Mittwoch, 16. November 2011

Allianz für den freien Sonntag

„Schutz des Ladenschlusses bedeutet Schutz der Sozialen Marktwirtschaft!“

Augsburger Allianz mahnt zur Einhaltung der bestehenden Gesetze – häufig wird deren Einhaltung nicht verfolgt

Zu einem Jubiläum ganz besonderer Art lud die Augsburger Allianz für den freien Sonn tag am 8.November ein: Auf den Tag genau fünf Jahre zuvor fand die historische Ent scheidung in der CSU-Landtagsfrak tion statt, den Ladenschluss bis auf Weiteres unange tastet zu lassen. Aus diesem Anlass lud sie betroffene Beschäftigte dazu ein, zu berich ten, was der Laden schluss für sie bedeutet. Sie beschrieben, welche soziale Funktion diese gemeinsame Zeit für sie hat.

Gerade einmal fünf Jahre ist es her, seit der historischen Entscheidung der CSU-Fraktion im baye rischen Landtag. Im Zuge der Föderalismusreform war es notwendig geworden, für die Bundes länder eigene Regelungen zu treffen – Ministerpräsident Edmund Stoiber plädierte im Vorfeld für eine werk tägliche Erweiterung der Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr. Doch es kam – auch gerade wegen seiner Ab wesenheit zum Zeitpunkt der Abstimmung anders: aufgrund des Patts von 51 zu 51 Stimmen blieb alles beim Alten. Bayern ist damit neben zwei weiteren westdeutschen und einem ostdeutschen das einzige Bundes land, in dem noch keine 24-Stunden-Öffnung möglich ist.

Für die Lokale Allianz für den freien Sonntag begrüßte Peter Ziegler, Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die Anwesenden und bat Gerhard Feda, Betriebsratsvor sitzender von Dehner in Rain am Lech um sein Statement. Dieser betonte die besondere Bedeu tung gemeinsamer freier Zeiten: „Wenn man schon an drei von vier Samstagen arbeiten muss, braucht man wenigstens den Sonn tag, sonst wird das gerade für Familien besonders proble ma tisch.“ Durch die längeren Öffnungs zeiten würde nur der Kuchen umverteilt, dieser werde aber nicht größer; außer dem würden die Präsenzzeiten am Sonntag durch eine reduzierte Personalaus stat tung am Werktag auf gefangen.

In dasselbe Horn blies Reinhold Merkl, der als Vorsitzender des Betriebsrats bei Dehner in der Acker mann straße seine Situation beschrieb. Er erlaubte einen Einblick in seinen Lebenslauf und beschrieb anschaulich, wie er als im Einzelhandel Beschäftigter zunehmend zum Außenseiter im sozialen Mitei nan der geworden sei, allein dadurch, dass er zu den Zeiten, in denen sich andere zum Sport trafen, hinter der Verkaufstheke stehen musste. Er beschrieb die fatale Auswirkung etwa auch von Marktsonn tagen auf das Klima in den Filialen – die angebliche Freiwilligkeit führte am Ende doch dazu, dass sich Einzelne zur Arbeit gezwungen sähen.

Für die Allianz betonte Wolfgang Peitzsch vom DGB die Gefahr der Einkaufsnächte, die sich von Augs burg ausgehend zuneh mend in die Augsburger Umgebung auszudehnen drohten. Insgesamt, so waren sich alle Vertreter einig, wären die gesetzlichen Vorgaben durchaus ausreichend, problema tisch aber ist deren Umsetzung in der kon kreten Kommune – beispielsweise sei es sehr fragwürdig, ob die Erweiterung der Kur- und Erholungs orte wirklich sachgerecht vorgenommen worden sei, wie Tho mas Gürlebeck von ver.di es für die Allianz formulierte…

Samstag, 12. November 2011

Katholische Kampagne gefährdet Arbeitsplätze bei WELTBILD


Der "Porno-Skandal", den eine Gruppe katholischer Sektierer losgetreten hat, weitet sich zu einer regelrechten Kampagne gegen WELTBILD aus. Mittlerweile berichten auch Massenmedien wie die Süddeutsche über die Vorgänge. Bedenklich ist, dass damit auch seriöse Redaktionen die haltlosen Vorwürfe ohne erkennbare eigene Recherche übernehmen und weitertragen. Hier ein kleine Presseschau:




