Sonntag, 13. September 2009

Ergebnis der Umfrage „Wo könnte man einsparen außer beim Personal?“


Auf der letzten Betriebsversammlung hat Herr Halff angekündigt, dass während des Sommers weitere Einsparmaßnahmen durchgeführt würden. Nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist" sollte es verschiedene kleinere Einschnitte geben. Ein paar dieser Maßnahmen haben sich mittlerweile herumgesprochen: Bei Besprechungen gibt es keine Cola und keine Säfte mehr, sondern nur noch Wasser (auch für Geschäftspartner), es wird seltener Staub gesaugt u.ä.

Wir wollten bei unserer letzten Umfrage von Ihnen wissen, welche Einsparungen Sie für sinnvoll halten. Es waren mehrere Antworten möglich, hier die Ergebnisse:

82% Geschäftsessen (= 82% der TeilnehmerInnen meinen, hier sollte WB sparen)
79% Firmenfahrzeuge
62% Dienstreisen
41% TV-Werbung
41% Externe Dienstleister
31% Geschäftshandys
27% Private Telefonate
24% Sponsoring
13% Büromaterial
13% Portofreier Versand
10% Drucker und Kopierer
3% Keins von denen

Bei der Auswertung fällt auf, dass offenbar viele KollegInnen der Meinung sind, dass Weltbild eine Menge Geld sparen könnte, wenn die Privilegien der Führungskräfte abgeschafft oder zumindest deutlich beschnitten würden. An der Wirkung der TV-Spots zweifeln dagegen 41% der TeilnehmerInnen, während der überwiegende Teil den Portofreien Versand für eine gute Idee hält.

Diese Woche möchten wir von Ihnen wissen, was Sie von der Neugestaltung der WeltbildPlus-Filialen halten, die von der Geschäftsführung gerade als großer Erfolg gefeiert wird. Eine der neuen Filialen ist in der Augsburger City-Galerie zu besichtigen. Machen Sie sich selbst ein Bild und sagen Sie hier Ihre Meinung!

Übrigens: Wenn Sie selbst eine Idee für eine Umfrage haben, melden sich sich einfach bei der Redaktion: wb-betriebsrat@web.de Wir stellen Ihre Fragen gern öffentlich.


Montag, 7. September 2009

Kündigungsfristen bei Weltbild

Kündigungsfristen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Manteltarifvertrag Buchhandel und Verlage in Bayern (MTV) oder im Arbeitsvertrag geregelt.

Hier die Fristen im Überblick:

Dauer ArbeitsverhältnisBürgerliches GesetzbuchManteltarifvertrag
4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres
5 Jahre2 Monate3 Monate
8 Jahre3 Monate4 Monate
10 Jahre3 Monate5 Monate
12 Jahre5 Monate6 Monate
Jeweils zum Ende eines KalendermonatsJeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Im MTV gibt es noch Sonderregelungen zu den Kündigungsfristen von älteren Mitarbeitern, die eine gewisse Zeit im Betrieb beschäftigt sind oder auch zu Kündigungsfristen, wenn rationalisiert wird. Diese Regelungen gibt es im BGB nicht.

Die Fristen, die im MTV geregelt sind, haben den großen Vorteil, dass diese jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelten und nicht zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Das gilt für beide Seiten, sowohl wenn Sie kündigen oder wenn der Arbeitgeber, sprich Weltbild, kündigt.

Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag dürfen nicht schlechter sein als im Manteltarifvertrag oder dem BGB. Deswegen lohnt einen Blick in den Arbeitsvertrag.

Freitag, 4. September 2009

Chronologie des Schreckens: Was ist in den bisher "evaluierten" Abteilungen passiert?


Bis heute hat die Unternehmensentwicklung insgesamt 9 Abteilungen überprüft.
Angefangen hat alles in der Produktion mit deren Bereichen Werbemittel, Zeitschriften und Buch. Danach ging es über das Category Management in den nächst größeren Programmbereich Buchverlage.
Dann folgten die Sammler Editionen, die Presseabteilung, die Debitorenbuchhaltung und die Werbung (Weltbild und Jokers).

Als momentan letzter Bereich wurden die Abteilungen des Kundendienstes (CCC), nämlich Data Capture, Auftragsbearbeitung, Incoming Mail und Adresspflege durchforstet.

Hier mal die Zahlen in Überblick:
(zum Vergrößern bitte auf die Tabelle klicken!)

Insgesamt sind somit 26% der Arbeitsplätze in den betroffenen Abteilunge ersatzlos weggefallen.

Übrigens: Wir zählen Mütter in Elterzeit nicht zu den ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen!

