und Johannes Ihmenkamp.

Der Betriebsausschuss bei der Arbeit. Von links nach rechts: Hedwig Zogler, Visnja Bernhard, Dolores Sailer, Peter Fitz, Timm Boßmann, Michael Haugg.

Ohne Gesetze geht nichts
Wenn der BA tagt, liegen meist Gesetzbücher und juristische Kommentare auf dem Tisch: Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mutterschutzgesetz u.v.a.m.. Diese Gesetze sind die Grundlage der Mitbestimmung durch den BA.

Zum Beispiel bei den sogenannten "personellen Einzelmaßnahmen". Vor jeder Einstellung oder Versetzung muss die Geschäftsführung die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Ohne Einverständnis geht nichts, der Arbeitgeber müsste seine Maßnahme vor Gericht durchsetzen. Und würde das sicher auch tun, wenn der BA seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Denn im Gesetz ist sehr genau geregelt, unter welchen Umständen der BR nein sagen kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Versetzung Nachteile oder Risiken für KollegInnen birgt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht oder wenn bei einer Neueinstellung interne Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden. Deshalb prüft der BA jeden Einzelfall sorgfältig und muss alle Einwände schriftlich und rechtssicher formulieren. Eine einmal erteilte Zustimmung kann nicht zurückgenommen werden.

Grenzen der Mitbestimmung
Weit weniger Macht hat der Betriebsausschuss leider bei Kündigungen. Er muss lediglich "angehört" werden, wie es im Gesetz heißt. Im Klartext bedeutet das: Der BA kann einen Widerspruch formulieren, den der Arbeitgeber zu den Akten nimmt - und den oder die KollegIn trotzdem rausschmeißt. Klagen gegen eine Kündigung kann immer nur der oder die Betroffene selbst, am besten mit Hilfe der Gewerkschaft. Vor Gericht kommt dann freilich auch der Widerspruch des BAs auf den Tisch. So sind auch in diesem Fall sehr gute arbeitsrechtliche Kenntnisse Voraussetzung für den Schutz der MitarbeiterInnen.

Manchmal gelingt es dem Betriebsausschuss auch, im letzten Moment eine drohende Kündigung abzuwenden. Das geht aber nur über Gespräche mit der Personalabteilung. Da ist einiges Verhandlungsgeschick von Nöten und ein Überblick über das gesamte Unternehmen: Zum Beispiel, um einen anderen Arbeitsplatz für KollegInnen zu finden, die betriebsbedingt gekündigt werden sollen.

Recherchieren, vorbereiten, aufschreiben
Jede Sitzung des Betriebsausschusses wird protokolliert, die Mitschrift im Intranet für die anderen BR-Mitglieder zur Verfügung gestellt. Denn der BA handelt immer nur im Auftrag des gesamten Betriebsrats, der zum Beispiel die oben geschilderten personellen Einzelmaßnahmen per Geschäftsordnung an den BA delegiert hat.

Weitere Aufgaben sind die Genehmigung von Schulungen für BR-Mitglieder, das Recherchieren von Informationen zur Vorbereitung der BR-Sitzungen und die Abwicklung des umfangreichen Schriftverkehrs mit der Geschäftsführung. Letztlich muss jede Aktion des Betriebsrats schriftlich niedergelegt werden, um im Falle einer juristischen Auseinandersetzung gewappnet zu sein. Dabei gilt es gesetzliche Fristen zu beachten, rechtlich eindeutige Vereinbarungen zu formulieren und am Ende alles so zu archivieren, das der BR bei Bedarf schnell darauf zurückgreifen kann. Wie gesagt: jede Menge Arbeit...

18 Kommentare:

  1. Wer hat den hier den Kuchen versteckt,

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  2. Die Korruption an einen Tisch, und der Herr Boßmann ist der einzige der, ehrliche Arbeit leistet.

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    1. das sind schon schwere vorwürfe. kannst du die belegen oder magst du die anderen einfach nur nicht?

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    2. Die Vorwürfe gegen meine BA-KollegInnen kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke, wir geben alle unser Bestes und haben gemeinsam einiges für die Belegschaft erreicht. Niemand im Betriebsrat ist bestechlich – diese Beschuldigung finde ich einen ziemlichen Hammer und unfair! So hinterlässt ein Lob - über das ich mich eigentlich gern gefreut hätte - bei mir einen faden Nachgeschmack.

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    3. Johannes Ihmenkamp25. März 2013 um 09:29

      Als Ersatzmitglied sitze ich immer mal wieder mit an diesem Tisch. Die Tragweite einer solchen Anschuldigung ist dem anonymen, wortkargen und feigen Blogger (23. März 2013 17:50) offensichtlich nicht ganz klar.

      Immerhin steht in § 331 Strafgesetzbuch zum Thema Vorteilsannahme:
      (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Wenn denn der besagte Anonyme etwas zu sagen hat - und nicht nur seiner Ablehung gegenüber dem Betriebsrat Luft machen will -, dann sollte er es auch sagen. Eingentlich ist er als guter Bürger sogar dazu verpflichtet.

      Ich finde es äußerst traurig, wenn immer wieder Halbherzigkeit, Feigheit, destruktive Kritik oder gar Hass die Oberhand gewinnen, auch in einem Blog wie diesem. Mit mehr Gemeinsinn, vereinten Kräften, mit Mut und Solidarität könnten wir unendlich viel mehr erreichen...

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  3. Als Ersatz Mitglied im BA, kann ich nur sagen! Wer solche Anschuldigungen schreibt , macht das weil er zu Feige ist . Er sollte seine Beschuldigungen offen sagen, weil nur dann kann man Ihn oder Sie helfen. Also melde dich bei uns und wir werden deine Anschuldigungen in einen offenen Gespräch Dissentieren.