Viele weitere Artikel finden sich über die Google-News-Suche

Katholische Taliban
Die Erfinder des angeblichen Skandals sind im erzkonservativen Spektrum der katholischen Kirche und am äußersten rechten Rand der Gesellschaft zu verorten. Insbesondere die katholischen Webseiten kath.net und kreuz.net gefallen sich in der Rolle mittelalterlicher Inquisitoren:


(Zum Vergrößern des Screenshots auf das Bild klicken)

Warum verbreiten selbsternannte Qualitätszeitungen Verleumdungen aus Quellen wie kreuz.net, das unter der Überschrift "Israel muss weg" Reden des Massenmörders Gaddafi veröffentlicht? Die eigentliche Story hinter dem Skandal liegt in der Macht, die einige Ewig-Gestrige innerhalb der katholischen Kirche entfalten. Aber viel einfacher ist es natürlich, Artikel aus dem katholischen Internet-Sumpf zu übernehmen und über das Reizwort "Porno" Suchmaschinen-Klicks auf die eigene Website zu lenken. Kritischer Journalismus sieht irgendwie anders aus.

Was sind die Folgen?
Derzeit ist die WELTBILD-Geschäftsführung hauptsächlich mit dem Löschen der katholischen Scheiterhaufen beschäftigt. Dabei gäbe es in Augsburg mehr als genug zu tun. Deutschlands größter Buchhändler steckt mitten in der wichtigsten Umstrukturierung der Unternehmensgeschichte: Die komplette IT-Infrastruktur wird umgekrempelt, die Positionierung im Buchmarkt völlig neu definiert und die Logistik soll künftig mit Amazon Schritt halten können. Kein guter Zeitpunkt, um das Unternehmen für einen angemessenen Preis zu verkaufen.  

Dagegen steht das Szenario eines überhasteten Verkaufs der Verlagsgruppe, wie ihn die Kreuzritter von kath.net & Co. fordern: Wenn WELTBILD mitten in der Umstrukturierung in die Hände rein profitorientierter Investoren übergeht, wird das unabsehbare Folgen für die Belegschaft haben. Das Unternehmen wird womöglich zerschlagen, einzelne Teile weiterverkauft, andere werden schlicht dichtgemacht. Das absehbare Resultat: der Verlust Hunderter Arbeitsplätze, schlechtere Arbeitsbedingungen für diejenigen, die bleiben dürfen, Tarifflucht usw. Kurz: Menschen, die zum Teil seit Jahrzehnten für den Reichtum der katholischen Kirche arbeiten, werden im Namen der christlichen Lehre ins Elend gestoßen – zusammen mit ihren Familien.

Passt das zu den Prinzipien der katholischen Soziallehre? Und doch tun die Moralapostel aus der katholischen Schmuddelecke alles, um dieses Szenario Wirklichkeit werden zu lassen. Oder steckt hinter der ganzen – ziemlich professionell inszenierten – Kampagne eine Gruppe von Spekulanten, die WELTBILD zum Schnäppchenpreis einsacken will? Dann müsste die Kirche irgendwann feststellen, dass sie sich nicht nur vor den kapitalistischen Karren hat spannen lassen, sondern dass sie am Ende auch noch den Bock zum Gärtner gemacht hat.

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Freitag, 11. November 2011

Jetzt auch online: die KollegInnen bei Amazon


Unsere KollegInnen bei Amazon haben jetzt auch ein ver.di-Blog eingerichtet, um die miesen Arbeitsbedingungen beim WELTBILD-Konkurrenten Amazon öffentlich zu machen.