Freitag, 28. August 2009

Die "10 Gebote" von Weltbild – Teil 1


2003 wurden die Weltbild-Unternehmensleitlinien von der Geschäftsführung formuliert und mit großem Tamtam eingeführt. Alle Führungskräfte wurden in Fortbildungen auf die "10 Gebote des christlichen Buchhandels" eingeschworen und haben die Leitlinien in Workshops und Meetings an die MitarbeiterInnen weitergegeben.

Böse Zungen haben schon damals gelästert, dass es eher ein schlechtes Zeichen sei, wenn das Selbstverständnis eines Unternehmens hochoffiziös in "Gesetze" gegossen werden muss: über Selbstverständlichkeiten muss nicht geredet werden, sie müssen gelebt werden, jeden Tag – eben selbstverständlich!

Aber die Leitlinien gelten offiziell bis heute. Wir werden die einzelnen Grundsätze in loser Folge in diesem Blog vorstellen und – hoffentlich mit Ihnen gemeinsam – diskutieren, ob und wie die "10 Gebote" bei Weltbild gelebt werden.

§1: Unser Antrieb und Unternehmenszweck
WELTBILD ist ein Medien- und Versandunternehmen, das sich in seiner gesamten Geschäftstätigkeit nach christlichen Grundsätzen richtet.
Diese Grundsätze entsprechen dem Auftrag der Gesellschafter, der Erwartungshaltung unserer Kunden sowie der Selbstverpflichtung des Managements.
Die Angebote unserer Verlage und Vertriebsbereiche sollen helfen den Alltag zu meistern, sie vermitteln Wissen, Kenntnisse und Fertigkeiten, sie regen an zu einer aktiven, positiven Lebensgestaltung gemeinsam mit anderen Menschen, sie geben Antworten auf Fragen nach dem Sinn, nach dem Woher und Wohin, sie vermitteln Freude und Entspannung.

Ist das so? Wir meinen:

• Die Einstellung des Weltbild-Magazins – und damit die Aufgabe des publizistischen Auftrags der Kirche – widersprach diametral den Interessen der Gesellschafter. Dass die anderen Zeitschriften im letzten Jahr ebenfalls veräußert wurden, ist im Interesse der Profitmaximierung folgerichtig, aber im Sinne des christlichen Bildungsauftrags ein sinnloser Ausverkauf von Idealen!

• Der Verkauf unserer Buchverlage (z.B. Pattloch) schwächt empfindlich die Gestaltungskraft des christlichen Buchhändlers am Markt. Seither ist Weltbild darauf angewiesen, was andere produzieren, und kann selbst keine Akzente mehr setzen. Daneben hat der schlecht eingefädelte Droemer-Weltbild-Deal erste Millionenlöcher in die Weltbild-Bilanzen gerissen und etliche Arbeitsplätze gekostet: Bei Holtzbrinck wurden die Weltbild-Imprints nämlich konsequent klein gemacht!

• Die Programmauswahl folgt heute nicht mehr den christlichen Grundsätzen, sondern den Bestenlisten von Marktforschungsinstituten. Die Folge ist ein völlig austauschbares Buchprogramm, in dem sich aus Sicht der Gesellschafter durchaus bedenkliche Angebote befinden. Diese werden übrigens auch von unseren KundInnen nicht goutiert: siehe z.B. die Kommentare zu Charlotte Roche auf weltbild.de. Andere Titel, wie zum Beispiel der Bestseller von Bischof Marx, werden ignoriert oder schlicht verschlafen und kommen erst ins Weltbild-Programm, wenn Marktforscher die Massentauglichkeit verkündet haben. Früher wäre das ein Titelangebot gewesen, heute läuft Weltbild auf dem eigenen Terrain der Konkurrenz hinterher!

Unser Fazit:

"Die Verbreitung des christlichen Glaubens mit verlegerischen Mitteln" war das von den Gesellschaftern gewünschte Geschäftsmodell, das Weltbild jahrzehntelang erfolgreich gemacht hat. Im Laufe der letzten Jahre ist dieses Konzept durch Geldgier und Größenwahn konsequent verwässert und ruiniert worden! Lesen Sie mal in der Bibel nach, Herr Halff: "Niemand kann zwei Herren dienen; er wird entweder den einen hassen und den anderen lieben, oder er wird zu dem einen halten und den andern verachten. Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon." (Matthäus 6,24)

Was meinen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen? Oder Sie, die Herren Halff, Driever und Beer? Auch Sie dürfen in diesem Blog gern öffentlich Stellung nehmen!


Donnerstag, 27. August 2009

Ergebnis der Umfrage „Mit welchen Gefühl haben Sie die letzte Betriebsversammlung verlassen?“


20 % Herrn Halffs Rede hat mir Mut gemacht – das wird schon wieder!
72 % Der Betriebsrat braucht unser aller Unterstützung, damit es nicht schlimmer wird!
8 % Mir egal - ich fühle mich nicht betroffen.

Leider haben nicht viele Leute abgestimmt. Wir vom Redaktionsteam möchten gerne wissen, an was das liegt. An der Art der Abstimmung? Oder ist die Frage zu uninteressant?