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  4. ups, schon ist der Schleimer wieder da ha ha Herr Bossmann ist der Beste, schreibt er das selber ? ist das der BA Auschuss?

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  5. Was für eine linke Miesmacherei! Wer sich mal ein bisschen mit BR-Arbeit beschäftigt hat, dem müsste klar sein, dass BA-Arbeit teilweise sehr unlustig ist, weil eben hier auch Anhörungen und derselben mehr über den Tisch gehen (siehe oben irgendwo). Klaro, man kann sagen, selbst schuld, weil hat keiner gesagt, "die" sollen das machen. Aber irgendeiner muss es machen. Wie bei den Schiedsrichtern. Ständig ist er die schwarze S**. Aber Verantwortung übernehmen will keiner!

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  6. an "Anonym 23. März 2013 17:50"

    ich wäre mit solchen Aussagen im World Wide Web sehr vorsichtig!! Man kann sich vieles Denken, muß es aber nicht sagen geschweige denn öffentlich kund tun. Ich würde an deiner Stelle die Aussage schnell zurück ziehen und sich entschuldigen.

    Schließlich wird bei jedem gespeicherten Eintrag, den Du HIER hinterläßt, deine IP Adresse gespeichert und kann definitiv juristisch zurück verfolgt werden!

    Ich persönlich hab mit dem Betriebsrat gute und schlechte Erfahrungen gesammelt. Aber soetwas sagt man direkt einem ins Gesicht (meine Meinung) und nicht auf diesem Wege.

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    1. Das mit der Speicherung der IP-Adresse ist Unsinn! Diese wird weder von diesem Blog noch von ver.di gespeichert. Der einzige Weg, an die IP ranzukommen, geht über die Staatsanwaltschaft: Diese kann im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung die IP vom Telekommunikations-Dienstleister, z. B. t-online oder 1&1, einfordern. Das geht aber auch nur über einen begrenzten Zeitraum, weil die gespeicherten IPs regelmäßig gelöscht werden müssen. Niemand, der hier seine Meinung sagt, muss Angst vor strafrechtlicher Verfolgung haben. Wir stehen zum Recht der freien Meinungsäußerung, auch wenn wir uns manchmal wünschen würden, der eine oder die andere würden ein bisschen nachdenken, bevor sie hier irgendeinen Scheiß ins Netz stellen.

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    2. War aber lustig zu sehen, wie jemand da plötzlich die Hose gestrichen voll hatte :P

      So und jetzt bestelle ich mir etwas bei Amazon. Tschüss.

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    3. OMG: Man sieht den Witz vor lauter Bolden nicht… Können wir hier mal wieder zu seiner konstruktiven Diskussion kommen???????????????????

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    4. Genau - deshalb fände ich es gut, wenn hier mal irgendeine Netiquette eingeführt würde.
      Im Internet gibt's da ja 'ne ganze Menge Vorlagen...

      Die erste und grundlegende Empfehlung der Usenet-Netiquette ist: „Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!“ Sicher wird auch das nicht jeden Bold davon abhalten, weiterhin oder dann erst recht "über die Stränge" zu schlagen. Aber mit Hinweis darauf kann man dann immherhin sagen/schreiben, was nicht geht, oder im schlimmsten Fall (Beleidigungen, Verleumdungen,...) Beiträge sogar löschen.

      Ich weiß: kann man auch so - aber das schaut dann immer nach ungerechtfertigter Zensur aus. Da die Freiheit - inklusive der Meinungsfreiheit, und um Meinungen geht es ja hier - aus meiner Sicht das höchste und schützenswerteste Gut ist, sollte man damit auch nicht leichtfertig umgehen.

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  7. Ok ich ziehe meine Aussage über den BA zurück.
    Im BA sind nur korrekte BR Mitglieder, die den wohl der MA im Auge haben, und entschuldige mich für meine Aussage.

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  8. Hallo zusammen
    Ich möchte mich bei Ihnen Endschuldigen für das ungebührliches verhalten meines Sohnes, der hier Wüste Anschuldigungen gegen Ihren Betiebs-Ausschuss gerudert hat. Ich hoffe sie sind nicht nachtragend, ich habe ihn eine Woche Hausarrest und 3 Seiten Schreiben , als Strafe auferlegt.
    Er hat ja schon einen Widerruf geschrieben, aber Strafe muss sein.

    Gruß Haberjuck

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  9. Ich hoff nur dass ihr niemals was vom Betriebsrat brauchen werdet!! Weil wenn ihr nämlich ein Problem habt, dann sind derjenige oder diejeinige doch die ersten die zum Betriebsrat rennen!!! Ich hoff man findet raus wer das geschrieben hat und dass euch der Betriebsrat mal genauso links liegen lässt, was er aber leider ja nicht darf!! Nein ich bin kein BR-Mitglied und nein ich bin auch nicht Timm Boßmann, ich finds einfach nur lächerlich was hier für eine sinnlose Kacke - sorry aber anderst kann ich´s nicht ausdrücken - fabriziert wird!!! Ihr solltet mal genau überlegen was der BR alles für euch tut, und nur weil IHR evtl. schlechte Erfahrungen mit dem BR gemacht hat heißt das noch lange nicht dass alle anderen in der Belegschaft das gemacht haben!! Lasst euch zur nächsten Wahl aufstellen und macht es besser wenn ihr so Oberschlau seit!!!

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  10. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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    1. Für ausländerfeindliche Hetze ist in diesem Blog kein Platz!

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