Freitag, 13. Juli 2018

Betriebsrat setzt in Gesundheitsfrage auf Einigungsstelle


Über die desolaten Ergebnisse der 2016 bei Weltbild durchgeführten  Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastungen und die darauffolgende Untätigkeit der Geschäftsführung wurde hier bereits mehrfach berichtet. Im März dieses Jahres schien dann doch noch Bewegung in die Sache zu kommen, als HR Chef Ries selbst Vorschläge einbrachte und sich zu Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung bereit erklärte. So sollte ein generelles Vorgehen zu dem Thema und vor allem konkrete Maßnahmen festgeschrieben werden. 

Der Vorschlag des Personalchefs, in Zusammenarbeit mit der Betriebskrankenkasse ProVita, deren Verwaltungsratsvorsitzender er zufälligerweise ist, ein Bewegungsprogramm für Mitarbeiter einzuführen und seine Zustimmung zu einen Workshop für Führungskräfte (ebenfalls über die BKK) schien erst einmal positiv. Dies sollte durch die vom Gesundheitsausschuss erarbeiteten weiterführenden Maßnahmen ergänzt werden, so dass nun endlich Gesamtpaket geschnürt werden könnte, um die Missstände anzugehen. . 
Bestandteil der BV sollten daher auch noch folgende Punkte sein:

  • Festlegung von Führungsleitlinien  plus eine Appellationsstelle, die bei Schwierigkeiten angerufen werden kann
  • Veröffentlichung eines Unternehmens-Organigramms
  • Aktualisierung der Tätigkeitsbeschreibungen und gegebenenfalls der Arbeitsverträge, da viele Kollegen schon lange mit mehr und neuen Aufgaben betraut sind
  • Erfassung der wichtigsten Arbeitsprozesse aus der sich Verbessrungsmöglichkeiten ableiten lassen, die sowohl die Mitarbeiter entlasten, als auch das Unternehmen stärken
  • Bedarfsanalyse zu Arbeitsmitteln oder Software aus der man eine Priorisierungsliste erarbeiten kann, um bei finanziellem Spielraum schnell regieren und beschaffen zu können
Nach mehreren Verhandlungsterminen wurde aber klar, dass  Ries nicht bereit war 
wesentlich mehr als seine eigenen Vorschläge zu akzeptieren. So sollte eigentlich nur das Angebot der Krankenkasse übernommen werden. Darüber hinaus wollte er das Organigramm bereitstellen und vielleicht über Führungsleitlinien reden, gegebenenfalls auch eine Appellationsinstanz in Betracht ziehen. Die Erfassung der Arbeitsprozesse und eine systematische Bedarfsermittlung wurden als reine Sache der GF rundweg abgelehnt. Dass das zu den Aufgaben der GF gehört bestreitet der Betriebsrat ja nicht. Aber die Tatsache, dass viele Stressoren dasher kommen und in diesem Bereich seit 2016 nichts passiert ist, ist der Grund, weshalb diese Themen zwingend festgeschrieben werden müssen.

Mit nur "Turnen", einer eintägigen Veranstaltung zur Schulung von Führungskräften und einem Organigramm verhöhnt die Geschäftsführung die Mitarbeiter und ignoriert weitgehend den Kern des Problems, was deutlich zeigt welche Wertschätzung  sie den Kollegen tatsächlich entgegen bringt. 

Die Hoffnung vernünftige Ergebnisse zu erzielen und festzuschreiben wurde final  enttäuscht. In weiteren Verhandlungen läge mehr Verschleppungstaktik als die realistische Möglichkeit doch noch ein adäquates Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Daher hat der Betriebsrat keine andere Wahl, als die Einigungsstelle anrufen, um über diesen leider kostspieligen Weg die Wachkomapatienten aus der Geschäftsführung zum Handeln zu bewegen.
Ein weiterer Grund eine neutrale Instanz einzuschalten, ist der dreiste Angriff auf die Mitarbeitervertretung, die mit dem Versuch den BR-Vorsitzenden zu kündigen, als offene Drohung zu verstehen ist. In dieser Situation hätte jedes Entgegenkommen des Betriebsrats den üblen Beigeschmack, unter dem aktuellen Druck Zugeständnisse zu machen. 
Der Betriebsrat vertraut darauf, dass auf diesem Weg die notwendigen Maßnahmen, nach so langer Verweigerung der Geschäftsführung, endlich in rechtsverbindlicher Form beschlossen werden können. Die Mitarbeiter hätten die mehr als verdient.

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