Donnerstag, 13. April 2017
Arbeitsgericht weist LIDL in die Schranken
Handelskonzern LIDL verliert am Arbeitsgericht Augsburg: Betriebsrat darf nicht gekündigt werden!
Das radikale Vorgehen des Handelskonzern LIDL gegen demokratisch gewählte Betriebsräte wurde am heute vom Arbeitsgericht Augsburg gestoppt. Lidl darf das betroffene Betriebsratsmitglied nicht kündigen. Das Arbeitsgericht Augsburg hat nach knapp einstündiger Verhandlung entschieden, dass die Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitglieds nicht erteilt wird.
Der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär, Thomas Gürlebeck, und der Lidl Betriebsrat fühlen sich mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts voll und ganz in ihrer Auffassung bestätigt. „Lidl durfte heute die Erfahrung machen, dass Betriebsratsmitglieder einen besonderen hohen Schutz auf Grund Ihrer Tätigkeit haben und nicht auf Verdacht fristlos gekündigt werden dürfen“, so Thomas Gürlebeck.
„Demokratie und Mitbestimmung dürfen vor dem Betriebstor nicht enden. Der Betriebsrat und ver.di gehen jetzt davon aus, dass die Lidl Geschäftsführung die Jagd auf Betriebsräte beendet und zukünftig im Interesse der Beschäftigten auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Betriebsrat und ver.di wert legt“, so Gürlebeck abschließend.
Ver.di dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der heutigen Demonstration vor dem Arbeitsgericht Augsburg, sowie allen Unterstützerinnen und Unterstützern der Postkartenaktion.
Mehr Informationen auf der Website von ver.di.
Schlagworte:
Arbeitsgericht,
Lidl,
Solidarität,
Union-Busting
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