Mit dem Abschluss der neuen Betriebsvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsunterbrechungen bei Bildschirmarbeitsplätzen ist es dem Betriebsrat gelungen die Bedingungen für die Beschäftigten deutlich zu verbessern.
Die alte Regelung war ein Fossil aus den Zeiten der seligen Verlagsgruppe Weltbild, die für den damaligen Kundenservice im Customer Relation Center Bildschirmpausen festlegte. Die damals ausgehandelte BV ermöglichte es den Mitarbeitern bei der Bearbeitung der Kundenanliegen am Computer, alle 60 Minuten eine bezahlte Pause von 5 Minuten zu machen, um den Augen eine notwendige Erholung vom permanenten Blick auf den Bildschirm zu gewähren. Diese galt für die verbliebenen Rest-Kollegen des CCC unverändert weiter. Als die Geschäftsführung das bemerkt, erfolgte eine sofortige Aufkündigung der Vereinbarung. Der Betriebsrat legte dagegen umgehend Widerspruch ein und nutzte die Gelegenheit, um über eine gerechte Neuregelung für alle Kollegen zu verhandeln. So gelang es nach längerem Hin und Her die alte Betriebsvereinbarung neu zu formulieren und den Geltungsbereich auf das ganze Unternehmen auszudehnen.
Ziel ist es, auf der Basis der Arbeitsstättenverordnung § 3 Abs. 1, Anhang Ziff. 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen", die Gestaltung von Unterbrechungen der Arbeit an Bildschirmgeräten zu regeln, um die gesundheitlichen Belastungen und Beeinträchtigungen, die durch eine ununterbrochenen oder überwiegende Tätigkeit an Bildschirmgeräten entstehen können, auszuschließen, entgegenzuwirken oder soweit wie möglich zu verringern.
Im Detail werden folgende Punkte in dem Regelwerk festgeschrieben :
1. Geltungsbereich
- die BV gilt für alle Mitarbeiter mit Ausnahme der leitenden Angestellten
- alle Arbeitsplätze der Firma gelten als Bildschirmarbeitsplätze, wodurch eine langwierige Diskussion oder Definition zu jedem einzelnen Tätigkeitsprofil überflüssig wird
- zur Verminderung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, müssen die Abläufe an Bildschirmarbeitsplätzen so gestaltet werden, dass eine regelmäßige Unterbrechung des Sichtkontakts zum Bildschirm gewährleistet ist
- in Abstimmung mit dem Vorgesetzten erhält der Mitarbeiter eine hohe Präferenz bei der Wahlmöglichkeit zur der Gestattung dieser Pausen, wie z.B.:
- "dynamischen Sitzen"
- Erledigung "anderer" Arbeiten
- Gang in die Kaffeeküche oder Holen von Getränken
- Botengänge
- Meetings oder Besprechungen
- Austausch mit Kollegen
- Tätigkeiten ohne Bezug zum PC
- Arbeitsunterbrechungen an den frischen Luft
- etc.
5 Min. 5 Min. 5 Min. 5 Min. 5 Min. 5 Min.
Arbeitszeit [h]: -- 1 -- + -- 1 -- + -- 1 -- + -- 1 --Mittagspause -- 1 -- + -- 1 -- + -- 1 -- + -- 1 --
15 Min. 15 Min.
Der "Verlust" an Arbeitszeit wird erfahrungsgemäß durch eine höhere Effektivität nach einer Erholungspause mehr als wett gemacht. So ergibt sich für alle Beteiligten eine merkliche Verbesserung. Die Kollegen erledigen ihre Arbeit wesentlich entspannter und sind am Ende des Tages weniger gestresst. Die dadurch höhere Leistungsfähigkeit schlägt sich direkt in der Qualität der Arbeitsergebnisse und dem geleisteten Pensum nieder - eine echte Win-win-Situation.
So zahlt es sich manchmal wirklich aus, die Schraube nicht stetig anzuziehen und den Druck zu erhöhen, sondern im fairen Miteinander Lösungen zu erarbeiten, die beiden Seiten von Nutzen sind.
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