Wer wissen will, wie es hinter den Kulissen beim weltweit größten Internet-Buchhändler zugeht, lernt hier das Gruseln: www.amazon-verdi.de

Freitag, 4. November 2011

Das Wort zum Freitag: Verrückte Welt, mein Mädchen

Vor Urzeiten, in der nonvirtuellen Plastikära der LPs und MCs, gelang es der Band »Crazy World of Arthur Brown«, sich mit ihrem heißen Rocksong »Fire« einen Platz in der One-Hit-Wonder-Ruhmeshalle zu erobern. Jetzt, in der Epoche des digitalen Overkills, klopft ausgerechnet Kohls Mädchen an die Pforte dieser Eintagsfliegen-Hall-of-Fame: in der Hand einen Ghettoblaster, aus dem ein Song quäkt, der erst noch ein Hit werden möchte: »Mindestlohn«. Ein Lied, dessen Melodie mir irgendwie bekannt vorkommt … Ist da vielleicht ein klitzekleines Plagiat mit im Spiel, Frau Bundeskanzlerin?

Crazy World of Angela Merkel! Klingt nach frühzeitiger Eröffnung des Bundestagswahlkampfes. Oder nach geistiger Verwirrung kombiniert mit akuter Mentalschwäche. Wäre kein Wunder, schließlich kostet die Rettungsschlacht um den Euro sehr viel Kraft!

Mindestlohn, hört hört. Da will die Union wohl mal wieder das soziale Fähnchen im Populismus-Wind flattern lassen, den Schulterschluss mit den Underdogs und Tagelöhnern suchen, Solidarität mit Friseurinnen und Alleinerziehenden heucheln.

»Mindestlohn«, hat das nicht auch mal der Gregor Gysi gesungen? Oder war es die Andrea Nahles? Wer auch immer: Angela, so zu klauen ist einfach nicht anständig! Aber auch als redliche Coverversion dürfte dein Song kaum Aussicht haben, in die oberen Regionen der Charts vorzustoßen. Wer will dieses Lied in deiner dürftigen Interpretation schon hören? Sogar Heiner Geißler klappt da die Ohren zu.

Versuch’s lieber mit einer Nummer über Europa oder den Euro, liebe Kanzlerin. Lass dir den Text von Konstantin Wecker schreiben und die Melodie von Phil Collins komponieren – dann kann gar nichts schief gehen. »The Last Euro« – ein garantierter, europaweiter Chartbreaker, auch in Griechenland. Von null auf eins – wetten? Sogar die Amis downloaden bei iTunes wie verrückt. Platin – im Nu!

Aber »Mindestlohn«? Würde noch nicht einmal Xavier Naidoo zum Hit machen. Und – jetzt mal ehrlich, liebe Angela Merkel – Wahlen sind damit nun wirklich nicht zu gewinnen! Wenn die Wahlkampf-Helfer den Kleister anrühren und die ersten »Wir stehen für ein modernes Deutschland«-Plakate auf die Bauzäune und Doppelgaragentore pappen, haben sie ganz andere Lieder auf den Lippen. Den »Steuersenkungs-Song« zum Beipiel. Money, money, money, it’s so funny … Hahahah!

Samstag, 29. Oktober 2011

DGB-Umfrage zum Thema Rente


Die Bundesregierung will den Beitrag zur Rentenversicherung senken, weil die Rentenkassen zurzeit gut gefüllt sind. Sinkt der Beitrag (derzeit: 19,9 Prozent) um 0,5 Prozentpunkte, werden Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener um ca. 6 Euro im Monat entlastet. 

Stattdessen könnte die Regierung das Geld auch dazu nutzen, Altersarmut zu bekämpfen, die Rente mit 67 abzuschaffen und so Rentenkürzungen für viele Beschäftigte zu verhindern (Hintergrund: Nur die Wenigsten können mit 67 arbeiten. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent rechnen).

Was ist Ihre Meinung? Abstimmen unter www.ichwillrente.net

Die Umfrage läuft noch bis zum 18. November 2011.

