Auf mindestens einem Computer im Betriebsratsbüro der Landbäckerei Ihle GmbH & Co. KG im Produktionsbetrieb in Friedberg wurde ohne Wissen des Betriebsrats Software installiert, die Screenshots (Fotografien) vom Bildschirm des Rechners erstellt hat.
Am vergangenen Freitag stellte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Strafanzeige. Grundlage ist der § 119 Betriebsverfassungsgesetz, der die Behinderung der Tätigkeit eines Betriebsratsgremiums oder seiner Mitglieder durch den Arbeitgeber unter Strafe stellt.
„Heimlich wurden vertrauliche Daten vom Betriebsratsrechner ausspioniert. Damit wurde massiv gegen das Recht der Betriebsräte auf vertrauliche und geschützte Arbeit verstoßen,“ kommentiert NGG-Sprecher Tim Lubecki.Weiterhin liegen nach Ansicht der NGG grobe Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz und gegen das Recht auf die Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme vor.
In der Vergangenheit hatte der Betriebsrat der Landbäckerei Ihle GmbH & Co. KG bereits mehrfach Verfahren wegen grober Verstöße des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet. Drei Verfahren endeten mit der Festsetzung eines Ordnungsgeldkatalogs durch die jeweilige Gerichtsbarkeit. Weitere Verfahren wurden auf dem Vergleichsweg beigelegt.
Zusätzlich brisant: Auf die Überwachung des Betriebsratsrechners erfolgte die Einleitung der außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden im Produktionsbetrieb im Friedberg.
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