Auch nach der Umwandlung von WELTBILD in eine Stiftung bleiben alle Rechte der MitarbeiterInnen gewahrt
Die Ankündigung der Bischofskonferenz, die Verlagsgruppe WELTBILD in eine Stiftung zu überführen, hat auf den Fluren des Augsburger Unternehmens für reichlich Gesprächsstoff gesorgt: Was bedeutet das für uns? Welches Arbeitsrecht gilt zukünftig? Was ist mit den Vereinbarungen aus dem Zukunftstarifvertrag?
Betriebsrat und GewerkschaftsvertreterInnen haben einen Fragenkatalog aufgestellt und mit dem Vorstandsvorsitzenden Carel Halff diskutiert. Sie erlebten einen sehr entspannten Geschäftsführer, der alle Fragen offen beantwortete:
1. Der Zukunftstarifvertrag bleibt bestehen. Insbesondere an der Mitwirkung bei wirtschaftlichen Entscheidungen durch den Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats wird nicht gerüttelt. Die Regelungen zur Beschäftigungssicherung bis Ende 2014 gelten weiter.
2. Die Arbeitnehmerrechte werden nach der Überführung in eine Stiftung in keinster Weise beschnitten. WELTBILD bleibt eine GmbH, auch wenn der neue Eigentümer eine Stiftung sein wird. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt somit ohne Einschränkungen.
3. Bevor die Überführung in eine Stiftung abgeschlossen ist, rechnet die Geschäftsführung mit komplexen Entscheidungsfindungen. Diese werden sich auch aufgrund der besonderen kirchlichen Strukturen über mehrere Monate hinziehen. Der folgende Prozess der Umwandlung bedarf der Genehmigung von Staat und Finanzamt, was ebenfalls Monate dauern dürfte.
Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz war nach den Gesprächen erleichtert: „Die Stiftungslösung ist eine stabile Basis für erfolgreiche Geschäfte und bietet so gute Perspektiven für die Belegschaft.“
Timm Boßmann, Betriebsgruppen-Sprecher der ver.di, freute sich vor allem über das Bekenntnis der Geschäftsführung zum Zukunftstarifvertrag: „Dieser Tarifvertrag ist über Monate von der Belegschaft erkämpft worden. Es ist für beide Seiten nur von Vorteil, wenn die Vereinbarungen weiter gelten!“
Quelle: Pressemitteilung von ver.di am 28. Juni 2012
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