Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass Leiharbeitnehmer/innen, die schon vor ihrem Einsatz in einem Unternehmen dort innerhalb der vorhergehenden sechs Monate beschäftigt waren, den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten sollen. Damit soll den Missbrauchspraktiken von Schlecker & Co. Einhalt geboten werden. Die FDP signalisierte in diesem Punkt bereits Zustimmung. Einen Mindestlohn für die Leiharbeit hält die Ministerin, wie die DGB-Gewerkschaften und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, für ebenfalls erforderlich. Hier ziert sich die FDP.
Quelle: Tagesspiegel
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