Mittwoch, 10. November 2010

300 Euro Prämie – ein gutes Signal


Betriebsrat verhandelte erfolgreich
Zusätzlich zu ihrem Oktobergehalt erhielten alle »Tarifbeschäftigten« (in Vollzeit) 300 Euro Prämie für das Jahr 2010. Mit dieser Extrazahlung folgte die Geschäftsführung einem Antrag des Betriebsrats, der sich auf eine Vereinbarung aus dem Jahre 2004 bezog …

Die aktuelle Prämienzahlung setzt ein in mehrerlei Hinsicht erfreuliches Signal: Zum einen zeigt man der großen Mehrheit der Weltbild-Beschäftigten (ca. 1.500 Kolleginnen und Kollegen), dass es eben nicht nur die Führungskräfte und AT-Angestellten sind, die den gesamten Unternehmenserfolg erwirtschaften – und dafür belohnt werden. Zum anderen erhalten die Tarifangestellten damit einen Ausgleich für die (vom Arbeitgeberverband Buchhandel & Verlage in Bayern) vorenthaltene Tariferhöhung im Zeitraum 1.4. 2010 bis 1.10. 2010.

… auch für Leiharbeitnehmer
Positiv bemerkenswert aus unserer Sicht weiterhin, dass auch Menschen, die über Leiharbeitsfirmen  bei Weltbild arbeiten, von dieser  Regelung profitieren: Wer länger als sechs Monate ohne größere Unterbrechung (max. 2 Wochen) bei uns war, und zum 1.10. noch bei Weltbild beschäftigt ist, erhält die volle Prämienzahlung, Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Sicher können es die Leute, die für 7 Euro 60 Stundenlohn bei uns arbeiten (müssen) am besten gebrauchen.  Der Betriebsrat verbindet mit dieser Geste auch die Hoffnung, dass in das Thema Leiharbeit bei Weltbild Bewegung kommt …

Gleiches Geld für gleiche Arbeit?
Hierzu sind Geschäftsführung und Betriebsrat bereits seit geraumer Zeit im Gespräch. Noch im Laufe dieses Monats soll in einem ersten Schritt vereinbart werden, dass rund 50 Leiharbeitnehmern, die seit  mindestens vier Jahren bei Weltbild tätig sind, ein Übernahmeangebot gemacht wird. Für Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen, die mindestens zwei Jahre (mit höchstens vier Monaten Unterbrechung) bei uns waren, soll der Stundenlohn durch Weltbild auf 9 Euro aufgestockt werden. Der Betriebsrat sieht diese Initiative als Einstieg in eine umfassende Betriebsvereinbarung zum verantwortungsvolle(re)n Umgang mit dem Instrument Leiharbeit.


4 Kommentare:

  1. Komisch dass die untertariflich bezahlten Medienverkäufer mal wieder nichts davon haben. Keine Zuschläge, kein Weihnachtsgeld, von Lohnerhöhungen ganz zu schweigen.

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  2. Ja das ist komisch, bei mir ist auch nichts angekommen...bin seit 10 Jahren bei Weltild...bei uns gabs nichts ...nicht in unserem Bezirk...
    Aber... es ist eh alles ganz schlimm und fürchte es wird noch schlimmer...

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  3. Eine Frage am Rande...wenn ab 1.4.2010 eine Tariferhöhung stattfand, müssen dann nicht alle Weltbildmitarbeiter in Vollzeit die 300 € bzw. die Erhöhung überhaupt verlangen dürfen?

    Auf unseren Lohnzetteln hat sich nichts getan, wir arbeiten zwar für Weltbild plus, jedoch sind wir dennoch bei Weltbild langjährige Angestellte.
    Über Antworten wären wir sehr dankbar...

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  4. Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich würde euch dringend empfehlen einen Termin beim Betriebsrat zu vereinbaren um diese wichtigen Fragen zu klären. Es gehört zu den Hauptaufgaben des BR gerade auch tarifliche Bestimmungen und Regelungen und deren Einhaltung bei der Geschäftsleitung einzufordern sofern ein Verstoß vorliegt. Dazu muss der BR aber auch eventuell eure individuellen Arbeitsverträge kennen. Ist dort ein anderer Lohn vereinbart worden, und keine Zusage zu tariflichen Leistungen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf tarifliche Lohnerhöhungen. Rechtlichen Anspruch auf Tariflohn und auf tarifliche Leistungen haben nur Mitglieder der Gewerkschaft ver.di. Darum empfehle ich euch dringend in die Gewerkschaft einzutreten. Ihr habt dann auch den gewerkschaftlichen Rechtschutz und könnte eure Fragen von einem Fachmann klären lassen. Die Anwaltskosten werden von ver.di getragen. Ausserdem hat jeder Arbeitnehmer das Recht über die Zusammensetzung seines Lohnes mit seinem Arbeitgeber zu reden bzw. ihm dazu Fragen zu stellen. Er kann auch verlangen das ein Mitglied des BR dabei ist. Entweder bitte einen Termin bei der Personalabteilung machen und dort die Fragen stellen oder einen Termin beim BR. Oder gleich selber einen Rechtsanwalt nehmen. Nur wer fragt bekommt auch eine Antwort.

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