Donnerstag, 2. März 2017

Arbeit 4.0 - Die Tücken der Wahlarbeitszeit


Liebe KollegInnen,

wir haben inzwischen schon viele Jahre Erfahrung mit der sogenannten "Vertrauensarbeitszeit" gemacht und zu diesem Thema einiges geschrieben (siehe die Links am Ende des Artikels).

Es klingt wie eine schöne Geste des Arbeitgebers:
Er vertraut uns, dass wir unsere Arbeitszeit wie im Arbeitsvertrag geregelt einbringen und verzichtet darauf, uns kleinlich zu kontrollieren.
Diese Geste ist auch durchaus angebracht, denn bei allen Tätigkeiten, die nicht nach Stückzahlen messbar sind, misst eine Stempeluhr nur die Anwesenheitszeit und nicht die Güte dessen, was in dieser Zeit für die Firma getan wurde.

Die Identifikation mit der Firma und die positive Motivierung der Mitarbeiter führt zu besseren Arbeitsergebnissen, nicht
eine kleinkarierte Kontrollsucht. Sie ist kontraproduktiv und führt nur zu individuellen Gegenmaßnahmen.
Das ist die positive Seite.

Die negative Seite kennen wir auch.
Man kann keine Gleittage nehmen, weil man keinen Beleg über geleistete Überstunden hat und soweit ist unser Arbeitgeber leider noch nicht mit seinem angeblichen Vertrauen, dass er den Mitarbeitern dann auch glaubt, wenn sie sagen, sie haben inzwischen genug Überstunden für einen oder mehrere Gleittage gemacht.

Schlimmer ist die Selbst- und Fremdausbeutung der KollegInnen.
Jeder kennt das, es gibt viele, die mehr als die 37,5 tariflich durch die Gewerkschaft (und das sind eigentlich wir alle oder sollten das zumindest sein !) erkämpften Wochenstunden arbeiten.
Aber nur für die 37,5 Stunden zahlt der Arbeitgeber ein Entgelt, alles darüber ist kostenlose Arbeit, wenn es keinen Überstundenausgleich gibt.

Jede Wette, dass es KollegInnen gibt, die gar nicht wissen, dass die tarifliche Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden ist.
Die Gefährdungsbeurteilung hat das Bild der Überlastung ebenfalls bestätigt.
Menschen werden auch krank dadurch, jeder hat Beispiele dafür im eigenen Umfeld.
Wir kennen inzwischen leider Arbeitgeber, die das nicht stört.
KollegInnen, die sich viele Jahre für die Firma aufgeopfert haben, werden einfach entlassen oder heraus gegrault und durch billigere und jüngere ersetzt, das war sogar schon vor der Insolvenz so.

KollegInnen, die sich gegen Überstunden nicht wehren können, kann man nur immer wieder empfehlen, zur Stempelkarte zurückzukehren. Hier gibt es eine Überstundenregelung und das verhindert auch gleichzeitig eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln.
Der Betriebsrat berät und unterstützt beim Umstieg auf die Stempelkarte, einfach mal unverbindlich anfragen !

Uns stehen weiterhin unruhige Zeiten bevor, das betrifft auch außertariflich bezahlte Mitarbeiter, auch sie hängen von den gewerkschaftlichen Errungenschaften ab und sollten sich solidarisch zeigen und sich beteiligen, schon aus eigenem Interesse.

Der Arbeitgeber und auch der Gesetzgeber (s.u.) wird an allen Schrauben drehen, die er zur Verfügung hat und die einzige Möglichkeit, dem etwas entgegenzusetzen, ist es eine Gemeinschaft zu sein und in die Gemeinschaft der Arbeitnehmer einzutreten, die Gewerkschaft.
Das ist unsere Lobby, eine andere haben wir nicht !
Die Betriebsräte und Vertrauensleute beraten hier gerne, auf Wunsch selbstverständlich auch vertraulich.

Die Mitgliedschaft kostet auch gar nicht so viel, sie ist von der Steuer absetzbar und Rechtschutz und Beratung ist auch dabei, einfach mal informieren !



Anbei ein Kommentar von ver.di publik zur Wahlarbeitszeit:

Arbeit 4.0

Die Tücken der Wahlarbeitszeit

Am Arbeitszeitgesetz darf nicht gerüttelt werden


Marion Lühring ist Redakteurin der ver.di publik

Arbeitshetze ist zunehmend Alltag, daran hat auch der technische Fortschritt nichts geändert. Vier von fünf Beschäftigten quer durch alle Branchen nutzen Computer, Smartphone und Co, doch die Arbeitsbelastung hat zugenommen. Wer schon schlechte Arbeitsbedingungen hat und oft unbezahlte Arbeit leistet, der nimmt auch eher Arbeit mit nach Hause. Arbeitsdruck, Mehrarbeit, Pausenverzicht und atypische Arbeitszeiten führen immer öfter dazu, nicht mehr von der Arbeit abschalten zu können.

Gute Arbeit ist nach wie vor nicht selbstverständlich, sie muss gestaltet werden. Dabei helfen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze wie das bestehende Arbeitszeitgesetz, das die tägliche höchstzulässige Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten zwischen Ende und Wiederaufnahme der Arbeit regelt. Auch zum Schutz der Gesundheit. Nun aber will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an der Arbeitszeit schrauben und bestehende Regelungen aushebeln, wenn sie im Weißbuch für Arbeit 4.0 mehr Flexibilität durch Wahlarbeitszeit in Aussicht stellt. Sie verspricht einen schönen Nachmittag mit den Kindern, im Gegenzug könne man selbstbestimmt abends arbeiten. Wahlarbeitszeit eben.

Aber ist so eine freie Wahl überhaupt realistisch? Wie gut lassen sich die Interessen der Beschäftigten bei Wahlarbeitszeit durchsetzen? Wie schnell fällt der freie Nachmittag aus, die Mehrarbeit am Abend oder in der Nacht aber nicht, weil Überstunden und atypische Arbeitszeiten zunehmend üblich werden?

Mehr Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung, das wäre sicher wünschenswert, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Doch wenn ein Modell der Wahlarbeitszeit den Beschäftigten nutzen und nicht zu Lasten ihrer Gesundheit gehen soll, dann darf am bisherigen Arbeitszeitgesetz nicht gerüttelt werden. Es hatte schließlich seinen guten Grund, warum die Schutzregelungen darin eingeführt wurden.


Weitere Artikel zum Thema im Blog:


Lange Arbeitszeiten drücken AT-Lohn unter Niveau von Tarifgruppe V

Ich stemple und ich fühle mich gut dabei!

Stress im Job - systematische Überforderung der Arbeitnehmer

Gesammelte Blog-Artikel zur Arbeitszeit:


1 Kommentar:

  1. Vertrauensarbeitszeit ist wirklich ein ziemlich zweischneidiges Schwert. Ich persönlich habe lange Zeit im Home Office oft deutlich länger und mehr gearbeitet als im Büro. Warum auch immer, irgendwie "will man das Vertrauen ja auch nicht mißbrauchen". Das ist auch so ein Effekt von aktuellen Arbeitszeitfragen.

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