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Weltbild prüft rechtliche Schritte gegen Pornojäger

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Die katholische Presse und Die Welt vom Springer-Verlag – mit dem Weltbild pikanterweise seit Jahren eng kooperiert – haben in den letzten Tagen eine regelrechte Pornokampagne gegen das katholische Verlagshaus geführt. Nachdem die Geschäftsführung von den kirchlichen Gesellschaftern öffentlich gemaßregelt wurde, reagiert das Unternehmen mit einer Presseerklärung. Offenbar ist man in der Chefetage ernsthaft sauer: Gegen die Porno-"Verleumder" will man jetzt sogar mit rechtlichen Mitteln vorgehen. Wir dokumentieren die Pressemitteilung im Wortlaut:
"In den letzten Tagen wurde in einer Reihe von Medien in zumeist polemischer Weise das Internet-Sortiment der Verlagsgruppe Weltbild angegriffen. Zugespitzt wurde behauptet, Weltbild verkaufe Pornografie – was insbesondere damit begründet wurde, dass zum Suchbegriff „Erotik“ ca. 2.500 Produkte angezeigt wurden, - und würde damit „Millionengewinne“ machen.

Festzustellen ist: „Pornografie“ ist rechtlich ein eindeutig definierter Begriff. Weltbild bietet in seinem Sortiment keine Pornografie an und hat dies auch noch nie getan. Weder Weltbild noch seine Gesellschafter „verdienen mit Pornografie Millionen“.

Der Umsatzanteil der kritisierten Artikel ist minimal. Bücher, die über das Stichwort „Erotik“ im Internet zu finden waren, erzielten im aufgelaufenen Kalenderjahr 2011 einen Anteil von weniger als 0,017% des Gesamtumsatzes der Verlagsgruppe Weltbild. Schlagzeilen wie „Katholische Kirche macht mit Pornos ein Vermögen“ sind vor diesem Hintergrund schlichtweg unwahr und diffamierend. Das Unternehmen prüft rechtliche Schritte gegen die Verleumder.

Wie jeder andere Buchhändler nimmt Weltbild eine aktive Zusammenstellung seines Angebotes vor. Bei Weltbild sind dies der Katalog, die Filialen und der redaktionell gestaltbare Teil des Internetshops. Dort finden sich die angesprochenen Titel nicht.

Das von Weltbild aktiv zusammengestellte Angebot wird im Internet um das lieferbare Großhandelsangebot des deutschen Buchhandels ergänzt. In diesem Grundsortiment des deutschen Buchhandels finden sich auch Bücher erotischen Inhalts. Sie werden durch die Großhandlungen KNV/Stuttgart und LIBRI/Hamburg vorrätig gehalten und sind damit über jede Buchhandlung beziehbar. Über eine gezielte Suche sind sie auch überall im Internet zu finden.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Eine Zensur findet nicht statt, Weltbild geht vom mündigen Bürger aus. Darüber hinaus versuchen wir, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Holocaust-Leugner, Kriegsverherrlichung, Gewaltverherrlichung, Sex – da setzt Weltbild seine Grenzen, genauso bei polemischen Büchern über seine Gesellschafter, die Diözesen. In den genannten Extrem-Fällen behält sich das Unternehmen vor, diese Bücher aus dem Angebot zu nehmen. Zweifelhafte Bücher werden nur mit Basisangaben gelistet. Angesichts von 775.000 lieferbaren Titeln und jährlich 100.000 Neuerscheinungen ist eine solche Prüfung nie abschließend zu gestalten."
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Freitag, 21. Oktober 2011

"Deutsche Bischöfe weiter aktiv im Pornogeschäft"


Unter dieser Überschrift prangerte die Website "Katholisches Magazin für Kirche und Kultur" das Internetangebot von weltbild.de an. Der Artikel vom Montag gipfelte in der Feststellung "Mit ca. 2.500 Artikeln ist Weltbild einer der größten Pornohändler im Netz, der noch dazu ohne Altersprüfung pornographische Artikel ausliefert."

Nachdem die Meldung auch durch die Branchenpresse im Netz weitergereicht worden war, kündigte das Erzbistum München und Freising Konsequenzen an: "Wir nehmen das nicht einfach hin. Wir werden unsere Position der Geschäftsführung über Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung deutlich machen.", sagte der Sprecher des Erzbistums München gegenüber kath.net.

