Sonntag, 13. September 2009
Ergebnis der Umfrage „Wo könnte man einsparen außer beim Personal?“
Montag, 7. September 2009
Kündigungsfristen bei Weltbild
Kündigungsfristen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Manteltarifvertrag Buchhandel und Verlage in Bayern (MTV) oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Hier die Fristen im Überblick:
Dauer Arbeitsverhältnis Bürgerliches Gesetzbuch Manteltarifvertrag 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres 5 Jahre 2 Monate 3 Monate 8 Jahre 3 Monate 4 Monate 10 Jahre 3 Monate 5 Monate 12 Jahre 5 Monate 6 Monate Jeweils zum Ende eines Kalendermonats Jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres
Freitag, 4. September 2009
Chronologie des Schreckens: Was ist in den bisher "evaluierten" Abteilungen passiert?
Dann folgten die Sammler Editionen, die Presseabteilung, die Debitorenbuchhaltung und die Werbung (Weltbild und Jokers).
Hier mal die Zahlen in Überblick:

Freitag, 28. August 2009
Die "10 Gebote" von Weltbild – Teil 1
§1: Unser Antrieb und UnternehmenszweckWELTBILD ist ein Medien- und Versandunternehmen, das sich in seiner gesamten Geschäftstätigkeit nach christlichen Grundsätzen richtet.Diese Grundsätze entsprechen dem Auftrag der Gesellschafter, der Erwartungshaltung unserer Kunden sowie der Selbstverpflichtung des Managements.Die Angebote unserer Verlage und Vertriebsbereiche sollen helfen den Alltag zu meistern, sie vermitteln Wissen, Kenntnisse und Fertigkeiten, sie regen an zu einer aktiven, positiven Lebensgestaltung gemeinsam mit anderen Menschen, sie geben Antworten auf Fragen nach dem Sinn, nach dem Woher und Wohin, sie vermitteln Freude und Entspannung.
Donnerstag, 27. August 2009
Ergebnis der Umfrage „Mit welchen Gefühl haben Sie die letzte Betriebsversammlung verlassen?“
72 % Der Betriebsrat braucht unser aller Unterstützung, damit es nicht schlimmer wird!
8 % Mir egal - ich fühle mich nicht betroffen.
Leider haben nicht viele Leute abgestimmt. Wir vom Redaktionsteam möchten gerne wissen, an was das liegt. An der Art der Abstimmung? Oder ist die Frage zu uninteressant?
Was würden Sie fragen? Welche Antworten hätten Sie gerne zur Auswahl?
Montag, 24. August 2009
Brauchen wir einen Betriebsrat??
Immer wieder kommen Fragen auf, was habe ich denn von einem Betriebsrat? Was tun die eigentlich für mich?
Wir von der Redaktion haben uns dagegen entschieden aufzulisten was wir denn so alles tun. Der Betriebsrat möchte die Frage gerne zurückgeben. Was glauben Sie wäre anders, wenn es den Betriebsrat nicht gäbe? Glauben Sie es bliebe alles wie es ist bzw. wäre manches anders gelaufen ohne Betriebsrat. (z.B. betriebsbedingte Kündigung, Arbeitszeitregelungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld….)
Mittwoch, 19. August 2009
Es geht auch anders.......
"Wenn ich gewinne, teile ich auch", hatte der 38-jährige Inhaber eines kleinen Metall verarbeitenden Betriebs in der Lombardei seinen Mitarbeitern vor der Ziehung am Samstag versprochen. Einen weiteren Teil seines Gewinns über 963.000 Euro will der vorbildliche Jungunternehmer in den Betrieb investieren.
(afp, Quelle: Augsburger Allgemeine "Zu guter Letzt" am 13.08.09)
Sonntag, 16. August 2009
Wer sagt eigentlich „Weltbild geht es schlecht“?
- Nicht einmal die größten Pessimisten versteigen sich zu dieser Behauptung
- Es würde auch nicht der Realität entsprechen
- Die Umsatzeinbußen sind bewusst herbeigeführt. Es wurden die elektronischen Artikel aus dem Sortiment genommen, so Herr Halff auf der vorletzten Betriebsversammlung, weil sie eine geringe Marge bieten.
- Die Restrukturierung hat andere Ursachen (Rede Herr Halff bei der letzten Betriebsversammlung)
Wegen der neuen Ausrichtung, die Herr Halff mit der Baustelle A8 verglichen hat, wurden Kolleginnen und Kollegen in die Arbeitslosigkeit verabschiedet.
War das die einzig mögliche Alternative? Was glauben Sie? Hätte es andere und bessere Alternativen gegeben? Was meinen Sie dazu?
Donnerstag, 13. August 2009
Kündigungsschutz! – Wahrheit oder Mogelpackung ?
Der Betriebsrat hat wiederum 7 Tage bei ordentlicher und 3 Tage bei fristloser Kündigung Zeit darüber zu beraten.
Widerspruch kann der Betriebsrat einlegen wenn folgende Punkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden (§102 Abs. 3):
• Soziale Auswahl
• Wenn die Person unter geänderten Vertragsbedingungen in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden kann
• Wenn die Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungsmaßnahmen erfolgen kann
Ansonsten können nur Bedenken gegen eine Kündigung geäußert werden. (§102 Abs. 2)
Der Unterschied ist, dass bei einem Widerspruch des Betriebsrates ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht bis zur Kündigungsschutzklage. Dies muss der /die Gekündigte/r beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen.
Wichtig: Der Arbeitgeber kann auch dann, wenn der Betriebsrat Widerspruch eingelegt oder Bedenken geäußert hat, die Kündigung aussprechen.
Den Widerspruch oder die Bedenken muss er der Kündigung beifügen.
Das bedeutet, dass es keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt. Der Arbeitgeber wird mich immer los. Das einzige was nicht geht ist „hire and fire“. Es gibt gesetzliche und/oder tarifliche Kündigungsfristen, wenn wie bei uns der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und sich an einen Manteltarifvertrag hält.
Trotzdem kann der BR im Kündigungsfall eine wesentliche Unterstützung sein:
• Der BR klärt MA über Ihre Rechte auf und hilft dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen. z.B.. sollte man NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (siehe Beitrag vom 29.07.09)
• Wenn gewünscht begleitet der BR zu allen Gesprächen z.B. mit der Personalabteilung
• Der BR vermittelt den Kontakt zur Rechtsberatung der Gewerkschaft, die für Verdi-Mitglieder kostenlos ist. (Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung!)
Ohne Betreibsrat sind MA der totalen Willkür ausgeliefert - siehe Weltbild Plus!