Dienstag, 21. Oktober 2014

Flächentarif, Haustarif... - Was ist was?


Im Zuge der Übernahme durch die Droege Group, wurden erste Tarifverhandlungen aufgenommen. Immer wieder fallen Begriffe wie Haustarif-, Manteltarif-, Entgelttarif- und Flächentarifvertrag. Nicht jedem ist verständlich, was dahinter steckt - Zeit, Klarheit zu schaffen.

Manteltarifvertrag (MTV)

Im Manteltarifvertrag werden sonstige Arbeitsbedingungen geregelt- Hierzu gehören Arbeitszeiten und Pausen, Zeugnisse, Erholungs- und Sonderurlaub und Zuschläge.
Dabei weichen Tarif und Gesetz oft weit voneinander ab.

Leistung
mit Tarifvertrag
gesetzliche Ansprüche
Wochenarbeitszeit
37,5 Stunden/ Woche
48 Stunden, bis zu 60 Stunden möglich
Arbeitswoche
Montag bis Samstag
Montag bis Samstag
Urlaub
30 Tage (6 Wochen)
24 Tage (4 Wochen)
Urlaubsgeld
50 % pro Urlaubstag, insgesamt ca. 75 % eines Monatsentgelts
Kein gesetzlicher Anspruch
Weihnachtsgeld
Sonderzahlung 75 %
Kein gesetzlicher Anspruch
Schichtzuschläge
25 % Nachtschicht, 50 % Sonntagsschicht, bis zu 150 % Feiertage
Kein gesetzlicher Anspruch
Überstundenzuschläge
25 % bis 50 %
Kein gesetzlicher Anspruch
Vermögenswirksame Leistungen
Geregelt
Kein gesetzlicher Anspruch
Kündigungsschutz für Ältere
Ab dem 50. oder dem 55. Lebensjahr
Kein gesetzlicher Anspruch
Übernahmeanspruch
Je nach Branche unterschiedlich geregelt
Kein gesetzlicher Anspruch
Zuschläge/Übernahme für Leiharbeiter
Bis zu 50 % Zuschläge, Übernahme ab 24 Monaten (nicht in Tarifvertrag Buchhandel und Verlage)
Kein gesetzlicher Anspruch
Bezahlte Freistellung
Bei besonderen Anlässen je nach Branche unterschiedlich geregelt
Kein gesetzlicher Anspruch
Entgelterhöhung
Wird jährlich verhandelt
Kein gesetzlicher Anspruch



Entgelttarifvertrag (Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifvertrag)

Die Höhe der tariflichen Vergütung wird in diesem Tarifvertrag geregelt und in Lohn-, Gehalts- und Entgelttabellen dargestellt. Diese Tabellen verdeutlichen die Vergütungsgruppen. wobei die unterste Entgeltgruppe einem Mindestlohn gleicht.

Flächentarifvertrag (FTV)

Der Flächentarifvertrag findet seine Anwendung in einem bestimmten regionalen Bereich (z.B. Bayern), sowie für eine bestimmte Branche (z.B. Verlage und Buchhandel) oder Wirtschaftszweig.
Er kann aber auch in mehreren Branchen angewendet werden.
Die bekanntesten Flächentarifverträge werden von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der IG Metall abgeschlossen

Haustarifvertrag (Haus-, Firmen-, Werkstarifvertrag)

Der Haustarifvertrag wird dann abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband Mitglied ist. Er wird also von einem einzelnen Arbeitgeber und der jeweiligen Gewerkschaft geschlossen und gilt daher nur für ein einzelnes Unternehmen.
Etwa 8 % der Unternehmen in Deutschland (z.B. Volkswagen) haben einen Haustarifvertrag abgeschlossen.

Da Droege kein Mitglied im Arbeitgeberverband  ist, zielen die Verhandlungen der Tarifkommission auf den Abschluss eines Haustarifvertrages ab. 
Dieser ist nach Abschluss für ver.di-Mitglieder rechtsverbindlich.


Uns steht ein schwieriger Prozess bevor, da wir nicht mehr unter dem sozialen Schild der Kirche stehen und uns der gängigen Praxis großer Wirtschaftsunternehmen stellen müssen.
Unsere momentan gültigen Standards bezüglich Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und Sonderzahlungen sollen arbeitsrechtlich gesichert und erhalten bleiben. Dafür werden sich die Mitglieder der Tarifkommission tatkräftig einsetzen, um das bestmögliche Ergebnis für alle Beschäftigten zu erzielen.

Um unsere Verhandlungsposition zu stärken, benötigen wir die Solidarität aller Beschäftigten. Zusammen sind wir stark und können unseren Anliegen mehr Gehör verschaffen und auf Augenhöhe mit unserem neuen Arbeitgeber Verhandlungen führen.

8 Kommentare:

  1. Heißt das, die Droege Group plant Einschnitte bei all den Punkten, die jetzt durch Tarifvertrag geregelt sind? Oder nur bei einzelnen Punkten? Könnt ihr schon etwas sagen, welchen Prozentsatz am Gehalt die Einschnitte, die vorgesehen sind, ausmachen? 10, 20 oder 30 Prozent aufs Ganze gerechnet? Ich habe auch gehört, dass es noch einmal neue Strukturen geben soll. Ist endlich geplant, den noch verbliebenen Wasserkopf in der deutschen Papier abzubauen? Und kann endlich mal die Entscheidung getroffen werden, sich auf Weltbild/Bücher zu konzentrieren und Ballast wie Kidoh und Jokers abzuwerfen?

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    1. Wenn du Gewerkschafts-Mitglied bist, hast du eine Einladung erhalten. Da werden die Mitglieder informiert.

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    2. Soll das heißen, dass die Regelungen nicht allgemeinverbindlich abgeschlossen werden? Wenn ich den Kommentar von 22.10 21:15 Uhr lese, erweckt das den Eindruck und egal, ob es stimmt oder nicht, ist es eine ärgerliche Aussage.

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    3. Tarifverträge gelten für die Mitglieder der Gewerkschaft, die sie abschließt. Alle anderen Arbeitnehmer sind der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert. Bevor eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließt, informiert sie ihre Mitglieder und diskutiert mit ihnen, ob sie den Tarifvertrag für akzeptabel halten. Das ist fair, nicht ärgerlich.

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    4. Blöde Frage, aber :
      Woher weiß denn der Arbeitgeber wer in der Gewerkschaft ist und wer nicht?

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    5. Wenn es hart auf hart kommt, muss man dem Arbeitgeber seine Mitgliedschaft offenlegen, um in den Genuss des Tarifvertrages zu kommen. Sprich: Mitgliedsausweis zeigen.

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    6. @ anonym 23:53: Das ist im Prinzip richtig - nachdem aber die Arbeitgeber normalerweise wenig Interesse daran haben dass viele/alle Mitarbeiter in der Gewerkschaft sind (z.B. wegen der Streikbeteiligung etc.) kriegen die Nicht-Gewerkschaftler dann gleich "freiwillig" das selbe. Natürlich dürfen diese aber auch nicht mit abstimmen und kriegen im Ernstfall auch kein Streikgeld.

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  2. Danke für die übersichtliche Darstellung. Für ein Unternehmen in so einer schwierigen Lage ist es gut, wenn eine Organisation den Überblick behält.

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