Was würden Sie fragen? Welche Antworten hätten Sie gerne zur Auswahl?

Montag, 24. August 2009

Brauchen wir einen Betriebsrat??


Brauchen wir einen Betriebsrat??

Immer wieder kommen Fragen auf, was habe ich denn von einem Betriebsrat? Was tun die eigentlich für mich?

Wir von der Redaktion haben uns dagegen entschieden aufzulisten was wir denn so alles tun. Der Betriebsrat möchte die Frage gerne zurückgeben. Was glauben Sie wäre anders, wenn es den Betriebsrat nicht gäbe? Glauben Sie es bliebe alles wie es ist bzw. wäre manches anders gelaufen ohne Betriebsrat. (z.B. betriebsbedingte Kündigung, Arbeitszeitregelungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld….)

Mittwoch, 19. August 2009

Es geht auch anders.......


Ein großzügiger Unternehmer hat in Italien seinen Lottogewinn von knapp einer Million Euro mit seiner Belegschaft geteilt. Wie die Zeitung "La Rebubblica" berichtete, überwies Marco Colombo jedem seiner Angestellten 70.000 Euro, insgesamt verschenkte er damit 350.000 Euro.

"Wenn ich gewinne, teile ich auch", hatte der 38-jährige Inhaber eines kleinen Metall verarbeitenden Betriebs in der Lombardei seinen Mitarbeitern vor der Ziehung am Samstag versprochen. Einen weiteren Teil seines Gewinns über 963.000 Euro will der vorbildliche Jungunternehmer in den Betrieb investieren.

(afp, Quelle: Augsburger Allgemeine "Zu guter Letzt" am 13.08.09)

Sonntag, 16. August 2009

Wer sagt eigentlich „Weltbild geht es schlecht“?

  • Nicht einmal die größten Pessimisten versteigen sich zu dieser Behauptung
  • Es würde auch nicht der Realität entsprechen
  • Die Umsatzeinbußen sind bewusst herbeigeführt. Es wurden die elektronischen Artikel aus dem Sortiment genommen, so Herr Halff auf der vorletzten Betriebsversammlung, weil sie eine geringe Marge bieten.
  • Die Restrukturierung hat andere Ursachen (Rede Herr Halff bei der letzten Betriebsversammlung)

    Wegen der neuen Ausrichtung, die Herr Halff mit der Baustelle A8 verglichen hat, wurden Kolleginnen und Kollegen in die Arbeitslosigkeit verabschiedet.

    War das die einzig mögliche Alternative? Was glauben Sie? Hätte es andere und bessere Alternativen gegeben? Was meinen Sie dazu?

Donnerstag, 13. August 2009

Kündigungsschutz! – Wahrheit oder Mogelpackung ?


In Betrieben mit einem Betriebsrat, muss jede geplante Kündigung zuvor beim Betriebsrat angehört werden. (§102 BetrVG)

Der Betriebsrat hat wiederum 7 Tage bei ordentlicher und 3 Tage bei fristloser Kündigung Zeit darüber zu beraten.
Widerspruch kann der Betriebsrat einlegen wenn folgende Punkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden (§102 Abs. 3):
• Soziale Auswahl
• Wenn die Person unter geänderten Vertragsbedingungen in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden kann
• Wenn die Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungsmaßnahmen erfolgen kann

Ansonsten können nur Bedenken gegen eine Kündigung geäußert werden. (§102 Abs. 2)

Der Unterschied ist, dass bei einem Widerspruch des Betriebsrates ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht bis zur Kündigungsschutzklage. Dies muss der /die Gekündigte/r beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann auch dann, wenn der Betriebsrat Widerspruch eingelegt oder Bedenken geäußert hat, die Kündigung aussprechen.
Den Widerspruch oder die Bedenken muss er der Kündigung beifügen.

Das bedeutet, dass es keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt. Der Arbeitgeber wird mich immer los. Das einzige was nicht geht ist „hire and fire“. Es gibt gesetzliche und/oder tarifliche Kündigungsfristen, wenn wie bei uns der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und sich an einen Manteltarifvertrag hält.

Trotzdem kann der BR im Kündigungsfall eine wesentliche Unterstützung sein:
• Der BR klärt MA über Ihre Rechte auf und hilft dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen. z.B.. sollte man NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (siehe Beitrag vom 29.07.09)
• Wenn gewünscht begleitet der BR zu allen Gesprächen z.B. mit der Personalabteilung
• Der BR vermittelt den Kontakt zur Rechtsberatung der Gewerkschaft, die für Verdi-Mitglieder kostenlos ist. (Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung!)

Ohne Betreibsrat sind MA der totalen Willkür ausgeliefert - siehe Weltbild Plus!

Montag, 10. August 2009

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