Das sorgte offenbar für ordentlich Dampf auf der gestrigen Aufsichtsratssitzung. Im Anschluss daran erklärte der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Klaus Donaubauer: 
„Die Verlagsgruppe Weltbild ist das größte Buchhandelsunternehmen Deutschlands und steht deshalb in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung. Ihr Sortiment erfährt eine ständige Prüfung hinsichtlich der Wertbindungen der kirchlichen Gesellschafter. In diesem Sinn befaßt sich der Aufsichtsrat auch regelmäßig mit dem Angebot der elektronischen Vertriebswege. Die Geschäftsführung wurde angehalten, ihrer Verantwortung in diesem Bereich konsequent zu entsprechen.“
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Mittwoch, 12. Oktober 2011

Weitere Entlassungen bei Plus, Wohlthat und Hugendubel?



Unser aller Oberboss gibt gerade Interviews auf der Buchmesse:

Weltbild-Chef erwartet Bereinigung im deutschen Buchhandel

Wie ist sein Standard-Spruch, wenn's ans Eingemachte geht? "Das wird vergnügungsfrei!"

Höchste Zeit, sich zu organisieren…

Freitag, 30. September 2011

"Wege aus der Leiharbeit" - Fachgespräch



Am Dienstag, 18.Oktober 2011, 18.30 UhrAugsburg, Pfarrsaal St. Ulrich, Ulrichsplatz 16

Sie sind herzlich eingeladen zum Fachgespräch über die Zukunft der Leiharbeit, die wir sehr kritisch sehen, mit folgenden kompetenten Gesprächspartnern:

Dolores Sailer, Betriebsrätin WELTBILD
Claus Hartmann, AK „Menschen in Zeitarbeit“
Präses Erwin Helmer, KAB + Betriebsseelsorge
Inge Christl, Betriebsrätin Fa. SCHLECKER
Gerald Brückner, stv. BR-Vorsitzender, Fujitsu-Siemens
Karl Bauer, IG Bauen-Agrar-Umwelt

Moderation: Hans Gilg, Betriebsseelsorger

Wir freuen uns über Ihr Interesse !

Mittwoch, 31. August 2011

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankheit?



Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung langfristig oder häufiger aus, stellt sich für ihn die Frage, ob er die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses befürchten muss.

Kann der Arbeitgeber während einer Krankheit des Arbeitnehmers kündigen?
Es besteht die weit verbreitete Meinung, dass während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf. Im Gegensatz zu anderslautenden Regelungen in einigen EU-Staaten ist jedoch in Deutschland eine Kündigung während einer Krankheit möglich, sofern nicht gegen das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder gegen besondere kündigungsschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. für Schwangere, Eltern in Elternzeit oder Betriebsratsmitglieder) verstoßen wird.

Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat und dort in der Regel mehr als zehn Personen in Vollzeit beschäftigt sind. Danach ist eine Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist ein Unterfall einer personenbedingten Kündigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deren Zulässigkeit in drei Stufen zu prüfen.

1. Stufe: „Negative Gesundheitsprognose“
Im Rahmen einer ersten Stufe ist abzuklären, ob zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose getroffen werden kann, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in dem bisherigen Umfang zu rechnen ist (sog. "negative Gesundheitsprognose").

2. Stufe: „Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen“
Aufgrund der negativen Gesundheitsprognose muss die Besorgnis bestehen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen werden.
3. Stufe: „Interessenabwägung“

Schließlich ist zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen dem Arbeitgeber nach einer Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers zumutbar sind.

Wann besteht eine negative Gesundheitsprognose?
Bei häufigen Kurzerkrankungen bieten die Krankheitszeiten in den vergangenen zwei Jahren ein Indiz für weitere Fehlzeiten in der Zukunft. Stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber in den letzen 24 Monaten vor der Kündigung pro Jahr mehr als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten musste, kann daraus geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft in einem ähnlichen zeitlichen Umfang fehlen wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Fehlzeiten in diese Berechnung mit einbezogen werden.

Kann der Arbeitnehmer nämlich nachweisen, dass die einzelnen Erkrankungen unterschiedliche Ursachen haben und zum Beispiel auf einem einmaligen Vorfall (z.B. Unfall, schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten) beruhen oder ausgeheilt sind, werden die daraus resultierenden Fehlzeiten nicht eingerechnet.

Beispiel: Die Sekretärin S hat im Jahr 2010 an 50 Tagen gefehlt. Im Februar 2010 ist sie auf Glatteis ausgerutscht und hat sich einen Arm gebrochen. Deswegen war sie für 30 Tage krank geschrieben. An weiteren zehn Tagen war sie wegen einer Lungenentzündung aufgrund einer verschleppten Erkältung arbeitsunfähig. An drei Tagen fiel sie wegen Übelkeit und Erbrechen aus. Schließlich konnte sie an sieben Tagen aufgrund von Rückenproblemen nicht arbeiten.
Im Jahr 2011 hat sie 48 Tage gefehlt. Davon war sie 10 Tage wegen eines Schleudertraumas krankgeschrieben. Sie hatte auf dem Weg zur Arbeit schuldlos einen Autounfall erlitten. Weitere 10 Tage ist sie wegen einer starken Bronchitis ausgefallen. Weitere 28 Tage war sie aufgrund von Depressionen wegen eines Trauerfalls in der Familie krank. Hiervon hat sie sich aber wieder erholt.

Die zuvor beschriebenen Krankheitszeiten reichen für eine negative Gesundheitsprognose nicht aus, obwohl die Lohnfortzahlungszeiträume von sechs Wochen überschritten worden sind. Die einzelnen Erkrankungen beruhen zum Teil auf einmaligen Vorfällen (Armbruch, Schleudertrauma) oder sind ausgeheilt (z.B. Lungenentzündung, Depression). Diese Zeiten sind nicht mit einzurechnen.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsunfähig ist und mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr gerechnet werden kann. In einem solchen Fall ist eine negative Gesundheitsprognose stets möglich.

Dagegen ist die Beurteilung bei einer lang andauernden Erkrankung, bei welcher der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch nicht feststeht, schwierig. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Faustregel aufgestellt, wonach eine negative Gesundheitsprognose angenommen werden kann, wenn innerhalb der nächsten 24 Monate mit einer Genesung nicht zu rechnen ist. In der Praxis ist das allerdings kaum nachweisbar, da sich ein Arzt in der Regel nicht auf einen Zeitraum von 24 Monaten in der Zukunft festlegen wird.

Wann sind die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen erheblich beeinträchtigt?
Betriebliche Interessen sind bei einer Störung des Betriebsablaufs wie zum Beispiel bei einem Stillstand von Maschinen, bei der Überlastung der Belegschaft, bei einem Abzug von Personal aus anderen Bereichen, bei ständiger Einarbeitung von Aushilfskräften etc. beeinträchtigt. Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung kann insbesondere bei erheblichen Lohnfortzahlungskosten oder bei einem Umsatzrückgang vorliegen. Rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, ob die im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung zu erwartenden Kosten für die Abgeltung von Urlaubsansprüchen darunter fallen.

Was ist bei einer Interessenabwägung zu berücksichtigen?
Die Kündigung darf immer nur das letzte Mittel darstellen. Der Arbeitgeber muss deshalb erst mildere Mittel prüfen. Kann der Arbeitnehmer z.B. auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden, ist eine Kündigung in der Regel nicht angemessen. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann auch die fehlende oder nicht ordnungsgemäße Durchführung eine betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements („BEM“) dazu führen, dass eine Kündigung unverhältnismäßig ist.

Zugunsten des Arbeitnehmers sind bei der Interessenabwägung insbesondere sein Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Krankheitsursachen, der Familienstand, eine etwaige Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.

Bei einer dauernden Arbeitsunfähigkeit kann die Arbeitsleistung in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Eine Interessenabwägung fällt dann in der Regel zugunsten des Arbeitgebers aus. In solchen Fällen sind krankheitsbedingte Kündigungen zumeist gerechtfertigt.

Was kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung unternehmen?
Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, sollte sich der Arbeitnehmer Rat bei seiner Gewerkschaft oder bei einem Anwalt einholen. Gegen die Kündigung kann er sich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren.

Wenn Sie Fragen oder Befürchtungen in diesem Zusammenhang haben sollten, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder die Schwerbehinderten-Vertretung. Gewerkschaftsmitglieder können außerdem die Rechtsvertretung durch ver.di nutzen.

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